[Württemberg, Fürstentum]: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. [Tübingen], 1552.Register oder Index. Von Pfleg vnd vormundschafft in gemein / auch deren bißanher gehabt mängel vnd fehl. Fol. 36. Von erwölung vnd tauglicheit der Pfleger vnnd vormünder. Fol. 37. Von auffnemung der Pfleg vnd vormünder. 38. Von pflicht der Pfleger vnd vormünder. 38. Von ampt vnd Administration der pfleger vnd vormünder / der jungen zucht / vnd versehung halber jrer person. 39. Von Haab vnd gütter Administration vnd verwaltung / wie sich darinnen zühalten. 39. Von farenden Haab / sonderlich Früchten / Wein vnd Gelt halber. 40. Von Haußr aht / Bettgewandt / Korn / Wein vnd andern / wahin die züuerwarn / zülegen vnd zübehalten. 41 Von schweinen vnd abgang der Früchten vnd Wein / wie es damit zühalten. 41. Von belonung vnd besoldung der Pfleger vnnd Vormünder. 42. Von Evpens / Zerung vnd vncosten / der Pfleg vnnd vormundschafft. 42. Von Waisen Gericht vnd Ober Pflegern / auch jrem ampt / vnd der Waisen Rechnungen. 43. Von Ober vnd vnder Amptleüten / das die auch in Dörffern vnd Flecken / auffsehen sollen. 44 Von endung der Pfleg vnd vormundschafft. 45. [Tabelle] Von vnnützen haußhaltern / prodigis / verschwendern / geydern / jrer haab vnd güttern. 45. Register oder Index. Von Pfleg vnd vormundschafft in gemein / auch deren bißanher gehabt mängel vnd fehl. Fol. 36. Von erwölung vnd tauglicheit der Pfleger vnnd vormünder. Fol. 37. Von auffnemung der Pfleg vnd vormünder. 38. Von pflicht der Pfleger vnd vormünder. 38. Von ampt vñ Administration der pfleger vñ vormünder / der jungen zucht / vnd versehung halber jrer person. 39. Von Haab vnd gütter Administration vnd verwaltung / wie sich darinnen zühalten. 39. Von farenden Haab / sonderlich Früchten / Wein vnd Gelt halber. 40. Von Haußr aht / Bettgewandt / Korn / Wein vnd andern / wahin die züuerwarn / zülegen vnd zübehalten. 41 Von schweinen vnd abgang der Früchten vnd Wein / wie es damit zühalten. 41. Von belonung vnd besoldung der Pfleger vnnd Vormünder. 42. Von Evpens / Zerung vnd vncosten / der Pfleg vnnd vormundschafft. 42. Von Waisen Gericht vnd Ober Pflegern / auch jrem ampt / vnd der Waisen Rechnungen. 43. Von Ober vñ vnder Amptleüten / das die auch in Dörffern vnd Flecken / auffsehen sollen. 44 Von endung der Pfleg vnd vormundschafft. 45. [Tabelle] Von vnnützen haußhaltern / prodigis / verschwendern / geydern / jrer haab vnd güttern. 45. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0076"/> </div> <div> <head>Register oder Index.<lb/></head> <p>Von Pfleg vnd vormundschafft in gemein / auch deren bißanher gehabt mängel vnd fehl. Fol. 36.</p> <p>Von erwölung vnd tauglicheit der Pfleger vnnd vormünder. Fol. 37.</p> <p>Von auffnemung der Pfleg vnd vormünder. 38.</p> <p>Von pflicht der Pfleger vnd vormünder. 38.</p> <p>Von ampt vñ Administration der pfleger vñ vormünder / der jungen zucht / vnd versehung halber jrer person. 39.</p> <p>Von Haab vnd gütter Administration vnd verwaltung / wie sich darinnen zühalten. 39.</p> <p>Von farenden Haab / sonderlich Früchten / Wein vnd Gelt halber. 40.</p> <p>Von Haußr aht / Bettgewandt / Korn / Wein vnd andern / wahin die züuerwarn / zülegen vnd zübehalten. 41</p> <p>Von schweinen vnd abgang der Früchten vnd Wein / wie es damit zühalten. 41.</p> <p>Von belonung vnd besoldung der Pfleger vnnd Vormünder. 42.</p> <p>Von Evpens / Zerung vnd vncosten / der Pfleg vnnd vormundschafft. 42.</p> <p>Von Waisen Gericht vnd Ober Pflegern / auch jrem ampt / vnd der Waisen Rechnungen. 43.</p> <p>Von Ober vñ vnder Amptleüten / das die auch in Dörffern vnd Flecken / auffsehen sollen. 44</p> <p>Von endung der Pfleg vnd vormundschafft. 45.</p> <table> <row> <cell/> </row> </table> <p>Von vnnützen haußhaltern / prodigis / verschwendern / geydern / jrer haab vnd güttern. 45.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0076]
Register oder Index.
Von Pfleg vnd vormundschafft in gemein / auch deren bißanher gehabt mängel vnd fehl. Fol. 36.
Von erwölung vnd tauglicheit der Pfleger vnnd vormünder. Fol. 37.
Von auffnemung der Pfleg vnd vormünder. 38.
Von pflicht der Pfleger vnd vormünder. 38.
Von ampt vñ Administration der pfleger vñ vormünder / der jungen zucht / vnd versehung halber jrer person. 39.
Von Haab vnd gütter Administration vnd verwaltung / wie sich darinnen zühalten. 39.
Von farenden Haab / sonderlich Früchten / Wein vnd Gelt halber. 40.
Von Haußr aht / Bettgewandt / Korn / Wein vnd andern / wahin die züuerwarn / zülegen vnd zübehalten. 41
Von schweinen vnd abgang der Früchten vnd Wein / wie es damit zühalten. 41.
Von belonung vnd besoldung der Pfleger vnnd Vormünder. 42.
Von Evpens / Zerung vnd vncosten / der Pfleg vnnd vormundschafft. 42.
Von Waisen Gericht vnd Ober Pflegern / auch jrem ampt / vnd der Waisen Rechnungen. 43.
Von Ober vñ vnder Amptleüten / das die auch in Dörffern vnd Flecken / auffsehen sollen. 44
Von endung der Pfleg vnd vormundschafft. 45.
Von vnnützen haußhaltern / prodigis / verschwendern / geydern / jrer haab vnd güttern. 45.
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Zitationshilfe: | [Württemberg, Fürstentum]: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. [Tübingen], 1552, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wuerttemberg_landtsordnung_1552/76>, abgerufen am 16.07.2024. |