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[Württemberg, Fürstentum]: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. [Tübingen], 1552.

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VOn Gottes ge naden / Wir Christoff Hertzog zü Wirtemberg / vnnd zü Teckh / Graue zü Mümppelgart etc. Embieten allen vnd jeden / vnsern Ober vnd Vnderamptleüten / Pflegern / Verwesern / Kellern / Castnern / Vorstmeistern / Schultheissen / Gerichten / Räthen / Vnderthonen / vnd allen / vnsers Fürstenthumbs Wirtemberg / Schirmbs verwandten vnd zügehörigen / vnsern grüß / gnade vnd alles güts / züuor / Vnd fügen euch hiemit züuernemen. Als wir nach tödlichem abgang des Hochgebornnen Fürsten / Herrn Vlrichs / Hertzogen zü Wirtemberg etc. vnsers freüntlichen lieben Herrn vnd vatrers seligen / durch schickung vnd verordnung des Allmechtigen Himmelischen vatters / zü Regierung dises vnsers Fürstenthumbs / berüfft vnd kommen seind / Haben wir mit sonderm fleiß vnd ernst bedacht / das alle Regiment / so bestendig pleiben / vnd in rechtem wesen erhalten werden sollen / mit rechter warer Christenlicher Religion / vnd güter Policei ordnung / geziert vnd gefaßt sein müssen. Demnach wir anfangs dem Allmechtigen Gott zü lob / zü nutz vnd wolfart vnser Landtschafft / auch verhüttung allerlei nachteils / übels vnd beschwerungen / so auß vnordnungen eruolgen / vnd erhaltung eines bestendigen güten Christenlichen Regiments / die Landtsordnungen / Statuten vnd satzungen / so ermelter vnser Herr vnd vatter seliger / auch vnsere vorältere / bei deren Regierungvnnd lebzeiten / gemacht vnd auffgericht / vnder hand genommen / dieselbigen besichtiget / vnd mit fleiß erwegen / an etlichen orten / nach gelegenheit jetziger zeit vnd leüff / mit sonderm dapffern vorgehaptem Rath / geendert / emen-

VOn Gottes ge naden / Wir Christoff Hertzog zü Wirtemberg / vnnd zü Teckh / Graue zü Mümppelgart etc. Embieten allen vnd jeden / vnsern Ober vnd Vnderamptleüten / Pflegern / Verwesern / Kellern / Castnern / Vorstmeistern / Schultheissen / Gerichten / Räthen / Vnderthonen / vnd allen / vnsers Fürstenthumbs Wirtemberg / Schirmbs verwandten vnd zügehörigen / vnsern grüß / gnade vnd alles güts / züuor / Vnd fügen euch hiemit züuernemen. Als wir nach tödlichem abgang des Hochgebornnen Fürsten / Herrn Vlrichs / Hertzogen zü Wirtemberg etc. vnsers freüntlichen lieben Herrn vnd vatrers seligen / durch schickung vnd verordnung des Allmechtigen Himmelischen vatters / zü Regierung dises vnsers Fürstenthumbs / berüfft vnd kommen seind / Haben wir mit sonderm fleiß vnd ernst bedacht / das alle Regiment / so bestendig pleiben / vnd in rechtem wesen erhalten werden sollen / mit rechter warer Christenlicher Religion / vnd güter Policei ordnung / geziert vñ gefaßt sein müssen. Demnach wir anfangs dem Allmechtigen Gott zü lob / zü nutz vnd wolfart vnser Landtschafft / auch verhüttung allerlei nachteils / übels vnd beschwerungen / so auß vnordnungen eruolgen / vnd erhaltung eines bestendigen güten Christenlichen Regiments / die Landtsordnungen / Statuten vnd satzungen / so ermelter vnser Herr vñ vatter seliger / auch vnsere vorältere / bei deren Regierungvnnd lebzeiten / gemacht vnd auffgericht / vnder hand genommen / dieselbigen besichtiget / vnd mit fleiß erwegen / an etlichen orten / nach gelegenheit jetziger zeit vnd leüff / mit sonderm dapffern vorgehaptem Rath / geendert / emen-

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[1/0007] VOn Gottes ge naden / Wir Christoff Hertzog zü Wirtemberg / vnnd zü Teckh / Graue zü Mümppelgart etc. Embieten allen vnd jeden / vnsern Ober vnd Vnderamptleüten / Pflegern / Verwesern / Kellern / Castnern / Vorstmeistern / Schultheissen / Gerichten / Räthen / Vnderthonen / vnd allen / vnsers Fürstenthumbs Wirtemberg / Schirmbs verwandten vnd zügehörigen / vnsern grüß / gnade vnd alles güts / züuor / Vnd fügen euch hiemit züuernemen. Als wir nach tödlichem abgang des Hochgebornnen Fürsten / Herrn Vlrichs / Hertzogen zü Wirtemberg etc. vnsers freüntlichen lieben Herrn vnd vatrers seligen / durch schickung vnd verordnung des Allmechtigen Himmelischen vatters / zü Regierung dises vnsers Fürstenthumbs / berüfft vnd kommen seind / Haben wir mit sonderm fleiß vnd ernst bedacht / das alle Regiment / so bestendig pleiben / vnd in rechtem wesen erhalten werden sollen / mit rechter warer Christenlicher Religion / vnd güter Policei ordnung / geziert vñ gefaßt sein müssen. Demnach wir anfangs dem Allmechtigen Gott zü lob / zü nutz vnd wolfart vnser Landtschafft / auch verhüttung allerlei nachteils / übels vnd beschwerungen / so auß vnordnungen eruolgen / vnd erhaltung eines bestendigen güten Christenlichen Regiments / die Landtsordnungen / Statuten vnd satzungen / so ermelter vnser Herr vñ vatter seliger / auch vnsere vorältere / bei deren Regierungvnnd lebzeiten / gemacht vnd auffgericht / vnder hand genommen / dieselbigen besichtiget / vnd mit fleiß erwegen / an etlichen orten / nach gelegenheit jetziger zeit vnd leüff / mit sonderm dapffern vorgehaptem Rath / geendert / emen-

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Zitationshilfe: [Württemberg, Fürstentum]: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. [Tübingen], 1552, S. 1. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wuerttemberg_landtsordnung_1552/7>, abgerufen am 21.11.2024.