des Gesindes, theils in ihren Handlungen die aus derselben Quelle rinnen, zum Nach- theil so wohl der Herrschafft als des Gesin- des unter einander verursachet wird, daher wir auch solches nicht anders als verwerf- fen können (§. 173). Wer in einer Sa- che unachtsam ist und es gehet ihm an, der macht es in anderen nach diesem gleichfalls nicht anders und verführet öffters durch sein Exempel auch die andern. Man hat hier allezeit zu erwegen, daß aus einem kleinen Füncklein ein grosses Feuer kommen kan.
Wie der Hausva- ter wach- sam seyn soll.
§. 203.
Und dannenhero ist nöthig, daß der Haus-Vater, dem es ein Ernst ist, daß es in seinem Hause ordentlich zugehen soll, auf alles genau acht hat und sich um alles bekümmert, ob es seinem Sinne gemäß geschiehet oder nicht. Und diese Aufmerck- samkeit auf alles, was in dem Hause ge- schiehet, wird die Wachsamkeit des Haus- Vaters genennet. Und hat er sich hierbey nicht allein des Beystandes der Haus-Mut- ter, sondern auch der Kinder u. des Gesindes zugebrauchen, daß nemlich keiner des andern Unthaten für ihm verheele, sondern viel- mehr gleich anzeige, was es unanständiges von dem andern siehet, daraus dem Haus- Vater Schaden oder Verdruß erwachsen kan. Denn unerachtet keines das andere fälschlich anzugeben, noch den Haus-Va- ter wieder ihn zu verhetzen hat, als wel-
ches
Das 5. Capitel
des Geſindes, theils in ihren Handlungen die aus derſelben Quelle rinnen, zum Nach- theil ſo wohl der Herrſchafft als des Geſin- des unter einander verurſachet wird, daher wir auch ſolches nicht anders als verwerf- fen koͤnnen (§. 173). Wer in einer Sa- che unachtſam iſt und es gehet ihm an, der macht es in anderen nach dieſem gleichfalls nicht anders und verfuͤhret oͤffters durch ſein Exempel auch die andern. Man hat hier allezeit zu erwegen, daß aus einem kleinen Fuͤncklein ein groſſes Feuer kommen kan.
Wie der Hausva- ter wach- ſam ſeyn ſoll.
§. 203.
Und dannenhero iſt noͤthig, daß der Haus-Vater, dem es ein Ernſt iſt, daß es in ſeinem Hauſe ordentlich zugehen ſoll, auf alles genau acht hat und ſich um alles bekuͤmmert, ob es ſeinem Sinne gemaͤß geſchiehet oder nicht. Und dieſe Aufmerck- ſamkeit auf alles, was in dem Hauſe ge- ſchiehet, wird die Wachſamkeit des Haus- Vaters genennet. Und hat er ſich hierbey nicht allein des Beyſtandes der Haus-Mut- ter, ſondern auch der Kinder u. des Geſindes zugebrauchen, daß nemlich keiner des andern Unthaten fuͤr ihm verheele, ſondern viel- mehr gleich anzeige, was es unanſtaͤndiges von dem andern ſiehet, daraus dem Haus- Vater Schaden oder Verdruß erwachſen kan. Denn unerachtet keines das andere faͤlſchlich anzugeben, noch den Haus-Va- ter wieder ihn zu verhetzen hat, als wel-
ches
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Das 5. Capitel
des Geſindes, theils in ihren Handlungen
die aus derſelben Quelle rinnen, zum Nach-
theil ſo wohl der Herrſchafft als des Geſin-
des unter einander verurſachet wird, daher
wir auch ſolches nicht anders als verwerf-
fen koͤnnen (§. 173). Wer in einer Sa-
che unachtſam iſt und es gehet ihm an, der
macht es in anderen nach dieſem gleichfalls
nicht anders und verfuͤhret oͤffters durch ſein
Exempel auch die andern. Man hat hier
allezeit zu erwegen, daß aus einem kleinen
Fuͤncklein ein groſſes Feuer kommen kan.
§. 203.Und dannenhero iſt noͤthig, daß
der Haus-Vater, dem es ein Ernſt iſt, daß
es in ſeinem Hauſe ordentlich zugehen ſoll,
auf alles genau acht hat und ſich um alles
bekuͤmmert, ob es ſeinem Sinne gemaͤß
geſchiehet oder nicht. Und dieſe Aufmerck-
ſamkeit auf alles, was in dem Hauſe ge-
ſchiehet, wird die Wachſamkeit des Haus-
Vaters genennet. Und hat er ſich hierbey
nicht allein des Beyſtandes der Haus-Mut-
ter, ſondern auch der Kinder u. des Geſindes
zugebrauchen, daß nemlich keiner des andern
Unthaten fuͤr ihm verheele, ſondern viel-
mehr gleich anzeige, was es unanſtaͤndiges
von dem andern ſiehet, daraus dem Haus-
Vater Schaden oder Verdruß erwachſen
kan. Denn unerachtet keines das andere
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Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 146. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/164>, abgerufen am 24.11.2024.
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