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Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.

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20.

Wenn einem die Kleider unversehens verbrennen.

Bedeutet / daß sich einer sonderlichen sol erlustigen / an seiner Viehezucht / an Wilpret / an Vogel / Weidewerck / oder mit Forwerk / Haußhaltung / auch Lust und Freude von der mehrung seines Viehes empfahen.

21.

Wenn das Feuer anhebt zu priezeln und knistern.

Bedeutet / daß eine verwirrung oder unruhe in seinem Hause sich erheben solle / oder das jemandes werde darinne kranck werden / oder das er etwas hören und erfahren werde / darüber er sich betrüben und entsetzen solle.

22.

Wenn einem sein Viehe im Forberge / oder das Wildpret im Gehäge umbfället.

Bedeutet / daß er werde in Zanck und Hader fallen / und einen unwillen gegen die Leute schöpffen / und sich darüber betrüben und kranck werden / oder sich mit jemanden in eine Rechtfertigung einlassen müssen / oder das eine empörung oder auffruhr / sich wieder ihme erheben solle.

23.

Wenn es im Hause sehr rauchet.

Bedeutet / daß etwas werde fürgenommen und verbracht werden / das einem zu grossen Schaden und verderbnis wird gereichen.

24.

Wenn einem die Kleider mit Blut besprenget werden.

Bedeutet / das einer werde für Gericht oder Obrigkeit gefordert / oder zu Rechte verklaget werden / Er hat sich aber nichts zubefahren / er wird gerechte Sache haben / und gewinnen und sol zu seinen Nutz gereichen.

20.

Wenn einem die Kleider unversehens verbrennen.

Bedeutet / daß sich einer sonderlichen sol erlustigen / an seiner Viehezucht / an Wilpret / an Vogel / Weidewerck / oder mit Forwerk / Haußhaltung / auch Lust und Freude von der mehrung seines Viehes empfahen.

21.

Wenn das Feuer anhebt zu priezeln und knistern.

Bedeutet / daß eine verwirrung oder unruhe in seinem Hause sich erheben solle / oder das jemandes werde darinne kranck werden / oder das er etwas hören und erfahren werde / darüber er sich betrüben und entsetzen solle.

22.

Wenn einem sein Viehe im Forberge / oder das Wildpret im Gehäge umbfället.

Bedeutet / daß er werde in Zanck und Hader fallen / und einen unwillen gegen die Leute schöpffen / und sich darüber betrüben und kranck werden / oder sich mit jemanden in eine Rechtfertigung einlassen müssen / oder das eine empörung oder auffruhr / sich wieder ihme erheben solle.

23.

Wenn es im Hause sehr rauchet.

Bedeutet / daß etwas werde fürgenommen und verbracht werden / das einem zu grossen Schaden und verderbnis wird gereichen.

24.

Wenn einem die Kleider mit Blut besprenget werden.

Bedeutet / das einer werde für Gericht oder Obrigkeit gefordert / oder zu Rechte verklaget werden / Er hat sich aber nichts zubefahren / er wird gerechte Sache haben / und gewinnen und sol zu seinen Nutz gereichen.

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[13/0017] 20. Wenn einem die Kleider unversehens verbrennen. Bedeutet / daß sich einer sonderlichen sol erlustigen / an seiner Viehezucht / an Wilpret / an Vogel / Weidewerck / oder mit Forwerk / Haußhaltung / auch Lust und Freude von der mehrung seines Viehes empfahen. 21. Wenn das Feuer anhebt zu priezeln und knistern. Bedeutet / daß eine verwirrung oder unruhe in seinem Hause sich erheben solle / oder das jemandes werde darinne kranck werden / oder das er etwas hören und erfahren werde / darüber er sich betrüben und entsetzen solle. 22. Wenn einem sein Viehe im Forberge / oder das Wildpret im Gehäge umbfället. Bedeutet / daß er werde in Zanck und Hader fallen / und einen unwillen gegen die Leute schöpffen / und sich darüber betrüben und kranck werden / oder sich mit jemanden in eine Rechtfertigung einlassen müssen / oder das eine empörung oder auffruhr / sich wieder ihme erheben solle. 23. Wenn es im Hause sehr rauchet. Bedeutet / daß etwas werde fürgenommen und verbracht werden / das einem zu grossen Schaden und verderbnis wird gereichen. 24. Wenn einem die Kleider mit Blut besprenget werden. Bedeutet / das einer werde für Gericht oder Obrigkeit gefordert / oder zu Rechte verklaget werden / Er hat sich aber nichts zubefahren / er wird gerechte Sache haben / und gewinnen und sol zu seinen Nutz gereichen.

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Zitationshilfe: Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 13. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/17>, abgerufen am 23.11.2024.