sehr bald allgemeine Verbreitung finden werde, unterliegt daher für uns keinem Zweifel.
Was die Form der Gabelbäume anbelangt, sind wir der Ansicht, dass für den Tandemwagen die gerade der gebogenen, schwanenhalsartigen entschieden vorzuziehen sei. Selbstverständ- lich muss auch für genügenden Raum in der Gabel und für entsprechende Länge der Bäume gesorgt werden. Letztere wird in der Regel nicht unter 1,90 m betragen dürfen.
Ebenso angelegentlich empfehlen wir jedem Tandemfahrer das Gabelpferd nicht an einer Sprengwage, sondern an einem ca. 1 m langen einspännigen Ortscheit ziehen zu lassen. Die Schultern eines empfindlichen Pferdes werden hierdurch sehr geschont, da das bewegliche Ortscheit sich der Aktion des Pferdes anpasst, anstatt derselben, wie dies bei der festen Spreng- wage der Fall ist, starren Widerstand entgegenzusetzen.
Der auf Dog-Carts älterer Konstruktion nie fehlende hohe und stark abschüssige Kutschersitz kann den Rosselenker beim Tandemfahren unter Umständen in sehr missliche Lagen bringen. Man denke sich z. B. den Fall, dass das Gabelpferd plötzlich einen Rumpler macht oder aus irgend einem Grunde zu lanca- dieren beginnt. Wie soll da der mehr stehende wie sitzende Fahrer das Gleichgewicht beibehalten können? Wir wetten hundert gegen eins, dass er in der nächsten Sekunde eine Lerche schiesst. Und nicht besser wird es ihm ergehen, wenn das Spitzenpferd ohne Meldung vom Pfade der Tugend abweichen sollte. Wer Tandem fahren will, sei daher in seinem eigenen Interesse darauf bedacht, dem Bocksitze eine weniger lebens- gefährliche Form geben zu lassen. Ganz flach braucht das Kissen ja darum nicht zu werden; die Sitzfläche darf nur nicht so abschüssig sein, dass sie ein festes Niedersetzen vollständig ausschliesst.
Fährt der kutschierende Herr nur in der Begleitung eines Grooms, so lässt er diesen neben sich Platz nehmen, nachdem zuvor das rückwärtige Fussbrett hinaufgezogen worden.
Das Tandem.
sehr bald allgemeine Verbreitung finden werde, unterliegt daher für uns keinem Zweifel.
Was die Form der Gabelbäume anbelangt, sind wir der Ansicht, dass für den Tandemwagen die gerade der gebogenen, schwanenhalsartigen entschieden vorzuziehen sei. Selbstverständ- lich muss auch für genügenden Raum in der Gabel und für entsprechende Länge der Bäume gesorgt werden. Letztere wird in der Regel nicht unter 1,90 m betragen dürfen.
Ebenso angelegentlich empfehlen wir jedem Tandemfahrer das Gabelpferd nicht an einer Sprengwage, sondern an einem ca. 1 m langen einspännigen Ortscheit ziehen zu lassen. Die Schultern eines empfindlichen Pferdes werden hierdurch sehr geschont, da das bewegliche Ortscheit sich der Aktion des Pferdes anpasst, anstatt derselben, wie dies bei der festen Spreng- wage der Fall ist, starren Widerstand entgegenzusetzen.
Der auf Dog-Carts älterer Konstruktion nie fehlende hohe und stark abschüssige Kutschersitz kann den Rosselenker beim Tandemfahren unter Umständen in sehr missliche Lagen bringen. Man denke sich z. B. den Fall, dass das Gabelpferd plötzlich einen Rumpler macht oder aus irgend einem Grunde zu lança- dieren beginnt. Wie soll da der mehr stehende wie sitzende Fahrer das Gleichgewicht beibehalten können? Wir wetten hundert gegen eins, dass er in der nächsten Sekunde eine Lerche schiesst. Und nicht besser wird es ihm ergehen, wenn das Spitzenpferd ohne Meldung vom Pfade der Tugend abweichen sollte. Wer Tandem fahren will, sei daher in seinem eigenen Interesse darauf bedacht, dem Bocksitze eine weniger lebens- gefährliche Form geben zu lassen. Ganz flach braucht das Kissen ja darum nicht zu werden; die Sitzfläche darf nur nicht so abschüssig sein, dass sie ein festes Niedersetzen vollständig ausschliesst.
Fährt der kutschierende Herr nur in der Begleitung eines Grooms, so lässt er diesen neben sich Platz nehmen, nachdem zuvor das rückwärtige Fussbrett hinaufgezogen worden.
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Das Tandem.
sehr bald allgemeine Verbreitung finden werde, unterliegt daher
für uns keinem Zweifel.
Was die Form der Gabelbäume anbelangt, sind wir der
Ansicht, dass für den Tandemwagen die gerade der gebogenen,
schwanenhalsartigen entschieden vorzuziehen sei. Selbstverständ-
lich muss auch für genügenden Raum in der Gabel und für
entsprechende Länge der Bäume gesorgt werden. Letztere wird
in der Regel nicht unter 1,90 m betragen dürfen.
Ebenso angelegentlich empfehlen wir jedem Tandemfahrer
das Gabelpferd nicht an einer Sprengwage, sondern an einem
ca. 1 m langen einspännigen Ortscheit ziehen zu lassen. Die
Schultern eines empfindlichen Pferdes werden hierdurch sehr
geschont, da das bewegliche Ortscheit sich der Aktion des
Pferdes anpasst, anstatt derselben, wie dies bei der festen Spreng-
wage der Fall ist, starren Widerstand entgegenzusetzen.
Der auf Dog-Carts älterer Konstruktion nie fehlende hohe
und stark abschüssige Kutschersitz kann den Rosselenker beim
Tandemfahren unter Umständen in sehr missliche Lagen bringen.
Man denke sich z. B. den Fall, dass das Gabelpferd plötzlich
einen Rumpler macht oder aus irgend einem Grunde zu lança-
dieren beginnt. Wie soll da der mehr stehende wie sitzende
Fahrer das Gleichgewicht beibehalten können? Wir wetten
hundert gegen eins, dass er in der nächsten Sekunde eine Lerche
schiesst. Und nicht besser wird es ihm ergehen, wenn das
Spitzenpferd ohne Meldung vom Pfade der Tugend abweichen
sollte. Wer Tandem fahren will, sei daher in seinem eigenen
Interesse darauf bedacht, dem Bocksitze eine weniger lebens-
gefährliche Form geben zu lassen. Ganz flach braucht das
Kissen ja darum nicht zu werden; die Sitzfläche darf nur nicht
so abschüssig sein, dass sie ein festes Niedersetzen vollständig
ausschliesst.
Fährt der kutschierende Herr nur in der Begleitung eines
Grooms, so lässt er diesen neben sich Platz nehmen, nachdem
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Wrangel, Carl Gustav: Das Luxus-Fuhrwerk. Stuttgart, 1898, S. 130. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wrangel_luxusfuhrwerk_1898/144>, abgerufen am 16.02.2025.
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