Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.verfahren einige Gelehrte/ wan sie diesen Saalbaadereyen so vielen Glauben beylegen/ und mit den hochmühtigen/ stoltzen Römischen Scribenten ihr eigenes Vaterland immer selbst herunter machen helffen? Wann dieser Tacitus bekennen muß/ weder er / noch andere Römer/ hätten sich um die innere Güte des teutschen Erdbodens bekümmert/ so seind ja alle seine Worte/ die er von Teutschland vorbringet / lauter Unwarheiten und Römische Träumereyen. Doch der Aberglaube/ da man der alten Geschichtschreiber ihre Irrthümer vor vollkommene heilige Wahrheiten annimmt/ hat bey vielen Gelehrten dermassen tieffe Wurtzel geschlagen/ daß sie es bey nahe vor die gröste Sünde halten/ eine gründliche und vernünftige Untersuchung einer Sache anzustellen/ daher schreibt man ihnen lieber blindlings alles nach/ und bemühet sich/ diese garstige Pfützen mit einem feinen Balsam angenehm zu machen. Doch der Allemannier/ die vordem in diesen Gegenden gewohnet/ wieder zu gedencken/ so hatten selbige ihre eigene Könige / wiewohl von deren Leben und Thaten wenig zuverläßliches bekannt ist. Bey anwachsender Macht der Francken/ musten sie auch selbigen weichen/ vornehmlich als die Schlacht bey Tolbiac, oder Alnich auf ihre Seiten so übel ablieffe. Nachher seind sie vor und unter dem Carolo M. durch missos Regios, Grafen und dergleichen Königliche Bediente beherrschet worden/ von denen die meisten unter des Caroli M. Nachfolgeren/ in ihrem Gebiethe sich erblich machten/ wie denn sonderlich die Grafen von Teck/ Würtemberg/ Calw / und Tübingen bekannt. Diese Grafschaften hat das Beutelbachische Haus nach und nach an sich gebracht/ wie davon vorher schon Erwehnung geschehen / daraus endlich das nunmehrige Hertzogthum Würtemberg erwachsen. Es ist aber sothane Aufnahme nach und nach geschehen/ dergestalt/ daß von XII. Seculo an / das Beutelsbachische Haus immer einen Zuwachs nach den andern erhalten/ welches auch die Ursache war/ daß solches die Hertzogliche Würde erhielte: Von denen sämtlichen Aufnahmen aber können jede ins besondere an angezogenen Orthen nachgesehen werden. Das Land an sich selber ist überaus gut/ Volck- und Stadt-Reich/ und sonderlich wegen des herrlichen Neckar Wein-Baues satsam bekannt. Ob aber Gold und Silber-Adern darinnen anzutreffen seyn möchten müste eine genauere Durchsuchung erst noch entdecken. Weil die bey denen Fürstl. Häusern eingerissene unsehlige Theilung/ alhier auch angenommen worden/ so verursachet dieses/ daß dessen Macht in soweit unterbrochen ist / wiewohl es Hoffnung hat/ daß die jenseit Rheinischen dem diesseitigem Theile nächstens zufallen dürfften ohngeachtet dieses eine sehr gefährliche und mißliche Erb- Vid Hert not. vet. Germ. V. Gundling. P. vid. Bert. rer. Germ. l. 2. Lucae Grafen- und Fürsten-Saal. v. Imhoff. not. proc. Germ. l. 4. c. 6. Reichs-Staat T. 2. Edit. noviss.
verfahren einige Gelehrte/ wan sie diesen Saalbaadereyen so vielen Glauben beylegen/ und mit den hochmühtigen/ stoltzen Römischen Scribenten ihr eigenes Vaterland immer selbst herunter machen helffen? Wann dieser Tacitus bekennen muß/ weder er / noch andere Römer/ hätten sich um die innere Güte des teutschen Erdbodens bekümmert/ so seind ja alle seine Worte/ die er von Teutschland vorbringet / lauter Unwarheiten und Römische Träumereyen. Doch der Aberglaube/ da man der alten Geschichtschreiber ihre Irrthümer vor vollkommene heilige Wahrheiten annimmt/ hat bey vielen Gelehrten dermassen tieffe Wurtzel geschlagen/ daß sie es bey nahe vor die gröste Sünde halten/ eine gründliche und vernünftige Untersuchung einer Sache anzustellen/ daher schreibt man ihnen lieber blindlings alles nach/ und bemühet sich/ diese garstige Pfützen mit einem feinen Balsam angenehm zu machen. Doch der Allemannier/ die vordem in diesen Gegenden gewohnet/ wieder zu gedencken/ so hatten selbige ihre eigene Könige / wiewohl von deren Leben und Thaten wenig zuverläßliches bekannt ist. Bey anwachsender Macht der Francken/ musten sie auch selbigen weichen/ vornehmlich als die Schlacht bey Tolbiac, oder Alnich auf ihre Seiten so übel ablieffe. Nachher seind sie vor und unter dem Carolo M. durch missos Regios, Grafen und dergleichen Königliche Bediente beherrschet worden/ von denen die meisten unter des Caroli M. Nachfolgeren/ in ihrem Gebiethe sich erblich machten/ wie denn sonderlich die Grafen von Teck/ Würtemberg/ Calw / und Tübingen bekannt. Diese Grafschaften hat das Beutelbachische Haus nach und nach an sich gebracht/ wie davon vorher schon Erwehnung geschehen / daraus endlich das nunmehrige Hertzogthum Würtemberg erwachsen. Es ist aber sothane Aufnahme nach und nach geschehen/ dergestalt/ daß von XII. Seculo an / das Beutelsbachische Haus immer einen Zuwachs nach den andern erhalten/ welches auch die Ursache war/ daß solches die Hertzogliche Würde erhielte: Von denen sämtlichen Aufnahmen aber können jede ins besondere an angezogenen Orthen nachgesehen werden. Das Land an sich selber ist überaus gut/ Volck- und Stadt-Reich/ und sonderlich wegen des herrlichen Neckar Wein-Baues satsam bekannt. Ob aber Gold und Silber-Adern darinnen anzutreffen seyn möchten müste eine genauere Durchsuchung erst noch entdecken. Weil die bey denen Fürstl. Häusern eingerissene unsehlige Theilung/ alhier auch angenommen worden/ so verursachet dieses/ daß dessen Macht in soweit unterbrochen ist / wiewohl es Hoffnung hat/ daß die jenseit Rheinischen dem diesseitigem Theile nächstens zufallen dürfften ohngeachtet dieses eine sehr gefährliche und mißliche Erb- Vid Hert not. vet. Germ. V. Gundling. P. vid. Bert. rer. Germ. l. 2. Lucae Grafen- und Fürsten-Saal. v. Imhoff. not. proc. Germ. l. 4. c. 6. Reichs-Staat T. 2. Edit. noviss.
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Vid Hert not. vet. Germ.
V. Gundling. P.
vid. Bert. rer. Germ. l. 2. Lucae Grafen- und Fürsten-Saal.
v. Imhoff. not. proc. Germ. l. 4. c. 6. Reichs-Staat T. 2. Edit. noviss.
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