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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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nen und andern zu solcher Confession sich bekennenden Potenzen und Fürsten/ da es nöhtig/ alle Officia, den Ingress zu dieser Commission zu falicitiren/ anwenden lassen wollen. Zu diesen Verrichtungen wird allezeit der Churfürstl. Sächsische Gesandte gebrauchet/ welcher zu dem Ende von Ihrer Königl. Maj. an Ihre Hochfürstl. Durchl. per Rescriptum quo ad Ecclesiastica, von deroselben hergegen der Gesandte auf die von Chur-Sächsischer Seiten dero Evangelischen geheimen Consilio ertheilte General-Instruction, Kraft des jetzigen von Sr. Königl. Maj. erhaltenen Auftrags in hoc passu verwiesen werden solle. Und führen Ihre Fürstl. Durchl. zu Weissenfels in denen Rescripten und solennen Documenten den Stylum also:

Von wegen Ihrer Königl. Majest. in Polen/ als Churfürstl. Durchl. zu Sachsen und Dero Churfürstl. Hauses/ sc. sc. sc.

Von GOttes Gnaden Wir Johann Georg/ Hertzog zu Sachsen/ sc.

In contextu wird der Stylus also geführet:

Als begehren Wir in höchstgedachten Nahmen und Auftrag auf vorher mit den Chür-Sächsischen geheimen Rahts-Collegio zu Dreßden beschehene Uberleg- und Vergleichung hiemit gnädigst sc. Das Materiale, welches ein solcher/ wegen des hohen Chur-Hauses Sachsen Gevollmächtigter Evangelischer Gesandter vorzutragen und zu expediren hat/ empfänget er unter Ihro Fürst. Durchl. hohen Unterschrift und dem besondern Churfürstl. Commissions-Siegel/ welches bey dem geheimen Raht dahier gelassen/ und jedesmahl aufgedruckt wird/ dergestalt/ daß die Expedition selbst zu Dreßden geschiehet/ und vorher mit Anraht und Zuthuung des Evangelischen geheimen Rahts-Collegii alles überlegt und beschlossen worden; Es wäre dann eine solche Eilfertigkeit bey einer keinen Verzugleidenden Sache/ daß zur Communication und solennen Ausfertigung die Zeit zu kurtz fiele/ und das geheime Consilium die Materien selbst nach Pflicht und Gewissen/ an Hand gäbe / und den Gesandten/ weil doch die Acta daselbst/ instruirte/ dabey es Ihre Fürstl. Durchl. auch bewenden lassen/ und die Authorisirung auf sofort empfangene Relation des geheimen Rahts/ dem Gesandten in forma nachgeschickt werden solle.

Die Relationes erstattet der Gesandte in duplo, und richtet das nach Dreßden gehörige Exemplar an Ihre Königl. Majest. und das Weissenfelsische an Herrn Hertzogl. Johann Georgens Fürstl. Durchl. und wird die Sache im geheimen Rahts-Collegio zu besagtem Dreßden tractirt und ausgefertigt/ auch in repentinis unter verhofter Approbation in mundo nacher Weissenfelß geschicket. In andern aber/ die moram leiben/ erfolget Ihrer Fürstl. Durchl. Resolution auf vorhergehende Uberlegung mit dem Königl. und Churfürstl. Concilio, und wird das Concept hernach zu Dreßden mundirt/ von dem geheimen Rahts-Directore oder vorsitzenden geheimen Rähten

nen und andern zu solcher Confession sich bekennenden Potenzen und Fürsten/ da es nöhtig/ alle Officia, den Ingress zu dieser Commission zu falicitiren/ anwenden lassen wollen. Zu diesen Verrichtungen wird allezeit der Churfürstl. Sächsische Gesandte gebrauchet/ welcher zu dem Ende von Ihrer Königl. Maj. an Ihre Hochfürstl. Durchl. per Rescriptum quo ad Ecclesiastica, von deroselben hergegen der Gesandte auf die von Chur-Sächsischer Seiten dero Evangelischen geheimen Consilio ertheilte General-Instruction, Kraft des jetzigen von Sr. Königl. Maj. erhaltenen Auftrags in hoc passu verwiesen werden solle. Und führen Ihre Fürstl. Durchl. zu Weissenfels in denen Rescripten und solennen Documenten den Stylum also:

Von wegen Ihrer Königl. Majest. in Polen/ als Churfürstl. Durchl. zu Sachsen und Dero Churfürstl. Hauses/ sc. sc. sc.

Von GOttes Gnaden Wir Johann Georg/ Hertzog zu Sachsen/ sc.

In contextu wird der Stylus also geführet:

Als begehren Wir in höchstgedachten Nahmen und Auftrag auf vorher mit den Chür-Sächsischen geheimen Rahts-Collegio zu Dreßden beschehene Uberleg- und Vergleichung hiemit gnädigst sc. Das Materiale, welches ein solcher/ wegen des hohen Chur-Hauses Sachsen Gevollmächtigter Evangelischer Gesandter vorzutragen und zu expediren hat/ empfänget er unter Ihro Fürst. Durchl. hohen Unterschrift und dem besondern Churfürstl. Commissions-Siegel/ welches bey dem geheimen Raht dahier gelassen/ und jedesmahl aufgedruckt wird/ dergestalt/ daß die Expedition selbst zu Dreßden geschiehet/ und vorher mit Anraht und Zuthuung des Evangelischen geheimen Rahts-Collegii alles überlegt und beschlossen worden; Es wäre dann eine solche Eilfertigkeit bey einer keinen Verzugleidenden Sache/ daß zur Communication und solennen Ausfertigung die Zeit zu kurtz fiele/ und das geheime Consilium die Materien selbst nach Pflicht und Gewissen/ an Hand gäbe / und den Gesandten/ weil doch die Acta daselbst/ instruirte/ dabey es Ihre Fürstl. Durchl. auch bewenden lassen/ und die Authorisirung auf sofort empfangene Relation des geheimen Rahts/ dem Gesandten in forma nachgeschickt werden solle.

Die Relationes erstattet der Gesandte in duplo, und richtet das nach Dreßden gehörige Exemplar an Ihre Königl. Majest. und das Weissenfelsische an Herrn Hertzogl. Johann Georgens Fürstl. Durchl. und wird die Sache im geheimen Rahts-Collegio zu besagtem Dreßden tractirt und ausgefertigt/ auch in repentinis unter verhofter Approbation in mundo nacher Weissenfelß geschicket. In andern aber/ die moram leiben/ erfolget Ihrer Fürstl. Durchl. Resolution auf vorhergehende Uberlegung mit dem Königl. und Churfürstl. Concilio, und wird das Concept hernach zu Dreßden mundirt/ von dem geheimen Rahts-Directore oder vorsitzenden geheimen Rähten

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nen und andern zu                      solcher Confession sich bekennenden Potenzen und Fürsten/ da es nöhtig/ alle                      Officia, den Ingress zu dieser Commission zu falicitiren/ anwenden lassen                      wollen. Zu diesen Verrichtungen wird allezeit der Churfürstl. Sächsische                      Gesandte gebrauchet/ welcher zu dem Ende von Ihrer Königl. Maj. an Ihre                      Hochfürstl. Durchl. per Rescriptum quo ad Ecclesiastica, von deroselben hergegen                      der Gesandte auf die von Chur-Sächsischer Seiten dero Evangelischen geheimen                      Consilio ertheilte General-Instruction, Kraft des jetzigen von Sr. Königl. Maj.                      erhaltenen Auftrags in hoc passu verwiesen werden solle. Und führen Ihre Fürstl.                      Durchl. zu Weissenfels in denen Rescripten und solennen Documenten den Stylum                      also:</p>
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[200/0243] nen und andern zu solcher Confession sich bekennenden Potenzen und Fürsten/ da es nöhtig/ alle Officia, den Ingress zu dieser Commission zu falicitiren/ anwenden lassen wollen. Zu diesen Verrichtungen wird allezeit der Churfürstl. Sächsische Gesandte gebrauchet/ welcher zu dem Ende von Ihrer Königl. Maj. an Ihre Hochfürstl. Durchl. per Rescriptum quo ad Ecclesiastica, von deroselben hergegen der Gesandte auf die von Chur-Sächsischer Seiten dero Evangelischen geheimen Consilio ertheilte General-Instruction, Kraft des jetzigen von Sr. Königl. Maj. erhaltenen Auftrags in hoc passu verwiesen werden solle. Und führen Ihre Fürstl. Durchl. zu Weissenfels in denen Rescripten und solennen Documenten den Stylum also: Von wegen Ihrer Königl. Majest. in Polen/ als Churfürstl. Durchl. zu Sachsen und Dero Churfürstl. Hauses/ sc. sc. sc. Von GOttes Gnaden Wir Johann Georg/ Hertzog zu Sachsen/ sc. In contextu wird der Stylus also geführet: Als begehren Wir in höchstgedachten Nahmen und Auftrag auf vorher mit den Chür-Sächsischen geheimen Rahts-Collegio zu Dreßden beschehene Uberleg- und Vergleichung hiemit gnädigst sc. Das Materiale, welches ein solcher/ wegen des hohen Chur-Hauses Sachsen Gevollmächtigter Evangelischer Gesandter vorzutragen und zu expediren hat/ empfänget er unter Ihro Fürst. Durchl. hohen Unterschrift und dem besondern Churfürstl. Commissions-Siegel/ welches bey dem geheimen Raht dahier gelassen/ und jedesmahl aufgedruckt wird/ dergestalt/ daß die Expedition selbst zu Dreßden geschiehet/ und vorher mit Anraht und Zuthuung des Evangelischen geheimen Rahts-Collegii alles überlegt und beschlossen worden; Es wäre dann eine solche Eilfertigkeit bey einer keinen Verzugleidenden Sache/ daß zur Communication und solennen Ausfertigung die Zeit zu kurtz fiele/ und das geheime Consilium die Materien selbst nach Pflicht und Gewissen/ an Hand gäbe / und den Gesandten/ weil doch die Acta daselbst/ instruirte/ dabey es Ihre Fürstl. Durchl. auch bewenden lassen/ und die Authorisirung auf sofort empfangene Relation des geheimen Rahts/ dem Gesandten in forma nachgeschickt werden solle. Die Relationes erstattet der Gesandte in duplo, und richtet das nach Dreßden gehörige Exemplar an Ihre Königl. Majest. und das Weissenfelsische an Herrn Hertzogl. Johann Georgens Fürstl. Durchl. und wird die Sache im geheimen Rahts-Collegio zu besagtem Dreßden tractirt und ausgefertigt/ auch in repentinis unter verhofter Approbation in mundo nacher Weissenfelß geschicket. In andern aber/ die moram leiben/ erfolget Ihrer Fürstl. Durchl. Resolution auf vorhergehende Uberlegung mit dem Königl. und Churfürstl. Concilio, und wird das Concept hernach zu Dreßden mundirt/ von dem geheimen Rahts-Directore oder vorsitzenden geheimen Rähten

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 200. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/243>, abgerufen am 19.05.2024.