Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721.

Bild:
<< vorherige Seite

des gemeinen Wesens.
leicht weiter gebracht werden mag. Und
hieraus erhellet ein besonderer Vortheil
der Straffen, die mit tüchtigen Ceremo-
nien vollzogen werden, für denen, wo alle
Ceremonien wegbleiben. Ja in Ansehung
dieses Vortheils, der gewiß sehr groß ist,
sol man auf Ceremonien dencken, wo man
keine hat, oder auch auf Verbesserung der-
selben, wo sie der Absicht noch nicht ein
solches Gnügen thun als sich erreichen läs-
set. Damit sie aber auch nicht unnütze
werden, sondern vielmehr der vorgesetzte
Zweck dadurch erreichet wird; so muß
man ihre Bedeutung bekannt machen:
welches theils durch gedruckte Schrifften,
theils durch die öffentliche Lehrer geschehen
kan, wenn eine Execution vor sich gehen
sol. Ja es gienge bißweilen an, wenn selbst
bey den Handlungen, die der Execution
halber vorgenommen werden, die Bedeu-
tung eröffnet würde. Z. E. Wenn man
die Diebe bey ihrer Ausführung in Die-
bes-Habit einkleidet, könnte die Einklei-
dung öffentlich geschehen, und eines jeden
Bedeutung dabey zugleich beygebracht
werden. Jedoch wo man guten Fort-
gang haben wil, da muß alles ein Ernst
zu seyn scheinen, und hat man daher zu
verhüten, daß nicht zu Gelächter Anlaß
gegeben werde.

§. 356.

des gemeinen Weſens.
leicht weiter gebracht werden mag. Und
hieraus erhellet ein beſonderer Vortheil
der Straffen, die mit tuͤchtigen Ceremo-
nien vollzogen werden, fuͤr denen, wo alle
Ceremonien wegbleiben. Ja in Anſehung
dieſes Vortheils, der gewiß ſehr groß iſt,
ſol man auf Ceremonien dencken, wo man
keine hat, oder auch auf Verbeſſerung der-
ſelben, wo ſie der Abſicht noch nicht ein
ſolches Gnuͤgen thun als ſich erreichen laͤſ-
ſet. Damit ſie aber auch nicht unnuͤtze
werden, ſondern vielmehr der vorgeſetzte
Zweck dadurch erreichet wird; ſo muß
man ihre Bedeutung bekannt machen:
welches theils durch gedruckte Schrifften,
theils durch die oͤffentliche Lehrer geſchehen
kan, wenn eine Execution vor ſich gehen
ſol. Ja es gienge bißweilen an, wenn ſelbſt
bey den Handlungen, die der Execution
halber vorgenommen werden, die Bedeu-
tung eroͤffnet wuͤrde. Z. E. Wenn man
die Diebe bey ihrer Ausfuͤhrung in Die-
bes-Habit einkleidet, koͤnnte die Einklei-
dung oͤffentlich geſchehen, und eines jeden
Bedeutung dabey zugleich beygebracht
werden. Jedoch wo man guten Fort-
gang haben wil, da muß alles ein Ernſt
zu ſeyn ſcheinen, und hat man daher zu
verhuͤten, daß nicht zu Gelaͤchter Anlaß
gegeben werde.

§. 356.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <p><pb facs="#f0317" n="299"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">des gemeinen We&#x017F;ens.</hi></fw><lb/>
leicht weiter gebracht werden mag. Und<lb/>
hieraus erhellet ein be&#x017F;onderer Vortheil<lb/>
der Straffen, die mit tu&#x0364;chtigen Ceremo-<lb/>
nien vollzogen werden, fu&#x0364;r denen, wo alle<lb/>
Ceremonien wegbleiben. Ja in An&#x017F;ehung<lb/>
die&#x017F;es Vortheils, der gewiß &#x017F;ehr groß i&#x017F;t,<lb/>
&#x017F;ol man auf Ceremonien dencken, wo man<lb/>
keine hat, oder auch auf Verbe&#x017F;&#x017F;erung der-<lb/>
&#x017F;elben, wo &#x017F;ie der Ab&#x017F;icht noch nicht ein<lb/>
&#x017F;olches Gnu&#x0364;gen thun als &#x017F;ich erreichen la&#x0364;&#x017F;-<lb/>
&#x017F;et. Damit &#x017F;ie aber auch nicht unnu&#x0364;tze<lb/>
werden, &#x017F;ondern vielmehr der vorge&#x017F;etzte<lb/>
Zweck dadurch erreichet wird; &#x017F;o muß<lb/>
man ihre Bedeutung bekannt machen:<lb/>
welches theils durch gedruckte Schrifften,<lb/>
theils durch die o&#x0364;ffentliche Lehrer ge&#x017F;chehen<lb/>
kan, wenn eine <hi rendition="#aq">Execution</hi> vor &#x017F;ich gehen<lb/>
&#x017F;ol. Ja es gienge bißweilen an, wenn &#x017F;elb&#x017F;t<lb/>
bey den Handlungen, die der <hi rendition="#aq">Execution</hi><lb/>
halber vorgenommen werden, die Bedeu-<lb/>
tung ero&#x0364;ffnet wu&#x0364;rde. Z. E. Wenn man<lb/>
die Diebe bey ihrer Ausfu&#x0364;hrung in Die-<lb/>
bes-Habit einkleidet, ko&#x0364;nnte die Einklei-<lb/>
dung o&#x0364;ffentlich ge&#x017F;chehen, und eines jeden<lb/>
Bedeutung dabey zugleich beygebracht<lb/>
werden. Jedoch wo man guten Fort-<lb/>
gang haben wil, da muß alles ein Ern&#x017F;t<lb/>
zu &#x017F;eyn &#x017F;cheinen, und hat man daher zu<lb/>
verhu&#x0364;ten, daß nicht zu Gela&#x0364;chter Anlaß<lb/>
gegeben werde.</p><lb/>
              <fw place="bottom" type="catch">§. 356.</fw><lb/>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[299/0317] des gemeinen Weſens. leicht weiter gebracht werden mag. Und hieraus erhellet ein beſonderer Vortheil der Straffen, die mit tuͤchtigen Ceremo- nien vollzogen werden, fuͤr denen, wo alle Ceremonien wegbleiben. Ja in Anſehung dieſes Vortheils, der gewiß ſehr groß iſt, ſol man auf Ceremonien dencken, wo man keine hat, oder auch auf Verbeſſerung der- ſelben, wo ſie der Abſicht noch nicht ein ſolches Gnuͤgen thun als ſich erreichen laͤſ- ſet. Damit ſie aber auch nicht unnuͤtze werden, ſondern vielmehr der vorgeſetzte Zweck dadurch erreichet wird; ſo muß man ihre Bedeutung bekannt machen: welches theils durch gedruckte Schrifften, theils durch die oͤffentliche Lehrer geſchehen kan, wenn eine Execution vor ſich gehen ſol. Ja es gienge bißweilen an, wenn ſelbſt bey den Handlungen, die der Execution halber vorgenommen werden, die Bedeu- tung eroͤffnet wuͤrde. Z. E. Wenn man die Diebe bey ihrer Ausfuͤhrung in Die- bes-Habit einkleidet, koͤnnte die Einklei- dung oͤffentlich geſchehen, und eines jeden Bedeutung dabey zugleich beygebracht werden. Jedoch wo man guten Fort- gang haben wil, da muß alles ein Ernſt zu ſeyn ſcheinen, und hat man daher zu verhuͤten, daß nicht zu Gelaͤchter Anlaß gegeben werde. §. 356.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/317
Zitationshilfe: Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 299. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/317>, abgerufen am 22.11.2024.