eben der Ursache von einem Vergleich abgehen, um derentwillen es erlaubt ist von einem Vertrage abzugehen (§. 442.). Es ist aber der Vergleich entweder ein allgemeiner Vergleich(transactio ge- neralis), welcher sich auf alle besondere For- derungen erstreckt, die unter der allgemeinen begriffen sind, es mag seyn, daß man zu der Zeit, als der Vergleich gemacht worden, dar- an gedacht hat, oder nicht, z. E. wenn einer sich wegen alles und jeden Anspruches, wel- cher in Ansehung eines streitigen Guts, aus was vor einer Ursache es immer geschehen mag, vergleicht; oder es ist ein besonderer Vergleich(transactio specialis), welcher nur auf gewisse Sachen entweder in Anse- hung ihrer Art, oder ihrer Qvantität gehet, z. E. wenn man sich wegen des Eigenthums eines Guts, oder wegen einer gewissen Qvan- tität von Früchten von einem Gute, oder einer gewissen Qvantität von Getreide vergleicht. Derowegen thut man bey einem allge- meinen Vergleiche Verzicht auf allen Anspruch an die streitige Sache, er mag beschaffen seyn, wie er will: Aber in einem besondern Vergleiche thut man nicht auf alle Forderungen Ver- zicht, die nachher einem bekannt wer- den könnten, sondern diese bleiben ei- nem unbenommen (§. 340.).
§. 765.
Man sagt, der Hader, oder StreitVom Unter-
werde
Streitigkeiten zu endigen.
eben der Urſache von einem Vergleich abgehen, um derentwillen es erlaubt iſt von einem Vertrage abzugehen (§. 442.). Es iſt aber der Vergleich entweder ein allgemeiner Vergleich(transactio ge- neralis), welcher ſich auf alle beſondere For- derungen erſtreckt, die unter der allgemeinen begriffen ſind, es mag ſeyn, daß man zu der Zeit, als der Vergleich gemacht worden, dar- an gedacht hat, oder nicht, z. E. wenn einer ſich wegen alles und jeden Anſpruches, wel- cher in Anſehung eines ſtreitigen Guts, aus was vor einer Urſache es immer geſchehen mag, vergleicht; oder es iſt ein beſonderer Vergleich(transactio ſpecialis), welcher nur auf gewiſſe Sachen entweder in Anſe- hung ihrer Art, oder ihrer Qvantitaͤt gehet, z. E. wenn man ſich wegen des Eigenthums eines Guts, oder wegen einer gewiſſen Qvan- titaͤt von Fruͤchten von einem Gute, oder einer gewiſſen Qvantitaͤt von Getreide vergleicht. Derowegen thut man bey einem allge- meinen Vergleiche Verzicht auf allen Anſpruch an die ſtreitige Sache, er mag beſchaffen ſeyn, wie er will: Aber in einem beſondern Vergleiche thut man nicht auf alle Forderungen Ver- zicht, die nachher einem bekannt wer- den koͤnnten, ſondern dieſe bleiben ei- nem unbenommen (§. 340.).
§. 765.
Man ſagt, der Hader, oder StreitVom Unter-
werde
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Streitigkeiten zu endigen.
eben der Urſache von einem Vergleich
abgehen, um derentwillen es erlaubt
iſt von einem Vertrage abzugehen (§.
442.). Es iſt aber der Vergleich entweder
ein allgemeiner Vergleich (transactio ge-
neralis), welcher ſich auf alle beſondere For-
derungen erſtreckt, die unter der allgemeinen
begriffen ſind, es mag ſeyn, daß man zu der
Zeit, als der Vergleich gemacht worden, dar-
an gedacht hat, oder nicht, z. E. wenn einer
ſich wegen alles und jeden Anſpruches, wel-
cher in Anſehung eines ſtreitigen Guts, aus
was vor einer Urſache es immer geſchehen
mag, vergleicht; oder es iſt ein beſonderer
Vergleich (transactio ſpecialis), welcher
nur auf gewiſſe Sachen entweder in Anſe-
hung ihrer Art, oder ihrer Qvantitaͤt gehet,
z. E. wenn man ſich wegen des Eigenthums
eines Guts, oder wegen einer gewiſſen Qvan-
titaͤt von Fruͤchten von einem Gute, oder einer
gewiſſen Qvantitaͤt von Getreide vergleicht.
Derowegen thut man bey einem allge-
meinen Vergleiche Verzicht auf allen
Anſpruch an die ſtreitige Sache, er
mag beſchaffen ſeyn, wie er will: Aber
in einem beſondern Vergleiche thut
man nicht auf alle Forderungen Ver-
zicht, die nachher einem bekannt wer-
den koͤnnten, ſondern dieſe bleiben ei-
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Wolff, Christian von: Grundsätze des Natur- und Völckerrechts. Halle (Saale), 1754, S. 555. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_voelckerrecht_1754/591>, abgerufen am 22.11.2024.
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