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Wolff, Eugen: Poetik: Die Gesetze der Poesie in ihrer geschichtlichen Entwicklung. Ein Grundriß. Oldenburg u. a., 1899.

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der Gesamtpoesie der Vergangenheit zugrunde liegen, einen Maßstab pwo_011.002
für Beurteilung der Einzelerscheinungen in Vergangenheit und Gegenwart pwo_011.003
gewonnen haben.

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2. Die Poetik will allgemeingültig sein - und nimmt doch pwo_011.005
verschieden gestaltete Entwicklungsstufen der Poesie an!

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Jndes erkennt sie nicht jede Entwicklungsstufe für sich als gesetzgebend pwo_011.007
an, was ein Chaos von Widersprüchen ergäbe. Die Poetik pwo_011.008
erkennt vielmehr jede Entwicklungsstufe nur als eine Potenz, eine pwo_011.009
Aeußerungsform der Entwicklung an und erst aus dem Jneinandergreifen pwo_011.010
und einheitlichen Grundzug dieser Potenzen erschließt sie das pwo_011.011
durchgehends zugrunde liegende Prinzip der Entwicklung. Dieses ist pwo_011.012
zugleich partikulär für jede einzelne Entwicklungsstufe und allgemeingültig pwo_011.013
für alle Stufen insgesamt, somit unanfechtbar gesetzgebend.

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Es giebt ein einheitliches Wesen der Poesie, aber es hat viele pwo_011.015
Offenbarungsformen, und die identischen Urzellen derselben werden pwo_011.016
dem Beschauer erst durch geordnetes Zusammenrücken sichtbar.

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3. Die entwicklungsgeschichtliche Poetik hat ihre Untersuchung pwo_011.018
mit dem Beginn der Entwicklung, mit der Urpoesie, einzusetzen - pwo_011.019
aber sie muß sich mit der ältesten geschichtlich erschließbaren Poesie pwo_011.020
als Ausgangspunkt begnügen! Wie die Dichtung der Zukunft liegt pwo_011.021
auch die der vorgeschichtlichen Vergangenheit in Dunkel gehüllt.

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Ausschlaggebend ist: ob der vorhandene Ausschnitt der Weltpoesiegeschichte pwo_011.023
von der ältesten ergründeten Zeit bis auf die Gegenwart pwo_011.024
ausgedehnt d. h. entwicklungsreich genug ist, um ein bestimmtes Entwicklungsprinzip pwo_011.025
erkennen zu lassen. Besteht diese Möglichkeit, dann pwo_011.026
dürfen wir hypothetisch den Faden ebenso rückwärts in vorgeschichtliche pwo_011.027
Zeit spinnen, wie wir ihn durch Aufstellung von Gesetzen, wenigstens pwo_011.028
bedingungsweise, vorwärts in eine ständig ergänzende und revidierende pwo_011.029
Zukunft ziehen. Nachdem wir die in geschichtlicher Zeit waltenden pwo_011.030
Gesetze erkannt haben, werden wir zum mindesten voraussetzen dürfen, pwo_011.031
daß die Entwicklung der Poesie in geschichtlich noch nicht erschlossener pwo_011.032
Zeit nicht nach entgegengesetzten Normen erfolgte.

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Je umfassender, je voller ausgeführt, je tiefer eingehend die Jnduktion, pwo_011.034
desto präziser werden die Ergebnisse sein. Vorerst wird es pwo_011.035
möglich und notwendig sein, in den Grundzügen die Richtung der pwo_011.036
Poesieentwicklung zu erkennen.

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der Gesamtpoesie der Vergangenheit zugrunde liegen, einen Maßstab pwo_011.002
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gewonnen haben.

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  Es giebt ein einheitliches Wesen der Poesie, aber es hat viele pwo_011.015
Offenbarungsformen, und die identischen Urzellen derselben werden pwo_011.016
dem Beschauer erst durch geordnetes Zusammenrücken sichtbar.

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mit dem Beginn der Entwicklung, mit der Urpoesie, einzusetzen – pwo_011.019
aber sie muß sich mit der ältesten geschichtlich erschließbaren Poesie pwo_011.020
als Ausgangspunkt begnügen! Wie die Dichtung der Zukunft liegt pwo_011.021
auch die der vorgeschichtlichen Vergangenheit in Dunkel gehüllt.

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  Ausschlaggebend ist: ob der vorhandene Ausschnitt der Weltpoesiegeschichte pwo_011.023
von der ältesten ergründeten Zeit bis auf die Gegenwart pwo_011.024
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erkennen zu lassen. Besteht diese Möglichkeit, dann pwo_011.026
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Zeit nicht nach entgegengesetzten Normen erfolgte.

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desto präziser werden die Ergebnisse sein. Vorerst wird es pwo_011.035
möglich und notwendig sein, in den Grundzügen die Richtung der pwo_011.036
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Zitationshilfe: Wolff, Eugen: Poetik: Die Gesetze der Poesie in ihrer geschichtlichen Entwicklung. Ein Grundriß. Oldenburg u. a., 1899, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_poetik_1899/25>, abgerufen am 09.11.2024.