chen; unnütze Handlungen aber (factau. Hand- lungen. temeraria), die ohne eine Absicht vorgenom- men werden. Es geschieht aber etwas ohne Absicht(nullo fine fit), wenn man bey demselben weder auf unsern, noch auf anderer Nutzen bedacht ist, den man nehm- lich als seine Absicht dadurch zu erhalten ge- sucht. Weil die Menschen verbunden sind ihre Handlungen zu ihrer und anderer Voll- kommenheit und zu der Vollkommenheit so wohl ihres eigenen, als des andern seines Zu- standes einzurichten, und dieselben mit gemein- schaftlichen Kräften zu befördern (§. 43. 44.); die Rede aber das Mittel ist, wodurch sie ihre Gedancken zu dem Ende eröfnen sollen, welches vor sich klar ist; so muß man so wohl im Reden, als bey einer jeden Handlung auf einigen Nutzen sehen, er betreffe entweder uns selbst oder andere, und denselben aus die- ser Vollkommenheit, als der letzten Absicht, bestimmen. Daraus läßet sich leicht schlies- sen, daß unnütze Worte und Hand- lungen mit dem Gesetz der Natur we- nig übereinkommen; und man folglich weder unnütze Reden führen, noch auch etwas unnützes thun müße. Es ist auch ebendasselbe, vornämlich von den Wor- ten, aus der Verbindlichkeit klar, daß wir die freyen Handlungen durch ebendieselben Absichten bestimmen müssen, durch welche die natürlichen bestimmt werden (§. 43.).
§. 361.
ſeiner Gedancken.
chen; unnuͤtze Handlungen aber (factau. Hand- lungen. temeraria), die ohne eine Abſicht vorgenom- men werden. Es geſchieht aber etwas ohne Abſicht(nullo fine fit), wenn man bey demſelben weder auf unſern, noch auf anderer Nutzen bedacht iſt, den man nehm- lich als ſeine Abſicht dadurch zu erhalten ge- ſucht. Weil die Menſchen verbunden ſind ihre Handlungen zu ihrer und anderer Voll- kommenheit und zu der Vollkommenheit ſo wohl ihres eigenen, als des andern ſeines Zu- ſtandes einzurichten, und dieſelben mit gemein- ſchaftlichen Kraͤften zu befoͤrdern (§. 43. 44.); die Rede aber das Mittel iſt, wodurch ſie ihre Gedancken zu dem Ende eroͤfnen ſollen, welches vor ſich klar iſt; ſo muß man ſo wohl im Reden, als bey einer jeden Handlung auf einigen Nutzen ſehen, er betreffe entweder uns ſelbſt oder andere, und denſelben aus die- ſer Vollkommenheit, als der letzten Abſicht, beſtimmen. Daraus laͤßet ſich leicht ſchlieſ- ſen, daß unnuͤtze Worte und Hand- lungen mit dem Geſetz der Natur we- nig uͤbereinkommen; und man folglich weder unnuͤtze Reden fuͤhren, noch auch etwas unnuͤtzes thun muͤße. Es iſt auch ebendaſſelbe, vornaͤmlich von den Wor- ten, aus der Verbindlichkeit klar, daß wir die freyen Handlungen durch ebendieſelben Abſichten beſtimmen muͤſſen, durch welche die natuͤrlichen beſtimmt werden (§. 43.).
§. 361.
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ſeiner Gedancken.
chen; unnuͤtze Handlungen aber (facta
temeraria), die ohne eine Abſicht vorgenom-
men werden. Es geſchieht aber etwas
ohne Abſicht (nullo fine fit), wenn man
bey demſelben weder auf unſern, noch auf
anderer Nutzen bedacht iſt, den man nehm-
lich als ſeine Abſicht dadurch zu erhalten ge-
ſucht. Weil die Menſchen verbunden ſind
ihre Handlungen zu ihrer und anderer Voll-
kommenheit und zu der Vollkommenheit ſo
wohl ihres eigenen, als des andern ſeines Zu-
ſtandes einzurichten, und dieſelben mit gemein-
ſchaftlichen Kraͤften zu befoͤrdern (§. 43. 44.);
die Rede aber das Mittel iſt, wodurch ſie
ihre Gedancken zu dem Ende eroͤfnen ſollen,
welches vor ſich klar iſt; ſo muß man ſo wohl
im Reden, als bey einer jeden Handlung auf
einigen Nutzen ſehen, er betreffe entweder
uns ſelbſt oder andere, und denſelben aus die-
ſer Vollkommenheit, als der letzten Abſicht,
beſtimmen. Daraus laͤßet ſich leicht ſchlieſ-
ſen, daß unnuͤtze Worte und Hand-
lungen mit dem Geſetz der Natur we-
nig uͤbereinkommen; und man folglich
weder unnuͤtze Reden fuͤhren, noch
auch etwas unnuͤtzes thun muͤße. Es
iſt auch ebendaſſelbe, vornaͤmlich von den Wor-
ten, aus der Verbindlichkeit klar, daß wir
die freyen Handlungen durch ebendieſelben
Abſichten beſtimmen muͤſſen, durch welche die
natuͤrlichen beſtimmt werden (§. 43.).
u. Hand-
lungen.
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Wolff, Christian von: Grundsätze des Natur- und Völckerrechts. Halle (Saale), 1754, S. 221. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_voelckerrecht_1754/257>, abgerufen am 21.11.2024.
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