Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Württemberg, Fürstentum]: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. [Tübingen], 1552.

Bild:
<< vorherige Seite

des auch für vns selbs begirig / vnd was deren züentgegen sein / oder mißhandlet werden möcht / ernstlich züstraffen gemeint seind / vnd dann von Gott dem allmechtigen / vnserm schöpffer vnd seligmacher / in den Zehen gebotten / die ein jeder mensch bei seiner seel seeligkeit zühalten schuldig / auch in der heiligen Christenlichen kirchengeordnet / vnd in den geschriben Kaiserlichen vnd geistlichen rechten / bei hohen penen vnd straffen gesetzt vnd verbotten / das der Göttlich nam / durch keinen menschen vergebens / vnnutzlich / oder üppig gefiert / sonder alle Gotslesterung verhiet / vnd gemitten werden solle. Wir aber leider durch tägliche erfarung befinden / das solche gebott / von vilen menschen / jungen / vnd alten / Mans vnd frawen personen / vilfeltig vnd leichtfertiglich übergangen / daruon dann der Allmechtigschwerlich beleidigt / auch die menschen hie in zeit / vnd dort ewiglichseiner Göttlichen gnaden beraupt / vnd vnwirdig werden / darzü ausser solchem züuilmalen / hunger / theürung / krieg / mißgewechs vnd ander plagen / vnd straffen / auffs erdtereich kommen / wie dann solchs in der heiligen geschrifft / an vil orten erzeüget / vnd zü disen vnsernzeiten auchzüförchten / auch allbereit vor augen ist. Dem nach seiner Göttlichen allmechtigkeit zü lob vnd Ehrn / vns / vnd allen vnsern vnderthonen / schirms verwandten / vnd zügehörigen zur seligkeit / glück / vnd gütem / dem gemeinen nutz zur besserung / vnd angeregter Göttlicher straffen züabwendung / vnd empfliehung / haben wir nachuolgende ordnung für genomen / die wir auch verner alles jnnhalts strencklich gehalten / vnd ernstlich volnzogen haben wöllen.

Vnd erstlich sollen alle vnsere Prediger / Pfarrer / auch andere kirchendiener / in jrn predigen das volck fleissig warnen / das sie die gotslesterung / vnd bei dem namen Gottes / seiner heiligen marter / wunden / krafft / macht / vnd dergleichen freuenliche schwier / vnd flüche gentzlich vermeiden / vnd sich derselbigen enthalten / vnd darneben auch zum getrewlichsten vermanen zübitten / das der allmechtig solch groß übel / der

des auch für vns selbs begirig / vnd was deren züentgegen sein / oder mißhandlet werden möcht / ernstlich züstraffen gemeint seind / vnd dann von Gott dem allmechtigen / vnserm schöpffer vñ seligmacher / in den Zehen gebotten / die ein jeder mensch bei seiner seel seeligkeit zühalten schuldig / auch in der heiligen Christenlichen kirchengeordnet / vnd in den geschriben Kaiserlichen vnd geistlichen rechten / bei hohen penen vnd straffen gesetzt vnd verbotten / das der Göttlich nam / durch keinen menschen vergebens / vnnutzlich / oder üppig gefiert / sonder alle Gotslesterung verhiet / vnd gemitten werden solle. Wir aber leider durch tägliche erfarung befinden / das solche gebott / von vilen menschen / jungen / vnd alten / Mans vñ frawen personen / vilfeltig vnd leichtfertiglich übergangen / daruon dann der Allmechtigschwerlich beleidigt / auch die menschen hie in zeit / vnd dort ewiglichseiner Göttlichen gnaden beraupt / vnd vnwirdig werden / darzü ausser solchem züuilmalen / hunger / theürung / krieg / mißgewechs vnd ander plagen / vnd straffen / auffs erdtereich kommen / wie dann solchs in der heiligen geschrifft / an vil orten erzeüget / vnd zü disen vnsernzeiten auchzüförchten / auch allbereit vor augen ist. Dem nach seiner Göttlichen allmechtigkeit zü lob vnd Ehrn / vns / vnd allen vnsern vnderthonen / schirms verwandten / vnd zügehörigen zur seligkeit / glück / vnd gütem / dem gemeinen nutz zur besserung / vnd angeregter Göttlicher straffen züabwendung / vnd empfliehung / haben wir nachuolgende ordnung für genomen / die wir auch verner alles jnnhalts strencklich gehalten / vnd ernstlich volnzogen haben wöllen.

Vnd erstlich sollen alle vnsere Prediger / Pfarrer / auch andere kirchendiener / in jrn predigen das volck fleissig warnen / das sie die gotslesterung / vnd bei dem namen Gottes / seiner heiligen marter / wunden / krafft / macht / vnd dergleichen freuenliche schwier / vnd flüche gentzlich vermeiden / vnd sich derselbigen enthalten / vnd darneben auch zum getrewlichsten vermanen zübitten / das der allmechtig solch groß übel / der

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0011" n="3"/>
des auch für vns selbs                      begirig / vnd was deren züentgegen sein / oder mißhandlet werden möcht /                      ernstlich züstraffen gemeint seind / vnd dann von Gott dem allmechtigen / vnserm                      schöpffer vn&#x0303; seligmacher / in den Zehen gebotten / die ein jeder                      mensch bei seiner seel seeligkeit zühalten schuldig / auch in der heiligen                      Christenlichen kirchengeordnet / vnd in den geschriben Kaiserlichen vnd                      geistlichen rechten / bei hohen penen vnd straffen gesetzt vnd verbotten / das                      der Göttlich nam / durch keinen menschen vergebens / vnnutzlich / oder üppig                      gefiert / sonder alle Gotslesterung verhiet / vnd gemitten werden solle. Wir                      aber leider durch tägliche erfarung befinden / das solche gebott / von vilen                      menschen / jungen / vnd alten / Mans vn&#x0303; frawen personen /                      vilfeltig vnd leichtfertiglich übergangen / daruon dann der Allmechtigschwerlich                      beleidigt / auch die menschen hie in zeit / vnd dort ewiglichseiner Göttlichen                      gnaden beraupt / vnd vnwirdig werden / darzü ausser solchem züuilmalen / hunger                      / theürung / krieg / mißgewechs vnd ander plagen / vnd straffen / auffs                      erdtereich kommen / wie dann solchs in der heiligen geschrifft / an vil orten                      erzeüget / vnd zü disen vnsernzeiten auchzüförchten / auch allbereit vor augen                      ist. Dem nach seiner Göttlichen allmechtigkeit zü lob vnd Ehrn / vns / vnd allen                      vnsern vnderthonen / schirms verwandten / vnd zügehörigen zur seligkeit / glück                      / vnd gütem / dem gemeinen nutz zur besserung / vnd angeregter Göttlicher                      straffen züabwendung / vnd empfliehung / haben wir nachuolgende ordnung für                      genomen / die wir auch verner alles jnnhalts strencklich gehalten / vnd                      ernstlich volnzogen haben wöllen.</p>
        <p>Vnd erstlich sollen alle vnsere Prediger / Pfarrer / auch andere kirchendiener /                      in jrn predigen das volck fleissig warnen / das sie die gotslesterung / vnd bei                      dem namen Gottes / seiner heiligen marter / wunden / krafft / macht / vnd                      dergleichen freuenliche schwier / vnd flüche gentzlich vermeiden / vnd sich                      derselbigen enthalten / vnd darneben auch zum getrewlichsten vermanen zübitten /                      das der allmechtig solch groß übel / der
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[3/0011] des auch für vns selbs begirig / vnd was deren züentgegen sein / oder mißhandlet werden möcht / ernstlich züstraffen gemeint seind / vnd dann von Gott dem allmechtigen / vnserm schöpffer vñ seligmacher / in den Zehen gebotten / die ein jeder mensch bei seiner seel seeligkeit zühalten schuldig / auch in der heiligen Christenlichen kirchengeordnet / vnd in den geschriben Kaiserlichen vnd geistlichen rechten / bei hohen penen vnd straffen gesetzt vnd verbotten / das der Göttlich nam / durch keinen menschen vergebens / vnnutzlich / oder üppig gefiert / sonder alle Gotslesterung verhiet / vnd gemitten werden solle. Wir aber leider durch tägliche erfarung befinden / das solche gebott / von vilen menschen / jungen / vnd alten / Mans vñ frawen personen / vilfeltig vnd leichtfertiglich übergangen / daruon dann der Allmechtigschwerlich beleidigt / auch die menschen hie in zeit / vnd dort ewiglichseiner Göttlichen gnaden beraupt / vnd vnwirdig werden / darzü ausser solchem züuilmalen / hunger / theürung / krieg / mißgewechs vnd ander plagen / vnd straffen / auffs erdtereich kommen / wie dann solchs in der heiligen geschrifft / an vil orten erzeüget / vnd zü disen vnsernzeiten auchzüförchten / auch allbereit vor augen ist. Dem nach seiner Göttlichen allmechtigkeit zü lob vnd Ehrn / vns / vnd allen vnsern vnderthonen / schirms verwandten / vnd zügehörigen zur seligkeit / glück / vnd gütem / dem gemeinen nutz zur besserung / vnd angeregter Göttlicher straffen züabwendung / vnd empfliehung / haben wir nachuolgende ordnung für genomen / die wir auch verner alles jnnhalts strencklich gehalten / vnd ernstlich volnzogen haben wöllen. Vnd erstlich sollen alle vnsere Prediger / Pfarrer / auch andere kirchendiener / in jrn predigen das volck fleissig warnen / das sie die gotslesterung / vnd bei dem namen Gottes / seiner heiligen marter / wunden / krafft / macht / vnd dergleichen freuenliche schwier / vnd flüche gentzlich vermeiden / vnd sich derselbigen enthalten / vnd darneben auch zum getrewlichsten vermanen zübitten / das der allmechtig solch groß übel / der

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/wuerttemberg_landtsordnung_1552
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/wuerttemberg_landtsordnung_1552/11
Zitationshilfe: [Württemberg, Fürstentum]: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. [Tübingen], 1552, S. 3. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wuerttemberg_landtsordnung_1552/11>, abgerufen am 21.11.2024.