hero thun kan was er wil (§. 234); so kan es auch leichter als in andern Regierungs- Formen geschehen, daß er entweder aus Mangel genungsamer Einsicht, oder auch wegen einiger Neigungen und Affecten, theils mit schweeren Auflagen die Untertha- nen drücket, theils verschiedene andere dem Lande nachtheilige Vorschläge bewerckstel- liget, theils durch unnütze Kriege und durch Eigensinn in Fortsetzung derselben Land und Leute in die ausserste Gefahr setzet. Was aber nöthig ist, daß in einer Monarchie der- gleichen nicht zu besorgen; haben wir schon oben ausgeführet (§. 247).
Vorthei- le der Aristo- rratie.
§. 260.
Jn der Aristocratie herrschen ei- nige Personen (§. 235) und zwar diejeni- gen, welche am meisten Verstand und Tu- gend, auch Vermögen haben (§. 250). Da nun viele nicht so leicht eines Sinnes sind, und daher einiger Unverstand und wie- drige Affecten nicht sogleich zum Schaden des Landes gereichen können, indem ihnen durch andere Einhalt geschiehet; über die- ses auch viele Augen mehr sehen können als wenige, und daher öfters das nachthei- lige entdecken, was sonst übersehen wird; endlich weil ihr besonderes Interesse mit zu Grunde gehet, wenn das Land verdorben wird: so hat die Aristocratie den Vortheil, daß darinnen Land-verderbliche Anstalten, sie mögen entweder in Ansehung der gemei-
nen
Cap. 2. von den verſchiedenen
hero thun kan was er wil (§. 234); ſo kan es auch leichter als in andern Regierungs- Formen geſchehen, daß er entweder aus Mangel genungſamer Einſicht, oder auch wegen einiger Neigungen und Affecten, theils mit ſchweeren Auflagen die Untertha- nen druͤcket, theils verſchiedene andere dem Lande nachtheilige Vorſchlaͤge bewerckſtel- liget, theils durch unnuͤtze Kriege und durch Eigenſinn in Fortſetzung derſelben Land und Leute in die auſſerſte Gefahr ſetzet. Was aber noͤthig iſt, daß in einer Monarchie der- gleichen nicht zu beſorgen; haben wir ſchon oben ausgefuͤhret (§. 247).
Vorthei- le der Ariſto- rratie.
§. 260.
Jn der Ariſtocratie herrſchen ei- nige Perſonen (§. 235) und zwar diejeni- gen, welche am meiſten Verſtand und Tu- gend, auch Vermoͤgen haben (§. 250). Da nun viele nicht ſo leicht eines Sinnes ſind, und daher einiger Unverſtand und wie- drige Affecten nicht ſogleich zum Schaden des Landes gereichen koͤnnen, indem ihnen durch andere Einhalt geſchiehet; uͤber die- ſes auch viele Augen mehr ſehen koͤnnen als wenige, und daher oͤfters das nachthei- lige entdecken, was ſonſt uͤberſehen wird; endlich weil ihr beſonderes Intereſſe mit zu Grunde gehet, wenn das Land verdorben wird: ſo hat die Ariſtocratie den Vortheil, daß darinnen Land-verderbliche Anſtalten, ſie moͤgen entweder in Anſehung der gemei-
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Cap. 2. von den verſchiedenen
hero thun kan was er wil (§. 234); ſo kan
es auch leichter als in andern Regierungs-
Formen geſchehen, daß er entweder aus
Mangel genungſamer Einſicht, oder auch
wegen einiger Neigungen und Affecten,
theils mit ſchweeren Auflagen die Untertha-
nen druͤcket, theils verſchiedene andere dem
Lande nachtheilige Vorſchlaͤge bewerckſtel-
liget, theils durch unnuͤtze Kriege und durch
Eigenſinn in Fortſetzung derſelben Land und
Leute in die auſſerſte Gefahr ſetzet. Was
aber noͤthig iſt, daß in einer Monarchie der-
gleichen nicht zu beſorgen; haben wir ſchon
oben ausgefuͤhret (§. 247).
§. 260.Jn der Ariſtocratie herrſchen ei-
nige Perſonen (§. 235) und zwar diejeni-
gen, welche am meiſten Verſtand und Tu-
gend, auch Vermoͤgen haben (§. 250). Da
nun viele nicht ſo leicht eines Sinnes ſind,
und daher einiger Unverſtand und wie-
drige Affecten nicht ſogleich zum Schaden
des Landes gereichen koͤnnen, indem ihnen
durch andere Einhalt geſchiehet; uͤber die-
ſes auch viele Augen mehr ſehen koͤnnen
als wenige, und daher oͤfters das nachthei-
lige entdecken, was ſonſt uͤberſehen wird;
endlich weil ihr beſonderes Intereſſe mit zu
Grunde gehet, wenn das Land verdorben
wird: ſo hat die Ariſtocratie den Vortheil,
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Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 190. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/208>, abgerufen am 24.11.2024.
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