met, an andere Dinge zu gedencken, (§. 864. Met.), vielmehr von der Einbildungs- Krafft beständig gestöhret wird (§. 238 Met.); so müssen in einem wohlbestellten Staate besondere Personen darzu erweh- let werden, deren ihre Ambts-Verrich- tungen darinnen bestehen, daß sie durch neue Erfindungen die Wissenschafften und Künste vermehren und ihre Aufnahme be- sorgen. Dergleichen Gesellschafften, da man mit vereinigten Kräfften für die Auf- nahme die Wissenschaften und Künste sor- get, pfleget man Academien der Wis- senschaften, ingleichen Societäten der Wissenschaften (§. 2) zu nennen.
§. 300.
Es hat demnach die AcademieJhre Ab- sichten und Ver- richtun- gen. der Wissenschaften eine doppelte Absicht. Einmahl soll sie die Wissenschaften und Künste, sie mögen Nahmen haben, wie sie wollen, in grössere Aufnahme brin- gen: Darnach auch dieselben durch neue Erfindungen vermehren (§. 299. Polit. & §. 255. Mor.). Damit sie nun die erste Absicht erreiche, so muß sie alle Wahr- heit sammlen, die entweder in öffentli- chen Schrifften, oder auch unter Leuten von allerley Stande und Profeßionen an- zutreffen, 2. sie mit gehöriger Schärffe, auch tüchtigen Proben untersuchen und 3. was in dieser Untersuchung richtig befun- den worden, in gehörige Ordnung brin-
gen,
des gemeinen Weſens.
met, an andere Dinge zu gedencken, (§. 864. Met.), vielmehr von der Einbildungs- Krafft beſtaͤndig geſtoͤhret wird (§. 238 Met.); ſo muͤſſen in einem wohlbeſtellten Staate beſondere Perſonen darzu erweh- let werden, deren ihre Ambts-Verrich- tungen darinnen beſtehen, daß ſie durch neue Erfindungen die Wiſſenſchafften und Kuͤnſte vermehren und ihre Aufnahme be- ſorgen. Dergleichen Geſellſchafften, da man mit vereinigten Kraͤfften fuͤr die Auf- nahme die Wiſſenſchaften und Kuͤnſte ſor- get, pfleget man Academien der Wiſ- ſenſchaften, ingleichen Societaͤten der Wiſſenſchaften (§. 2) zu nennen.
§. 300.
Es hat demnach die AcademieJhre Ab- ſichten und Ver- richtun- gen. der Wiſſenſchaften eine doppelte Abſicht. Einmahl ſoll ſie die Wiſſenſchaften und Kuͤnſte, ſie moͤgen Nahmen haben, wie ſie wollen, in groͤſſere Aufnahme brin- gen: Darnach auch dieſelben durch neue Erfindungen vermehren (§. 299. Polit. & §. 255. Mor.). Damit ſie nun die erſte Abſicht erreiche, ſo muß ſie alle Wahr- heit ſammlen, die entweder in oͤffentli- chen Schrifften, oder auch unter Leuten von allerley Stande und Profeßionen an- zutreffen, 2. ſie mit gehoͤriger Schaͤrffe, auch tuͤchtigen Proben unterſuchen und 3. was in dieſer Unterſuchung richtig befun- den worden, in gehoͤrige Ordnung brin-
gen,
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0253"n="235"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">des gemeinen Weſens.</hi></fw><lb/>
met, an andere Dinge zu gedencken, (§.<lb/>
864. <hirendition="#aq">Met.</hi>), vielmehr von der Einbildungs-<lb/>
Krafft beſtaͤndig geſtoͤhret wird (§. 238<lb/><hirendition="#aq">Met.</hi>); ſo muͤſſen in einem wohlbeſtellten<lb/>
Staate beſondere Perſonen darzu erweh-<lb/>
let werden, deren ihre Ambts-Verrich-<lb/>
tungen darinnen beſtehen, daß ſie durch<lb/>
neue Erfindungen die Wiſſenſchafften und<lb/>
Kuͤnſte vermehren und ihre Aufnahme be-<lb/>ſorgen. Dergleichen Geſellſchafften, da<lb/>
man mit vereinigten Kraͤfften fuͤr die Auf-<lb/>
nahme die Wiſſenſchaften und Kuͤnſte ſor-<lb/>
get, pfleget man <hirendition="#fr">Academien der Wiſ-<lb/>ſenſchaften,</hi> ingleichen <hirendition="#fr">Societaͤten der<lb/>
Wiſſenſchaften</hi> (§. 2) zu nennen.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 300.</head><p>Es hat demnach die Academie<noteplace="right">Jhre Ab-<lb/>ſichten<lb/>
und Ver-<lb/>
richtun-<lb/>
gen.</note><lb/>
der Wiſſenſchaften eine doppelte Abſicht.<lb/>
Einmahl ſoll ſie die Wiſſenſchaften und<lb/>
Kuͤnſte, ſie moͤgen Nahmen haben, wie<lb/>ſie wollen, in groͤſſere Aufnahme brin-<lb/>
gen: Darnach auch dieſelben durch neue<lb/>
Erfindungen vermehren (§. 299. <hirendition="#aq">Polit. &<lb/>
§. 255. Mor.</hi>). Damit ſie nun die erſte<lb/>
Abſicht erreiche, ſo muß ſie alle Wahr-<lb/>
heit ſammlen, die entweder in oͤffentli-<lb/>
chen Schrifften, oder auch unter Leuten<lb/>
von allerley Stande und Profeßionen an-<lb/>
zutreffen, 2. ſie mit gehoͤriger Schaͤrffe,<lb/>
auch tuͤchtigen Proben unterſuchen und 3.<lb/>
was in dieſer Unterſuchung richtig befun-<lb/>
den worden, in gehoͤrige Ordnung brin-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">gen,</fw><lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[235/0253]
des gemeinen Weſens.
met, an andere Dinge zu gedencken, (§.
864. Met.), vielmehr von der Einbildungs-
Krafft beſtaͤndig geſtoͤhret wird (§. 238
Met.); ſo muͤſſen in einem wohlbeſtellten
Staate beſondere Perſonen darzu erweh-
let werden, deren ihre Ambts-Verrich-
tungen darinnen beſtehen, daß ſie durch
neue Erfindungen die Wiſſenſchafften und
Kuͤnſte vermehren und ihre Aufnahme be-
ſorgen. Dergleichen Geſellſchafften, da
man mit vereinigten Kraͤfften fuͤr die Auf-
nahme die Wiſſenſchaften und Kuͤnſte ſor-
get, pfleget man Academien der Wiſ-
ſenſchaften, ingleichen Societaͤten der
Wiſſenſchaften (§. 2) zu nennen.
§. 300.Es hat demnach die Academie
der Wiſſenſchaften eine doppelte Abſicht.
Einmahl ſoll ſie die Wiſſenſchaften und
Kuͤnſte, ſie moͤgen Nahmen haben, wie
ſie wollen, in groͤſſere Aufnahme brin-
gen: Darnach auch dieſelben durch neue
Erfindungen vermehren (§. 299. Polit. &
§. 255. Mor.). Damit ſie nun die erſte
Abſicht erreiche, ſo muß ſie alle Wahr-
heit ſammlen, die entweder in oͤffentli-
chen Schrifften, oder auch unter Leuten
von allerley Stande und Profeßionen an-
zutreffen, 2. ſie mit gehoͤriger Schaͤrffe,
auch tuͤchtigen Proben unterſuchen und 3.
was in dieſer Unterſuchung richtig befun-
den worden, in gehoͤrige Ordnung brin-
gen,
Jhre Ab-
ſichten
und Ver-
richtun-
gen.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 235. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/253>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.