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Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.

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habe / oder das einer von seinen Schuldleuten sol gute Bezahlung kriegen / und mit wetten und spielen gewinnen.

3.

Wann die Raben anheben zuschreyen.

Bedeutet / das einem werde eine Straffe aufferleget werden / umb seiner Fehrligkeit oder bösen That willen / oder das einer werde böse Brieffe und Botschafft bekommen.

4.

Wann die Hüner krehen?

Bedeutet / daß einer eine kühnliche That in seinem Hause oder Lande begehen / oder das sich etwas rühmliches oder keckes in seinem Hause zutragen werde.

5.

Wann einem die Augen anheben zu zwizzern und bieppern.

Das hat keine sonderliche Bedeutung / und ist nichts darauß zu vermuhten.

6.

Wann das Feuer anhebt zuplatzen und zuspringen.

Bedeutet / daß man sich von wegen des grausamen Geschreyes und Unbarmhertzigkeit der Völcker im selbigen Lande fürchten / zittern und verzagen werde / oder es wird sich einer wegen des grossen pochens und schnarchens seines Wiedersachers fürchten / und erschrecken müssen.

7.

Wann die Hunde heulen.

Bedeutet / daß einer beschwerung des Kopffes kriegen werde / oder das einer sonsten in ein Fieber / oder schwachheit fallen werde / oder das einem sein Diener werde untrew werden / und davon entlauffen.

habe / oder das einer von seinen Schuldleuten sol gute Bezahlung kriegen / und mit wetten und spielen gewinnen.

3.

Wann die Raben anheben zuschreyen.

Bedeutet / das einem werde eine Straffe aufferleget werden / umb seiner Fehrligkeit oder bösen That willen / oder das einer werde böse Brieffe und Botschafft bekommen.

4.

Wann die Hüner krehen?

Bedeutet / daß einer eine kühnliche That in seinem Hause oder Lande begehen / oder das sich etwas rühmliches oder keckes in seinem Hause zutragen werde.

5.

Wann einem die Augen anheben zu zwizzern und bieppern.

Das hat keine sonderliche Bedeutung / und ist nichts darauß zu vermuhten.

6.

Wann das Feuer anhebt zuplatzen und zuspringen.

Bedeutet / daß man sich von wegen des grausamen Geschreyes und Unbarmhertzigkeit der Völcker im selbigen Lande fürchten / zittern und verzagen werde / oder es wird sich einer wegen des grossen pochens und schnarchens seines Wiedersachers fürchten / und erschrecken müssen.

7.

Wann die Hunde heulen.

Bedeutet / daß einer beschwerung des Kopffes kriegen werde / oder das einer sonsten in ein Fieber / oder schwachheit fallen werde / oder das einem sein Diener werde untrew werden / und davon entlauffen.

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[27/0031] habe / oder das einer von seinen Schuldleuten sol gute Bezahlung kriegen / und mit wetten und spielen gewinnen. 3. Wann die Raben anheben zuschreyen. Bedeutet / das einem werde eine Straffe aufferleget werden / umb seiner Fehrligkeit oder bösen That willen / oder das einer werde böse Brieffe und Botschafft bekommen. 4. Wann die Hüner krehen? Bedeutet / daß einer eine kühnliche That in seinem Hause oder Lande begehen / oder das sich etwas rühmliches oder keckes in seinem Hause zutragen werde. 5. Wann einem die Augen anheben zu zwizzern und bieppern. Das hat keine sonderliche Bedeutung / und ist nichts darauß zu vermuhten. 6. Wann das Feuer anhebt zuplatzen und zuspringen. Bedeutet / daß man sich von wegen des grausamen Geschreyes und Unbarmhertzigkeit der Völcker im selbigen Lande fürchten / zittern und verzagen werde / oder es wird sich einer wegen des grossen pochens und schnarchens seines Wiedersachers fürchten / und erschrecken müssen. 7. Wann die Hunde heulen. Bedeutet / daß einer beschwerung des Kopffes kriegen werde / oder das einer sonsten in ein Fieber / oder schwachheit fallen werde / oder das einem sein Diener werde untrew werden / und davon entlauffen.

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Zitationshilfe: Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 27. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/31>, abgerufen am 23.11.2024.