Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.lich zu eröffnen/ was massen unsers geliebtesten Sohnes/ des Printzen-Friedrichs Augusti Liebden/ sich zu Wien den II. des jetzt-lauffenden Monats zur Römisch-Catholischen Religion öffentlich bekennet/ weilen Sie nach sattsamer Uberlegung befunden/ daß es sich vor Sie / als einen Königl. Printzen/ nicht schicken noch anständlich seyn würde/ die von Ihro vor albereits 5. Jahren angenommene Religion fernerhin zu verheelen. Nachdem wir diesen unsern geliebten Sohne (so wie wir es der Billigkeit gemäß zu seyn erachtet) von seiner zarten Jugend an/ alle vollkommene und ungehinderte Gewissens-Freyheit gelassen; So hat er uns aus eigener Bewegnüß schriftlich zu erkennen gegeben/ wie daß ihm der Allmächtige sein Hertz gerühret/ und er einen besondern Trieb und Neigung/ sich zu der Römisch-Catholischen Religion zu begeben/ bey sich verspürete. Da wir nun diesen Glauben selbsten bekennen; So erheischet selbiger von uns/ uns nicht allein unserm geliebten Sohn in seinem Vorhaben nicht zu widersetzen/ sondern auch über dieses seinen gefaßten Entschluß mit unsern Vätterlichen Gefallen und Vergnügen zu bemercken. Ferner haben wir die Herren auch nach dieser gethaner Eröfnung gnädigst versichern wollen/ daß sie sich über diese von unsers Printzen Liebden getroffene Veränderung keinesweges zu bekümmern/ noch zu beunruhigen Ursach haben. Wir haben/ wie bekannt/ nie keinem in Religions-Sachen den geringsten Zwang oder Gewalt zugefüget/ wohl wissende/ daß der Glaube eine Gabe des Höchsten und billig seye/ daß unsere liebe getreue Unterthanen eben der Gewissens-Freyheit geniessen/ die wir unsers Printzen Liebden jederzeit gestattet. Und solchem nach können die Herren sich auch versichert halten/ daß unser geliebter Sohn eben so billige und moderate Sentiments/ als wir selbst/ fügen und hegen werde. Die Herren fahren demnach fort/ ihrer obliegenden Pflicht und Schuldigkeit/ mit eben der Treue/ Geflissenheit und Eifer/ wie sie biß anhero gethan/ auch in Zukunft nachzuleben/ und seyen darbey der gäntzlichen und ungezweifelten Zuversicht/ daß so wohl wir/ als unsers geliebten Sohns Liebden vor dieselbe zu allen Zeiten/ so viel Huld und Gnade beybehalten werden/ als ihre Sorgfalt und Eifer zu unserm Dienste/ meritiren. Geben Dreßden den 23. Octobr. 1717. N. V. Extract Ihrer Königl. Majest. in Polen und Churfürstl. Durchl. zu Sachsen allergnädigsten Rescripti, an Dero Gesandtschaft zu Regenspurg/ de dato Dreßden / den 23. Octobr. 1717. Wir begehren gnädigst/ ihr wollet denen Gesandtschaften der Augspurgischen Confessions-Verwandten Churfürsten/ Fürsten und Stände förderlichst zu vernehmen geben/ wie Wir nun über 20. Jahr in Unsern Landen lich zu eröffnen/ was massen unsers geliebtesten Sohnes/ des Printzen-Friedrichs Augusti Liebden/ sich zu Wien den II. des jetzt-lauffenden Monats zur Römisch-Catholischen Religion öffentlich bekennet/ weilen Sie nach sattsamer Uberlegung befunden/ daß es sich vor Sie / als einen Königl. Printzen/ nicht schicken noch anständlich seyn würde/ die von Ihro vor albereits 5. Jahren angenommene Religion fernerhin zu verheelen. Nachdem wir diesen unsern geliebten Sohne (so wie wir es der Billigkeit gemäß zu seyn erachtet) von seiner zarten Jugend an/ alle vollkommene und ungehinderte Gewissens-Freyheit gelassen; So hat er uns aus eigener Bewegnüß schriftlich zu erkennen gegeben/ wie daß ihm der Allmächtige sein Hertz gerühret/ und er einen besondern Trieb und Neigung/ sich zu der Römisch-Catholischen Religion zu begeben/ bey sich verspürete. Da wir nun diesen Glauben selbsten bekennen; So erheischet selbiger von uns/ uns nicht allein unserm geliebten Sohn in seinem Vorhaben nicht zu widersetzen/ sondern auch über dieses seinen gefaßten Entschluß mit unsern Vätterlichen Gefallen und Vergnügen zu bemercken. Ferner haben wir die Herren auch nach dieser gethaner Eröfnung gnädigst versichern wollen/ daß sie sich über diese von unsers Printzen Liebden getroffene Veränderung keinesweges zu bekümmern/ noch zu beunruhigen Ursach haben. Wir haben/ wie bekannt/ nie keinem in Religions-Sachen den geringsten Zwang oder Gewalt zugefüget/ wohl wissende/ daß der Glaube eine Gabe des Höchsten und billig seye/ daß unsere liebe getreue Unterthanen eben der Gewissens-Freyheit geniessen/ die wir unsers Printzen Liebden jederzeit gestattet. Und solchem nach können die Herren sich auch versichert halten/ daß unser geliebter Sohn eben so billige und moderate Sentiments/ als wir selbst/ fügen und hegen werde. Die Herren fahren demnach fort/ ihrer obliegenden Pflicht und Schuldigkeit/ mit eben der Treue/ Geflissenheit und Eifer/ wie sie biß anhero gethan/ auch in Zukunft nachzuleben/ und seyen darbey der gäntzlichen und ungezweifelten Zuversicht/ daß so wohl wir/ als unsers geliebten Sohns Liebden vor dieselbe zu allen Zeiten/ so viel Huld und Gnade beybehalten werden/ als ihre Sorgfalt und Eifer zu unserm Dienste/ meritiren. Geben Dreßden den 23. Octobr. 1717. N. V. Extract Ihrer Königl. Majest. in Polen und Churfürstl. Durchl. zu Sachsen allergnädigsten Rescripti, an Dero Gesandtschaft zu Regenspurg/ de dato Dreßden / den 23. Octobr. 1717. Wir begehren gnädigst/ ihr wollet denen Gesandtschaften der Augspurgischen Confessions-Verwandten Churfürsten/ Fürsten und Stände förderlichst zu vernehmen geben/ wie Wir nun über 20. Jahr in Unsern Landen <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0236" n="193"/> lich zu eröffnen/ was massen unsers geliebtesten Sohnes/ des Printzen-Friedrichs Augusti Liebden/ sich zu Wien den II. des jetzt-lauffenden Monats zur Römisch-Catholischen Religion öffentlich bekennet/ weilen Sie nach sattsamer Uberlegung befunden/ daß es sich vor Sie / als einen Königl. Printzen/ nicht schicken noch anständlich seyn würde/ die von Ihro vor albereits 5. Jahren angenommene Religion fernerhin zu verheelen. Nachdem wir diesen unsern geliebten Sohne (so wie wir es der Billigkeit gemäß zu seyn erachtet) von seiner zarten Jugend an/ alle vollkommene und ungehinderte Gewissens-Freyheit gelassen; So hat er uns aus eigener Bewegnüß schriftlich zu erkennen gegeben/ wie daß ihm der Allmächtige sein Hertz gerühret/ und er einen besondern Trieb und Neigung/ sich zu der Römisch-Catholischen Religion zu begeben/ bey sich verspürete. Da wir nun diesen Glauben selbsten bekennen; So erheischet selbiger von uns/ uns nicht allein unserm geliebten Sohn in seinem Vorhaben nicht zu widersetzen/ sondern auch über dieses seinen gefaßten Entschluß mit unsern Vätterlichen Gefallen und Vergnügen zu bemercken. Ferner haben wir die Herren auch nach dieser gethaner Eröfnung gnädigst versichern wollen/ daß sie sich über diese von unsers Printzen Liebden getroffene Veränderung keinesweges zu bekümmern/ noch zu beunruhigen Ursach haben. Wir haben/ wie bekannt/ nie keinem in Religions-Sachen den geringsten Zwang oder Gewalt zugefüget/ wohl wissende/ daß der Glaube eine Gabe des Höchsten und billig seye/ daß unsere liebe getreue Unterthanen eben der Gewissens-Freyheit geniessen/ die wir unsers Printzen Liebden jederzeit gestattet. Und solchem nach können die Herren sich auch versichert halten/ daß unser geliebter Sohn eben so billige und moderate Sentiments/ als wir selbst/ fügen und hegen werde. Die Herren fahren demnach fort/ ihrer obliegenden Pflicht und Schuldigkeit/ mit eben der Treue/ Geflissenheit und Eifer/ wie sie biß anhero gethan/ auch in Zukunft nachzuleben/ und seyen darbey der gäntzlichen und ungezweifelten Zuversicht/ daß so wohl wir/ als unsers geliebten Sohns Liebden vor dieselbe zu allen Zeiten/ so viel Huld und Gnade beybehalten werden/ als ihre Sorgfalt und Eifer zu unserm Dienste/ meritiren. Geben Dreßden den 23. Octobr. 1717.</p> <p>N. V.</p> <p>Extract Ihrer Königl. Majest. in Polen und Churfürstl. Durchl. zu Sachsen allergnädigsten Rescripti, an Dero Gesandtschaft zu Regenspurg/ de dato Dreßden / den 23. Octobr. 1717.</p> <p>Wir begehren gnädigst/ ihr wollet denen Gesandtschaften der Augspurgischen Confessions-Verwandten Churfürsten/ Fürsten und Stände förderlichst zu vernehmen geben/ wie Wir nun über 20. Jahr in Unsern Landen </p> </div> </body> </text> </TEI> [193/0236]
lich zu eröffnen/ was massen unsers geliebtesten Sohnes/ des Printzen-Friedrichs Augusti Liebden/ sich zu Wien den II. des jetzt-lauffenden Monats zur Römisch-Catholischen Religion öffentlich bekennet/ weilen Sie nach sattsamer Uberlegung befunden/ daß es sich vor Sie / als einen Königl. Printzen/ nicht schicken noch anständlich seyn würde/ die von Ihro vor albereits 5. Jahren angenommene Religion fernerhin zu verheelen. Nachdem wir diesen unsern geliebten Sohne (so wie wir es der Billigkeit gemäß zu seyn erachtet) von seiner zarten Jugend an/ alle vollkommene und ungehinderte Gewissens-Freyheit gelassen; So hat er uns aus eigener Bewegnüß schriftlich zu erkennen gegeben/ wie daß ihm der Allmächtige sein Hertz gerühret/ und er einen besondern Trieb und Neigung/ sich zu der Römisch-Catholischen Religion zu begeben/ bey sich verspürete. Da wir nun diesen Glauben selbsten bekennen; So erheischet selbiger von uns/ uns nicht allein unserm geliebten Sohn in seinem Vorhaben nicht zu widersetzen/ sondern auch über dieses seinen gefaßten Entschluß mit unsern Vätterlichen Gefallen und Vergnügen zu bemercken. Ferner haben wir die Herren auch nach dieser gethaner Eröfnung gnädigst versichern wollen/ daß sie sich über diese von unsers Printzen Liebden getroffene Veränderung keinesweges zu bekümmern/ noch zu beunruhigen Ursach haben. Wir haben/ wie bekannt/ nie keinem in Religions-Sachen den geringsten Zwang oder Gewalt zugefüget/ wohl wissende/ daß der Glaube eine Gabe des Höchsten und billig seye/ daß unsere liebe getreue Unterthanen eben der Gewissens-Freyheit geniessen/ die wir unsers Printzen Liebden jederzeit gestattet. Und solchem nach können die Herren sich auch versichert halten/ daß unser geliebter Sohn eben so billige und moderate Sentiments/ als wir selbst/ fügen und hegen werde. Die Herren fahren demnach fort/ ihrer obliegenden Pflicht und Schuldigkeit/ mit eben der Treue/ Geflissenheit und Eifer/ wie sie biß anhero gethan/ auch in Zukunft nachzuleben/ und seyen darbey der gäntzlichen und ungezweifelten Zuversicht/ daß so wohl wir/ als unsers geliebten Sohns Liebden vor dieselbe zu allen Zeiten/ so viel Huld und Gnade beybehalten werden/ als ihre Sorgfalt und Eifer zu unserm Dienste/ meritiren. Geben Dreßden den 23. Octobr. 1717.
N. V.
Extract Ihrer Königl. Majest. in Polen und Churfürstl. Durchl. zu Sachsen allergnädigsten Rescripti, an Dero Gesandtschaft zu Regenspurg/ de dato Dreßden / den 23. Octobr. 1717.
Wir begehren gnädigst/ ihr wollet denen Gesandtschaften der Augspurgischen Confessions-Verwandten Churfürsten/ Fürsten und Stände förderlichst zu vernehmen geben/ wie Wir nun über 20. Jahr in Unsern Landen
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |