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Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.

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Geld verliehren / oder das einer mit wetten / und spielen werde schaden und verlust nehmen.

14.

Wenn einem ein Wildprät im Walde begegnet.

So bedeuts / daß einem werde eine Traurigkeit / angst und grosse Noth bestehen / und eine unversehene bekümmernüs kriegen.

15.

Wenn ein Liecht von sich selber außlischet.

Bedeutet / das einer balde frembde Gäste / und liebe Freunde in sein Hauß bekommen sol.

16.

Wann eine Katze sitzet / und einen ansiehet.

So hat man nichts gutes im Sinne / und man begehret einem zubeschädigen / oder bedeutet / daß einer sol kranck werden / oder an seinen Augen und Angesichte sol verletzet werden.

17.

Wenn einer mit den Händen und Armen zusammen klitzschet.

So bedeuts / daß einer in allen seinen Geschäfften / sol müde / faul und nachlessig seyn / und keinen Fortgang zu seinem Geschäffte haben.

18.

Wenn einer im Schlaffe ein böse Gespenste siehet.

Bedeutet / das einer sol eine Geldstraffe geben / oder das einer für einen andern bezahlen / und das Geld außgeben muß.

19.

Wenn einem die Mäuse die Kleider zerpeissen.

Bedeutet / daß einer werde gute neue Zeitung erfahren / darüber er sich hertzlichen zufreuen hat.

20.

Wenn einem die Kleider unversehens gar verbrennen.

Geld verliehren / oder das einer mit wetten / und spielen werde schaden und verlust nehmen.

14.

Wenn einem ein Wildprät im Walde begegnet.

So bedeuts / daß einem werde eine Traurigkeit / angst und grosse Noth bestehen / und eine unversehene bekümmernüs kriegen.

15.

Wenn ein Liecht von sich selber außlischet.

Bedeutet / das einer balde frembde Gäste / und liebe Freunde in sein Hauß bekommen sol.

16.

Wann eine Katze sitzet / und einen ansiehet.

So hat man nichts gutes im Sinne / und man begehret einem zubeschädigen / oder bedeutet / daß einer sol kranck werden / oder an seinen Augen und Angesichte sol verletzet werden.

17.

Wenn einer mit den Händen und Armen zusammen klitzschet.

So bedeuts / daß einer in allen seinen Geschäfften / sol müde / faul und nachlessig seyn / und keinen Fortgang zu seinem Geschäffte haben.

18.

Wenn einer im Schlaffe ein böse Gespenste siehet.

Bedeutet / das einer sol eine Geldstraffe geben / oder das einer für einen andern bezahlen / und das Geld außgeben muß.

19.

Wenn einem die Mäuse die Kleider zerpeissen.

Bedeutet / daß einer werde gute neue Zeitung erfahren / darüber er sich hertzlichen zufreuen hat.

20.

Wenn einem die Kleider unversehens gar verbrennen.

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[39/0042] Geld verliehren / oder das einer mit wetten / und spielen werde schaden und verlust nehmen. 14. Wenn einem ein Wildprät im Walde begegnet. So bedeuts / daß einem werde eine Traurigkeit / angst und grosse Noth bestehen / und eine unversehene bekümmernüs kriegen. 15. Wenn ein Liecht von sich selber außlischet. Bedeutet / das einer balde frembde Gäste / und liebe Freunde in sein Hauß bekommen sol. 16. Wann eine Katze sitzet / und einen ansiehet. So hat man nichts gutes im Sinne / und man begehret einem zubeschädigen / oder bedeutet / daß einer sol kranck werden / oder an seinen Augen und Angesichte sol verletzet werden. 17. Wenn einer mit den Händen und Armen zusammen klitzschet. So bedeuts / daß einer in allen seinen Geschäfften / sol müde / faul und nachlessig seyn / und keinen Fortgang zu seinem Geschäffte haben. 18. Wenn einer im Schlaffe ein böse Gespenste siehet. Bedeutet / das einer sol eine Geldstraffe geben / oder das einer für einen andern bezahlen / und das Geld außgeben muß. 19. Wenn einem die Mäuse die Kleider zerpeissen. Bedeutet / daß einer werde gute neue Zeitung erfahren / darüber er sich hertzlichen zufreuen hat. 20. Wenn einem die Kleider unversehens gar verbrennen.

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Zitationshilfe: Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/42>, abgerufen am 21.11.2024.