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Wolff, Sabattia Joseph: Ausverkauf meiner schriftstellerischen Arbeiten. Berlin, 1824.

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"könne, daß man die Verbrechen vermehre? Man
"wird solches mit Nein zu beantworten gezwungen
"seyn. Und ich befinde mich daher daraus zu schlie-
"ßen berechtigt, daß es ein offenbarer Widerspruch
"sey, daß Gott solche Mittel, welche auf Sünde
"abzielen, genehmigen sollte, das göttliche Gesetz
"verbindet uns also zur Toleranz in Religionssa-
"chen. Den großen Herren steht auch über dieß kein
"Verfolgungsrecht zu; woher sollten sie es wohl ha-
"ben? Sie müßten dasselbe entweder von ihrer
"Würde ableiten, oder mit der Völker Einwilligung
"erworben haben. Von ihrer Würde können sie es
"aber nicht hernehmen, weil diese ihnen nur die Macht
"gibt, die öffentliche Ruhe und Ordnung, welcher
"aber die Verfolgungen gerade entgegengesetzt sind,
"zu erhalten. Aus der Einwilligung der Völker
"kann es ihnen auch nicht kommen; denn es ist nicht
"wahrscheinlich, daß sich die Menschen des aller-
"schönsten und allerwichtigsten Vorrechtes hätten be-
"rauben wollen, welches ohne Zweifel in der Freiheit
"besteht, Gott auf die Weise zu dienen, wie es einem
"jeden am besten zu seyn scheint u. s. w."

Hieraus (setzt der Verfasser noch hinzu) läßt
sich schließen, daß sowohl die Religion selbst,
als auch die wahre Staatsklugheit eine vollkom-
mene Toleranz erheischen.





»könne, daß man die Verbrechen vermehre? Man
»wird ſolches mit Nein zu beantworten gezwungen
»ſeyn. Und ich befinde mich daher daraus zu ſchlie-
»ßen berechtigt, daß es ein offenbarer Widerſpruch
»ſey, daß Gott ſolche Mittel, welche auf Sünde
»abzielen, genehmigen ſollte, das göttliche Geſetz
»verbindet uns alſo zur Toleranz in Religionsſa-
»chen. Den großen Herren ſteht auch über dieß kein
»Verfolgungsrecht zu; woher ſollten ſie es wohl ha-
»ben? Sie müßten daſſelbe entweder von ihrer
»Würde ableiten, oder mit der Völker Einwilligung
»erworben haben. Von ihrer Würde können ſie es
»aber nicht hernehmen, weil dieſe ihnen nur die Macht
»gibt, die öffentliche Ruhe und Ordnung, welcher
»aber die Verfolgungen gerade entgegengeſetzt ſind,
»zu erhalten. Aus der Einwilligung der Völker
»kann es ihnen auch nicht kommen; denn es iſt nicht
»wahrſcheinlich, daß ſich die Menſchen des aller-
»ſchönſten und allerwichtigſten Vorrechtes hätten be-
»rauben wollen, welches ohne Zweifel in der Freiheit
»beſteht, Gott auf die Weiſe zu dienen, wie es einem
»jeden am beſten zu ſeyn ſcheint u. ſ. w.«

Hieraus (ſetzt der Verfaſſer noch hinzu) läßt
ſich ſchließen, daß ſowohl die Religion ſelbſt,
als auch die wahre Staatsklugheit eine vollkom-
mene Toleranz erheiſchen.



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[95/0111] »könne, daß man die Verbrechen vermehre? Man »wird ſolches mit Nein zu beantworten gezwungen »ſeyn. Und ich befinde mich daher daraus zu ſchlie- »ßen berechtigt, daß es ein offenbarer Widerſpruch »ſey, daß Gott ſolche Mittel, welche auf Sünde »abzielen, genehmigen ſollte, das göttliche Geſetz »verbindet uns alſo zur Toleranz in Religionsſa- »chen. Den großen Herren ſteht auch über dieß kein »Verfolgungsrecht zu; woher ſollten ſie es wohl ha- »ben? Sie müßten daſſelbe entweder von ihrer »Würde ableiten, oder mit der Völker Einwilligung »erworben haben. Von ihrer Würde können ſie es »aber nicht hernehmen, weil dieſe ihnen nur die Macht »gibt, die öffentliche Ruhe und Ordnung, welcher »aber die Verfolgungen gerade entgegengeſetzt ſind, »zu erhalten. Aus der Einwilligung der Völker »kann es ihnen auch nicht kommen; denn es iſt nicht »wahrſcheinlich, daß ſich die Menſchen des aller- »ſchönſten und allerwichtigſten Vorrechtes hätten be- »rauben wollen, welches ohne Zweifel in der Freiheit »beſteht, Gott auf die Weiſe zu dienen, wie es einem »jeden am beſten zu ſeyn ſcheint u. ſ. w.« Hieraus (ſetzt der Verfaſſer noch hinzu) läßt ſich ſchließen, daß ſowohl die Religion ſelbſt, als auch die wahre Staatsklugheit eine vollkom- mene Toleranz erheiſchen.

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Zitationshilfe: Wolff, Sabattia Joseph: Ausverkauf meiner schriftstellerischen Arbeiten. Berlin, 1824, S. 95. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_ausverkauf_1824/111>, abgerufen am 24.11.2024.