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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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den wenigsten ein behöriges Judicium pragmaticum vorhanden/ sondern sowohl in historicis und geographicis als auch in andern oft solche Dinge vorkommen/ die man jetzo kaum einem Schulknaben zu gute halten würde. Allein so pflegt es insgemein zu gehen/ daß man vor das Alterthum mehr Ehrerbietigkeit träget/ als sich der gesunden Vernunft nach gebühret. Weil aber vorher bereits umständlich erwiesen worden / wie auch das heutige Francken almählich zu einem Hertzogthum erwachsen / ingleichen was solches vor Herren gehabt/ und wem der Titul als Hertzog in Francken eigentlich gehöre; als ist alhier weiter nichts mehr übrig/ als zu zeigen/ welcher gestalt das Marggräfl. Haus Anspach/ von den Allerdurchl. Hause Brandenburg - Preussen seinen Uhrsprung her habe.

Thes. II.

Das Hochfürstliche Haus Anspach/ theilet sich ebenfals in das Alte und Neue.

Es ist zwar von dieser Eintheilung oben bereits Erwehnung geschehen/ auch woher solche rühre/ daselbst gewiesen worden/ es wird aber doch nicht undienlich seyn/ solche alhier nochmahls zu wiederhohlen.

[Abbildung]

Da also mit Marggraf George Fridrichen das alte Marggräfliche Anspachische Haus / oder nur vielmehr die Abstammung ausgegangen war/ fienge Churfürst Johann George zu Brandenburg von neuen an/ die Fränckischen Lande unter seine Herrn Söhne zu vertheilen. Solchergestalt bekame dessen dritter/ noch an Leben seyender und mit der dritten Gemahlin erzielte Printz/ Marggraf Joachim Ernst, das andere Burggrafthum/ oder das Land unterhalb des Gebürges/ das auch Margrafthum Anspach heisset/ mit welchen die neue Anspachische Linie ihren Anfang nimt.

den wenigsten ein behöriges Judicium pragmaticum vorhanden/ sondern sowohl in historicis und geographicis als auch in andern oft solche Dinge vorkommen/ die man jetzo kaum einem Schulknaben zu gute halten würde. Allein so pflegt es insgemein zu gehen/ daß man vor das Alterthum mehr Ehrerbietigkeit träget/ als sich der gesunden Vernunft nach gebühret. Weil aber vorher bereits umständlich erwiesen worden / wie auch das heutige Francken almählich zu einem Hertzogthum erwachsen / ingleichen was solches vor Herren gehabt/ und wem der Titul als Hertzog in Francken eigentlich gehöre; als ist alhier weiter nichts mehr übrig/ als zu zeigen/ welcher gestalt das Marggräfl. Haus Anspach/ von den Allerdurchl. Hause Brandenburg - Preussen seinen Uhrsprung her habe.

Thes. II.

Das Hochfürstliche Haus Anspach/ theilet sich ebenfals in das Alte und Neue.

Es ist zwar von dieser Eintheilung oben bereits Erwehnung geschehen/ auch woher solche rühre/ daselbst gewiesen worden/ es wird aber doch nicht undienlich seyn/ solche alhier nochmahls zu wiederhohlen.

[Abbildung]

Da also mit Marggraf George Fridrichen das alte Marggräfliche Anspachische Haus / oder nur vielmehr die Abstammung ausgegangen war/ fienge Churfürst Johann George zu Brandenburg von neuen an/ die Fränckischen Lande unter seine Herrn Söhne zu vertheilen. Solchergestalt bekame dessen dritter/ noch an Leben seyender und mit der dritten Gemahlin erzielte Printz/ Marggraf Joachim Ernst, das andere Burggrafthum/ oder das Land unterhalb des Gebürges/ das auch Margrafthum Anspach heisset/ mit welchen die neue Anspachische Linie ihren Anfang nimt.

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[369/0417] den wenigsten ein behöriges Judicium pragmaticum vorhanden/ sondern sowohl in historicis und geographicis als auch in andern oft solche Dinge vorkommen/ die man jetzo kaum einem Schulknaben zu gute halten würde. Allein so pflegt es insgemein zu gehen/ daß man vor das Alterthum mehr Ehrerbietigkeit träget/ als sich der gesunden Vernunft nach gebühret. Weil aber vorher bereits umständlich erwiesen worden / wie auch das heutige Francken almählich zu einem Hertzogthum erwachsen / ingleichen was solches vor Herren gehabt/ und wem der Titul als Hertzog in Francken eigentlich gehöre; als ist alhier weiter nichts mehr übrig/ als zu zeigen/ welcher gestalt das Marggräfl. Haus Anspach/ von den Allerdurchl. Hause Brandenburg - Preussen seinen Uhrsprung her habe. Thes. II. Das Hochfürstliche Haus Anspach/ theilet sich ebenfals in das Alte und Neue. Es ist zwar von dieser Eintheilung oben bereits Erwehnung geschehen/ auch woher solche rühre/ daselbst gewiesen worden/ es wird aber doch nicht undienlich seyn/ solche alhier nochmahls zu wiederhohlen. [Abbildung] Da also mit Marggraf George Fridrichen das alte Marggräfliche Anspachische Haus / oder nur vielmehr die Abstammung ausgegangen war/ fienge Churfürst Johann George zu Brandenburg von neuen an/ die Fränckischen Lande unter seine Herrn Söhne zu vertheilen. Solchergestalt bekame dessen dritter/ noch an Leben seyender und mit der dritten Gemahlin erzielte Printz/ Marggraf Joachim Ernst, das andere Burggrafthum/ oder das Land unterhalb des Gebürges/ das auch Margrafthum Anspach heisset/ mit welchen die neue Anspachische Linie ihren Anfang nimt.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 369. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/417>, abgerufen am 24.11.2024.