Wenn ein Versprechen ungültig ist,Wenn der Ver- sprecher ein un- gültiges Verspre- chen hal- ten will. und der Versprecher will dasselbe den- noch halten; da es hier lediglich bey ihm steht, ob er etwas dem andern leisten will, oder nicht (§. 314. 328.), oder etwas ver- sprechen (§. 385.); so muß er entweder dasjenige leisten, was versprochen wor- den, oder es ist ein neues Versprechen nöthig, welches, eben weil es neu ist, auf eine jede von der vorigen unterschiede- ne Art und Weise geschehen kann (§. 393.).
§. 437.
Ein blosses Abreden(conventio) ist eineVon dem, was man mit einander abredet. Handlung, durch welche zwey oder mehrere etwas beschliessen, oder etwas zu thun, oder zu unterlassen mit einander eines werden. De- rowegen da niemand sich dem andern anders als durch Versprechen verbindlich machen kann (§. 380.); so kann dadurch, daß man mit einander etwas abgeredet, also durch die Conventionen, keine Ver- bindlichkeit entstehen, sondern bloß in dem Falle, wenn ein Versprechen dazu kommt.
§. 438.
Wennn zwey oder mehrere zusammen inVon den Verträ- gen. ein Versprechen oder in mehrere einwilligen, heißt es ein Vertrag(pactum oder pactio). Da die Versprechen gehalten werden müssen (§. 388.); so müssen auch die Verträge
gehal-
und den Vertraͤgen uͤberhaupt.
§. 436.
Wenn ein Verſprechen unguͤltig iſt,Wenn der Ver- ſprecher ein un- guͤltiges Verſpre- chen hal- ten will. und der Verſprecher will daſſelbe den- noch halten; da es hier lediglich bey ihm ſteht, ob er etwas dem andern leiſten will, oder nicht (§. 314. 328.), oder etwas ver- ſprechen (§. 385.); ſo muß er entweder dasjenige leiſten, was verſprochen wor- den, oder es iſt ein neues Verſprechen noͤthig, welches, eben weil es neu iſt, auf eine jede von der vorigen unterſchiede- ne Art und Weiſe geſchehen kann (§. 393.).
§. 437.
Ein bloſſes Abreden(conventio) iſt eineVon dem, was man mit einander abredet. Handlung, durch welche zwey oder mehrere etwas beſchlieſſen, oder etwas zu thun, oder zu unterlaſſen mit einander eines werden. De- rowegen da niemand ſich dem andern anders als durch Verſprechen verbindlich machen kann (§. 380.); ſo kann dadurch, daß man mit einander etwas abgeredet, alſo durch die Conventionen, keine Ver- bindlichkeit entſtehen, ſondern bloß in dem Falle, wenn ein Verſprechen dazu kommt.
§. 438.
Wennn zwey oder mehrere zuſammen inVon den Vertraͤ- gen. ein Verſprechen oder in mehrere einwilligen, heißt es ein Vertrag(pactum oder pactio). Da die Verſprechen gehalten werden muͤſſen (§. 388.); ſo muͤſſen auch die Vertraͤge
gehal-
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und den Vertraͤgen uͤberhaupt.
§. 436.
Wenn ein Verſprechen unguͤltig iſt,
und der Verſprecher will daſſelbe den-
noch halten; da es hier lediglich bey ihm
ſteht, ob er etwas dem andern leiſten will,
oder nicht (§. 314. 328.), oder etwas ver-
ſprechen (§. 385.); ſo muß er entweder
dasjenige leiſten, was verſprochen wor-
den, oder es iſt ein neues Verſprechen
noͤthig, welches, eben weil es neu iſt, auf
eine jede von der vorigen unterſchiede-
ne Art und Weiſe geſchehen kann
(§. 393.).
Wenn
der Ver-
ſprecher
ein un-
guͤltiges
Verſpre-
chen hal-
ten will.
§. 437.
Ein bloſſes Abreden (conventio) iſt eine
Handlung, durch welche zwey oder mehrere
etwas beſchlieſſen, oder etwas zu thun, oder
zu unterlaſſen mit einander eines werden. De-
rowegen da niemand ſich dem andern anders
als durch Verſprechen verbindlich machen
kann (§. 380.); ſo kann dadurch, daß man
mit einander etwas abgeredet, alſo
durch die Conventionen, keine Ver-
bindlichkeit entſtehen, ſondern bloß in
dem Falle, wenn ein Verſprechen dazu
kommt.
Von
dem, was
man mit
einander
abredet.
§. 438.
Wennn zwey oder mehrere zuſammen in
ein Verſprechen oder in mehrere einwilligen,
heißt es ein Vertrag (pactum oder pactio).
Da die Verſprechen gehalten werden muͤſſen
(§. 388.); ſo muͤſſen auch die Vertraͤge
gehal-
Von den
Vertraͤ-
gen.
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Wolff, Christian von: Grundsätze des Natur- und Völckerrechts. Halle (Saale), 1754, S. 269. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_voelckerrecht_1754/305>, abgerufen am 22.11.2024.
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