Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766.oder will er die erforderliche Kosten nicht auf 2. Es ist wahr, daß zur Bestellung des 3. Die Folge, daß man weniger Korn räumen
oder will er die erforderliche Koſten nicht auf 2. Es iſt wahr, daß zur Beſtellung des 3. Die Folge, daß man weniger Korn raͤumen
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oder will er die erforderliche Koſten nicht auf
einmahl anwenden, ſo ſtehet es ihm frei, an-
faͤnglich nur ſo viel Ackerland denen Futter-
kraͤutern zu widmen, als er nach ſeinen jedes-
maligen Umſtaͤnden ohne ſonderlichen Verluſt
des Getreidebaues fuͤr dienlich haͤlt. Jndeſ-
ſen bleibt allemahl der Satz wahr: je eher der
dritte Theil, oder noch beſſer, die Haͤlfte des
pflugbaren Ackers zu kuͤnſtlichen Wieſen ge-
braucht wird, deſto eher iſt man im Stande
das auf den vermehrten Viehſtand und zu an-
deren zu dieſer neuen Einrichtung erforderli-
chen Ausgaben verwandte Capital mit reichli-
chen Zinſen wiederum herauszubringen.
2. Es iſt wahr, daß zur Beſtellung des
Wintergetreides hernach eine neue Braache,
wenn man es ſo nennen will, da ſein muß; al-
lein ich habe oben (§. 27.) gezeigt, wie vor-
theilhaft ſelbige mit Erbſen, Gartengewaͤchſen
und Buchweitzen angeſaͤet werden kann, wel-
che ihre Stelle reichlich bezahlen, und alſo die-
ſer anſehnliche Theil Acker keinesweges wuͤſte
liegen darf, wie bei der bisherigen alten Braache
geſchiehet.
3. Die Folge, daß man weniger Korn
erndte und ſeine Einnahme verringere, faͤllt alſo
von ſelbſt weg. Einen Ausfall an Winterge-
treide kann man hoͤchſtens das erſte Jahr ein-
raͤumen
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