Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.in dem Carolus V. Hertzog Ulrichen von Würtenberg/ weil er ein öffentlicher Fehder wäre/ von Land und Leuten jagte/ und solche seinem Hause einverleibte. Ferdinandus I. trat zwar anno 1534. auf vieles Bitten des Land - Graff Philipps von Hessen/ selbige jenem wieder ab; Er muste sie aber von ihm zu Lehn nehmen (welche Beschwerde aber Rudolphus II. anno 1599. wieder aufgehoben) und noch darzu versprechen/ daß nach Abgang der Männlichen Würtenbergischen Linie/ das Land dem Hause Oestereich anheim fallen solte/ welches letztere annoch / ungeachtet der cassirten Oestereichischen Belehnung/ beständig mit inseriret wird. In dem gegenwärtigen seculo, ist ihm zwar das Recht auf die gantze Spanische Monarchie anheim gefallen/ in dessen würcklichen Besitz und Genuß aber/ das Haus Bourbon ihm vorgekommen/ indem es den Hertzog von Anjou, zu einem Könige in Spanien eingeschoben. Der über diese reiche Erbschafft angesponnene Kriege ist so bekannt und noch bey der gantzen Welt in frischen Andencken/ daß also von selben viel zu erwehnen nicht nöthig; Er kan aber an angezogenen Ohrten nach allen Umständen nachgesehen werden. und weil die gantze Sache/ auf das Testament des letztern Königs in Spanien/ Caroli II. ankömmt/ von welchem das Haus Oestereich beständig behauptet/ daß solches falsch gewesen sey/ das auch in so weit seine Richtigkeit haben mag/ so wil man zur Behauptung der Oestereichischen Gründe/ allhier 2. piecen inseriren / davon die eine/ des gewesenen Admiranten von Castilien, sein an den Pabst abgelassenes Schreiben/ das andere aber des Königs in Portugal ehmahlige Kriegs - Declaration wider Franckreich/ sind beyderseits zu Ende befindlich. Was die übrige Aufnahm uud Zufall an Landen anbetrifft/ weil solcher nur die Teutschen Oestereichischen Provintzen angehet/ auch meistens in dem 13. und 14. seculo geschehen ist/ davon stehen unter andern bemeldte Autores, weiter zu consuliren. Allerheiligster Vater! Die Angst und der nagende Wurm meines Gewissens/ lassen mir keine Ruhe/ biß ich die verborgene Wahrheit ans Licht stelle/ und die Ungerechtigkeit des falschen Testaments offenbahre/ welches etliche Bediente der Cron Spanien (die/ wie ich nicht leugnen kan/ weil ich selbst mit darbey gewesen zu seyn/ gantz willig gestehe/ die Göttlichen Gerichte ziemlicher mafsen ausser Betrachtung gesetzet) mit einander auf die Bahn gebracht. Indem ich nun/ als gegenwärtig/ alles mit Augen angesehen/ und gleichwohl jetzo dieses unverantwortlichen Verbrechens gern entledigt vid. Leben Caroli, P. 1. 2. 3. 4. Spanischen Vermählungs Saal/ P. 2. 3. Jur. Austr. in Monarch Hisp. Mem du Com. de Harrach. v. Ludwig Germ. Princ. l. I. c. I. 2. Spen. Syllog. Gen. Imhoff. Not. Proc. Germ. l. I. c. 5.
in dem Carolus V. Hertzog Ulrichen von Würtenberg/ weil er ein öffentlicher Fehder wäre/ von Land und Leuten jagte/ und solche seinem Hause einverleibte. Ferdinandus I. trat zwar anno 1534. auf vieles Bitten des Land - Graff Philipps von Hessen/ selbige jenem wieder ab; Er muste sie aber von ihm zu Lehn nehmen (welche Beschwerde aber Rudolphus II. anno 1599. wieder aufgehoben) und noch darzu versprechen/ daß nach Abgang der Männlichen Würtenbergischen Linie/ das Land dem Hause Oestereich anheim fallen solte/ welches letztere annoch / ungeachtet der cassirten Oestereichischen Belehnung/ beständig mit inseriret wird. In dem gegenwärtigen seculo, ist ihm zwar das Recht auf die gantze Spanische Monarchie anheim gefallen/ in dessen würcklichen Besitz und Genuß aber/ das Haus Bourbon ihm vorgekommen/ indem es den Hertzog von Anjou, zu einem Könige in Spanien eingeschoben. Der über diese reiche Erbschafft angesponnene Kriege ist so bekannt und noch bey der gantzen Welt in frischen Andencken/ daß also von selben viel zu erwehnen nicht nöthig; Er kan aber an angezogenen Ohrten nach allen Umständen nachgesehen werden. und weil die gantze Sache/ auf das Testament des letztern Königs in Spanien/ Caroli II. ankömmt/ von welchem das Haus Oestereich beständig behauptet/ daß solches falsch gewesen sey/ das auch in so weit seine Richtigkeit haben mag/ so wil man zur Behauptung der Oestereichischen Gründe/ allhier 2. piecen inseriren / davon die eine/ des gewesenen Admiranten von Castilien, sein an den Pabst abgelassenes Schreiben/ das andere aber des Königs in Portugal ehmahlige Kriegs - Declaration wider Franckreich/ sind beyderseits zu Ende befindlich. Was die übrige Aufnahm uud Zufall an Landen anbetrifft/ weil solcher nur die Teutschen Oestereichischen Provintzen angehet/ auch meistens in dem 13. und 14. seculo geschehen ist/ davon stehen unter andern bemeldte Autores, weiter zu consuliren. Allerheiligster Vater! Die Angst und der nagende Wurm meines Gewissens/ lassen mir keine Ruhe/ biß ich die verborgene Wahrheit ans Licht stelle/ und die Ungerechtigkeit des falschen Testaments offenbahre/ welches etliche Bediente der Cron Spanien (die/ wie ich nicht leugnen kan/ weil ich selbst mit darbey gewesen zu seyn/ gantz willig gestehe/ die Göttlichen Gerichte ziemlicher mafsen ausser Betrachtung gesetzet) mit einander auf die Bahn gebracht. Indem ich nun/ als gegenwärtig/ alles mit Augen angesehen/ und gleichwohl jetzo dieses unverantwortlichen Verbrechens gern entledigt vid. Leben Caroli, P. 1. 2. 3. 4. Spanischen Vermählungs Saal/ P. 2. 3. Jur. Austr. in Monarch Hisp. Mem du Com. de Harrach. v. Ludwig Germ. Princ. l. I. c. I. 2. Spen. Syllog. Gen. Imhoff. Not. Proc. Germ. l. I. c. 5.
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in dem Carolus V. Hertzog Ulrichen von Würtenberg/ weil er ein öffentlicher Fehder wäre/ von Land und Leuten jagte/ und solche seinem Hause einverleibte. Ferdinandus I. trat zwar anno 1534. auf vieles Bitten des Land - Graff Philipps von Hessen/ selbige jenem wieder ab; Er muste sie aber von ihm zu Lehn nehmen (welche Beschwerde aber Rudolphus II. anno 1599. wieder aufgehoben) und noch darzu versprechen/ daß nach Abgang der Männlichen Würtenbergischen Linie/ das Land dem Hause Oestereich anheim fallen solte/ welches letztere annoch / ungeachtet der cassirten Oestereichischen Belehnung/ beständig mit inseriret wird. In dem gegenwärtigen seculo, ist ihm zwar das Recht auf die gantze Spanische Monarchie anheim gefallen/ in dessen würcklichen Besitz und Genuß aber/ das Haus Bourbon ihm vorgekommen/ indem es den Hertzog von Anjou, zu einem Könige in Spanien eingeschoben. Der über diese reiche Erbschafft angesponnene Kriege ist so bekannt und noch bey der gantzen Welt in frischen Andencken/ daß also von selben viel zu erwehnen nicht nöthig; Er kan aber an angezogenen Ohrten nach allen Umständen nachgesehen werden. und weil die gantze Sache/ auf das Testament des letztern Königs in Spanien/ Caroli II. ankömmt/ von welchem das Haus Oestereich beständig behauptet/ daß solches falsch gewesen sey/ das auch in so weit seine Richtigkeit haben mag/ so wil man zur Behauptung der Oestereichischen Gründe/ allhier 2. piecen inseriren / davon die eine/ des gewesenen Admiranten von Castilien, sein an den Pabst abgelassenes Schreiben/ das andere aber des Königs in Portugal ehmahlige Kriegs - Declaration wider Franckreich/ sind beyderseits zu Ende befindlich. Was die übrige Aufnahm uud Zufall an Landen anbetrifft/ weil solcher nur die Teutschen Oestereichischen Provintzen angehet/ auch meistens in dem 13. und 14. seculo geschehen ist/ davon stehen unter andern bemeldte Autores, weiter zu consuliren.
Allerheiligster Vater!
Die Angst und der nagende Wurm meines Gewissens/ lassen mir keine Ruhe/ biß ich die verborgene Wahrheit ans Licht stelle/ und die Ungerechtigkeit des falschen Testaments offenbahre/ welches etliche Bediente der Cron Spanien (die/ wie ich nicht leugnen kan/ weil ich selbst mit darbey gewesen zu seyn/ gantz willig gestehe/ die Göttlichen Gerichte ziemlicher mafsen ausser Betrachtung gesetzet) mit einander auf die Bahn gebracht. Indem ich nun/ als gegenwärtig/ alles mit Augen angesehen/ und gleichwohl jetzo dieses unverantwortlichen Verbrechens gern entledigt
vid. Leben Caroli, P. 1. 2. 3. 4. Spanischen Vermählungs Saal/ P. 2. 3. Jur. Austr. in Monarch Hisp. Mem du Com. de Harrach.
v. Ludwig Germ. Princ. l. I. c. I. 2. Spen. Syllog. Gen. Imhoff. Not. Proc. Germ. l. I. c. 5.
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