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W. S. G. E.: Acten-mäßige und Umständliche Relation von denen Vampiren oder Menschen-Saugern, Welche sich in diesem und vorigen Jahren, im Königreich Servien herfürgethan. Leipzig, 1732.

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Worüber der Käyserl. Provisor damahls folgendes an die Administration nach Belgrad einberichtet: Vide, M. Ranfftii duas Exercitationes, de Masticatione mortuorum in Tumulis in 80 Lipsiae apud August Martini.

Nachdem bereits vor 10. Wochen ein in dem Dorffe Kisolova, Rahmer district, gesessener Unterthan, Nahmens Peter Plogojowiz, mit Tode abgegangen, und nach Rätzischer Manier zur Erden bestattet worden, hatt sichs im ermeldten Dorff Kisolova geäussert, daß innerhalb 8. Tagen, 9. Persohnen, so wohl alte, als junge, nach überstandener 24. stündiger Kranckheit also dahin gestorben, daß als sie noch auf dem Tod-Bette lebendig lagen, sie öffentlich ausgesaget, daß obbemeldeter vor 10. Wochen verstorbener Plogojowitz zu ihnen im Schlaff gekommen, sich auf sie geleget und gewürget, daß sie nunmehro den Geist aufgeben müsten; Gleichwie denn hierüber die übrigen Unterthanen sehr bestürtzet, in solchen nochmehr bestärcket worden, da des verstorbenen Peter PlogojowizWeib, nachdem sie zu vor ausgesagt', daß ihr Mann zu ihr gekommen, und seine Opanki oder Schuhe begehret, von dem Dorff

Worüber der Käyserl. Provisor damahls folgendes an die Administration nach Belgrad einberichtet: Vide, M. Ranfftii duas Exercitationes, de Masticatione mortuorum in Tumulis in 80 Lipsiæ apud August Martini.

Nachdem bereits vor 10. Wochen ein in dem Dorffe Kisolova, Rahmer district, gesessener Unterthan, Nahmens Peter Plogojowiz, mit Tode abgegangen, und nach Rätzischer Manier zur Erden bestattet worden, hatt sichs im ermeldten Dorff Kisolova geäussert, daß innerhalb 8. Tagen, 9. Persohnen, so wohl alte, als junge, nach überstandener 24. stündiger Kranckheit also dahin gestorben, daß als sie noch auf dem Tod-Bette lebendig lagen, sie öffentlich ausgesaget, daß obbemeldeter vor 10. Wochen verstorbener Plogojowitz zu ihnen im Schlaff gekommen, sich auf sie geleget und gewürget, daß sie nunmehro den Geist aufgeben müsten; Gleichwie denn hierüber die übrigen Unterthanen sehr bestürtzet, in solchen nochmehr bestärcket worden, da des verstorbenen Peter PlogojowizWeib, nachdem sie zu vor ausgesagt', daß ihr Mann zu ihr gekommen, und seine Opanki oder Schuhe begehret, von dem Dorff

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[37/0037] Worüber der Käyserl. Provisor damahls folgendes an die Administration nach Belgrad einberichtet: Vide, M. Ranfftii duas Exercitationes, de Masticatione mortuorum in Tumulis in 80 Lipsiæ apud August Martini. Nachdem bereits vor 10. Wochen ein in dem Dorffe Kisolova, Rahmer district, gesessener Unterthan, Nahmens Peter Plogojowiz, mit Tode abgegangen, und nach Rätzischer Manier zur Erden bestattet worden, hatt sichs im ermeldten Dorff Kisolova geäussert, daß innerhalb 8. Tagen, 9. Persohnen, so wohl alte, als junge, nach überstandener 24. stündiger Kranckheit also dahin gestorben, daß als sie noch auf dem Tod-Bette lebendig lagen, sie öffentlich ausgesaget, daß obbemeldeter vor 10. Wochen verstorbener Plogojowitz zu ihnen im Schlaff gekommen, sich auf sie geleget und gewürget, daß sie nunmehro den Geist aufgeben müsten; Gleichwie denn hierüber die übrigen Unterthanen sehr bestürtzet, in solchen nochmehr bestärcket worden, da des verstorbenen Peter PlogojowizWeib, nachdem sie zu vor ausgesagt', daß ihr Mann zu ihr gekommen, und seine Opanki oder Schuhe begehret, von dem Dorff

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Zitationshilfe: W. S. G. E.: Acten-mäßige und Umständliche Relation von denen Vampiren oder Menschen-Saugern, Welche sich in diesem und vorigen Jahren, im Königreich Servien herfürgethan. Leipzig, 1732, S. 37. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wsge_vampyr2_1732/37>, abgerufen am 21.11.2024.