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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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solche Bewandniß/ hat es auch mit denen/ die aus Griechenland angelanget seyn sollen/ indem nicht abzusehen/ was sie bewogen/ aus einem cultivirten Lande/ in ein wildes/ wüstes und unfreundliches/ wie Teutschland damahls heiß / und auch ziemlicher massen war/ sich zuwenden? Also beruhet all dergleichen Vorgeben auf nichts/ als auf abgeschmackten Fabeln/ und bleibet hingegen gewiß: daß die Fürstlichen Teutschen Häuser ihre Ankunfft/ unmittelbahrer Weise / aus Teutschland selbst/ her haben.

Thes. II.

Unter denen hohen Teutschen Häusern/ stehet das Oestereichische oben an/ dessen Grund Rodolphus, Graff von Habsburg und dieses Nahmens erster Römischer Kayser / geleget hat.

Der Ursprung dieses Durchl. Hauses/ ist dermassen ungewiß und intricat, daß desfals wenig zuverläßliches zu vermelden/ ob gleich verschiedene Genealogisten/ selbigen entweder aus Rom/ oder aus den Merovingischen/ oder aber aus den Carolingischen Nachkommen her hohlen/ andere hingegen/ Graf Guntram, einen Nachkommen Graf Erkenbalds, zum Stamm-Vater machen: Alleine/ auch dieses ist ungewiß/ weil nicht eigentlich gesaget werden kan/ wer Graf Erkenbald gewesen. Also muß man allhie bloß bey vorbenannten Rudolpho, nachherigen Römischen Käyser bestehen bleiben. Dieser war ein Graf von Habsburg/ wiewol/ von welchem Habsburg er also genennet worden / ebenfals ungewiß ist/ weilen deren drey zu befinden/ nemlich eines disseits dem Rhein/ und zwey jenseits/ darvon das eine in der Schweitz lieget/ welches insgemein vor das rechte Stamm-Haus angegeben wird/ mag auch vermuthlich das rechte seyn; Doch man saget vermuthlich/ weil desfals nichts positives zu determiniren/ wiewohl/ da die Habsburgische Familie vor diesem in der Schweitz viel zu sagen hatte/ auch mehr erwehnter Rudolphus, als er eben mit der Belagerung Basel sich beschäfftigte/ die Nachricht/ von seiner Wahl zum Käyserthum erhielte; So wil wahrscheinlich fallen/ daß das Schweitzerische Habsburg sein rechtes Stamm-Haus gewesen. Hierbey/ kan man billig nicht unbeklaget lassen/ daß die Teutschen vor ihre alte Stamm-Häuser/ so unbesor-

Vid. Spen. Syllog. Geneal. p. 1. 2. seqq. Fugg. Ehrensp. L. 1. de Ludvvig Germ. Princ. l. 1. c. 6.
Vid. D. Löscher Huren-Regim.

solche Bewandniß/ hat es auch mit denen/ die aus Griechenland angelanget seyn sollen/ indem nicht abzusehen/ was sie bewogen/ aus einem cultivirten Lande/ in ein wildes/ wüstes und unfreundliches/ wie Teutschland damahls heiß / und auch ziemlicher massen war/ sich zuwenden? Also beruhet all dergleichen Vorgeben auf nichts/ als auf abgeschmackten Fabeln/ und bleibet hingegen gewiß: daß die Fürstlichen Teutschen Häuser ihre Ankunfft/ unmittelbahrer Weise / aus Teutschland selbst/ her haben.

Thes. II.

Unter denen hohen Teutschen Häusern/ stehet das Oestereichische oben an/ dessen Grund Rodolphus, Graff von Habsburg und dieses Nahmens erster Römischer Kayser / geleget hat.

Der Ursprung dieses Durchl. Hauses/ ist dermassen ungewiß und intricat, daß desfals wenig zuverläßliches zu vermelden/ ob gleich verschiedene Genealogisten/ selbigen entweder aus Rom/ oder aus den Merovingischen/ oder aber aus den Carolingischen Nachkommen her hohlen/ andere hingegen/ Graf Guntram, einen Nachkommen Graf Erkenbalds, zum Stamm-Vater machen: Alleine/ auch dieses ist ungewiß/ weil nicht eigentlich gesaget werden kan/ wer Graf Erkenbald gewesen. Also muß man allhie bloß bey vorbenannten Rudolpho, nachherigen Römischen Käyser bestehen bleiben. Dieser war ein Graf von Habsburg/ wiewol/ von welchem Habsburg er also genennet worden / ebenfals ungewiß ist/ weilen deren drey zu befinden/ nemlich eines disseits dem Rhein/ und zwey jenseits/ darvon das eine in der Schweitz lieget/ welches insgemein vor das rechte Stamm-Haus angegeben wird/ mag auch vermuthlich das rechte seyn; Doch man saget vermuthlich/ weil desfals nichts positives zu determiniren/ wiewohl/ da die Habsburgische Familie vor diesem in der Schweitz viel zu sagen hatte/ auch mehr erwehnter Rudolphus, als er eben mit der Belagerung Basel sich beschäfftigte/ die Nachricht/ von seiner Wahl zum Käyserthum erhielte; So wil wahrscheinlich fallen/ daß das Schweitzerische Habsburg sein rechtes Stamm-Haus gewesen. Hierbey/ kan man billig nicht unbeklaget lassen/ daß die Teutschen vor ihre alte Stamm-Häuser/ so unbesor-

Vid. Spen. Syllog. Geneal. p. 1. 2. seqq. Fugg. Ehrensp. L. 1. de Ludvvig Germ. Princ. l. 1. c. 6.
Vid. D. Löscher Huren-Regim.
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[3/0045] solche Bewandniß/ hat es auch mit denen/ die aus Griechenland angelanget seyn sollen/ indem nicht abzusehen/ was sie bewogen/ aus einem cultivirten Lande/ in ein wildes/ wüstes und unfreundliches/ wie Teutschland damahls heiß / und auch ziemlicher massen war/ sich zuwenden? Also beruhet all dergleichen Vorgeben auf nichts/ als auf abgeschmackten Fabeln/ und bleibet hingegen gewiß: daß die Fürstlichen Teutschen Häuser ihre Ankunfft/ unmittelbahrer Weise / aus Teutschland selbst/ her haben. Thes. II. Unter denen hohen Teutschen Häusern/ stehet das Oestereichische oben an/ dessen Grund Rodolphus, Graff von Habsburg und dieses Nahmens erster Römischer Kayser / geleget hat. Der Ursprung dieses Durchl. Hauses/ ist dermassen ungewiß und intricat, daß desfals wenig zuverläßliches zu vermelden/ ob gleich verschiedene Genealogisten/ selbigen entweder aus Rom/ oder aus den Merovingischen/ oder aber aus den Carolingischen Nachkommen her hohlen/ andere hingegen/ Graf Guntram, einen Nachkommen Graf Erkenbalds, zum Stamm-Vater machen: Alleine/ auch dieses ist ungewiß/ weil nicht eigentlich gesaget werden kan/ wer Graf Erkenbald gewesen. Also muß man allhie bloß bey vorbenannten Rudolpho, nachherigen Römischen Käyser bestehen bleiben. Dieser war ein Graf von Habsburg/ wiewol/ von welchem Habsburg er also genennet worden / ebenfals ungewiß ist/ weilen deren drey zu befinden/ nemlich eines disseits dem Rhein/ und zwey jenseits/ darvon das eine in der Schweitz lieget/ welches insgemein vor das rechte Stamm-Haus angegeben wird/ mag auch vermuthlich das rechte seyn; Doch man saget vermuthlich/ weil desfals nichts positives zu determiniren/ wiewohl/ da die Habsburgische Familie vor diesem in der Schweitz viel zu sagen hatte/ auch mehr erwehnter Rudolphus, als er eben mit der Belagerung Basel sich beschäfftigte/ die Nachricht/ von seiner Wahl zum Käyserthum erhielte; So wil wahrscheinlich fallen/ daß das Schweitzerische Habsburg sein rechtes Stamm-Haus gewesen. Hierbey/ kan man billig nicht unbeklaget lassen/ daß die Teutschen vor ihre alte Stamm-Häuser/ so unbesor- Vid. Spen. Syllog. Geneal. p. 1. 2. seqq. Fugg. Ehrensp. L. 1. de Ludvvig Germ. Princ. l. 1. c. 6. Vid. D. Löscher Huren-Regim.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 3. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/45>, abgerufen am 21.11.2024.