[Württemberg, Fürstentum]: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. [Tübingen], 1552.VOn Gottes ge naden / Wir Christoff Hertzog zü Wirtemberg / vnnd zü Teckh / Graue zü Mümppelgart etc. Embieten allen vnd jeden / vnsern Ober vnd Vnderamptleüten / Pflegern / Verwesern / Kellern / Castnern / Vorstmeistern / Schultheissen / Gerichten / Räthen / Vnderthonen / vnd allen / vnsers Fürstenthumbs Wirtemberg / Schirmbs verwandten vnd zügehörigen / vnsern grüß / gnade vnd alles güts / züuor / Vnd fügen euch hiemit züuernemen. Als wir nach tödlichem abgang des Hochgebornnen Fürsten / Herrn Vlrichs / Hertzogen zü Wirtemberg etc. vnsers freüntlichen lieben Herrn vnd vatrers seligen / durch schickung vnd verordnung des Allmechtigen Himmelischen vatters / zü Regierung dises vnsers Fürstenthumbs / berüfft vnd kommen seind / Haben wir mit sonderm fleiß vnd ernst bedacht / das alle Regiment / so bestendig pleiben / vnd in rechtem wesen erhalten werden sollen / mit rechter warer Christenlicher Religion / vnd güter Policei ordnung / geziert vnd gefaßt sein müssen. Demnach wir anfangs dem Allmechtigen Gott zü lob / zü nutz vnd wolfart vnser Landtschafft / auch verhüttung allerlei nachteils / übels vnd beschwerungen / so auß vnordnungen eruolgen / vnd erhaltung eines bestendigen güten Christenlichen Regiments / die Landtsordnungen / Statuten vnd satzungen / so ermelter vnser Herr vnd vatter seliger / auch vnsere vorältere / bei deren Regierungvnnd lebzeiten / gemacht vnd auffgericht / vnder hand genommen / dieselbigen besichtiget / vnd mit fleiß erwegen / an etlichen orten / nach gelegenheit jetziger zeit vnd leüff / mit sonderm dapffern vorgehaptem Rath / geendert / emen- VOn Gottes ge naden / Wir Christoff Hertzog zü Wirtemberg / vnnd zü Teckh / Graue zü Mümppelgart etc. Embieten allen vnd jeden / vnsern Ober vnd Vnderamptleüten / Pflegern / Verwesern / Kellern / Castnern / Vorstmeistern / Schultheissen / Gerichten / Räthen / Vnderthonen / vnd allen / vnsers Fürstenthumbs Wirtemberg / Schirmbs verwandten vnd zügehörigen / vnsern grüß / gnade vnd alles güts / züuor / Vnd fügen euch hiemit züuernemen. Als wir nach tödlichem abgang des Hochgebornnen Fürsten / Herrn Vlrichs / Hertzogen zü Wirtemberg etc. vnsers freüntlichen lieben Herrn vnd vatrers seligen / durch schickung vnd verordnung des Allmechtigen Himmelischen vatters / zü Regierung dises vnsers Fürstenthumbs / berüfft vnd kommen seind / Haben wir mit sonderm fleiß vnd ernst bedacht / das alle Regiment / so bestendig pleiben / vnd in rechtem wesen erhalten werden sollen / mit rechter warer Christenlicher Religion / vnd güter Policei ordnung / geziert vñ gefaßt sein müssen. Demnach wir anfangs dem Allmechtigen Gott zü lob / zü nutz vnd wolfart vnser Landtschafft / auch verhüttung allerlei nachteils / übels vnd beschwerungen / so auß vnordnungen eruolgen / vnd erhaltung eines bestendigen güten Christenlichen Regiments / die Landtsordnungen / Statuten vnd satzungen / so ermelter vnser Herr vñ vatter seliger / auch vnsere vorältere / bei deren Regierungvnnd lebzeiten / gemacht vnd auffgericht / vnder hand genommen / dieselbigen besichtiget / vnd mit fleiß erwegen / an etlichen orten / nach gelegenheit jetziger zeit vnd leüff / mit sonderm dapffern vorgehaptem Rath / geendert / emen- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0007" n="1"/> <p>VOn Gottes ge naden / Wir Christoff Hertzog zü Wirtemberg / vnnd zü Teckh / Graue zü Mümppelgart etc. Embieten allen vnd jeden / vnsern Ober vnd Vnderamptleüten / Pflegern / Verwesern / Kellern / Castnern / Vorstmeistern / Schultheissen / Gerichten / Räthen / Vnderthonen / vnd allen / vnsers Fürstenthumbs Wirtemberg / Schirmbs verwandten vnd zügehörigen / vnsern grüß / gnade vnd alles güts / züuor / Vnd fügen euch hiemit züuernemen. Als wir nach tödlichem abgang des Hochgebornnen Fürsten / Herrn Vlrichs / Hertzogen zü Wirtemberg etc. vnsers freüntlichen lieben Herrn vnd vatrers seligen / durch schickung vnd verordnung des Allmechtigen Himmelischen vatters / zü Regierung dises vnsers Fürstenthumbs / berüfft vnd kommen seind / Haben wir mit sonderm fleiß vnd ernst bedacht / das alle Regiment / so bestendig pleiben / vnd in rechtem wesen erhalten werden sollen / mit rechter warer Christenlicher Religion / vnd güter Policei ordnung / geziert vñ gefaßt sein müssen. Demnach wir anfangs dem Allmechtigen Gott zü lob / zü nutz vnd wolfart vnser Landtschafft / auch verhüttung allerlei nachteils / übels vnd beschwerungen / so auß vnordnungen eruolgen / vnd erhaltung eines bestendigen güten Christenlichen Regiments / die Landtsordnungen / Statuten vnd satzungen / so ermelter vnser Herr vñ vatter seliger / auch vnsere vorältere / bei deren Regierungvnnd lebzeiten / gemacht vnd auffgericht / vnder hand genommen / dieselbigen besichtiget / vnd mit fleiß erwegen / an etlichen orten / nach gelegenheit jetziger zeit vnd leüff / mit sonderm dapffern vorgehaptem Rath / geendert / emen- </p> </div> </body> </text> </TEI> [1/0007]
VOn Gottes ge naden / Wir Christoff Hertzog zü Wirtemberg / vnnd zü Teckh / Graue zü Mümppelgart etc. Embieten allen vnd jeden / vnsern Ober vnd Vnderamptleüten / Pflegern / Verwesern / Kellern / Castnern / Vorstmeistern / Schultheissen / Gerichten / Räthen / Vnderthonen / vnd allen / vnsers Fürstenthumbs Wirtemberg / Schirmbs verwandten vnd zügehörigen / vnsern grüß / gnade vnd alles güts / züuor / Vnd fügen euch hiemit züuernemen. Als wir nach tödlichem abgang des Hochgebornnen Fürsten / Herrn Vlrichs / Hertzogen zü Wirtemberg etc. vnsers freüntlichen lieben Herrn vnd vatrers seligen / durch schickung vnd verordnung des Allmechtigen Himmelischen vatters / zü Regierung dises vnsers Fürstenthumbs / berüfft vnd kommen seind / Haben wir mit sonderm fleiß vnd ernst bedacht / das alle Regiment / so bestendig pleiben / vnd in rechtem wesen erhalten werden sollen / mit rechter warer Christenlicher Religion / vnd güter Policei ordnung / geziert vñ gefaßt sein müssen. Demnach wir anfangs dem Allmechtigen Gott zü lob / zü nutz vnd wolfart vnser Landtschafft / auch verhüttung allerlei nachteils / übels vnd beschwerungen / so auß vnordnungen eruolgen / vnd erhaltung eines bestendigen güten Christenlichen Regiments / die Landtsordnungen / Statuten vnd satzungen / so ermelter vnser Herr vñ vatter seliger / auch vnsere vorältere / bei deren Regierungvnnd lebzeiten / gemacht vnd auffgericht / vnder hand genommen / dieselbigen besichtiget / vnd mit fleiß erwegen / an etlichen orten / nach gelegenheit jetziger zeit vnd leüff / mit sonderm dapffern vorgehaptem Rath / geendert / emen-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |