Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721.Cap. 3. Von der Einrichtung werden; und demnach hat man im ge-meinen Wesen zu veranstalten, daß die Baukunst immer mehr und mehr in Auf- nahme gebracht und, was nützliches dar- innen erfunden worden, bey Erbauung der Gebäude, so viel nur immer möglich, angebracht werde. Es hat längst Vitru- nius lib. 1. c. 4. erinnert, daß die Lufft auf den Strassen ungesund wird, nach- dem sie von Winden aus gewissen Gegen- den können durchstrichen werden. Und deswegen ist nöthig, daß, wo man eine Stadt von neuem anlegen sol, man für allen Dingen die Beschaffenheit der Win- de aus den verschiedenen Gegenden sich bekannt machet, theils durch die Erfah- rung, theils auch durch dasjenige, was von ihren Eigenschafften anderswo (Ge- ogr. §. 217 & sq.) gelehret worden, und nach diesem die Strassen so einrichten, daß die ungesunden Winde dieselben nicht frey durchstreichen könen, folgends diejenigen, welche ihrer Verrichtungen halber auf den Strasse gehen müssen, nicht von ihnen be- schweeret werden. Es wird auch die Lufft auf den Strassen umeine durch den Un- flath, der daselbst liegen bleibet. Und hat man dannenhero fleißige Aufsicht zu ha- ben, daß die Gassen beständig sauber und reinlich gehalten werden, auch man allen Unflath bey Zeiten hinausschaffe. Wie- drige
Cap. 3. Von der Einrichtung werden; und demnach hat man im ge-meinen Weſen zu veranſtalten, daß die Baukunſt immer mehr und mehr in Auf- nahme gebracht und, was nuͤtzliches dar- innen erfunden worden, bey Erbauung der Gebaͤude, ſo viel nur immer moͤglich, angebracht werde. Es hat laͤngſt Vitru- nius lib. 1. c. 4. erinnert, daß die Lufft auf den Straſſen ungeſund wird, nach- dem ſie von Winden aus gewiſſen Gegen- den koͤnnen durchſtrichen werden. Und deswegen iſt noͤthig, daß, wo man eine Stadt von neuem anlegen ſol, man fuͤr allen Dingen die Beſchaffenheit der Win- de aus den verſchiedenen Gegenden ſich bekannt machet, theils durch die Erfah- rung, theils auch durch dasjenige, was von ihren Eigenſchafften anderswo (Ge- ogr. §. 217 & ſq.) gelehret worden, und nach dieſem die Straſſen ſo einrichten, daß die ungeſunden Winde dieſelben nicht frey durchſtreichen koͤnen, folgends diejenigen, welche ihrer Verrichtungen halber auf den Straſſe gehen muͤſſen, nicht von ihnen be- ſchweeret werden. Es wird auch die Lufft auf den Straſſen umeine durch den Un- flath, der daſelbſt liegen bleibet. Und hat man dannenhero fleißige Aufſicht zu ha- ben, daß die Gaſſen beſtaͤndig ſauber und reinlich gehalten werden, auch man allen Unflath bey Zeiten hinausſchaffe. Wie- drige
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Cap. 3. Von der Einrichtung
werden; und demnach hat man im ge-
meinen Weſen zu veranſtalten, daß die
Baukunſt immer mehr und mehr in Auf-
nahme gebracht und, was nuͤtzliches dar-
innen erfunden worden, bey Erbauung
der Gebaͤude, ſo viel nur immer moͤglich,
angebracht werde. Es hat laͤngſt Vitru-
nius lib. 1. c. 4. erinnert, daß die Lufft
auf den Straſſen ungeſund wird, nach-
dem ſie von Winden aus gewiſſen Gegen-
den koͤnnen durchſtrichen werden. Und
deswegen iſt noͤthig, daß, wo man eine
Stadt von neuem anlegen ſol, man fuͤr
allen Dingen die Beſchaffenheit der Win-
de aus den verſchiedenen Gegenden ſich
bekannt machet, theils durch die Erfah-
rung, theils auch durch dasjenige, was
von ihren Eigenſchafften anderswo (Ge-
ogr. §. 217 & ſq.) gelehret worden, und nach
dieſem die Straſſen ſo einrichten, daß die
ungeſunden Winde dieſelben nicht frey
durchſtreichen koͤnen, folgends diejenigen,
welche ihrer Verrichtungen halber auf den
Straſſe gehen muͤſſen, nicht von ihnen be-
ſchweeret werden. Es wird auch die Lufft
auf den Straſſen umeine durch den Un-
flath, der daſelbſt liegen bleibet. Und hat
man dannenhero fleißige Aufſicht zu ha-
ben, daß die Gaſſen beſtaͤndig ſauber und
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