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Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.

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und etwas erfahren / das er gerne wissen wil / oder das einer werde gute Botschafft und Brieffe kriegen / die einen sollen frölich machen / und angenehm seyn.

30.

Wenn einer offt und viel nieset.

Bedeutet / daß sich einer in Wein oder Bier zusehr übertrincken werde / oder das einer seiner Gesellschafft eine übermasse zugefallen seyn werde.

31.

Wenn einer das Maul offen vergisset.

So bedeut es / daß einem werde durch Wasser / oder durch Feuer ein schade zugefüget werden / oder das einem etwas von Dieben gestohlen / oder auff der Strasse sol genommen werden / oder wird seinem Feinde und Wiedersacher in seine Hände fallen.

32.

Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten.

Bedeutet / das einem sol grosse Angst / betrübnis und Traurigkeit wiederfahren / oder das einer werde ungeschickt und kranck werden / und ein ding nicht außrichten können / wie Er es gerne haben und sehen wolte.

33.

Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen.

So bedeut es / das einer werde gute neue Zeitung hören / oder einen Boten mit Brieffen kriegen / oder das frembde Gesandten ankommen sollen.

34.

Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen.

So bedeut es / daß einer werde fälschlich belogen / und

und etwas erfahren / das er gerne wissen wil / oder das einer werde gute Botschafft und Brieffe kriegen / die einen sollen frölich machen / und angenehm seyn.

30.

Wenn einer offt und viel nieset.

Bedeutet / daß sich einer in Wein oder Bier zusehr übertrincken werde / oder das einer seiner Gesellschafft eine übermasse zugefallen seyn werde.

31.

Wenn einer das Maul offen vergisset.

So bedeut es / daß einem werde durch Wasser / oder durch Feuer ein schade zugefüget werden / oder das einem etwas von Dieben gestohlen / oder auff der Strasse sol genommen werden / oder wird seinem Feinde und Wiedersacher in seine Hände fallen.

32.

Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten.

Bedeutet / das einem sol grosse Angst / betrübnis und Traurigkeit wiederfahren / oder das einer werde ungeschickt und kranck werden / und ein ding nicht außrichten können / wie Er es gerne haben und sehen wolte.

33.

Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen.

So bedeut es / das einer werde gute neue Zeitung hören / oder einen Boten mit Brieffen kriegen / oder das frembde Gesandten ankommen sollen.

34.

Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen.

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[32/0036] und etwas erfahren / das er gerne wissen wil / oder das einer werde gute Botschafft und Brieffe kriegen / die einen sollen frölich machen / und angenehm seyn. 30. Wenn einer offt und viel nieset. Bedeutet / daß sich einer in Wein oder Bier zusehr übertrincken werde / oder das einer seiner Gesellschafft eine übermasse zugefallen seyn werde. 31. Wenn einer das Maul offen vergisset. So bedeut es / daß einem werde durch Wasser / oder durch Feuer ein schade zugefüget werden / oder das einem etwas von Dieben gestohlen / oder auff der Strasse sol genommen werden / oder wird seinem Feinde und Wiedersacher in seine Hände fallen. 32. Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten. Bedeutet / das einem sol grosse Angst / betrübnis und Traurigkeit wiederfahren / oder das einer werde ungeschickt und kranck werden / und ein ding nicht außrichten können / wie Er es gerne haben und sehen wolte. 33. Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen. So bedeut es / das einer werde gute neue Zeitung hören / oder einen Boten mit Brieffen kriegen / oder das frembde Gesandten ankommen sollen. 34. Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen. So bedeut es / daß einer werde fälschlich belogen / und

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Zitationshilfe: Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 32. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/36>, abgerufen am 03.12.2024.