[Witzendorff, Georg Wilhelm von]: Ihrer Königl. Majest. zu Schweden in Dero Herzogthümern Bremen und Verden abgefassete Policey- Teich- Holtz- und Jacht-Ordnung. Stade, 1693.Teich-Ordnung. ein jeder/ dem dieses angehet/ bey Vermeidung Un-serer Königl. Ungnade und schweren Einsehens sich zu achten/ auch unsere Königliche Regierung darü- ber die Hand feste zu halten haben wird; Dessen zu Uhrkund diese vorstehende Ordnung biß zu Unserer Confirmation von der Königl. Commission vollzogen und eigenhändlich unterschrieben ist. Stade den 20ten Julii, Anno 1692. Teich-Ordnung. ein jeder/ dem dieſes angehet/ bey Vermeidung Un-ſerer Koͤnigl. Ungnade und ſchweren Einſehens ſich zu achten/ auch unſere Koͤnigliche Regierung daruͤ- ber die Hand feſte zu halten haben wird; Deſſen zu Uhrkund dieſe vorſtehende Ordnung biß zu Unſerer Confirmation von der Koͤnigl. Commiſſion vollzogen und eigenhaͤndlich unterſchrieben iſt. Stade den 20ten Julii, Anno 1692. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0160" n="146"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Teich-Ordnung.</hi></fw><lb/> ein jeder/ dem dieſes angehet/ bey Vermeidung Un-<lb/> ſerer Koͤnigl. Ungnade und ſchweren Einſehens ſich<lb/> zu achten/ auch unſere Koͤnigliche Regierung daruͤ-<lb/> ber die Hand feſte zu halten haben wird; Deſſen zu<lb/> Uhrkund dieſe vorſtehende Ordnung biß zu Unſerer<lb/><hi rendition="#aq">Confirmation</hi> von der Koͤnigl. <hi rendition="#aq">Commiſſion</hi> vollzogen<lb/> und eigenhaͤndlich unterſchrieben iſt. Stade den<lb/> 20ten <hi rendition="#aq">Julii, Anno</hi> 1692.</p> </div> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </body> </text> </TEI> [146/0160]
Teich-Ordnung.
ein jeder/ dem dieſes angehet/ bey Vermeidung Un-
ſerer Koͤnigl. Ungnade und ſchweren Einſehens ſich
zu achten/ auch unſere Koͤnigliche Regierung daruͤ-
ber die Hand feſte zu halten haben wird; Deſſen zu
Uhrkund dieſe vorſtehende Ordnung biß zu Unſerer
Confirmation von der Koͤnigl. Commiſſion vollzogen
und eigenhaͤndlich unterſchrieben iſt. Stade den
20ten Julii, Anno 1692.
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