Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

eines Rahts-Herren Tochter zu Olau in Schlesien/ (welche nachher sich Gräfin von Sponeck nennen lassen /) vermählet / und mit derselben/ so viel bekannt ist/ zwey Söhne und zwey Töchter gezeuget. Es ist aber denen Teutschen Rechten und Gewohnheiten gemäß/ daß die aus solchen dergleichen Heyrathen erzeugte Kinder/ wenn auch schon ein anders verglichen und abgeredet worden/ in die Reichs-Lehen und Lande nicht succediren können; sondern in Ansehung der Landes-Folge eben/ als unächt-gebohrne Kinder / geachtet werden. Und dieses hat auch statt/ wenn gleich ein Reichs-Fürst eine adeliche Fräulein heyrathet. Denn ob gleich aus denen ältern Zeiten nicht wenige Exempel beygebracht werden können/ aus welchen erhellet/ daß Printzen in Teutschland/ ohne Nachtheil der Succession, dergleichen Vermählungen mit adelichen Standes-Personen getroffen; so haben doch die Zeiten sich dergestalt geändert/ daß die widrige Observantz, aus vielen Exempel der letztern Jahrhundert erwiesen werden kan. Daher dann der Sache in dergleichen Fällen nicht anderst/ als durch eine/ bey Ihr. Kayserl. Majest. zu suchenden Standes-Erhöhung einer solchen Gemahlin/ zu helffen gewesen; auch derselben heut zu Tage/ auf keine andere Art und Weise gerahten werden kan. So hat man schon vom Jahr 1436. ein Exempel/ da Hertzog Wilhelm zu Weimar eine adelichen Dame/ Catharina von Brandstein geheyrathet/ welche einer solchen Standes-Erhöhung nöthig gehabt. Ferner/ als Hertzog Otto zu Braunschweig im Jahr 1528. Mechtilde von Lampen geehliget/ hat er zwar in denen Ehe-Pacten verlanget/ daß diese Ehe vor eine vollgültige Ehe gehalten/ und seine Gemahlin als Fürstin geehret werden solte: Allein/ er hat dennoch seinen Zweck nicht erreichen mögen. Ob auch gleich Ferdinandus, Ertz-Hertzog von Oestereich Kaysers Ferdinandi I. Sohn/ 1550. sich Philippine Welserin/ von Freyherrlichem Stande und grossem Reichthum/ ehelich beylegen lassen; lassen; hat er doch/ weder ihr die Fürstliche Würde/ noch auch denen Kindern die Geschlechts- und Landes-Folge verschaffen können/ sondern auf beydes Verzicht thun müssen/ mehrere Exempel itzo zugeschweigen. Das Hertzogliche Haus Würtemberg-Studgard/ ward/ kraft einem/ untern 8. April dieses 1723. Jahres/ von dem Kayser ausgesprochenen Sententz, von daher in das Mümpelgardische eingesetzet/ weil nach Anleitung des ersten Kayserl. Rescripts vom 8. Nov. 1721. die Fürstl. intitulirung des jetzigen Weibes/ Elisabeth Charlotten/ Freyin von l' Esperance; imgleichen des ältesten/ mit Annen Sabinen/ Gräfin von Sponeck erzeugten Sohns/ Georg Leopolds/ und dessen Ehe-Consortin/ ferner der ältesten Tochter/ Leopoldinen Eberhardinen/ daneben derer mit ermelter Elisabeth Charlotten/ Freyin von l' Esperance erzeugten Kindern/ Henrietten Hedwig/ Leopold Eberhards/ Carl Leopolds/ Elisabeth Charlotten/ auch des letzthin den 16. Aug. 1722. gebohrnen Sohns/ Georg Fridrichs/ sammt allen demjenigen/ was weiter

eines Rahts-Herren Tochter zu Olau in Schlesien/ (welche nachher sich Gräfin von Sponeck nennen lassen /) vermählet / und mit derselben/ so viel bekannt ist/ zwey Söhne und zwey Töchter gezeuget. Es ist aber denen Teutschen Rechten und Gewohnheiten gemäß/ daß die aus solchen dergleichen Heyrathen erzeugte Kinder/ wenn auch schon ein anders verglichen und abgeredet worden/ in die Reichs-Lehen und Lande nicht succediren können; sondern in Ansehung der Landes-Folge eben/ als unächt-gebohrne Kinder / geachtet werden. Und dieses hat auch statt/ wenn gleich ein Reichs-Fürst eine adeliche Fräulein heyrathet. Denn ob gleich aus denen ältern Zeiten nicht wenige Exempel beygebracht werden können/ aus welchen erhellet/ daß Printzen in Teutschland/ ohne Nachtheil der Succession, dergleichen Vermählungen mit adelichen Standes-Personen getroffen; so haben doch die Zeiten sich dergestalt geändert/ daß die widrige Observantz, aus vielen Exempel der letztern Jahrhundert erwiesen werden kan. Daher dann der Sache in dergleichen Fällen nicht anderst/ als durch eine/ bey Ihr. Kayserl. Majest. zu suchenden Standes-Erhöhung einer solchen Gemahlin/ zu helffen gewesen; auch derselben heut zu Tage/ auf keine andere Art und Weise gerahten werden kan. So hat man schon vom Jahr 1436. ein Exempel/ da Hertzog Wilhelm zu Weimar eine adelichen Dame/ Catharina von Brandstein geheyrathet/ welche einer solchen Standes-Erhöhung nöthig gehabt. Ferner/ als Hertzog Otto zu Braunschweig im Jahr 1528. Mechtilde von Lampen geehliget/ hat er zwar in denen Ehe-Pacten verlanget/ daß diese Ehe vor eine vollgültige Ehe gehalten/ und seine Gemahlin als Fürstin geehret werden solte: Allein/ er hat dennoch seinen Zweck nicht erreichen mögen. Ob auch gleich Ferdinandus, Ertz-Hertzog von Oestereich Kaysers Ferdinandi I. Sohn/ 1550. sich Philippine Welserin/ von Freyherrlichem Stande und grossem Reichthum/ ehelich beylegen lassen; lassen; hat er doch/ weder ihr die Fürstliche Würde/ noch auch denen Kindern die Geschlechts- und Landes-Folge verschaffen können/ sondern auf beydes Verzicht thun müssen/ mehrere Exempel itzo zugeschweigen. Das Hertzogliche Haus Würtemberg-Studgard/ ward/ kraft einem/ untern 8. April dieses 1723. Jahres/ von dem Kayser ausgesprochenen Sententz, von daher in das Mümpelgardische eingesetzet/ weil nach Anleitung des ersten Kayserl. Rescripts vom 8. Nov. 1721. die Fürstl. intitulirung des jetzigen Weibes/ Elisabeth Charlotten/ Freyin von l' Esperance; imgleichen des ältesten/ mit Annen Sabinen/ Gräfin von Sponeck erzeugten Sohns/ Georg Leopolds/ und dessen Ehe-Consortin/ ferner der ältesten Tochter/ Leopoldinen Eberhardinen/ daneben derer mit ermelter Elisabeth Charlotten/ Freyin von l' Esperance erzeugten Kindern/ Henrietten Hedwig/ Leopold Eberhards/ Carl Leopolds/ Elisabeth Charlotten/ auch des letzthin den 16. Aug. 1722. gebohrnen Sohns/ Georg Fridrichs/ sammt allen demjenigen/ was weiter

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0550" n="502"/>
eines Rahts-Herren Tochter zu Olau in                      Schlesien/ (welche nachher sich Gräfin von Sponeck nennen lassen /) vermählet /                      und mit derselben/ so viel bekannt ist/ zwey Söhne und zwey Töchter gezeuget.                      Es ist aber denen Teutschen Rechten und Gewohnheiten gemäß/ daß die aus solchen                      dergleichen Heyrathen erzeugte Kinder/ wenn auch schon ein anders verglichen                      und abgeredet worden/ in die Reichs-Lehen und Lande nicht succediren können;                      sondern in Ansehung der Landes-Folge eben/ als unächt-gebohrne Kinder /                      geachtet werden. Und dieses hat auch statt/ wenn gleich ein Reichs-Fürst eine                      adeliche Fräulein heyrathet. Denn ob gleich aus denen ältern Zeiten nicht wenige                      Exempel beygebracht werden können/ aus welchen erhellet/ daß Printzen in                      Teutschland/ ohne Nachtheil der Succession, dergleichen Vermählungen mit                      adelichen Standes-Personen getroffen; so haben doch die Zeiten sich dergestalt                      geändert/ daß die widrige Observantz, aus vielen Exempel der letztern                      Jahrhundert erwiesen werden kan. Daher dann der Sache in dergleichen Fällen                      nicht anderst/ als durch eine/ bey Ihr. Kayserl. Majest. zu suchenden                      Standes-Erhöhung einer solchen Gemahlin/ zu helffen gewesen; auch derselben                      heut zu Tage/ auf keine andere Art und Weise gerahten werden kan. So hat man                      schon vom Jahr 1436. ein Exempel/ da Hertzog Wilhelm zu Weimar eine adelichen                      Dame/ Catharina von Brandstein geheyrathet/ welche einer solchen                      Standes-Erhöhung nöthig gehabt. Ferner/ als Hertzog Otto zu Braunschweig im                      Jahr 1528. Mechtilde von Lampen geehliget/ hat er zwar in denen Ehe-Pacten                      verlanget/ daß diese Ehe vor eine vollgültige Ehe gehalten/ und seine Gemahlin                      als Fürstin geehret werden solte: Allein/ er hat dennoch seinen Zweck nicht                      erreichen mögen. Ob auch gleich Ferdinandus, Ertz-Hertzog von Oestereich Kaysers                      Ferdinandi I. Sohn/ 1550. sich Philippine Welserin/ von Freyherrlichem Stande                      und grossem Reichthum/ ehelich beylegen lassen; lassen; hat er doch/ weder ihr                      die Fürstliche Würde/ noch auch denen Kindern die Geschlechts- und Landes-Folge                      verschaffen können/ sondern auf beydes Verzicht thun müssen/ mehrere Exempel                      itzo zugeschweigen. Das Hertzogliche Haus Würtemberg-Studgard/ ward/ kraft                      einem/ untern 8. April dieses 1723. Jahres/ von dem Kayser ausgesprochenen                      Sententz, von daher in das Mümpelgardische eingesetzet/ weil nach Anleitung des                      ersten Kayserl. Rescripts vom 8. Nov. 1721. die Fürstl. intitulirung des                      jetzigen Weibes/ Elisabeth Charlotten/ Freyin von l' Esperance; imgleichen des                      ältesten/ mit Annen Sabinen/ Gräfin von Sponeck erzeugten Sohns/ Georg                      Leopolds/ und dessen Ehe-Consortin/ ferner der ältesten Tochter/ Leopoldinen                      Eberhardinen/ daneben derer mit ermelter Elisabeth Charlotten/ Freyin von l'                      Esperance erzeugten Kindern/ Henrietten Hedwig/ Leopold Eberhards/ Carl                      Leopolds/ Elisabeth Charlotten/ auch des letzthin den 16. Aug. 1722. gebohrnen                      Sohns/ Georg Fridrichs/ sammt allen demjenigen/ was weiter
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[502/0550] eines Rahts-Herren Tochter zu Olau in Schlesien/ (welche nachher sich Gräfin von Sponeck nennen lassen /) vermählet / und mit derselben/ so viel bekannt ist/ zwey Söhne und zwey Töchter gezeuget. Es ist aber denen Teutschen Rechten und Gewohnheiten gemäß/ daß die aus solchen dergleichen Heyrathen erzeugte Kinder/ wenn auch schon ein anders verglichen und abgeredet worden/ in die Reichs-Lehen und Lande nicht succediren können; sondern in Ansehung der Landes-Folge eben/ als unächt-gebohrne Kinder / geachtet werden. Und dieses hat auch statt/ wenn gleich ein Reichs-Fürst eine adeliche Fräulein heyrathet. Denn ob gleich aus denen ältern Zeiten nicht wenige Exempel beygebracht werden können/ aus welchen erhellet/ daß Printzen in Teutschland/ ohne Nachtheil der Succession, dergleichen Vermählungen mit adelichen Standes-Personen getroffen; so haben doch die Zeiten sich dergestalt geändert/ daß die widrige Observantz, aus vielen Exempel der letztern Jahrhundert erwiesen werden kan. Daher dann der Sache in dergleichen Fällen nicht anderst/ als durch eine/ bey Ihr. Kayserl. Majest. zu suchenden Standes-Erhöhung einer solchen Gemahlin/ zu helffen gewesen; auch derselben heut zu Tage/ auf keine andere Art und Weise gerahten werden kan. So hat man schon vom Jahr 1436. ein Exempel/ da Hertzog Wilhelm zu Weimar eine adelichen Dame/ Catharina von Brandstein geheyrathet/ welche einer solchen Standes-Erhöhung nöthig gehabt. Ferner/ als Hertzog Otto zu Braunschweig im Jahr 1528. Mechtilde von Lampen geehliget/ hat er zwar in denen Ehe-Pacten verlanget/ daß diese Ehe vor eine vollgültige Ehe gehalten/ und seine Gemahlin als Fürstin geehret werden solte: Allein/ er hat dennoch seinen Zweck nicht erreichen mögen. Ob auch gleich Ferdinandus, Ertz-Hertzog von Oestereich Kaysers Ferdinandi I. Sohn/ 1550. sich Philippine Welserin/ von Freyherrlichem Stande und grossem Reichthum/ ehelich beylegen lassen; lassen; hat er doch/ weder ihr die Fürstliche Würde/ noch auch denen Kindern die Geschlechts- und Landes-Folge verschaffen können/ sondern auf beydes Verzicht thun müssen/ mehrere Exempel itzo zugeschweigen. Das Hertzogliche Haus Würtemberg-Studgard/ ward/ kraft einem/ untern 8. April dieses 1723. Jahres/ von dem Kayser ausgesprochenen Sententz, von daher in das Mümpelgardische eingesetzet/ weil nach Anleitung des ersten Kayserl. Rescripts vom 8. Nov. 1721. die Fürstl. intitulirung des jetzigen Weibes/ Elisabeth Charlotten/ Freyin von l' Esperance; imgleichen des ältesten/ mit Annen Sabinen/ Gräfin von Sponeck erzeugten Sohns/ Georg Leopolds/ und dessen Ehe-Consortin/ ferner der ältesten Tochter/ Leopoldinen Eberhardinen/ daneben derer mit ermelter Elisabeth Charlotten/ Freyin von l' Esperance erzeugten Kindern/ Henrietten Hedwig/ Leopold Eberhards/ Carl Leopolds/ Elisabeth Charlotten/ auch des letzthin den 16. Aug. 1722. gebohrnen Sohns/ Georg Fridrichs/ sammt allen demjenigen/ was weiter

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/550
Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 502. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/550>, abgerufen am 24.11.2024.