Kleiner, Johann Georg: Die doppelte Glückseligkeit der Gerechten. Brieg, 1722.Die doppelte Glückseligkeit und künfftigen Erben des Himmelreichs auf-und annimmt. (3.)Ephes. 5. v. 5.Das Reich seiner ewigen Herrlichkeit, darein kein Unreiner noch Ungerechter kommt/ es sey denn/ er habe den Glauben an CHristum erlangt/ auch diesen seinen Glauben in allen Wercken erwiesen. Unter diesem dreyfachen Reiche hat nun das letztere vor denen andern beyden den Vorzug. Denn wenn jene beyde werden aufhören/ wird dieses immer und ewig bleiben. Darum ist es auch um zweyerley Ursachen willen herr- licher/ als alle andere Reiche dieser Welt/ zu schätzen. (a.) Wegen seiner Vollkommenheit. Denn in allen Reichen die- ser Welt gehet was ab/ was sie nicht auf einmal in sich haben und besitzen. Manchem fehlet es in der Himmels-Witterung/ da ist es entweder zu kalt/ oder zu warm/ und zur Handlung unbequem; Oder es giebt böse und gute/ reiche und arme/ gesunde und krancke Unterthanen darinnen: Das Himmel- reich aber bleibet einmal wie das ander/ und es wird von nie- mand andern beherrschet als von lauter Heiligen und Gerechten. (b.) Wegen seiner Dauerhafftigkeit. Die Reiche dieser Welt vergehen mit ihrer Pracht und Herrlichkeit. Sie haben ihren gewissen Periodum Fatalem, oder Untergang. Das Jü- dische Reich war von GOtt selbst aufgerichtet/ und mit solchen Gesetzen befestiget/ als kein Reich in der Welt: Aber es ist vergangen. Das Assyrische Reich soll nach Bodini Meynung 220. Jahr gestanden haben: Aber es ist vergangen. Das Persische Reich hat von Cyro bis auf Darium Codomannum 230. Jahr gedauret: Aber es ist vergangen. Das Grichische Reich hat gewähret 250. Jahr: Aber es ist auch dahin/ und vergan- gen. Das Römische Reich stehet zwar wol noch/ aber auf Dan. 2. v. 33.solchen Füssen/ die mit Thon vermenget sind/ wie dem Dani- el durch das grosse Bild gewiesen worden. Wie herrlich und 2. Pet. 3. v. 10.prächtig nun alle Reiche dieser Welt aussehen/ so werden sie doch alle zu seiner Zeit vergehen müssen. Hingegen bleibet das Reich
Die doppelte Gluͤckſeligkeit und kuͤnfftigen Erben des Himmelreichs auf-und annim̃t. (3.)Epheſ. 5. v. 5.Das Reich ſeiner ewigen Herrlichkeit, darein kein Unreiner noch Ungerechter kommt/ es ſey denn/ er habe den Glauben an CHriſtum erlangt/ auch dieſen ſeinen Glauben in allen Wercken erwieſen. Unter dieſem dreyfachen Reiche hat nun das letztere vor denen andern beyden den Vorzug. Denn wenn jene beyde werden aufhoͤren/ wird dieſes immer und ewig bleiben. Darum iſt es auch um zweyerley Urſachen willen herr- licher/ als alle andere Reiche dieſer Welt/ zu ſchaͤtzen. (a.) Wegen ſeiner Vollkommenheit. Denn in allen Reichen die- ſer Welt gehet was ab/ was ſie nicht auf einmal in ſich haben und beſitzen. Manchem fehlet es in der Himmels-Witterung/ da iſt es entweder zu kalt/ oder zu warm/ und zur Handlung unbequem; Oder es giebt boͤſe und gute/ reiche und arme/ geſunde und krancke Unterthanen darinnen: Das Himmel- reich aber bleibet einmal wie das ander/ und es wird von nie- mand andern beherrſchet als von lauter Heiligen und Gerechten. (b.) Wegen ſeiner Dauerhafftigkeit. Die Reiche dieſer Welt vergehen mit ihrer Pracht und Herrlichkeit. Sie haben ihren gewiſſen Periodum Fatalem, oder Untergang. Das Juͤ- diſche Reich war von GOtt ſelbſt aufgerichtet/ und mit ſolchen Geſetzen befeſtiget/ als kein Reich in der Welt: Aber es iſt vergangen. Das Aſſyriſche Reich ſoll nach Bodini Meynung 220. Jahr geſtanden haben: Aber es iſt vergangen. Das Perſiſche Reich hat von Cyro bis auf Darium Codomannum 230. Jahr gedauret: Aber es iſt vergangen. Das Grichiſche Reich hat gewaͤhret 250. Jahr: Aber es iſt auch dahin/ und vergan- gen. Das Roͤmiſche Reich ſtehet zwar wol noch/ aber auf Dan. 2. v. 33.ſolchen Fuͤſſen/ die mit Thon vermenget ſind/ wie dem Dani- el durch das groſſe Bild gewieſen worden. Wie herrlich und 2. Pet. 3. v. 10.praͤchtig nun alle Reiche dieſer Welt ausſehen/ ſo werden ſie doch alle zu ſeiner Zeit vergehen muͤſſen. Hingegen bleibet das Reich
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Die doppelte Gluͤckſeligkeit
und kuͤnfftigen Erben des Himmelreichs auf-und annim̃t. (3.)
Das Reich ſeiner ewigen Herrlichkeit, darein kein Unreiner
noch Ungerechter kommt/ es ſey denn/ er habe den Glauben
an CHriſtum erlangt/ auch dieſen ſeinen Glauben in allen
Wercken erwieſen. Unter dieſem dreyfachen Reiche hat nun
das letztere vor denen andern beyden den Vorzug. Denn
wenn jene beyde werden aufhoͤren/ wird dieſes immer und ewig
bleiben. Darum iſt es auch um zweyerley Urſachen willen herr-
licher/ als alle andere Reiche dieſer Welt/ zu ſchaͤtzen. (a.)
Wegen ſeiner Vollkommenheit. Denn in allen Reichen die-
ſer Welt gehet was ab/ was ſie nicht auf einmal in ſich haben
und beſitzen. Manchem fehlet es in der Himmels-Witterung/
da iſt es entweder zu kalt/ oder zu warm/ und zur Handlung
unbequem; Oder es giebt boͤſe und gute/ reiche und arme/
geſunde und krancke Unterthanen darinnen: Das Himmel-
reich aber bleibet einmal wie das ander/ und es wird von nie-
mand andern beherrſchet als von lauter Heiligen und Gerechten.
(b.) Wegen ſeiner Dauerhafftigkeit. Die Reiche dieſer
Welt vergehen mit ihrer Pracht und Herrlichkeit. Sie haben
ihren gewiſſen Periodum Fatalem, oder Untergang. Das Juͤ-
diſche Reich war von GOtt ſelbſt aufgerichtet/ und mit ſolchen
Geſetzen befeſtiget/ als kein Reich in der Welt: Aber es iſt
vergangen. Das Aſſyriſche Reich ſoll nach Bodini Meynung
220. Jahr geſtanden haben: Aber es iſt vergangen. Das
Perſiſche Reich hat von Cyro bis auf Darium Codomannum 230.
Jahr gedauret: Aber es iſt vergangen. Das Grichiſche Reich
hat gewaͤhret 250. Jahr: Aber es iſt auch dahin/ und vergan-
gen. Das Roͤmiſche Reich ſtehet zwar wol noch/ aber auf
ſolchen Fuͤſſen/ die mit Thon vermenget ſind/ wie dem Dani-
el durch das groſſe Bild gewieſen worden. Wie herrlich und
praͤchtig nun alle Reiche dieſer Welt ausſehen/ ſo werden ſie
doch alle zu ſeiner Zeit vergehen muͤſſen. Hingegen bleibet das
Reich
Epheſ. 5.
v. 5.
Dan. 2. v.
33.
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