[Witzendorff, Georg Wilhelm von]: Ihrer Königl. Majest. zu Schweden in Dero Herzogthümern Bremen und Verden abgefassete Policey- Teich- Holtz- und Jacht-Ordnung. Stade, 1693.zu gedeylicher Regulir- und besserer Erhaltung zum
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zu gedeylicher Regulir- und beſſerer Erhaltung
des gemeinen Kirchen-Weſens/ eine beſtaͤndige
Ordnung abgeſaſſet/ dabeneben aber auch zu-
gleich auff das jenige ſorgfaͤltig gedacht werden
ſollen/ was zu Einrichtung und beharrlicher
Conſervation guter und wolgedeylicher Poli-
cey/ ſamt allem was dazu gehoͤrig/ forderſam
und erſprießlich/ moͤchte koͤnnen erfunden wer-
den/ und daher auch derenfalls die erforderte
Projecte zu einem vollnkommenem Regle-
ment, zum gehoͤrigen Auffſatz zu bringen/ und
zu weiterer Belaͤuchtigung/ auch allergnaͤdig-
ſten Koͤniglichen Approbation und Genehm-
haltung unnachbleiblich einzuſenden; alſo/
nach dem die gar kurtz darauff in benachbahr-
ten Koͤnigreichen von neuem eingefallene Un-
ruhe/ und folglich daher auch nach hieſigen
Provincien ſich ausgebreitete Krieges-Flam-
me dieſem ſo heilſamem Wercke ſehr empfind-
liche/ und allerdings unuͤberwindliche Hinder-
nuͤſſe in den Weg geworffen/ jedoch endlich
durch goͤttliche Verleihung es auch wiederumb
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