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Wulff, Frida: Darf die Frau als minderwertig vom politischen Recht ausgeschlossen bleiben? In: Frauenwahlrecht! Herausgegeben zum Ersten Sozialdemokratischen Frauentag von Clara Zetkin. Stuttgart, 19. März 1911, S. 9.

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Frauenwahlrecht!
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Darf die Frau als minderwertig
vom politischen Recht ausgeschlossen bleiben?

Wahlrecht und Wählbarkeit zu allen gesetzgebenden und ver-
waltenden Körperschaften müßten alle Frauen fordern und
nicht bloß die, welche in der Gesellschaft produktiv tätig sind.
Auch die Nur-Hausfrauen und Mütter leisten der Allgemeinheit
die wichtigsten Dienste. Über die gesellschaftliche Bedeutung der
produktiven Frauenarbeit zu reden, ist kaum noch nötig. Daß
die Frau als Berufstätige ebenbürtig neben dem Manne steht,
beweist besser als viele Worte die stetige und rasche Ausdehnung
der Frauenarbeit.

Aber lenken wir einmal den Blick auf das Wirken der
Frauen, die nicht erwerbstätig sind. Die Gesellschaft könnte gar
nicht bestehen ohne das, was heute Millionen Frauen in den
vier Pfählen leisten, und was unter geänderten sozialen Ver-
hältnissen in anderen Formen von ihnen geleistet werden müßte.
Die Männer würden heute nicht im-
stande sein, die Anforderungen zu er-
füllen, welche die Ausbeutung der
menschlichen Arbeitskraft und der Staat
an sie stellen, wenn nicht der "Frauen
weises Schalten im häuslichen Kreise"
wäre. Hinter dem Verdienst und der
Steuerkraft des Mannes steht die spa-
rende Arbeit der Frau im Hause. Und
wie viel Jntelligenz, Umsicht und Ener-
gie müssen nicht gerade die Proletarie-
rinnen aufwenden, um durch "das
Regen ohn' Ende der fleiß'gen Hände"
den Mann als Arbeiter, Familien-
vater und Staatsbürger gesund und
leistungsfähig zu erhalten. Welche
Finanzkunst müssen sie nicht zu diesem
Zwecke betätigen! Mancher Staats-
mann könnte es darin mit ihnen nicht
aufnehmen.

Außerdem ist da eine andere hoch-
wichtige Leistung: die Pflege und Er-
ziehung der Kinder. Setzt sie nicht viele
Fähigkeiten des Geistes und Charakters
voraus, und liegt sie nicht ganz beson-
ders im Jnteresse der Gesellschaft? Sie erhält und bildet ja
die lebendigen menschlichen Kräfte, die morgen ihre Träger
sein und ihren Reichtum an Gütern und Kultur schaffen
werden. Viele Frauen der kleinen Leute sind im stillen wahre
Heldinnen an Mut und Aufopferung, um ihren Kindern eine
erträgliche Jugend zu bereiten; sie betätigen die größte Um-
sicht und Klugheit, um lebenstüchtige Menschen aus ihnen zu
machen. Sie selbst verkümmern und sterben, ehe daß die Kinder
es ihnen vergelten könnten; der Allgemeinheit haben sie den
wertvollen Reichtum geschenkt: einen gesunden und tüchtigen
Nachwuchs. Die Gesellschaft will aber die sozialen Verdienste des
Weibes als Mutter nicht anerkennen. Sie findet in ihnen keinen
Grund zur politischen Gleichberechtigung. Von zwei Dingen
eins: Sind die Leistungen der Mutter vom Standpunkt des
Gesellschaftsinteresses so nebensächlich und minderwertig,
daß man die Frau nicht als vollberechtigte Bürgerin anerkennen
kann, so nehme man den schwachen und ungeeigneten Händen die
wichtige Aufgabe der Kindererziehung ab. Sind diese Leistungen
dagegen so schätzenswert, wie die Dichter gelegentlich singen,
dann vorenthalte man der Mutter, der Erzieherin der künftigen
Bürger, nicht länger ihre volle Gleichberechtigung. Ein wenig
Logik, ein wenig Gerechtigkeit, ihr, die ihr die Mutter in der
Familie mit einem Heiligenschein verklärt, die nämliche Mutter
aber in Staat und Gemeinde nicht kennt!

Sicherlich hat das Weib seine Eigenart. Sie bewirkt, daß
die Frauen die Dinge vielfach anders ansehen und erfassen wie
die Männer. Jm Jnteresse der Gesellschaft ist es jedoch nur
gut, daß dem so ist. Daß die Frau anders ist als der Mann,
bedeutet ja keineswegs, daß sie weniger wert ist als er, und daß
[Spaltenumbruch] ihre Leistungen geringer sind als die seinigen. Das Wohl der
Gesamtheit erfordert, daß auch dem öffentlichen Leben alle der
Frau eigentümlichen Kräfte nutzbar gemacht werden. Das volle
Bürgerrecht der Frau ist der Nutzen der Gesamtheit. Haus-
frauen, Mütter, reicht euren erwerbstätigen Schwestern die Hand
um euer aller Recht zu erkämpfen!


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Darf die Frau als minderwertig
vom politischen Recht ausgeschlossen bleiben?

Wahlrecht und Wählbarkeit zu allen gesetzgebenden und ver-
waltenden Körperschaften müßten alle Frauen fordern und
nicht bloß die, welche in der Gesellschaft produktiv tätig sind.
Auch die Nur-Hausfrauen und Mütter leisten der Allgemeinheit
die wichtigsten Dienste. Über die gesellschaftliche Bedeutung der
produktiven Frauenarbeit zu reden, ist kaum noch nötig. Daß
die Frau als Berufstätige ebenbürtig neben dem Manne steht,
beweist besser als viele Worte die stetige und rasche Ausdehnung
der Frauenarbeit.

Aber lenken wir einmal den Blick auf das Wirken der
Frauen, die nicht erwerbstätig sind. Die Gesellschaft könnte gar
nicht bestehen ohne das, was heute Millionen Frauen in den
vier Pfählen leisten, und was unter geänderten sozialen Ver-
hältnissen in anderen Formen von ihnen geleistet werden müßte.
Die Männer würden heute nicht im-
stande sein, die Anforderungen zu er-
füllen, welche die Ausbeutung der
menschlichen Arbeitskraft und der Staat
an sie stellen, wenn nicht der „Frauen
weises Schalten im häuslichen Kreise“
wäre. Hinter dem Verdienst und der
Steuerkraft des Mannes steht die spa-
rende Arbeit der Frau im Hause. Und
wie viel Jntelligenz, Umsicht und Ener-
gie müssen nicht gerade die Proletarie-
rinnen aufwenden, um durch „das
Regen ohn' Ende der fleiß'gen Hände“
den Mann als Arbeiter, Familien-
vater und Staatsbürger gesund und
leistungsfähig zu erhalten. Welche
Finanzkunst müssen sie nicht zu diesem
Zwecke betätigen! Mancher Staats-
mann könnte es darin mit ihnen nicht
aufnehmen.

Außerdem ist da eine andere hoch-
wichtige Leistung: die Pflege und Er-
ziehung der Kinder. Setzt sie nicht viele
Fähigkeiten des Geistes und Charakters
voraus, und liegt sie nicht ganz beson-
ders im Jnteresse der Gesellschaft? Sie erhält und bildet ja
die lebendigen menschlichen Kräfte, die morgen ihre Träger
sein und ihren Reichtum an Gütern und Kultur schaffen
werden. Viele Frauen der kleinen Leute sind im stillen wahre
Heldinnen an Mut und Aufopferung, um ihren Kindern eine
erträgliche Jugend zu bereiten; sie betätigen die größte Um-
sicht und Klugheit, um lebenstüchtige Menschen aus ihnen zu
machen. Sie selbst verkümmern und sterben, ehe daß die Kinder
es ihnen vergelten könnten; der Allgemeinheit haben sie den
wertvollen Reichtum geschenkt: einen gesunden und tüchtigen
Nachwuchs. Die Gesellschaft will aber die sozialen Verdienste des
Weibes als Mutter nicht anerkennen. Sie findet in ihnen keinen
Grund zur politischen Gleichberechtigung. Von zwei Dingen
eins: Sind die Leistungen der Mutter vom Standpunkt des
Gesellschaftsinteresses so nebensächlich und minderwertig,
daß man die Frau nicht als vollberechtigte Bürgerin anerkennen
kann, so nehme man den schwachen und ungeeigneten Händen die
wichtige Aufgabe der Kindererziehung ab. Sind diese Leistungen
dagegen so schätzenswert, wie die Dichter gelegentlich singen,
dann vorenthalte man der Mutter, der Erzieherin der künftigen
Bürger, nicht länger ihre volle Gleichberechtigung. Ein wenig
Logik, ein wenig Gerechtigkeit, ihr, die ihr die Mutter in der
Familie mit einem Heiligenschein verklärt, die nämliche Mutter
aber in Staat und Gemeinde nicht kennt!

Sicherlich hat das Weib seine Eigenart. Sie bewirkt, daß
die Frauen die Dinge vielfach anders ansehen und erfassen wie
die Männer. Jm Jnteresse der Gesellschaft ist es jedoch nur
gut, daß dem so ist. Daß die Frau anders ist als der Mann,
bedeutet ja keineswegs, daß sie weniger wert ist als er, und daß
[Spaltenumbruch] ihre Leistungen geringer sind als die seinigen. Das Wohl der
Gesamtheit erfordert, daß auch dem öffentlichen Leben alle der
Frau eigentümlichen Kräfte nutzbar gemacht werden. Das volle
Bürgerrecht der Frau ist der Nutzen der Gesamtheit. Haus-
frauen, Mütter, reicht euren erwerbstätigen Schwestern die Hand
um euer aller Recht zu erkämpfen!


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[9/0001] Frauenwahlrecht! Darf die Frau als minderwertig vom politischen Recht ausgeschlossen bleiben? Wahlrecht und Wählbarkeit zu allen gesetzgebenden und ver- waltenden Körperschaften müßten alle Frauen fordern und nicht bloß die, welche in der Gesellschaft produktiv tätig sind. Auch die Nur-Hausfrauen und Mütter leisten der Allgemeinheit die wichtigsten Dienste. Über die gesellschaftliche Bedeutung der produktiven Frauenarbeit zu reden, ist kaum noch nötig. Daß die Frau als Berufstätige ebenbürtig neben dem Manne steht, beweist besser als viele Worte die stetige und rasche Ausdehnung der Frauenarbeit. Aber lenken wir einmal den Blick auf das Wirken der Frauen, die nicht erwerbstätig sind. Die Gesellschaft könnte gar nicht bestehen ohne das, was heute Millionen Frauen in den vier Pfählen leisten, und was unter geänderten sozialen Ver- hältnissen in anderen Formen von ihnen geleistet werden müßte. Die Männer würden heute nicht im- stande sein, die Anforderungen zu er- füllen, welche die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft und der Staat an sie stellen, wenn nicht der „Frauen weises Schalten im häuslichen Kreise“ wäre. Hinter dem Verdienst und der Steuerkraft des Mannes steht die spa- rende Arbeit der Frau im Hause. Und wie viel Jntelligenz, Umsicht und Ener- gie müssen nicht gerade die Proletarie- rinnen aufwenden, um durch „das Regen ohn' Ende der fleiß'gen Hände“ den Mann als Arbeiter, Familien- vater und Staatsbürger gesund und leistungsfähig zu erhalten. Welche Finanzkunst müssen sie nicht zu diesem Zwecke betätigen! Mancher Staats- mann könnte es darin mit ihnen nicht aufnehmen. Außerdem ist da eine andere hoch- wichtige Leistung: die Pflege und Er- ziehung der Kinder. Setzt sie nicht viele Fähigkeiten des Geistes und Charakters voraus, und liegt sie nicht ganz beson- ders im Jnteresse der Gesellschaft? Sie erhält und bildet ja die lebendigen menschlichen Kräfte, die morgen ihre Träger sein und ihren Reichtum an Gütern und Kultur schaffen werden. Viele Frauen der kleinen Leute sind im stillen wahre Heldinnen an Mut und Aufopferung, um ihren Kindern eine erträgliche Jugend zu bereiten; sie betätigen die größte Um- sicht und Klugheit, um lebenstüchtige Menschen aus ihnen zu machen. Sie selbst verkümmern und sterben, ehe daß die Kinder es ihnen vergelten könnten; der Allgemeinheit haben sie den wertvollen Reichtum geschenkt: einen gesunden und tüchtigen Nachwuchs. Die Gesellschaft will aber die sozialen Verdienste des Weibes als Mutter nicht anerkennen. Sie findet in ihnen keinen Grund zur politischen Gleichberechtigung. Von zwei Dingen eins: Sind die Leistungen der Mutter vom Standpunkt des Gesellschaftsinteresses so nebensächlich und minderwertig, daß man die Frau nicht als vollberechtigte Bürgerin anerkennen kann, so nehme man den schwachen und ungeeigneten Händen die wichtige Aufgabe der Kindererziehung ab. Sind diese Leistungen dagegen so schätzenswert, wie die Dichter gelegentlich singen, dann vorenthalte man der Mutter, der Erzieherin der künftigen Bürger, nicht länger ihre volle Gleichberechtigung. Ein wenig Logik, ein wenig Gerechtigkeit, ihr, die ihr die Mutter in der Familie mit einem Heiligenschein verklärt, die nämliche Mutter aber in Staat und Gemeinde nicht kennt! Sicherlich hat das Weib seine Eigenart. Sie bewirkt, daß die Frauen die Dinge vielfach anders ansehen und erfassen wie die Männer. Jm Jnteresse der Gesellschaft ist es jedoch nur gut, daß dem so ist. Daß die Frau anders ist als der Mann, bedeutet ja keineswegs, daß sie weniger wert ist als er, und daß ihre Leistungen geringer sind als die seinigen. Das Wohl der Gesamtheit erfordert, daß auch dem öffentlichen Leben alle der Frau eigentümlichen Kräfte nutzbar gemacht werden. Das volle Bürgerrecht der Frau ist der Nutzen der Gesamtheit. Haus- frauen, Mütter, reicht euren erwerbstätigen Schwestern die Hand um euer aller Recht zu erkämpfen! Frida Wulff. _______________________________________________________________

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Zitationshilfe: Wulff, Frida: Darf die Frau als minderwertig vom politischen Recht ausgeschlossen bleiben? In: Frauenwahlrecht! Herausgegeben zum Ersten Sozialdemokratischen Frauentag von Clara Zetkin. Stuttgart, 19. März 1911, S. 9, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wulff_frau_1911/1>, abgerufen am 21.11.2024.