nicht ohne Unterscheid Leute ins Land zu zie- hen; die nach diesem dem Lande zur Last und Beschweerde werden, weil sie von an- dern suchen müssen, was sie vor sich nicht erlangen können (§. 770 Mor.) sondern man muß bedencken, welche man nöthig hat und welche wegbleiben können.
Mittel dazu.
§. 275.
Die Anzahl der Jnnwohner wird vermehret entweder durch Erzeugung der Kinder, durch Niederlassung der Frem- den im Lande, und durch Fristung des Le- bens aller zusammen. Derowegen wo man darauf zu sehen hat, daß die Anzahl der Jnnwohner gemehret werde; hat man für allen Dingen davor zu sorgen, daß Manns- Personen bald in den Stand kommen, Weib und Kinder zu ernähren, und dieje- nigen, so in dem Stande sind, dazu angehal- ten werden, daß sie bey Zeiten heyrathen. Und weil es nicht genung ist, daß Kinder gebohren werden; so hat man auch davor zu sorgen, daß ihr Leben und Gesundheit in der Auferziehung nicht verwahrloset werde. Wenn Fremde in unser Land kommen und sich darinnen niederlassen sollen; so jst es ge- wiß, daß, da sie solches freywillig thun müssen, sie nicht anders als durch gute An- stalten im Lande angelocket werden können (§. 496 Met.). Wo es wohl zugehet und man gutes Leben findet, da will ein jeder gerne seyn: hingegen wo man gedrucket
wird
Cap. 3. Von der Einrichtung
nicht ohne Unterſcheid Leute ins Land zu zie- hen; die nach dieſem dem Lande zur Laſt und Beſchweerde werden, weil ſie von an- dern ſuchen muͤſſen, was ſie vor ſich nicht erlangen koͤnnen (§. 770 Mor.) ſondern man muß bedencken, welche man noͤthig hat und welche wegbleiben koͤnnen.
Mittel dazu.
§. 275.
Die Anzahl der Jnnwohner wird vermehret entweder durch Erzeugung der Kinder, durch Niederlaſſung der Frem- den im Lande, und durch Friſtung des Le- bens alleꝛ zuſammen. Derowegen wo man darauf zu ſehen hat, daß die Anzahl der Jnnwohner gemehret werde; hat man fuͤr allen Dingen davor zu ſorgen, daß Manns- Perſonen bald in den Stand kommen, Weib und Kinder zu ernaͤhren, und dieje- nigen, ſo in dem Stande ſind, dazu angehal- ten werden, daß ſie bey Zeiten heyrathen. Und weil es nicht genung iſt, daß Kinder gebohren werden; ſo hat man auch davor zu ſorgen, daß ihr Leben und Geſundheit in der Auferziehung nicht verwahrloſet werde. Wenn Fremde in unſer Land kommen und ſich darinnen niederlaſſen ſollen; ſo jſt es ge- wiß, daß, da ſie ſolches freywillig thun muͤſſen, ſie nicht anders als durch gute An- ſtalten im Lande angelocket werden koͤnnen (§. 496 Met.). Wo es wohl zugehet und man gutes Leben findet, da will ein jeder gerne ſeyn: hingegen wo man gedrucket
wird
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[204/0222]
Cap. 3. Von der Einrichtung
nicht ohne Unterſcheid Leute ins Land zu zie-
hen; die nach dieſem dem Lande zur Laſt
und Beſchweerde werden, weil ſie von an-
dern ſuchen muͤſſen, was ſie vor ſich nicht
erlangen koͤnnen (§. 770 Mor.) ſondern
man muß bedencken, welche man noͤthig hat
und welche wegbleiben koͤnnen.
§. 275.Die Anzahl der Jnnwohner
wird vermehret entweder durch Erzeugung
der Kinder, durch Niederlaſſung der Frem-
den im Lande, und durch Friſtung des Le-
bens alleꝛ zuſammen. Derowegen wo man
darauf zu ſehen hat, daß die Anzahl der
Jnnwohner gemehret werde; hat man fuͤr
allen Dingen davor zu ſorgen, daß Manns-
Perſonen bald in den Stand kommen,
Weib und Kinder zu ernaͤhren, und dieje-
nigen, ſo in dem Stande ſind, dazu angehal-
ten werden, daß ſie bey Zeiten heyrathen.
Und weil es nicht genung iſt, daß Kinder
gebohren werden; ſo hat man auch davor
zu ſorgen, daß ihr Leben und Geſundheit in
der Auferziehung nicht verwahrloſet werde.
Wenn Fremde in unſer Land kommen und
ſich darinnen niederlaſſen ſollen; ſo jſt es ge-
wiß, daß, da ſie ſolches freywillig thun
muͤſſen, ſie nicht anders als durch gute An-
ſtalten im Lande angelocket werden koͤnnen
(§. 496 Met.). Wo es wohl zugehet und
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Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 204. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/222>, abgerufen am 21.11.2024.
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