Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.Gemahlin/ sie starb 1693. Die Siebende aber/ Hedwig Elisabeth, hat des Königs in Pohlen Johannis III. sein ältester Printz Jacobus, sich zur Gemahlin erwehlet: mehrere hohe Vermählungen dermahlen nicht anzuführen: jedoch weil Bayern/ wegen der Ankunfft/ mit Pfaltz in so genauer Verwandschafft stehet hat man nur noch dieses gedencken wollen / daß der in Franckreich verstorbene Dauphin Ludwig XIV. Sohn des itzigen Herren Churfürstens Printzeßin Schwester/ Mariam Annam, in seinem Königl. Ehebette gehabt. Aus welchem allen sattsam ehellet/ daß so viel dieses Stück anbelanget / das Pfältzische Hauß keinem andern hohen Teutschen Hause weichen dürffe / sondern eine Menge Käyser/ Könige/ Chur- und Fürsten unter seine Verwante zehlen könne. Diejenige so Catholische Würden/ unter die Ruhmbahren Sachen mit rechnen/ finden in diesem Hause deren auch verschiedene. Jedoch da diese Dinge die zeitliche Glückseligkeit eines Staats wenig angehen/ hohen Häusern auch aus selbigen eben keine sonderliche gloire zuwächset/ als ist nicht nöthig/ mit deren Erzählung sich lange aufzuhalten. Thes. VIII. Das Chur-Haus Pfaltz/ hat verschiedene wichtige Ansprüche. Der vornehmste dieser Ansprüche kommt hauptsächlich auf die von zweyen erlangte Chur-Würde/ auf das Reichs-Vicariat, und auf die Ober-Pfaltz an. Die erstere betreffend/ so hat der gelehrte Freher sattsam gewisen/ daß selbige diesem Hause nicht so wol Vermöge des 1329. zu Pavy in Italien, zwischen dem Kayser Ludovico Bavaro, von dem vorher gedacht worden/ und dessen Bruders Rudolphi, seinen Söhnen/ errichteten Vertrags zustehe/ weil solcher nach diesem in vielen Stücken angefochten worden / als vielmehr aus weit ältern Gründen her zu leiten sey/ wie es denn auch darinnen in beständiger/ ruhiger/ und durch öftere Belehnungen/ bekräftigter Possess, geblieben/ bis er solche in vorigen Seculo verlohren. Ob es nun wol in dem Osnabrückischen Frieden eine andere Chur-Würde erhalten/ so war doch der vorige Verlust dadurch noch nicht ersetzet. Wegen des Reichs-Vicariats ist ebenfals eine ausgemachte Sache/ daß selbiges von hundert Jahren her schon bey dem Pfältzischen Hause gewesen / welches solches auch nicht als Churfürst/ sondern als Pfaltz-Graf besasse/ wie dessen Beweis-Gründe an angezogenen Orte umständlich zu finden. Die Ober-Pfaltz war vor dem unter den andern Bayerisch-Pfältzischen Landen mit begriffen/ und ist ein V. Toln Hist. Palat. V. Freh. de leg. it. Tut. Elect. Palat & Dionys. Gothof. de tutel. Elect. Schwed. Theat. Praetens l. 4. sect. 27.
Gemahlin/ sie starb 1693. Die Siebende aber/ Hedwig Elisabeth, hat des Königs in Pohlen Johannis III. sein ältester Printz Jacobus, sich zur Gemahlin erwehlet: mehrere hohe Vermählungen dermahlen nicht anzuführen: jedoch weil Bayern/ wegen der Ankunfft/ mit Pfaltz in so genauer Verwandschafft stehet hat man nur noch dieses gedencken wollen / daß der in Franckreich verstorbene Dauphin Ludwig XIV. Sohn des itzigen Herren Churfürstens Printzeßin Schwester/ Mariam Annam, in seinem Königl. Ehebette gehabt. Aus welchem allen sattsam ehellet/ daß so viel dieses Stück anbelanget / das Pfältzische Hauß keinem andern hohen Teutschen Hause weichen dürffe / sondern eine Menge Käyser/ Könige/ Chur- und Fürsten unter seine Verwante zehlen könne. Diejenige so Catholische Würden/ unter die Ruhmbahren Sachen mit rechnen/ finden in diesem Hause deren auch verschiedene. Jedoch da diese Dinge die zeitliche Glückseligkeit eines Staats wenig angehen/ hohen Häusern auch aus selbigen eben keine sonderliche gloire zuwächset/ als ist nicht nöthig/ mit deren Erzählung sich lange aufzuhalten. Thes. VIII. Das Chur-Haus Pfaltz/ hat verschiedene wichtige Ansprüche. Der vornehmste dieser Ansprüche kommt hauptsächlich auf die von zweyen erlangte Chur-Würde/ auf das Reichs-Vicariat, und auf die Ober-Pfaltz an. Die erstere betreffend/ so hat der gelehrte Freher sattsam gewisen/ daß selbige diesem Hause nicht so wol Vermöge des 1329. zu Pavy in Italien, zwischen dem Kayser Ludovico Bavaro, von dem vorher gedacht worden/ und dessen Bruders Rudolphi, seinen Söhnen/ errichteten Vertrags zustehe/ weil solcher nach diesem in vielen Stücken angefochten worden / als vielmehr aus weit ältern Gründen her zu leiten sey/ wie es denn auch darinnen in beständiger/ ruhiger/ und durch öftere Belehnungen/ bekräftigter Possess, geblieben/ bis er solche in vorigen Seculo verlohren. Ob es nun wol in dem Osnabrückischen Frieden eine andere Chur-Würde erhalten/ so war doch der vorige Verlust dadurch noch nicht ersetzet. Wegen des Reichs-Vicariats ist ebenfals eine ausgemachte Sache/ daß selbiges von hundert Jahren her schon bey dem Pfältzischen Hause gewesen / welches solches auch nicht als Churfürst/ sondern als Pfaltz-Graf besasse/ wie dessen Beweis-Gründe an angezogenen Orte umständlich zu finden. Die Ober-Pfaltz war vor dem unter den andern Bayerisch-Pfältzischen Landen mit begriffen/ und ist ein V. Toln Hist. Palat. V. Freh. de leg. it. Tut. Elect. Palat & Dionys. Gothof. de tutel. Elect. Schwed. Theat. Praetens l. 4. sect. 27.
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Gemahlin/ sie starb 1693. Die Siebende aber/ Hedwig Elisabeth, hat des Königs in Pohlen Johannis III. sein ältester Printz Jacobus, sich zur Gemahlin erwehlet: mehrere hohe Vermählungen dermahlen nicht anzuführen: jedoch weil Bayern/ wegen der Ankunfft/ mit Pfaltz in so genauer Verwandschafft stehet hat man nur noch dieses gedencken wollen / daß der in Franckreich verstorbene Dauphin Ludwig XIV. Sohn des itzigen Herren Churfürstens Printzeßin Schwester/ Mariam Annam, in seinem Königl. Ehebette gehabt. Aus welchem allen sattsam ehellet/ daß so viel dieses Stück anbelanget / das Pfältzische Hauß keinem andern hohen Teutschen Hause weichen dürffe / sondern eine Menge Käyser/ Könige/ Chur- und Fürsten unter seine Verwante zehlen könne. Diejenige so Catholische Würden/ unter die Ruhmbahren Sachen mit rechnen/ finden in diesem Hause deren auch verschiedene. Jedoch da diese Dinge die zeitliche Glückseligkeit eines Staats wenig angehen/ hohen Häusern auch aus selbigen eben keine sonderliche gloire zuwächset/ als ist nicht nöthig/ mit deren Erzählung sich lange aufzuhalten.
Thes. VIII.
Das Chur-Haus Pfaltz/ hat verschiedene wichtige Ansprüche.
Der vornehmste dieser Ansprüche kommt hauptsächlich auf die von zweyen erlangte Chur-Würde/ auf das Reichs-Vicariat, und auf die Ober-Pfaltz an. Die erstere betreffend/ so hat der gelehrte Freher sattsam gewisen/ daß selbige diesem Hause nicht so wol Vermöge des 1329. zu Pavy in Italien, zwischen dem Kayser Ludovico Bavaro, von dem vorher gedacht worden/ und dessen Bruders Rudolphi, seinen Söhnen/ errichteten Vertrags zustehe/ weil solcher nach diesem in vielen Stücken angefochten worden / als vielmehr aus weit ältern Gründen her zu leiten sey/ wie es denn auch darinnen in beständiger/ ruhiger/ und durch öftere Belehnungen/ bekräftigter Possess, geblieben/ bis er solche in vorigen Seculo verlohren. Ob es nun wol in dem Osnabrückischen Frieden eine andere Chur-Würde erhalten/ so war doch der vorige Verlust dadurch noch nicht ersetzet. Wegen des Reichs-Vicariats ist ebenfals eine ausgemachte Sache/ daß selbiges von hundert Jahren her schon bey dem Pfältzischen Hause gewesen / welches solches auch nicht als Churfürst/ sondern als Pfaltz-Graf besasse/ wie dessen Beweis-Gründe an angezogenen Orte umständlich zu finden. Die Ober-Pfaltz war vor dem unter den andern Bayerisch-Pfältzischen Landen mit begriffen/ und ist ein
V. Toln Hist. Palat.
V. Freh. de leg. it. Tut. Elect. Palat & Dionys. Gothof. de tutel. Elect.
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