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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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Geistlichen Teutschen Chur- und Fürsten/ samt denen neuen Fürstlichen/ und alten Reichs-Gräflichen Häusern / sich dem Leser vor Augen stellen. Von dem Nutzen des studii genealogici ist nicht nöhtig/ etwas zu erinnern/ indem solcher hoffentlich einem jeden in die Augen leuchtet: vornehmlich aber kan in grosser Herren ihren Rechts-Ansprüchen / ohne Beyhülffe der Genealogi, nichts mit Nachdruck gerichtet werden. Im übrigen heget man von diesem Wercke die hochmühtige Praesumption gantz nicht/ als ob solches sonder alle Fehler wäre/ sondern man bescheidet sich vielmehr vernünftig/ daß hin und wieder einige mögen eingeschlichen seyn/ man ist auch erböhtig/ auf beschehenes glimpfliches Erinnern/ solche zu verbessern. Mit denen tadelhaftigen und censurir-schwülstigen hingegen wird man sich in kein Gezäncke/ oder Wort-Kampeley einlassen; sintemahl es doch dabey verbleibet / quod nimium alteroando & rixando veritas amittatur, und durch Streiten / Fechten/ und Zancken die Wahrheit einer Sache nimmermehr erforschet/ oder ausgemachet werden könne. Lebe demnach wohl/ geneigter Leser/ und urtheile so / wie du denckest/ oder findest/ daß es einem vernünftigen/ honetten, und bescheidenen Menschen zukomme. Geben ex Museo Mens. Januar. MDCCXXIV.

Geistlichen Teutschen Chur- und Fürsten/ samt denen neuen Fürstlichen/ und alten Reichs-Gräflichen Häusern / sich dem Leser vor Augen stellen. Von dem Nutzen des studii genealogici ist nicht nöhtig/ etwas zu erinnern/ indem solcher hoffentlich einem jeden in die Augen leuchtet: vornehmlich aber kan in grosser Herren ihren Rechts-Ansprüchen / ohne Beyhülffe der Genealogi, nichts mit Nachdruck gerichtet werden. Im übrigen heget man von diesem Wercke die hochmühtige Praesumption gantz nicht/ als ob solches sonder alle Fehler wäre/ sondern man bescheidet sich vielmehr vernünftig/ daß hin und wieder einige mögen eingeschlichen seyn/ man ist auch erböhtig/ auf beschehenes glimpfliches Erinnern/ solche zu verbessern. Mit denen tadelhaftigen und censurir-schwülstigen hingegen wird man sich in kein Gezäncke/ oder Wort-Kampeley einlassen; sintemahl es doch dabey verbleibet / quod nimium alteroando & rixando veritas amittatur, und durch Streiten / Fechten/ und Zancken die Wahrheit einer Sache nimmermehr erforschet/ oder ausgemachet werden könne. Lebe demnach wohl/ geneigter Leser/ und urtheile so / wie du denckest/ oder findest/ daß es einem vernünftigen/ honetten, und bescheidenen Menschen zukomme. Geben ex Museo Mens. Januar. MDCCXXIV.

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Geistlichen Teutschen Chur- und                      Fürsten/ samt denen neuen Fürstlichen/ und alten Reichs-Gräflichen Häusern /                      sich dem Leser vor Augen stellen. Von dem Nutzen des studii genealogici ist                      nicht nöhtig/ etwas zu erinnern/ indem solcher hoffentlich einem jeden in die                      Augen leuchtet: vornehmlich aber kan in grosser Herren ihren Rechts-Ansprüchen /                      ohne Beyhülffe der Genealogi, nichts mit Nachdruck gerichtet werden. Im übrigen                      heget man von diesem Wercke die hochmühtige Praesumption gantz nicht/ als ob                      solches sonder alle Fehler wäre/ sondern man bescheidet sich vielmehr                      vernünftig/ daß hin und wieder einige mögen eingeschlichen seyn/ man ist auch                      erböhtig/ auf beschehenes glimpfliches Erinnern/ solche zu verbessern. Mit                      denen tadelhaftigen und censurir-schwülstigen hingegen wird man sich in kein                      Gezäncke/ oder Wort-Kampeley einlassen; sintemahl es doch dabey verbleibet /                      quod nimium alteroando &amp; rixando veritas amittatur, und durch Streiten /                      Fechten/ und Zancken die Wahrheit einer Sache nimmermehr erforschet/ oder                      ausgemachet werden könne. Lebe demnach wohl/ geneigter Leser/ und urtheile so                     / wie du denckest/ oder findest/ daß es einem vernünftigen/ honetten, und                      bescheidenen Menschen zukomme. Geben ex Museo Mens. Januar. MDCCXXIV.</p>
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[0042] Geistlichen Teutschen Chur- und Fürsten/ samt denen neuen Fürstlichen/ und alten Reichs-Gräflichen Häusern / sich dem Leser vor Augen stellen. Von dem Nutzen des studii genealogici ist nicht nöhtig/ etwas zu erinnern/ indem solcher hoffentlich einem jeden in die Augen leuchtet: vornehmlich aber kan in grosser Herren ihren Rechts-Ansprüchen / ohne Beyhülffe der Genealogi, nichts mit Nachdruck gerichtet werden. Im übrigen heget man von diesem Wercke die hochmühtige Praesumption gantz nicht/ als ob solches sonder alle Fehler wäre/ sondern man bescheidet sich vielmehr vernünftig/ daß hin und wieder einige mögen eingeschlichen seyn/ man ist auch erböhtig/ auf beschehenes glimpfliches Erinnern/ solche zu verbessern. Mit denen tadelhaftigen und censurir-schwülstigen hingegen wird man sich in kein Gezäncke/ oder Wort-Kampeley einlassen; sintemahl es doch dabey verbleibet / quod nimium alteroando & rixando veritas amittatur, und durch Streiten / Fechten/ und Zancken die Wahrheit einer Sache nimmermehr erforschet/ oder ausgemachet werden könne. Lebe demnach wohl/ geneigter Leser/ und urtheile so / wie du denckest/ oder findest/ daß es einem vernünftigen/ honetten, und bescheidenen Menschen zukomme. Geben ex Museo Mens. Januar. MDCCXXIV.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/42>, abgerufen am 23.11.2024.