sern Luftraum ausgebreitet werden, mit den auslaufenden Kräutern zu verglei- chen sind (§. 240.); so gehören dieselben auch uns zu; folglich auch die Früchte auf denselben (§. 228.). Und wenn die Aeste hindern, daß wir unsern Grund und Boden nicht so nutzen können, wie wir wollen, so haben wir das Recht, dieselben zu behauen; eben so, wie der Nächbar das Recht hat, den Baum umzuhauen; als dem das Recht zukommt, mit dem Baume vorzunehmen, was er will, so ihm wieder seinen Willen nicht kann ge- nommen werden (§. 195.).
§. 242.
Vom Dazu- kommen, dem na- türlichen, künstli- chen und vermisch- ten.
Das Dazukommen(accessio) wird ge- nannt, wenn zu einer gewissen Sache, wel- che schon eine gewisse Gestalt hat, noch etwas anders kommt, das mit ihr, es sey auch auf was vor Art und Weise es wolle, zusammen hängt, oder mit ihr vereiniget wird. Das- jenige, was auf diese Weise dazukommt, heist das Dazukommende(accessorium); dieje- nige Sache aber, zu welcher es dazukommt, nennt man die Hauptsache(rem principa- lem). Man nennt aber dieses Dazukom- men das natürliche, oder das Ansetzen, welches von der Natur dazu gebracht wird; das künstliche, welches die Menschen ma- chen; und das vermischte, wozu Menschen und Natur etwas beytragen. Wenn eine fremde Sache zu der unseren kommt,
und
II. Th. 2. H. Von urſpruͤngl. Erlangung
ſern Luftraum ausgebreitet werden, mit den auslaufenden Kraͤutern zu verglei- chen ſind (§. 240.); ſo gehoͤren dieſelben auch uns zu; folglich auch die Fruͤchte auf denſelben (§. 228.). Und wenn die Aeſte hindern, daß wir unſern Grund und Boden nicht ſo nutzen koͤnnen, wie wir wollen, ſo haben wir das Recht, dieſelben zu behauen; eben ſo, wie der Naͤchbar das Recht hat, den Baum umzuhauen; als dem das Recht zukommt, mit dem Baume vorzunehmen, was er will, ſo ihm wieder ſeinen Willen nicht kann ge- nommen werden (§. 195.).
§. 242.
Vom Dazu- kommen, dem na- tuͤꝛlichen, kuͤnſtli- chen und vermiſch- ten.
Das Dazukommen(acceſſio) wird ge- nannt, wenn zu einer gewiſſen Sache, wel- che ſchon eine gewiſſe Geſtalt hat, noch etwas anders kommt, das mit ihr, es ſey auch auf was vor Art und Weiſe es wolle, zuſammen haͤngt, oder mit ihr vereiniget wird. Das- jenige, was auf dieſe Weiſe dazukommt, heiſt das Dazukommende(acceſſorium); dieje- nige Sache aber, zu welcher es dazukommt, nennt man die Hauptſache(rem principa- lem). Man nennt aber dieſes Dazukom- men das natuͤrliche, oder das Anſetzen, welches von der Natur dazu gebracht wird; das kuͤnſtliche, welches die Menſchen ma- chen; und das vermiſchte, wozu Menſchen und Natur etwas beytragen. Wenn eine fremde Sache zu der unſeren kommt,
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II. Th. 2. H. Von urſpruͤngl. Erlangung
ſern Luftraum ausgebreitet werden,
mit den auslaufenden Kraͤutern zu verglei-
chen ſind (§. 240.); ſo gehoͤren dieſelben
auch uns zu; folglich auch die Fruͤchte
auf denſelben (§. 228.). Und wenn die
Aeſte hindern, daß wir unſern Grund
und Boden nicht ſo nutzen koͤnnen, wie
wir wollen, ſo haben wir das Recht,
dieſelben zu behauen; eben ſo, wie der
Naͤchbar das Recht hat, den Baum
umzuhauen; als dem das Recht zukommt,
mit dem Baume vorzunehmen, was er will,
ſo ihm wieder ſeinen Willen nicht kann ge-
nommen werden (§. 195.).
§. 242.
Das Dazukommen (acceſſio) wird ge-
nannt, wenn zu einer gewiſſen Sache, wel-
che ſchon eine gewiſſe Geſtalt hat, noch etwas
anders kommt, das mit ihr, es ſey auch auf
was vor Art und Weiſe es wolle, zuſammen
haͤngt, oder mit ihr vereiniget wird. Das-
jenige, was auf dieſe Weiſe dazukommt, heiſt
das Dazukommende (acceſſorium); dieje-
nige Sache aber, zu welcher es dazukommt,
nennt man die Hauptſache (rem principa-
lem). Man nennt aber dieſes Dazukom-
men das natuͤrliche, oder das Anſetzen,
welches von der Natur dazu gebracht wird;
das kuͤnſtliche, welches die Menſchen ma-
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und Natur etwas beytragen. Wenn eine
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Wolff, Christian von: Grundsätze des Natur- und Völckerrechts. Halle (Saale), 1754, S. 150. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_voelckerrecht_1754/186>, abgerufen am 24.11.2024.
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