milie aus. Also sind alle Kinder im ersten Grad der Familie ihres Vaters; die Kinder aber von diesen sind in dem andern Grad der Familie, welches die Familie des Großvaters ist, dessen Kindes-Kinder im andern Grade sie sind. Es begreift aber die Familie des Großvaters die Familie des Vaters, und die Familie des Aeltervaters die Familie des Großvaters und des Va- ters in sich u. s. w.
§. 882.
Die Nebenlinie wird gleich(aequalis) ge-Von den Graden in der unglei- chen Li- nie. nannt, wenn zwey gerade Linien, die sich in ei- nem Stamm enden, in Graden einander gleich sind; ungleich(inaequales) aber, wenn dieselben ungleich sind. Weil die Blutsfreun- de der Seitenlinie deswegen Blutsfreunde sind, weil sie von eben demselben Stamme abstammen (§. 878.); so sind die Bluts- freunde der Seitenlinie in der gleichen Linie unter sich in demjenigen Grade verwandt, in welchem sie dem Stam- me verwandt sind. Wofern aber in einer ungleichen Linie der weitläufti- gere Verwandte 2, 3, oder 4. Grade von dem gemeinschaftlichen Stamm absteht, der nähere nur einen Grad; so ist dieser jenem in dem andern, drit- ten, vierten Grad der Familie seines Vaters verwandt. Wenn der nähere vom gemeinschaftlichen Stamme zwey Grade absteht, der entferntere drey,
viere
S s 3
Von der Blutsverwandſchaft.
milie aus. Alſo ſind alle Kinder im erſten Grad der Familie ihres Vaters; die Kinder aber von dieſen ſind in dem andern Grad der Familie, welches die Familie des Großvaters iſt, deſſen Kindes-Kinder im andern Grade ſie ſind. Es begreift aber die Familie des Großvaters die Familie des Vaters, und die Familie des Aeltervaters die Familie des Großvaters und des Va- ters in ſich u. ſ. w.
§. 882.
Die Nebenlinie wird gleich(æqualis) ge-Von den Graden in der unglei- chen Li- nie. nannt, wenn zwey gerade Linien, die ſich in ei- nem Stamm enden, in Graden einander gleich ſind; ungleich(inæquales) aber, wenn dieſelben ungleich ſind. Weil die Blutsfreun- de der Seitenlinie deswegen Blutsfreunde ſind, weil ſie von eben demſelben Stamme abſtammen (§. 878.); ſo ſind die Bluts- freunde der Seitenlinie in der gleichen Linie unter ſich in demjenigen Grade verwandt, in welchem ſie dem Stam- me verwandt ſind. Wofern aber in einer ungleichen Linie der weitlaͤufti- gere Verwandte 2, 3, oder 4. Grade von dem gemeinſchaftlichen Stamm abſteht, der naͤhere nur einen Grad; ſo iſt dieſer jenem in dem andern, drit- ten, vierten Grad der Familie ſeines Vaters verwandt. Wenn der naͤhere vom gemeinſchaftlichen Stamme zwey Grade abſteht, der entferntere drey,
viere
S s 3
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><p><pbfacs="#f0681"n="645"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Von der Blutsverwandſchaft.</hi></fw><lb/><hirendition="#fr">milie aus.</hi> Alſo ſind alle Kinder im erſten<lb/>
Grad der Familie ihres Vaters; die Kinder<lb/>
aber von dieſen ſind in dem andern Grad der<lb/>
Familie, welches die Familie des Großvaters<lb/>
iſt, deſſen Kindes-Kinder im andern Grade ſie<lb/>ſind. <hirendition="#fr">Es begreift</hi> aber <hirendition="#fr">die Familie des<lb/>
Großvaters die Familie des Vaters,<lb/>
und die Familie des Aeltervaters die<lb/>
Familie des Großvaters und des Va-<lb/>
ters in ſich u. ſ. w.</hi></p></div><lb/><divn="5"><head>§. 882.</head><lb/><p>Die <hirendition="#fr">Nebenlinie</hi> wird <hirendition="#fr">gleich</hi><hirendition="#aq">(æqualis)</hi> ge-<noteplace="right">Von den<lb/>
Graden<lb/>
in der<lb/>
unglei-<lb/>
chen Li-<lb/>
nie.</note><lb/>
nannt, wenn zwey gerade Linien, die ſich in ei-<lb/>
nem Stamm enden, in Graden einander<lb/>
gleich ſind; <hirendition="#fr">ungleich</hi><hirendition="#aq">(inæquales)</hi> aber, wenn<lb/>
dieſelben ungleich ſind. Weil die Blutsfreun-<lb/>
de der Seitenlinie deswegen Blutsfreunde<lb/>ſind, weil ſie von eben demſelben Stamme<lb/>
abſtammen (§. 878.); <hirendition="#fr">ſo ſind die Bluts-<lb/>
freunde der Seitenlinie in der gleichen<lb/>
Linie unter ſich in demjenigen Grade<lb/>
verwandt, in welchem ſie dem Stam-<lb/>
me verwandt ſind. Wofern</hi> aber <hirendition="#fr">in<lb/>
einer ungleichen Linie der weitlaͤufti-<lb/>
gere Verwandte 2, 3, oder 4. Grade<lb/>
von dem gemeinſchaftlichen Stamm<lb/>
abſteht, der naͤhere nur einen Grad;<lb/>ſo iſt dieſer jenem in dem andern, drit-<lb/>
ten, vierten Grad der Familie ſeines<lb/>
Vaters verwandt. Wenn der naͤhere<lb/>
vom gemeinſchaftlichen Stamme zwey<lb/>
Grade abſteht, der entferntere drey,</hi><lb/><fwplace="bottom"type="sig">S s 3</fw><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#fr">viere</hi></fw><lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[645/0681]
Von der Blutsverwandſchaft.
milie aus. Alſo ſind alle Kinder im erſten
Grad der Familie ihres Vaters; die Kinder
aber von dieſen ſind in dem andern Grad der
Familie, welches die Familie des Großvaters
iſt, deſſen Kindes-Kinder im andern Grade ſie
ſind. Es begreift aber die Familie des
Großvaters die Familie des Vaters,
und die Familie des Aeltervaters die
Familie des Großvaters und des Va-
ters in ſich u. ſ. w.
§. 882.
Die Nebenlinie wird gleich (æqualis) ge-
nannt, wenn zwey gerade Linien, die ſich in ei-
nem Stamm enden, in Graden einander
gleich ſind; ungleich (inæquales) aber, wenn
dieſelben ungleich ſind. Weil die Blutsfreun-
de der Seitenlinie deswegen Blutsfreunde
ſind, weil ſie von eben demſelben Stamme
abſtammen (§. 878.); ſo ſind die Bluts-
freunde der Seitenlinie in der gleichen
Linie unter ſich in demjenigen Grade
verwandt, in welchem ſie dem Stam-
me verwandt ſind. Wofern aber in
einer ungleichen Linie der weitlaͤufti-
gere Verwandte 2, 3, oder 4. Grade
von dem gemeinſchaftlichen Stamm
abſteht, der naͤhere nur einen Grad;
ſo iſt dieſer jenem in dem andern, drit-
ten, vierten Grad der Familie ſeines
Vaters verwandt. Wenn der naͤhere
vom gemeinſchaftlichen Stamme zwey
Grade abſteht, der entferntere drey,
viere
Von den
Graden
in der
unglei-
chen Li-
nie.
S s 3
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Wolff, Christian von: Grundsätze des Natur- und Völckerrechts. Halle (Saale), 1754, S. 645. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_voelckerrecht_1754/681>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.