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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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Die Gründe waren Pfaltz-Graf Leopold Ludvvig, in der Pfaltz succediren wolte / stehen am angezogenen Orte umständlich nachzuschlagen. Weil aber das Primogenitur. Recht bey dem Hause Pfaltz eingeführet/ so drunge auch das Haus Pfaltz-Neuburg durch/ und nach diesem Primogetur-Rechte/ wie nicht weniger/ wegen nahere Verwandtschaft / indem Saltzbach um einen Grad weiter zurücke stehet/ muste erfolgen fals. Das jetzige Pfältzische Churhaus/ ohne Männliche Leibes-Erben/ abgienge/ daß so dann die Zweybrückische Linie zur Chur gelangen könte/ alleine es ist schon alles vor den Sultzbachischen Stamm vorgearbeitet. Im übrigen/ ob gleich wieder unser Absehen/ und Methode ist/ Geographische Beschreibungen diesem Wercke einzuverleiben; jedoch da von dem Hertzogthum Zweybrücken eine gar umständliche Nachricht von sicherer Hand zugekommen/ in welcher nicht nur der status Geographicus, sondern auch der status Politicus, derselben ausführlich enthalten / zugleich in selbiger nicht geringe Fehler einiger Teutschen Scribenten entdecket werden; als hat man nicht ermangeln wollen/ solche allhier mit einzurücken/ und wäre zu wünschen/ man könte von jedem Staate unsers Teutschlandes dergleichen glaubwürdige Berichte erlangen/ es würde sich so dann bald weisen/ was vor hauptwichtige Irthümer in Politicis & Geographicis begangen werden/ die mit ihren Geographischen/ und dergleichen Fragen/ als lumina orbis angesehen seyn/ und mit ihrem [Greek words] fast eine Dictatorische Gewalt ausüben wollen. Denn haben dergleichen vermeynte Lumina, in einem so kleinem Ländgen/ wie Zweybrücken ist / gestolpert/ was wird nun nicht erst in grössern von ihnen geschehen seyn?

Das Hertzogthum Zweybrücken hat von der Hauptstadt desselben/ Zweybrücken/ zu Latein Bipontum, von den Frantzosen Deureponte genannt/ den Namen.

Ist zwischen den beyden Flüssen/ Rhein und Mosel begriffen/ und gräntzet mit der untern Pfaltz/ dem Elsas/ Westteich/ Lothringisch- und Trierischen: Doch / daß es nicht durchgehends in einem Streich und ununterbroschen aneinander und beysammen liegt; sondern hier und dar von Chur-Pfäl tzischen/ Hanauischen / Nassauisch-Rheingräflichen und andern Orten und

Vid. Kulpil. ad Monzamb.

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Die Gründe waren Pfaltz-Graf Leopold Ludvvig, in der Pfaltz succediren wolte / stehen am angezogenen Orte umständlich nachzuschlagen. Weil aber das Primogenitur. Recht bey dem Hause Pfaltz eingeführet/ so drunge auch das Haus Pfaltz-Neuburg durch/ und nach diesem Primogetur-Rechte/ wie nicht weniger/ wegen nahere Verwandtschaft / indem Saltzbach um einen Grad weiter zurücke stehet/ muste erfolgen fals. Das jetzige Pfältzische Churhaus/ ohne Männliche Leibes-Erben/ abgienge/ daß so dann die Zweybrückische Linie zur Chur gelangen könte/ alleine es ist schon alles vor den Sultzbachischen Stamm vorgearbeitet. Im übrigen/ ob gleich wieder unser Absehen/ und Methode ist/ Geographische Beschreibungen diesem Wercke einzuverleiben; jedoch da von dem Hertzogthum Zweybrücken eine gar umständliche Nachricht von sicherer Hand zugekommen/ in welcher nicht nur der status Geographicus, sondern auch der status Politicus, derselben ausführlich enthalten / zugleich in selbiger nicht geringe Fehler einiger Teutschen Scribenten entdecket werden; als hat man nicht ermangeln wollen/ solche allhier mit einzurücken/ und wäre zu wünschen/ man könte von jedem Staate unsers Teutschlandes dergleichen glaubwürdige Berichte erlangen/ es würde sich so dann bald weisen/ was vor hauptwichtige Irthümer in Politicis & Geographicis begangen werden/ die mit ihren Geographischen/ und dergleichen Fragen/ als lumina orbis angesehen seyn/ und mit ihrem [Greek words] fast eine Dictatorische Gewalt ausüben wollen. Denn haben dergleichen vermeynte Lumina, in einem so kleinem Ländgen/ wie Zweybrücken ist / gestolpert/ was wird nun nicht erst in grössern von ihnen geschehen seyn?

Das Hertzogthum Zweybrücken hat von der Hauptstadt desselben/ Zweybrücken/ zu Latein Bipontum, von den Frantzosen Deureponté genannt/ den Namen.

Ist zwischen den beyden Flüssen/ Rhein und Mosel begriffen/ und gräntzet mit der untern Pfaltz/ dem Elsas/ Westteich/ Lothringisch- und Trierischen: Doch / daß es nicht durchgehends in einem Streich und ununterbroschen aneinander und beysammen liegt; sondern hier und dar von Chur-Pfäl tzischen/ Hanauischen / Nassauisch-Rheingräflichen und andern Orten und

Vid. Kulpil. ad Monzamb.
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[254/0297] [Abbildung] Die Gründe waren Pfaltz-Graf Leopold Ludvvig, in der Pfaltz succediren wolte / stehen am angezogenen Orte umständlich nachzuschlagen. Weil aber das Primogenitur. Recht bey dem Hause Pfaltz eingeführet/ so drunge auch das Haus Pfaltz-Neuburg durch/ und nach diesem Primogetur-Rechte/ wie nicht weniger/ wegen nahere Verwandtschaft / indem Saltzbach um einen Grad weiter zurücke stehet/ muste erfolgen fals. Das jetzige Pfältzische Churhaus/ ohne Männliche Leibes-Erben/ abgienge/ daß so dann die Zweybrückische Linie zur Chur gelangen könte/ alleine es ist schon alles vor den Sultzbachischen Stamm vorgearbeitet. Im übrigen/ ob gleich wieder unser Absehen/ und Methode ist/ Geographische Beschreibungen diesem Wercke einzuverleiben; jedoch da von dem Hertzogthum Zweybrücken eine gar umständliche Nachricht von sicherer Hand zugekommen/ in welcher nicht nur der status Geographicus, sondern auch der status Politicus, derselben ausführlich enthalten / zugleich in selbiger nicht geringe Fehler einiger Teutschen Scribenten entdecket werden; als hat man nicht ermangeln wollen/ solche allhier mit einzurücken/ und wäre zu wünschen/ man könte von jedem Staate unsers Teutschlandes dergleichen glaubwürdige Berichte erlangen/ es würde sich so dann bald weisen/ was vor hauptwichtige Irthümer in Politicis & Geographicis begangen werden/ die mit ihren Geographischen/ und dergleichen Fragen/ als lumina orbis angesehen seyn/ und mit ihrem [Greek words] fast eine Dictatorische Gewalt ausüben wollen. Denn haben dergleichen vermeynte Lumina, in einem so kleinem Ländgen/ wie Zweybrücken ist / gestolpert/ was wird nun nicht erst in grössern von ihnen geschehen seyn? Das Hertzogthum Zweybrücken hat von der Hauptstadt desselben/ Zweybrücken/ zu Latein Bipontum, von den Frantzosen Deureponté genannt/ den Namen. Ist zwischen den beyden Flüssen/ Rhein und Mosel begriffen/ und gräntzet mit der untern Pfaltz/ dem Elsas/ Westteich/ Lothringisch- und Trierischen: Doch / daß es nicht durchgehends in einem Streich und ununterbroschen aneinander und beysammen liegt; sondern hier und dar von Chur-Pfäl tzischen/ Hanauischen / Nassauisch-Rheingräflichen und andern Orten und Vid. Kulpil. ad Monzamb.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 254. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/297>, abgerufen am 22.11.2024.