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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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Mitgabe der Margarethae daher nicht bestehen/ weil sie/ de feudo imperii, zu disponiren nicht befugt/ überdies der Ottocar, sie nachmahls/ um wichtiger Uhrsachen willen/ von sich/ und in ein Kloster stieß. Zudem/ gieng er mit diesen Landen auch so übel um/ daß die Stände sich genöhtiget sahen/ beym Reiche anno 1275. desfals Klage zu führen; welches aber der König/ weil das Reich vor sich selbst noch nicht wohl eingerichtet/ nicht groß achtete/ sondern/ die an ihm geschickte Gesandten vielmehr mit bösen Worten abwiese. Als aber Rudolphus von Habsburg/ die erlangte Teutsche Crone etwas mehrers auf seinem Haupte befestiget sahe/ fing die Sache an/ eine gantz andere Gestalt zu bekommen; denn/ er lude gedachten Ottocarum, zur Lehns-Empfängniß vor sich/ die dieser anfänglich zwar refusirte / und sich von selbiger/ durch die Waffen loß zu machen vermeinte/ doch auf Zureden anderer/ sich endlich darzu verstünde/ nach deren Erhaltung/ es gleichwohl bald wieder zum blutigen Kriege geriehte/ der vor Ottocar höchst fatal war/ wie dieses lauter/ aus der Historie gantz bekannte/ auch oben bereits erwehnte Dinge seyn. Nachdem also Ottocar im Treffen geblieben / belehnte der Kayser Rudolphus seinen ältesten Printzen Albertum, A. 1282. auf dem Reichs-Tage zu Augspurg/ mit Genehmhaltung der Reichs-Stände/ mit diesem offen gewordenen Lehn/ welches die erste Staffel zu der aufsteigenden Oestereichischen Macht war/ von welchen Zeiten an/ auch dieses Land beständig bey selbiger verblieben. Zu gleicher Zeit/ als Oestereich an das Haus Habsburg gelangete/ ward auch Steyermarck/ Windischmarck/ Krain und Portenau an selbiges verknüpffet/ weil es ebenfals Reichs-Lehn/ und diesem/ von Ottocar gewalthätiger Weise war entrissen worden. Das Hertzogthum Kärnthen/ hatte nun / gedachter König sich ebenfals angemasset/ und durch einen vorgegebnen Kauff / in dessen Besitz geschwungen; Allein/ da er die andern Reichs-Lehn wieder abtreten muste/ kam dieses Land ebenfals von seinem Scepter ab. Hier nun seynd die Geschicht-Schreiber gar verschiedener Meynung/ indem einige wollen / Kayser Rudolphus, habe es Graf Meinharden von Tyrol/ der die Wittwe/ des letztern Hertzogs von Kärnthen/ in der Ehe hatte/ mit dieser Bedingung in Lehn gereichet/ daß / wann sein Männlicher Stamm würde ausgegangen seyn/ solches der Oestereichischen familie heimfallen solte/ welches auch anno 1331. (andere wollen 1333.) in Heinrich den V. letztern Hertzog von diesem Lande erfolget. Andere hingegen melden / es habe Kayser Ludovicus der V. aus Bayern/ nach Absterben/ nur besagten Hertzog Heinrichs, Hertzog Albrechten II. und Hertzog Otten von Oestereich selbige/ anno 1333. in Lehn gereichet. Noch andere geben vor/ es rühre solches von der Margaretha Maultaschin her/ die von ihrem grossen Munde also benahmset worden / und welche/ mehr

vid. Germ. Princ. l. 1. c. 2.
vid. Laygniz Geneal. Palm. Tab. 1. c. 7.
v. Durchl. Teutschl. p. 4. § 4.

Mitgabe der Margarethae daher nicht bestehen/ weil sie/ de feudo imperii, zu disponiren nicht befugt/ überdies der Ottocar, sie nachmahls/ um wichtiger Uhrsachen willen/ von sich/ und in ein Kloster stieß. Zudem/ gieng er mit diesen Landen auch so übel um/ daß die Stände sich genöhtiget sahen/ beym Reiche anno 1275. desfals Klage zu führen; welches aber der König/ weil das Reich vor sich selbst noch nicht wohl eingerichtet/ nicht groß achtete/ sondern/ die an ihm geschickte Gesandten vielmehr mit bösen Worten abwiese. Als aber Rudolphus von Habsburg/ die erlangte Teutsche Crone etwas mehrers auf seinem Haupte befestiget sahe/ fing die Sache an/ eine gantz andere Gestalt zu bekommen; denn/ er lude gedachten Ottocarum, zur Lehns-Empfängniß vor sich/ die dieser anfänglich zwar refusirte / und sich von selbiger/ durch die Waffen loß zu machen vermeinte/ doch auf Zureden anderer/ sich endlich darzu verstünde/ nach deren Erhaltung/ es gleichwohl bald wieder zum blutigen Kriege geriehte/ der vor Ottocar höchst fatal war/ wie dieses lauter/ aus der Historie gantz bekannte/ auch oben bereits erwehnte Dinge seyn. Nachdem also Ottocar im Treffen geblieben / belehnte der Kayser Rudolphus seinẽ ältesten Printzen Albertum, A. 1282. auf dem Reichs-Tage zu Augspurg/ mit Genehmhaltung der Reichs-Stände/ mit diesem offen gewordenen Lehn/ welches die erste Staffel zu der aufsteigenden Oestereichischen Macht war/ von welchen Zeiten an/ auch dieses Land beständig bey selbiger verblieben. Zu gleicher Zeit/ als Oestereich an das Haus Habsburg gelangete/ ward auch Steyermarck/ Windischmarck/ Krain und Portenau an selbiges verknüpffet/ weil es ebenfals Reichs-Lehn/ und diesem/ von Ottocar gewalthätiger Weise war entrissen worden. Das Hertzogthum Kärnthen/ hatte nun / gedachter König sich ebenfals angemasset/ und durch einen vorgegebnen Kauff / in dessen Besitz geschwungen; Allein/ da er die andern Reichs-Lehn wieder abtreten muste/ kam dieses Land ebenfals von seinem Scepter ab. Hier nun seynd die Geschicht-Schreiber gar verschiedener Meynung/ indem einige wollen / Kayser Rudolphus, habe es Graf Meinharden von Tyrol/ der die Wittwe/ des letztern Hertzogs von Kärnthen/ in der Ehe hatte/ mit dieser Bedingung in Lehn gereichet/ daß / wann sein Männlicher Stamm würde ausgegangen seyn/ solches der Oestereichischen familie heimfallen solte/ welches auch anno 1331. (andere wollen 1333.) in Heinrich den V. letztern Hertzog von diesem Lande erfolget. Andere hingegen melden / es habe Kayser Ludovicus der V. aus Bayern/ nach Absterben/ nur besagten Hertzog Heinrichs, Hertzog Albrechten II. und Hertzog Otten von Oestereich selbige/ anno 1333. in Lehn gereichet. Noch andere geben vor/ es rühre solches von der Margaretha Maultaschin her/ die von ihrem grossen Munde also benahmset worden / und welche/ mehr

vid. Germ. Princ. l. 1. c. 2.
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Mitgabe der Margarethae daher nicht                      bestehen/ weil sie/ de feudo imperii, zu disponiren nicht befugt/ überdies                      der Ottocar, sie nachmahls/ um wichtiger Uhrsachen willen/ von sich/ und in                      ein Kloster stieß. Zudem/ gieng er mit diesen Landen auch so übel um/ daß die                      Stände sich genöhtiget sahen/ beym Reiche anno 1275. desfals Klage zu führen;                      welches aber der König/ weil das Reich vor sich selbst noch nicht wohl                      eingerichtet/ nicht groß achtete/ sondern/ die an ihm geschickte Gesandten                      vielmehr mit bösen Worten abwiese. Als aber Rudolphus von Habsburg/ die                      erlangte Teutsche Crone etwas mehrers auf seinem Haupte befestiget sahe/ fing                      die Sache an/ eine gantz andere Gestalt zu bekommen; denn/ er lude gedachten                      Ottocarum, zur Lehns-Empfängniß vor sich/ die dieser anfänglich zwar refusirte                     / und sich von selbiger/ durch die Waffen loß zu machen vermeinte/ doch auf                      Zureden anderer/ sich endlich darzu verstünde/ nach deren Erhaltung/ es                      gleichwohl bald wieder zum blutigen Kriege geriehte/ der vor Ottocar höchst                      fatal war/ wie dieses lauter/ aus der Historie gantz bekannte/ auch oben                      bereits erwehnte Dinge seyn. Nachdem also Ottocar im Treffen geblieben /                      belehnte der Kayser Rudolphus seine&#x0303; ältesten Printzen Albertum, A. 1282.                      auf dem Reichs-Tage zu Augspurg/ mit Genehmhaltung der Reichs-Stände/ mit                      diesem offen gewordenen Lehn/ welches die erste Staffel zu der aufsteigenden                      Oestereichischen Macht war/ von welchen Zeiten an/ auch dieses Land beständig                      bey selbiger verblieben. Zu gleicher Zeit/ als Oestereich an das Haus Habsburg                      gelangete/ ward auch Steyermarck/ Windischmarck/ Krain und Portenau an                      selbiges verknüpffet/ weil es ebenfals Reichs-Lehn/ und diesem/ von Ottocar                      gewalthätiger Weise war entrissen worden. Das Hertzogthum Kärnthen/ hatte nun /                      gedachter König sich ebenfals angemasset/ und durch einen vorgegebnen Kauff /                      in dessen Besitz geschwungen; Allein/ da er die andern Reichs-Lehn wieder                      abtreten muste/ kam dieses Land ebenfals von seinem Scepter ab. Hier nun seynd                      die Geschicht-Schreiber gar verschiedener Meynung/ indem einige wollen <note place="foot">vid. Germ. Princ. l. 1. c. 2.</note>/ Kayser Rudolphus, habe                      es Graf Meinharden von Tyrol/ der die Wittwe/ des letztern Hertzogs von                      Kärnthen/ in der Ehe hatte/ mit dieser Bedingung in Lehn gereichet/ daß /                      wann sein Männlicher Stamm würde ausgegangen seyn/ solches der Oestereichischen                      familie heimfallen solte/ welches auch anno 1331. (andere wollen 1333.) in                      Heinrich den V. letztern Hertzog von diesem Lande erfolget. Andere <note place="foot">vid. Laygniz Geneal. Palm. Tab. 1. c. 7.</note> hingegen melden                     / es habe Kayser Ludovicus der V. aus Bayern/ nach Absterben/ nur besagten                      Hertzog Heinrichs, Hertzog Albrechten II. und Hertzog Otten von Oestereich                      selbige/ anno 1333. in Lehn gereichet. Noch andere <note place="foot">v.                          Durchl. Teutschl. p. 4. § 4.</note> geben vor/ es rühre solches von der                      Margaretha Maultaschin her/ die von ihrem grossen Munde also benahmset worden /                      und welche/ mehr
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[42/0084] Mitgabe der Margarethae daher nicht bestehen/ weil sie/ de feudo imperii, zu disponiren nicht befugt/ überdies der Ottocar, sie nachmahls/ um wichtiger Uhrsachen willen/ von sich/ und in ein Kloster stieß. Zudem/ gieng er mit diesen Landen auch so übel um/ daß die Stände sich genöhtiget sahen/ beym Reiche anno 1275. desfals Klage zu führen; welches aber der König/ weil das Reich vor sich selbst noch nicht wohl eingerichtet/ nicht groß achtete/ sondern/ die an ihm geschickte Gesandten vielmehr mit bösen Worten abwiese. Als aber Rudolphus von Habsburg/ die erlangte Teutsche Crone etwas mehrers auf seinem Haupte befestiget sahe/ fing die Sache an/ eine gantz andere Gestalt zu bekommen; denn/ er lude gedachten Ottocarum, zur Lehns-Empfängniß vor sich/ die dieser anfänglich zwar refusirte / und sich von selbiger/ durch die Waffen loß zu machen vermeinte/ doch auf Zureden anderer/ sich endlich darzu verstünde/ nach deren Erhaltung/ es gleichwohl bald wieder zum blutigen Kriege geriehte/ der vor Ottocar höchst fatal war/ wie dieses lauter/ aus der Historie gantz bekannte/ auch oben bereits erwehnte Dinge seyn. Nachdem also Ottocar im Treffen geblieben / belehnte der Kayser Rudolphus seinẽ ältesten Printzen Albertum, A. 1282. auf dem Reichs-Tage zu Augspurg/ mit Genehmhaltung der Reichs-Stände/ mit diesem offen gewordenen Lehn/ welches die erste Staffel zu der aufsteigenden Oestereichischen Macht war/ von welchen Zeiten an/ auch dieses Land beständig bey selbiger verblieben. Zu gleicher Zeit/ als Oestereich an das Haus Habsburg gelangete/ ward auch Steyermarck/ Windischmarck/ Krain und Portenau an selbiges verknüpffet/ weil es ebenfals Reichs-Lehn/ und diesem/ von Ottocar gewalthätiger Weise war entrissen worden. Das Hertzogthum Kärnthen/ hatte nun / gedachter König sich ebenfals angemasset/ und durch einen vorgegebnen Kauff / in dessen Besitz geschwungen; Allein/ da er die andern Reichs-Lehn wieder abtreten muste/ kam dieses Land ebenfals von seinem Scepter ab. Hier nun seynd die Geschicht-Schreiber gar verschiedener Meynung/ indem einige wollen / Kayser Rudolphus, habe es Graf Meinharden von Tyrol/ der die Wittwe/ des letztern Hertzogs von Kärnthen/ in der Ehe hatte/ mit dieser Bedingung in Lehn gereichet/ daß / wann sein Männlicher Stamm würde ausgegangen seyn/ solches der Oestereichischen familie heimfallen solte/ welches auch anno 1331. (andere wollen 1333.) in Heinrich den V. letztern Hertzog von diesem Lande erfolget. Andere hingegen melden / es habe Kayser Ludovicus der V. aus Bayern/ nach Absterben/ nur besagten Hertzog Heinrichs, Hertzog Albrechten II. und Hertzog Otten von Oestereich selbige/ anno 1333. in Lehn gereichet. Noch andere geben vor/ es rühre solches von der Margaretha Maultaschin her/ die von ihrem grossen Munde also benahmset worden / und welche/ mehr vid. Germ. Princ. l. 1. c. 2. vid. Laygniz Geneal. Palm. Tab. 1. c. 7. v. Durchl. Teutschl. p. 4. § 4.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 42. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/84>, abgerufen am 27.11.2024.