Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766.II. Weil ein achtzigjähriger Fichtenbaum IV. Kein Fichtenbaum muß künftig mehr Anmerkung. 1. Auf diese Weise erhält 2. Weil man sich durch das Ausraden des V. Die K
II. Weil ein achtzigjaͤhriger Fichtenbaum IV. Kein Fichtenbaum muß kuͤnftig mehr Anmerkung. 1. Auf dieſe Weiſe erhaͤlt 2. Weil man ſich durch das Ausraden des V. Die K
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II. Weil ein achtzigjaͤhriger Fichtenbaum
ſelbſt zum Brennholz alsdenn noch nicht ſo
tauglich iſt, als wenn er ein hoͤheres Alter er-
reicht hat, indem die Naturkundiger angemerkt
haben, daß die Menge der oͤhligten brennbaren
Theile ſich nach dem Alter derſelben richtet, und
nur alsdenn erſt anſehnlich wird, wenn nach
erlangten voͤlligen Wachsthum ſich die Saͤfte
dieſes Baums verdicken, und nicht mehr ſo viel
waͤſſerigte Theile in ſich faſſen.
IV.
Kein Fichtenbaum muß kuͤnftig mehr
abgehauen, ſondern zuſamt dem Stamm
und den Wurzeln ausgegraben werden.
Anmerkung. 1. Auf dieſe Weiſe erhaͤlt
man einen anſehnlichen Vorrath von Holz mehr,
weil der Stamm als der beſte Theil des Baums,
benebſt den Wurzeln ſtehen bleibt, der nur nach
vielen Jahren als halb verrottet, etwas Kiehn
gewaͤhret, und alſo ein ganzer Wald unter der
Erde verlohren gehet, auch vieles Holz unnuͤtz
in die Spaͤne gehauen wird, wenn man den
Baum mit der Axt faͤllet.
2. Weil man ſich durch das Ausraden des
Baums ſchon vorarbeitet, um den Boden zum
Empfang des Saamens gehoͤrig aufzulockern.
V. Die
K
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