Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766.§. 36. Noch ein Vortheil beim Ackerbau ist dieser, bleibt
§. 36. Noch ein Vortheil beim Ackerbau iſt dieſer, bleibt
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§. 36.
Noch ein Vortheil beim Ackerbau iſt dieſer,
daß man ſich, ſo oft man kann, Gelegenheit ver-
ſchaffe, ein Stuͤck ſeines Feldes einige Jahre
lang mit dem Getreidebau zu verſchonen. Hie-
durch gewinnet ſolches an ſeinen innern Werth
erſtaunend viel. Vielleicht mag dieſe Bemer-
kung den Liebhabern der Ackerruhe (§. 21.)
zur Behauptung ihres Satzes Anlaß gegeben
haben: daß man eben deswegen das Land
jaͤhrlich muͤſſe Braache liegen laſſen. Allein
nicht ein Jahr, auch noch nicht zwei Jahre
machen die Sache aus, ſondern es iſt eine laͤn-
gere Zeit noͤthig, um ein ſogenanntes Neu-
bruch zu erhalten. Hernach ſo braucht es
gar nicht, den Acker wie bei der alten Braache
ganz unbeſtellt liegen zu laſſen, ſondern er kann
andere Pflanzen, die einige Jahre dauren, her-
vorbringen; genug, wenn er nur kein Getreide
traͤgt. Unter dieſen Pflanzen ſind bei der
landwirthſchaft die allerſchicklichſten Graß-
und Futterkraͤuter. Jn Ebenen und niedri-
gen Gegenden bringt die Natur vor ſich gutes
Graß in Menge hervor, welches wie wir oben
geſehen, im Hollſteinſchen und Mecklen-
burgſchen der Grund der daſigen Koppel-
wirthſchaft (§. 12.) iſt. Auf hohen Feldern
aber koͤnnen wir dieſes durch die Anſaͤung der
Futterkraͤuter bewirken. Jn beiden Faͤllen
bleibt
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