schuldig erkenneten / den Ständen sub Vtraque in Böhmen mit Hülff beyzuspringen.
Vnter dessen haben sie die in jhrer mit den Böhmen auff gerichten Vnion benandte Volck-Hülffe nacher Böhmen fortgeschickt. Vnd durch ein gemein Außschreiben / daß sie zu solcher Hülffleystung den Böhmen verpflichtet / deducirt / dieses Innhalts:
Demnach Jhre Keys. Majest. bey Jhr. Fürstl. Gn. Johann Christian Hertzogen zur Lignitz vnd Brieg / eine Zusammenkunfft der sämptlichen Fürsten vnd Ständen / nach geendtem Fürsten-Recht zu halten / die Verordnung gethan / hette derselbe / als die Stände an grosser Anzahl sich eingestellt / durch dero Commissarien anbringen lassen: Vngeachtet wie hoch Jhr. Keyserl. Majestät Authorität vnd Hochheit durch Abstürtzung der zweyer Land Officirern vnd eines Secretarij offendirt worden / hetten sie doch an jhrer Vätterlichen Vorsorg gar nichts erwinden lassen / damit alle Kriegs Empörung abgewendet / vnd durch den ordentlichen Weg Rechtens diesem Vnwesen abgeholffen werden möchte / auch deßwegen den Ständen in Böheim durch offentliche Patenta angekündiget / daß sie bey jhren Privilegien vnd Majestätbrieff solten gelassen / vnd jhre Gravamina abgeschafft werden / derohalben sie vermahnet / von den Kriegsverfassungen abzustehen / vnd das geworbene Volck zubeurlauben / welches er gleichfals zu thun sich anerbotten. Aber die Stände hetten nicht allein dieses alles hindan gesetzt / trotzige vnd bedröwliche Antworten gegeben / sondern auch eyferig zu den Waffen gegriffen / vnd von Tag zu Tag mit mehrerm Volck sich gestärcket: also daß Jhre Majestät dannenhero verursachet worden / jhr geworbenes Kriegsvolck in Böhmen fortzuschicken / wiewol Jhr. Majest. daß sie dero Edicten Folge leysteten / die Waffen niderlegten / vnd von ferrnern Thätlichkeiten abstünden / die Stände nochmals ehe solch Volck fortmarschirt / ermahnen / Keyserliche Perdon / da sie solches thäten / offeriren / vnd außdrücklich daß sie zu keiner Tractation in Entstehung dessen einwilligen köndten / andeuten lassen. Darnach hette Jhre Keyserl. Majest. durch 18. Motiven angemeldet / sampt das Böhmische Wesen keine Religions Sach were / vnd also die mit den Fürsten vnd Ständen in Schlesien getroffene Vnion nicht angienge / derowegen den Fürsten vnd Ständen nicht gebürete / sich der jenigen / so solche Exceß verübet / weder auß der Vnion / noch jhren Eyds-Pflichten / mit einziger Hülffleystung anzunemmen.
Nun hetten Fürsten vnd Stände diese Jhrer Keys. Majest. gethane Erinnerung in reiffe Berahtschlagung gezogen / vnd erinnerten sich darbey / was sie hiebevor durch Schrifften vnnd Gesandschafften Jhr. Keys. Majest. zu Gemüth führen lassen / was nemlich für grosse / offters auch vnwiderbringliche Gefahr bey solchen Empörungen zu beförchten / wie offtmals bey gantzen Königreichen vnnd Fürstenthumben hierunter die gröste Veränderungen sich begeben / auch wol gantze Länder zu Grund giengen / vnd was sonsten bey dergleichen Zerrütigkeiten für Verderb / Vngemach / ja eusserste Noth schuldige vnd vnschuldige außstehen müßten: Inmassen dann ein jeder Krieg nichts gewissers / als gäntzliche Verwüstung deß Lands / Zerrüttung deß Religion-vnd Prophan-Friedens / der Justitz / aller guten Constitutionen vnd Ordnungen / Zucht vnd Erbarkeit / auch deß Respects der Vnderthanen gegen Jhre Obrigkeit / Steckung aller Commercien vnd Handthierungen mit sich bringe / vnd köndte kein Jammer vnd Vnglück so groß seyn / das nicht hiebey zuverspüren: Derowegen dann Allervnderthänigst gebeten / Jhr. Keys. M. wolten den allergelindesten Weg ergreiffen / vnd solche Mittel an die Handt nehmen / dadurch alle Zerrüttung vnd Gefährligkeit möchten vermitten / vnd die Länder zu Ruhe gesetzt werden / bevor ab weil auch etliche hochansehenliche Churfürstliche Häuser so embsig vnd inständig vmb die gütliche Interposition anhielten / vnd deßwegen alles Fleisses sich bemüheten. Es hetten auch Fürsten vnd Stände nicht vnterlassen / durch Abgesandte bey den Böhmischen Ständen / daß sie moderata Consilia, vnnd billiche glimpffliche Mittel nicht außschlagen solten / fleissige Anmahnung zuthun.
Nun aber were gleichwol nicht allein auß solcher Gesandten Relation / sondern auch auß etlichen zugeschickten Schreiben / auch mündlichen Berichten / die sie durch jhre vnterschiedliche abgeordnete Personen / im Mittel der Fürsten vnd Ständen thun lassen / so viel zuverspüren gewesen / daß sie sich dahin erklärt / daß sie Jhr. Keys. Majest. getrewe / gehorsame vnd beständige Vnderthanen seyn vnd verbleiben wolten / daß jhnen auch die Allergnädigste Keyserliche Resolution / darinnen Jhr. Keyserl. Majest. angedeutet / durch ansehenliche Commissarios diesem Vnwesen abhelffen zulassen / in aller Vnderthänigkeit gantz angenehm were / vnnd sie mit hertzlichem Verlangen darauff warteten / inmassen sie dann deßwegen an König Ferdinandum, so wol auch an den Ertzhertzogen Maximilian gantz beweglich geschrieben / vnd Jhre Keyserl. Majest. noch weiter zu solchen gütlichen Mitteln zubewegen gebeten: So hetten sie auch die von Chur: vnd Reichs Fürsten beschehene Interposition mit sonderm Danck beliebet / selbsten innständig durch jhre Gesandte darumb angehalten / wie nämlich die gütliche Tractata mit ehestem ins Werck gestellet vnnd effectuirt werden möchten: Daß sie aber von der auffgerichteten Defension / ehe sie der gütlichen Tractaten vnnd Mitteln / auch Abhelffung der Religions-Bedrangnuß vnnd deß Majestät-Brieffs genugsamb gesichert würden / nicht abstehen köndten / geschehe allein vmb der Fried: vnnd Religionhässigen Räthe willen / deren theils baldt Anfangs sich nicht allein von dem Majestät-Brieff / sondern auch von der Vergleichung mit denen sub Vna, auch der erfolgten Amnistia selbsten gantz außgeschlossen / vnnd dardurch wie sie gegen denen sub Vtraque vnnd dem Majestät-Brieff affectionirt,
schuldig erkenneten / den Ständen sub Vtràque in Böhmen mit Hülff beyzuspringen.
Vnter dessen haben sie die in jhrer mit den Böhmen auff gerichten Vnion benandte Volck-Hülffe nacher Böhmen fortgeschickt. Vnd durch ein gemein Außschreiben / daß sie zu solcher Hülffleystung den Böhmen verpflichtet / deducirt / dieses Innhalts:
Demnach Jhre Keys. Majest. bey Jhr. Fürstl. Gn. Johann Christian Hertzogen zur Lignitz vnd Brieg / eine Zusammenkunfft der sämptlichen Fürsten vnd Ständen / nach geendtem Fürsten-Recht zu halten / die Verordnung gethan / hette derselbe / als die Stände an grosser Anzahl sich eingestellt / durch dero Commissarien anbringen lassen: Vngeachtet wie hoch Jhr. Keyserl. Majestät Authorität vnd Hochheit durch Abstürtzung der zweyer Land Officirern vnd eines Secretarij offendirt worden / hetten sie doch an jhrer Vätterlichen Vorsorg gar nichts erwinden lassen / damit alle Kriegs Empörung abgewendet / vnd durch den ordentlichen Weg Rechtens diesem Vnwesen abgeholffen werden möchte / auch deßwegen den Ständen in Böheim durch offentliche Patenta angekündiget / daß sie bey jhren Privilegien vnd Majestätbrieff solten gelassen / vnd jhre Gravamina abgeschafft werden / derohalben sie vermahnet / von den Kriegsverfassungen abzustehen / vnd das geworbene Volck zubeurlauben / welches er gleichfals zu thun sich anerbotten. Aber die Stände hetten nicht allein dieses alles hindan gesetzt / trotzige vnd bedröwliche Antworten gegeben / sondern auch eyferig zu den Waffen gegriffen / vnd von Tag zu Tag mit mehrerm Volck sich gestärcket: also daß Jhre Majestät dannenhero verursachet worden / jhr geworbenes Kriegsvolck in Böhmen fortzuschicken / wiewol Jhr. Majest. daß sie dero Edicten Folge leysteten / die Waffen niderlegten / vnd von ferrnern Thätlichkeiten abstünden / die Stände nochmals ehe solch Volck fortmarschirt / ermahnen / Keyserliche Perdon / da sie solches thäten / offeriren / vnd außdrücklich daß sie zu keiner Tractation in Entstehung dessen einwilligen köndten / andeuten lassen. Darnach hette Jhre Keyserl. Majest. durch 18. Motiven angemeldet / sampt das Böhmische Wesen keine Religions Sach were / vnd also die mit den Fürsten vnd Ständen in Schlesien getroffene Vnion nicht angienge / derowegẽ den Fürsten vnd Ständen nicht gebürete / sich der jenigen / so solche Exceß verübet / weder auß der Vnion / noch jhren Eyds-Pflichten / mit einziger Hülffleystung anzunemmen.
Nun hetten Fürsten vnd Stände diese Jhrer Keys. Majest. gethane Erinnerung in reiffe Berahtschlagung gezogen / vnd erinnerten sich darbey / was sie hiebevor durch Schrifften vnnd Gesandschafften Jhr. Keys. Majest. zu Gemüth führen lassen / was nemlich für grosse / offters auch vnwiderbringliche Gefahr bey solchen Empörungẽ zu beförchten / wie offtmals bey gantzen Königreichen vnnd Fürstenthumben hierunter die gröste Veränderungẽ sich begeben / auch wol gantze Länder zu Grund giengen / vnd was sonsten bey dergleichen Zerrütigkeiten für Verderb / Vngemach / ja eusserste Noth schuldige vnd vnschuldige außstehen müßten: Inmassen dann ein jeder Krieg nichts gewissers / als gäntzliche Verwüstung deß Lands / Zerrüttung deß Religion-vnd Prophan-Friedens / der Justitz / aller guten Constitutionen vnd Ordnungen / Zucht vnd Erbarkeit / auch deß Respects der Vnderthanen gegen Jhre Obrigkeit / Steckung aller Commercien vnd Handthierungen mit sich bringe / vnd köndte kein Jammer vnd Vnglück so groß seyn / das nicht hiebey zuverspüren: Derowegen dann Allervnderthänigst gebeten / Jhr. Keys. M. wolten den allergelindesten Weg ergreiffen / vnd solche Mittel an die Handt nehmen / dadurch alle Zerrüttung vnd Gefährligkeit möchten vermitten / vnd die Länder zu Ruhe gesetzt werden / bevor ab weil auch etliche hochansehenliche Churfürstliche Häuser so embsig vnd inständig vmb die gütliche Interposition anhielten / vnd deßwegen alles Fleisses sich bemüheten. Es hetten auch Fürsten vnd Stände nicht vnterlassen / durch Abgesandte bey den Böhmischẽ Ständen / daß sie moderata Consilia, vnnd billiche glimpffliche Mittel nicht außschlagen solten / fleissige Anmahnung zuthun.
Nun aber were gleichwol nicht allein auß solcher Gesandten Relation / sondern auch auß etlichen zugeschickten Schreiben / auch mündlichen Berichten / die sie durch jhre vnterschiedliche abgeordnete Personen / im Mittel der Fürsten vnd Ständen thun lassen / so viel zuverspürẽ gewesen / daß sie sich dahin erklärt / daß sie Jhr. Keys. Majest. getrewe / gehorsame vnd beständige Vnderthanen seyn vnd verbleibẽ wolten / daß jhnen auch die Allergnädigste Keyserliche Resolution / darinnen Jhr. Keyserl. Majest. angedeutet / durch ansehenliche Commissarios diesem Vnwesen abhelffen zulassen / in aller Vnderthänigkeit gantz angenehm were / vnnd sie mit hertzlichem Verlangen darauff warteten / inmassen sie dann deßwegen an König Ferdinandum, so wol auch an den Ertzhertzogen Maximilian gantz beweglich geschrieben / vnd Jhre Keyserl. Majest. noch weiter zu solchen gütlichen Mitteln zubewegen gebeten: So hetten sie auch die von Chur: vnd Reichs Fürsten beschehene Interposition mit sonderm Danck beliebet / selbsten innständig durch jhre Gesandte darumb angehalten / wie nämlich die gütliche Tractata mit ehestem ins Werck gestellet vnnd effectuirt werden möchten: Daß sie aber von der auffgerichteten Defension / ehe sie der gütlichen Tractaten vnnd Mitteln / auch Abhelffung der Religions-Bedrangnuß vnnd deß Majestät-Brieffs genugsamb gesichert würden / nicht abstehen köndten / geschehe allein vmb der Fried: vnnd Religionhässigen Räthe willen / deren theils baldt Anfangs sich nicht allein von dem Majestät-Brieff / sondern auch von der Vergleichung mit denen sub Vna, auch der erfolgten Amnistia selbsten gantz außgeschlossen / vnnd dardurch wie sie gegen denen sub Vtraque vnnd dem Majestät-Brieff affectionirt,
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schuldig erkenneten / den Ständen sub Vtràque in Böhmen mit Hülff beyzuspringen.</p>
<p><note place="left">Schlesier schicken den Böhmen die versprochene volck-Hülffe.</note> Vnter dessen haben sie die in jhrer mit den Böhmen auff gerichten Vnion benandte Volck-Hülffe nacher Böhmen fortgeschickt. Vnd durch ein gemein Außschreiben / daß sie zu solcher Hülffleystung den Böhmen verpflichtet / deducirt / dieses Innhalts:</p>
<p><note place="left">Lassen deßwegen ein gemein Außschreiben ergehẽ.</note> Demnach Jhre Keys. Majest. bey Jhr. Fürstl. Gn. Johann Christian Hertzogen zur Lignitz vnd Brieg / eine Zusammenkunfft der sämptlichen Fürsten vnd Ständen / nach geendtem Fürsten-Recht zu halten / die Verordnung gethan / hette derselbe / als die Stände an grosser Anzahl sich eingestellt / durch dero Commissarien anbringen lassen: Vngeachtet wie hoch Jhr. Keyserl. Majestät Authorität vnd Hochheit durch Abstürtzung der zweyer Land Officirern vnd eines Secretarij offendirt worden / hetten sie doch an jhrer Vätterlichen Vorsorg gar nichts erwinden lassen / damit alle Kriegs Empörung abgewendet / vnd durch den ordentlichen Weg Rechtens diesem Vnwesen abgeholffen werden möchte / auch deßwegen den Ständen in Böheim durch offentliche Patenta angekündiget / daß sie bey jhren Privilegien vnd Majestätbrieff solten gelassen / vnd jhre Gravamina abgeschafft werden / derohalben sie vermahnet / von den Kriegsverfassungen abzustehen / vnd das geworbene Volck zubeurlauben / welches er gleichfals zu thun sich anerbotten. Aber die Stände hetten nicht allein dieses alles hindan gesetzt / trotzige vnd bedröwliche Antworten gegeben / sondern auch eyferig zu den Waffen gegriffen / vnd von Tag zu Tag mit mehrerm Volck sich gestärcket: also daß Jhre Majestät dannenhero verursachet worden / jhr geworbenes Kriegsvolck in Böhmen fortzuschicken / wiewol Jhr. Majest. daß sie dero Edicten Folge leysteten / die Waffen niderlegten / vnd von ferrnern Thätlichkeiten abstünden / die Stände nochmals ehe solch Volck fortmarschirt / ermahnen / Keyserliche Perdon / da sie solches thäten / offeriren / vnd außdrücklich daß sie zu keiner Tractation in Entstehung dessen einwilligen köndten / andeuten lassen. Darnach hette Jhre Keyserl. Majest. durch 18. Motiven angemeldet / sampt das Böhmische Wesen keine Religions Sach were / vnd also die mit den Fürsten vnd Ständen in Schlesien getroffene Vnion nicht angienge / derowegẽ den Fürsten vnd Ständen nicht gebürete / sich der jenigen / so solche Exceß verübet / weder auß der Vnion / noch jhren Eyds-Pflichten / mit einziger Hülffleystung anzunemmen.</p>
<p>Nun hetten Fürsten vnd Stände diese Jhrer Keys. Majest. gethane Erinnerung in reiffe Berahtschlagung gezogen / vnd erinnerten sich darbey / was sie hiebevor durch Schrifften vnnd Gesandschafften Jhr. Keys. Majest. zu Gemüth führen lassen / was nemlich für grosse / offters auch vnwiderbringliche Gefahr bey solchen Empörungẽ zu beförchten / wie offtmals bey gantzen Königreichen vnnd Fürstenthumben hierunter die gröste Veränderungẽ sich begeben / auch wol gantze Länder zu Grund giengen / vnd was sonsten bey dergleichen Zerrütigkeiten für Verderb / Vngemach / ja eusserste Noth schuldige vnd vnschuldige außstehen müßten: Inmassen dann ein jeder Krieg nichts gewissers / als gäntzliche Verwüstung deß Lands / Zerrüttung deß Religion-vnd Prophan-Friedens / der Justitz / aller guten Constitutionen vnd Ordnungen / Zucht vnd Erbarkeit / auch deß Respects der Vnderthanen gegen Jhre Obrigkeit / Steckung aller Commercien vnd Handthierungen mit sich bringe / vnd köndte kein Jammer vnd Vnglück so groß seyn / das nicht hiebey zuverspüren: Derowegen dann Allervnderthänigst gebeten / Jhr. Keys. M. wolten den allergelindesten Weg ergreiffen / vnd solche Mittel an die Handt nehmen / dadurch alle Zerrüttung vnd Gefährligkeit möchten vermitten / vnd die Länder zu Ruhe gesetzt werden / bevor ab weil auch etliche hochansehenliche Churfürstliche Häuser so embsig vnd inständig vmb die gütliche Interposition anhielten / vnd deßwegen alles Fleisses sich bemüheten. Es hetten auch Fürsten vnd Stände nicht vnterlassen / durch Abgesandte bey den Böhmischẽ Ständen / daß sie moderata Consilia, vnnd billiche glimpffliche Mittel nicht außschlagen solten / fleissige Anmahnung zuthun.</p>
<p>Nun aber were gleichwol nicht allein auß solcher Gesandten Relation / sondern auch auß etlichen zugeschickten Schreiben / auch mündlichen Berichten / die sie durch jhre vnterschiedliche abgeordnete Personen / im Mittel der Fürsten vnd Ständen thun lassen / so viel zuverspürẽ gewesen / daß sie sich dahin erklärt / daß sie Jhr. Keys. Majest. getrewe / gehorsame vnd beständige Vnderthanen seyn vnd verbleibẽ wolten / daß jhnen auch die Allergnädigste Keyserliche Resolution / darinnen Jhr. Keyserl. Majest. angedeutet / durch ansehenliche Commissarios diesem Vnwesen abhelffen zulassen / in aller Vnderthänigkeit gantz angenehm were / vnnd sie mit hertzlichem Verlangen darauff warteten / inmassen sie dann deßwegen an König Ferdinandum, so wol auch an den Ertzhertzogen Maximilian gantz beweglich geschrieben / vnd Jhre Keyserl. Majest. noch weiter zu solchen gütlichen Mitteln zubewegen gebeten: So hetten sie auch die von Chur: vnd Reichs Fürsten beschehene Interposition mit sonderm Danck beliebet / selbsten innständig durch jhre Gesandte darumb angehalten / wie nämlich die gütliche Tractata mit ehestem ins Werck gestellet vnnd effectuirt werden möchten: Daß sie aber von der auffgerichteten Defension / ehe sie der gütlichen Tractaten vnnd Mitteln / auch Abhelffung der Religions-Bedrangnuß vnnd deß Majestät-Brieffs genugsamb gesichert würden / nicht abstehen köndten / geschehe allein vmb der Fried: vnnd Religionhässigen Räthe willen / deren theils baldt Anfangs sich nicht allein von dem Majestät-Brieff / sondern auch von der Vergleichung mit denen sub Vna, auch der erfolgten Amnistia selbsten gantz außgeschlossen / vnnd dardurch wie sie gegen denen sub Vtraque vnnd dem Majestät-Brieff affectionirt,
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[72/0109]
schuldig erkenneten / den Ständen sub Vtràque in Böhmen mit Hülff beyzuspringen.
Vnter dessen haben sie die in jhrer mit den Böhmen auff gerichten Vnion benandte Volck-Hülffe nacher Böhmen fortgeschickt. Vnd durch ein gemein Außschreiben / daß sie zu solcher Hülffleystung den Böhmen verpflichtet / deducirt / dieses Innhalts:
Schlesier schicken den Böhmen die versprochene volck-Hülffe. Demnach Jhre Keys. Majest. bey Jhr. Fürstl. Gn. Johann Christian Hertzogen zur Lignitz vnd Brieg / eine Zusammenkunfft der sämptlichen Fürsten vnd Ständen / nach geendtem Fürsten-Recht zu halten / die Verordnung gethan / hette derselbe / als die Stände an grosser Anzahl sich eingestellt / durch dero Commissarien anbringen lassen: Vngeachtet wie hoch Jhr. Keyserl. Majestät Authorität vnd Hochheit durch Abstürtzung der zweyer Land Officirern vnd eines Secretarij offendirt worden / hetten sie doch an jhrer Vätterlichen Vorsorg gar nichts erwinden lassen / damit alle Kriegs Empörung abgewendet / vnd durch den ordentlichen Weg Rechtens diesem Vnwesen abgeholffen werden möchte / auch deßwegen den Ständen in Böheim durch offentliche Patenta angekündiget / daß sie bey jhren Privilegien vnd Majestätbrieff solten gelassen / vnd jhre Gravamina abgeschafft werden / derohalben sie vermahnet / von den Kriegsverfassungen abzustehen / vnd das geworbene Volck zubeurlauben / welches er gleichfals zu thun sich anerbotten. Aber die Stände hetten nicht allein dieses alles hindan gesetzt / trotzige vnd bedröwliche Antworten gegeben / sondern auch eyferig zu den Waffen gegriffen / vnd von Tag zu Tag mit mehrerm Volck sich gestärcket: also daß Jhre Majestät dannenhero verursachet worden / jhr geworbenes Kriegsvolck in Böhmen fortzuschicken / wiewol Jhr. Majest. daß sie dero Edicten Folge leysteten / die Waffen niderlegten / vnd von ferrnern Thätlichkeiten abstünden / die Stände nochmals ehe solch Volck fortmarschirt / ermahnen / Keyserliche Perdon / da sie solches thäten / offeriren / vnd außdrücklich daß sie zu keiner Tractation in Entstehung dessen einwilligen köndten / andeuten lassen. Darnach hette Jhre Keyserl. Majest. durch 18. Motiven angemeldet / sampt das Böhmische Wesen keine Religions Sach were / vnd also die mit den Fürsten vnd Ständen in Schlesien getroffene Vnion nicht angienge / derowegẽ den Fürsten vnd Ständen nicht gebürete / sich der jenigen / so solche Exceß verübet / weder auß der Vnion / noch jhren Eyds-Pflichten / mit einziger Hülffleystung anzunemmen.
Lassen deßwegen ein gemein Außschreiben ergehẽ. Nun hetten Fürsten vnd Stände diese Jhrer Keys. Majest. gethane Erinnerung in reiffe Berahtschlagung gezogen / vnd erinnerten sich darbey / was sie hiebevor durch Schrifften vnnd Gesandschafften Jhr. Keys. Majest. zu Gemüth führen lassen / was nemlich für grosse / offters auch vnwiderbringliche Gefahr bey solchen Empörungẽ zu beförchten / wie offtmals bey gantzen Königreichen vnnd Fürstenthumben hierunter die gröste Veränderungẽ sich begeben / auch wol gantze Länder zu Grund giengen / vnd was sonsten bey dergleichen Zerrütigkeiten für Verderb / Vngemach / ja eusserste Noth schuldige vnd vnschuldige außstehen müßten: Inmassen dann ein jeder Krieg nichts gewissers / als gäntzliche Verwüstung deß Lands / Zerrüttung deß Religion-vnd Prophan-Friedens / der Justitz / aller guten Constitutionen vnd Ordnungen / Zucht vnd Erbarkeit / auch deß Respects der Vnderthanen gegen Jhre Obrigkeit / Steckung aller Commercien vnd Handthierungen mit sich bringe / vnd köndte kein Jammer vnd Vnglück so groß seyn / das nicht hiebey zuverspüren: Derowegen dann Allervnderthänigst gebeten / Jhr. Keys. M. wolten den allergelindesten Weg ergreiffen / vnd solche Mittel an die Handt nehmen / dadurch alle Zerrüttung vnd Gefährligkeit möchten vermitten / vnd die Länder zu Ruhe gesetzt werden / bevor ab weil auch etliche hochansehenliche Churfürstliche Häuser so embsig vnd inständig vmb die gütliche Interposition anhielten / vnd deßwegen alles Fleisses sich bemüheten. Es hetten auch Fürsten vnd Stände nicht vnterlassen / durch Abgesandte bey den Böhmischẽ Ständen / daß sie moderata Consilia, vnnd billiche glimpffliche Mittel nicht außschlagen solten / fleissige Anmahnung zuthun.
Nun aber were gleichwol nicht allein auß solcher Gesandten Relation / sondern auch auß etlichen zugeschickten Schreiben / auch mündlichen Berichten / die sie durch jhre vnterschiedliche abgeordnete Personen / im Mittel der Fürsten vnd Ständen thun lassen / so viel zuverspürẽ gewesen / daß sie sich dahin erklärt / daß sie Jhr. Keys. Majest. getrewe / gehorsame vnd beständige Vnderthanen seyn vnd verbleibẽ wolten / daß jhnen auch die Allergnädigste Keyserliche Resolution / darinnen Jhr. Keyserl. Majest. angedeutet / durch ansehenliche Commissarios diesem Vnwesen abhelffen zulassen / in aller Vnderthänigkeit gantz angenehm were / vnnd sie mit hertzlichem Verlangen darauff warteten / inmassen sie dann deßwegen an König Ferdinandum, so wol auch an den Ertzhertzogen Maximilian gantz beweglich geschrieben / vnd Jhre Keyserl. Majest. noch weiter zu solchen gütlichen Mitteln zubewegen gebeten: So hetten sie auch die von Chur: vnd Reichs Fürsten beschehene Interposition mit sonderm Danck beliebet / selbsten innständig durch jhre Gesandte darumb angehalten / wie nämlich die gütliche Tractata mit ehestem ins Werck gestellet vnnd effectuirt werden möchten: Daß sie aber von der auffgerichteten Defension / ehe sie der gütlichen Tractaten vnnd Mitteln / auch Abhelffung der Religions-Bedrangnuß vnnd deß Majestät-Brieffs genugsamb gesichert würden / nicht abstehen köndten / geschehe allein vmb der Fried: vnnd Religionhässigen Räthe willen / deren theils baldt Anfangs sich nicht allein von dem Majestät-Brieff / sondern auch von der Vergleichung mit denen sub Vna, auch der erfolgten Amnistia selbsten gantz außgeschlossen / vnnd dardurch wie sie gegen denen sub Vtraque vnnd dem Majestät-Brieff affectionirt,