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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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kein Kayfer gehalten sein solte/ dem Pabst den Eid der Treue hinführo zu schweren/ als welches der Kayserl. Hoheit entgegen lieffe/ auch nie von einem Kayser geschehen wäre/ so kunte der Pabst dieses freylich nicht vertragen/ weswegen er auch den Kayser darüber in den Bann thate/ der / indem er sein Recht durchs Schwerdt zu behaupten suchte/ darüber durch eine giftige Hostie/ hingerichtet/ den Weg aller Welt gienge/ worauf die Teutschen Reichs-Stände zu einer neuen Kayser Wahl schritten/ da einige 1314. Ertz Hertzog Friderichen, aus Oestereich/ andere aber Hertzog Ludwigen in Bayern zum Kayser erwehlten. Der letztere/ behauptete die Kayserliche Crone/ wiewohl mit vieler Mühe/ bekam auch Ertz-Hertzogen Friderichen, in einem Treffen selber gefangen/ den er zwar/ jedoch unter sehr harten Conditionen, endlich wieder los liesse. Weil nun Churfürst Rudolph von der Pfaltz/ es mit dem letzten gehalten/ und sein Votum Ludwig seinem Bruder nicht gegeben hatte/ muste er darüber 1317. das Land räumen/ wie er denn auch in Engeland im Elende verstarbe. Kayser Ludwig, gienge endlich in sich/ und gab des Rudolphi Söhnen die weggenommene Länder wieder / jedoch/ mit der Bedingung/ daß die Chur-Würde/ welche die Rudolphinische Linie bischer alleine gehabt/ sintemahl selbige mit denen Pfältzischen Landen unablößlich verknüpffet ist/ in Zukunft Wechsels weise bey beyden Linien seyn solte/ wie wohl dieser Vertrag 1339. nachmahls wieder aufgehaben ward; indem die Rudolphinischen Kinder vorgaben: es wäre ihnen darinnen zu viel und Unrecht geschehen/ sie auch mit Gewalt zu selbem gezwungen worden. Von dieser Zeit an / ist die Chur-Würde beständig/ und bis auf das vorige Seculum bey der Rudolphinischen Linie verblieben. Gedachter Kayser Ludwig aber/ war auf die Vermehrung seiner Lander überaus bedacht/ wie ihm denn auch das Glück fügte / daß verschiedene Graffchaften aussturben die ihm alle anheim fielen. Als auch 1322. der letztere Marggraf zu Brandenburg/ Waldemar/ ohne Männliche Erben Todes verbliche; belehnte er seinen ältesten Printzen/ Ludovicum mit diesem Marggrafthum und der darauf haftenden Chur/ wie wohl des verstorbenen Marggrafens Verwandte/ die Fürsten von Anhalt/ sich darwieder zum höchsten beschwerten/ sintemahl ihnen und nicht einem Fremden/ die Chur und Lande gehöret hatten. Hiernechst / erheyrathete gemelter sein Printz die Gräfin Maultaschin von Tyrol/ er selbst aber/ der Kayser/ überkam ebenfals durch Heyrath die Grafschften Holland / Seeland/ und Hennegau. Doch der Pabst Johannes 22. wolte nicht zugeben/ daß Hertzog Ludvvig Kayser seyn solte/ weil er ohne ihm wäre erwehlet worden; allein dieser zoge nach Rom/ verjagte den unruhigen Kopf/ liesse Nicolaum V. zum

Vid. Otto de St. Blasio adh an. Trithem. Chron. Hirs. ad ann. 1308. 1309.
Vid. Dieffenbach de Mort. Gen. Heinr VII.
Vid. Burgundi Ludov. Bav.
Vid. Freher. Orig. Palat.
Vid. Lucae uhralt Graf. Saal.

kein Kayfer gehalten sein solte/ dem Pabst den Eid der Treue hinführo zu schweren/ als welches der Kayserl. Hoheit entgegen lieffe/ auch nie von einem Kayser geschehen wäre/ so kunte der Pabst dieses freylich nicht vertragen/ weswegen er auch den Kayser darüber in den Bann thate/ der / indem er sein Recht durchs Schwerdt zu behaupten suchte/ darüber durch eine giftige Hostie/ hingerichtet/ den Weg aller Welt gienge/ worauf die Teutschen Reichs-Stände zu einer neuen Kayser Wahl schritten/ da einige 1314. Ertz Hertzog Friderichen, aus Oestereich/ andere aber Hertzog Ludwigen in Bayern zum Kayser erwehlten. Der letztere/ behauptete die Kayserliche Crone/ wiewohl mit vieler Mühe/ bekam auch Ertz-Hertzogen Friderichen, in einem Treffen selber gefangen/ den er zwar/ jedoch unter sehr harten Conditionen, endlich wieder los liesse. Weil nun Churfürst Rudolph von der Pfaltz/ es mit dem letzten gehalten/ und sein Votum Ludwig seinem Bruder nicht gegeben hatte/ muste er darüber 1317. das Land räumen/ wie er denn auch in Engeland im Elende verstarbe. Kayser Ludwig, gienge endlich in sich/ und gab des Rudolphi Söhnen die weggenommene Länder wieder / jedoch/ mit der Bedingung/ daß die Chur-Würde/ welche die Rudolphinische Linie bischer alleine gehabt/ sintemahl selbige mit denen Pfältzischen Landen unablößlich verknüpffet ist/ in Zukunft Wechsels weise bey beyden Linien seyn solte/ wie wohl dieser Vertrag 1339. nachmahls wieder aufgehaben ward; indem die Rudolphinischen Kinder vorgaben: es wäre ihnen darinnen zu viel und Unrecht geschehen/ sie auch mit Gewalt zu selbem gezwungen worden. Von dieser Zeit an / ist die Chur-Würde beständig/ und bis auf das vorige Seculum bey der Rudolphinischen Linie verblieben. Gedachter Kayser Ludwig aber/ war auf die Vermehrung seiner Lander überaus bedacht/ wie ihm denn auch das Glück fügte / daß verschiedene Graffchaften aussturben die ihm alle anheim fielen. Als auch 1322. der letztere Marggraf zu Brandenburg/ Waldemar/ ohne Männliche Erben Todes verbliche; belehnte er seinen ältesten Printzen/ Ludovicum mit diesem Marggrafthum und der darauf haftenden Chur/ wie wohl des verstorbenen Marggrafens Verwandte/ die Fürsten von Anhalt/ sich darwieder zum höchsten beschwerten/ sintemahl ihnen und nicht einem Fremden/ die Chur und Lande gehöret hatten. Hiernechst / erheyrathete gemelter sein Printz die Gräfin Maultaschin von Tyrol/ er selbst aber/ der Kayser/ überkam ebenfals durch Heyrath die Grafschften Holland / Seeland/ und Hennegau. Doch der Pabst Johannes 22. wolte nicht zugeben/ daß Hertzog Ludvvig Kayser seyn solte/ weil er ohne ihm wäre erwehlet worden; allein dieser zoge nach Rom/ verjagte den unruhigen Kopf/ liesse Nicolaum V. zum

Vid. Otto de St. Blasio adh an. Trithem. Chron. Hirs. ad ann. 1308. 1309.
Vid. Dieffenbach de Mort. Gen. Heinr VII.
Vid. Burgundi Ludov. Bav.
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[210/0253] kein Kayfer gehalten sein solte/ dem Pabst den Eid der Treue hinführo zu schweren/ als welches der Kayserl. Hoheit entgegen lieffe/ auch nie von einem Kayser geschehen wäre/ so kunte der Pabst dieses freylich nicht vertragen/ weswegen er auch den Kayser darüber in den Bann thate/ der / indem er sein Recht durchs Schwerdt zu behaupten suchte/ darüber durch eine giftige Hostie/ hingerichtet/ den Weg aller Welt gienge/ worauf die Teutschen Reichs-Stände zu einer neuen Kayser Wahl schritten/ da einige 1314. Ertz Hertzog Friderichen, aus Oestereich/ andere aber Hertzog Ludwigen in Bayern zum Kayser erwehlten. Der letztere/ behauptete die Kayserliche Crone/ wiewohl mit vieler Mühe/ bekam auch Ertz-Hertzogen Friderichen, in einem Treffen selber gefangen/ den er zwar/ jedoch unter sehr harten Conditionen, endlich wieder los liesse. Weil nun Churfürst Rudolph von der Pfaltz/ es mit dem letzten gehalten/ und sein Votum Ludwig seinem Bruder nicht gegeben hatte/ muste er darüber 1317. das Land räumen/ wie er denn auch in Engeland im Elende verstarbe. Kayser Ludwig, gienge endlich in sich/ und gab des Rudolphi Söhnen die weggenommene Länder wieder / jedoch/ mit der Bedingung/ daß die Chur-Würde/ welche die Rudolphinische Linie bischer alleine gehabt/ sintemahl selbige mit denen Pfältzischen Landen unablößlich verknüpffet ist/ in Zukunft Wechsels weise bey beyden Linien seyn solte/ wie wohl dieser Vertrag 1339. nachmahls wieder aufgehaben ward; indem die Rudolphinischen Kinder vorgaben: es wäre ihnen darinnen zu viel und Unrecht geschehen/ sie auch mit Gewalt zu selbem gezwungen worden. Von dieser Zeit an / ist die Chur-Würde beständig/ und bis auf das vorige Seculum bey der Rudolphinischen Linie verblieben. Gedachter Kayser Ludwig aber/ war auf die Vermehrung seiner Lander überaus bedacht/ wie ihm denn auch das Glück fügte / daß verschiedene Graffchaften aussturben die ihm alle anheim fielen. Als auch 1322. der letztere Marggraf zu Brandenburg/ Waldemar/ ohne Männliche Erben Todes verbliche; belehnte er seinen ältesten Printzen/ Ludovicum mit diesem Marggrafthum und der darauf haftenden Chur/ wie wohl des verstorbenen Marggrafens Verwandte/ die Fürsten von Anhalt/ sich darwieder zum höchsten beschwerten/ sintemahl ihnen und nicht einem Fremden/ die Chur und Lande gehöret hatten. Hiernechst / erheyrathete gemelter sein Printz die Gräfin Maultaschin von Tyrol/ er selbst aber/ der Kayser/ überkam ebenfals durch Heyrath die Grafschften Holland / Seeland/ und Hennegau. Doch der Pabst Johannes 22. wolte nicht zugeben/ daß Hertzog Ludvvig Kayser seyn solte/ weil er ohne ihm wäre erwehlet worden; allein dieser zoge nach Rom/ verjagte den unruhigen Kopf/ liesse Nicolaum V. zum Vid. Otto de St. Blasio adh an. Trithem. Chron. Hirs. ad ann. 1308. 1309. Vid. Dieffenbach de Mort. Gen. Heinr VII. Vid. Burgundi Ludov. Bav. Vid. Freher. Orig. Palat. Vid. Lucae uhralt Graf. Saal.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 210. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/253>, abgerufen am 16.07.2024.