Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.hoffter richtiger Erklärung / nur etliche Gegenmedia einkommen / so hette man sich doch dieser seits / hindan gesetzt aller widriger Motiven / darauff mit auffrichtiger deutlicher Antwort punctim vernehmen lassen / in Zuversicht / es würde vom Gegentheil ein gleichmässige articulierte Bequemung auff deß Crayses media erfolget seyn. Ob nun aber / was sie dargegen vnderm Dato den 7. 17. Januar. eingereicht / also beschaffen / daß darauff ein beständiger Grund zu einer sichern Vergleichung zusetzen / vnd der Crayß dardurch für künfftigem Vnheil zur Genüge vergewissert seyn könne; oder ob man nicht vielmehr andern Theils / vermittelst weitauß sehender Protestation vnd andern praejudicirlichen Anzügen in extremis verbleibe / könte der Crayß zu vnpassionirter Erkandtnuß außgestellet seyn lassen. Vnd weil je endlich die Notturfft seyn wollen / daß einsmals ad speciem geschritten vnnd durch runde vnd Teutsche Erklär-vnd Gegenerklärung diese lang angestandene Handlung zur Maturiter befürdert würde / so hetten die Crayß Gesandten zu noch mehrer Erläuterung der Sachen / deß Crayses postulata vnd oblata auß jhren Instructionen / Resolutionen / vnd hincinde abgangenen Schrifften extrahiren / in gewisse kurtze Articul verfassen / vnnd den 14. Jan. außantworten wollen / gantz nicht zweifflend / es werde männiglich mit jhnen einig seyn / daß solches nicht allein dem allerseits für rathsamb befundenen modo procedendi, tam quoad materialia, quam formalia, gantz gemäß / sondern daß man sich auch dem vorgesetzten Ziel vorlängst viel weiter genähert haben würde / wann von der andern seiten / darauff mit gleichmässiger friedliebender Intention articulatim verfahren were / gestalt dann der Interponenten Gedancken / eben auff solchen modum gerichtet seyen / so aber hernach / vnd weil deß Crayses media allbereit eingeliefert gewesen / zu Gewinnung der Zeit / auch der Interponenten selbst eigenen ferner Beschwer: an jhren Orth gestellet / verbleiben müssen / es were aber so weit / daß die Gegentheil sich accommodiret / daß auch die Friedländische Abgesandten so weit zurück gehandlet / daß / da sie vermög Memorials sich mit der Tillischen Erklärung / in puncto der Composition / vnd gütlicher Accommodirung / nach gepflogener ferner Consultation / explicite, vnd durchauß in allem conformirt / anjetzo davon abwichen / die am 7. 17. Jan. zuvorher eingereichte Resolution widerholten / vnd es an jhrem Orth darfür hielten / daß diß Friedenswerck in selbigem termino zulassen. Sonsten wüßte man sich dieses theils nicht zuentsinnen / daß je ichtwas gesuchet oder geschrieben worden / so der Röm. Keys. Majest. Hochheit zu wider lauffen / oder auch Churfürsten vnnd Ständen deß Reichs zu Beschwer vnnd Nachtheil gereichen könte / die Crayß Gesandten widersprechen demselben hiemit zum zierlichen / hetten vielmehr auffrichtig bezeuget / daß sie sich jederzeit aller vnderthänigsten Respects / gegen Jh. Keys. May. Mitglieder deß Reichs aber angenehmer Freundschafft beflissen / es würde auch kein anders auß allen Actis vnd Actitatis mit Grund zu behaupten seyn / derowegen sie diese vermeinte Contradiction / vnd Acceptirung / so weit dieselbe dem Crayß zu Praejuditz in einigerley wege außschlagen möchten / außtrücklich bedingt / vnd jhre in voriger Resolution befindliche reservata, dargegen gesetzt / vnd anhero widerholet haben wolte. Diesem nach hetten der Crayß Gesandten Principalen sich gewiß versehen gehabt / es würden bey der Generaln Deputirten zumal auff obige deß Crayses postulata, vnd oblationes, sich mit vnderschiedlicher vollkommener Resolution / mit guter Ordnung / herauß gelassen haben / so hetten sie doch jhnen stracks das Widerspiel gefallen lassen / solten sie nun hierunter etwan dieses in Consideration gezogen haben / ob wolte es der hohe Respect / gegen der Kayserl. Majest. nicht zulassen / sich deß Crayses Procedur vnnd Ordnung vberall zu accommodiren / so bezeugten Fürsten vnnd Stände per expressum hiemit / daß sie jederzeit solchen Respect in hoher Obacht gehalten / vnd begehrten nochmals darvon nicht abzustehen / gestalt sie dann dero Behuff / vnd zu Abwendung aller vngleichen Gedancken / hiemit sich erkläreten / vnd bewilligen / daß vffm fall erfolgten Implementen alles deß jenigen / so der Crayß beydes zu Hauptwerck / vnd wegen desselben Versicherung gesucht / sie jhr geworbenes Kriegsvolck ohn einige Beding vnd Anhang abschaffen / vnd niemandt vberlassen wöllen / anreichende aber die Zeit / wann solche Licentirung zu Werck solle gerichtet werden / vnnd den modum, wie es darmit zuhalten / obwol die Königl. Majest. zu Dennemarck / rc. als Crayß Obrister / nebens Fürsten vnd Ständen nicht vnbillich erachteten / solches auch ordo naturae erforderte / daß von den Generaln insonder heit der Liga vnd Bayerischen Armee / mit Abführung jhrer Armaden der anfang gemacht / so solte doch J. Königl. May. oder Crayß Ständen nicht zuentgegen seyn / daß nach vollnzogenen Tractaten / die widrigen vnnd deß Crayses Armeen zugleich abgeführet / vnd abgedancket würden / erbieten sich auch der Rö. Keys. May. zu Ehren mit der Abführung vnd Abdanckung es also anzustellen / daß sie den ersten anfang mit einem Regiment machen wölten / darauff die beyde Generaln widerumb ein jeder / auch ein Regiment in gleicher Anzahl / ausserhalb deß Crayses abführen / vnd dasselbe zu licentiren / vnd ferner damit zu solcher Ordnung wechselweiß zuverfahren / biß auff die letztezwey Regiment / die solten dann zugleich abgedanckt werden. Dann obwol die Röm. Key. M. auch Chur-Fürsten vnd Stände keine Diffidentz gesetzt würde / weil aber jedoch bekandt / wann gleich die Keyserliche Majest. auff der Evangelischen Stände suppliciren / die Billichkeit verfügen wöllen / auch dero Behuff zumehrmalen gerechte Ordinantz angeschaffet / dennoch die der Liga zugethane hohe Officirer / dem keine Parition noch Vollnziehung geleistet / so verhofften sie vngütlich nicht verdacht zu wer- hoffter richtiger Erklärung / nur etliche Gegenmedia einkommen / so hette man sich doch dieser seits / hindan gesetzt aller widriger Motiven / darauff mit auffrichtiger deutlicher Antwort punctim vernehmen lassen / in Zuversicht / es würde vom Gegentheil ein gleichmässige articulierte Bequemung auff deß Crayses media erfolget seyn. Ob nun aber / was sie dargegen vnderm Dato den 7. 17. Januar. eingereicht / also beschaffen / daß darauff ein beständiger Grund zu einer sichern Vergleichung zusetzen / vnd der Crayß dardurch für künfftigem Vnheil zur Genüge vergewissert seyn könne; oder ob man nicht vielmehr andern Theils / vermittelst weitauß sehender Protestation vnd andern praejudicirlichen Anzügen in extremis verbleibe / könte der Crayß zu vnpassionirter Erkandtnuß außgestellet seyn lassen. Vnd weil je endlich die Notturfft seyn wollen / daß einsmals ad speciem geschritten vnnd durch runde vnd Teutsche Erklär-vnd Gegenerklärung diese lang angestandene Handlung zur Maturiter befürdert würde / so hetten die Crayß Gesandten zu noch mehrer Erläuterung der Sachen / deß Crayses postulata vnd oblata auß jhren Instructionen / Resolutionen / vnd hincindè abgangenen Schrifften extrahiren / in gewisse kurtze Articul verfassen / vnnd den 14. Jan. außantworten wollen / gantz nicht zweifflend / es werde männiglich mit jhnen einig seyn / daß solches nicht allein dem allerseits für rathsamb befundenen modo procedendi, tam quoad materialia, quam formalia, gantz gemäß / sondern daß man sich auch dem vorgesetzten Ziel vorlängst viel weiter genähert haben würde / wann von der andern seiten / darauff mit gleichmässiger friedliebender Intention articulatim verfahren were / gestalt dann der Interponenten Gedancken / eben auff solchen modum gerichtet seyen / so aber hernach / vnd weil deß Crayses media allbereit eingeliefert gewesen / zu Gewinnung der Zeit / auch der Interponenten selbst eigenen ferner Beschwer: an jhren Orth gestellet / verbleiben müssen / es were aber so weit / daß die Gegentheil sich accommodiret / daß auch die Friedländische Abgesandten so weit zurück gehandlet / daß / da sie vermög Memorials sich mit der Tillischen Erklärung / in puncto der Composition / vnd gütlicher Accommodirung / nach gepflogener ferner Consultation / explicitè, vnd durchauß in allem conformirt / anjetzo davon abwichen / die am 7. 17. Jan. zuvorher eingereichte Resolution widerholten / vnd es an jhrem Orth darfür hielten / daß diß Friedenswerck in selbigem termino zulassen. Sonsten wüßte man sich dieses theils nicht zuentsinnen / daß je ichtwas gesuchet oder geschrieben worden / so der Röm. Keys. Majest. Hochheit zu wider lauffen / oder auch Churfürsten vnnd Ständen deß Reichs zu Beschwer vnnd Nachtheil gereichen könte / die Crayß Gesandten widersprechen demselben hiemit zum zierlichen / hetten vielmehr auffrichtig bezeuget / daß sie sich jederzeit aller vnderthänigsten Respects / gegen Jh. Keys. May. Mitglieder deß Reichs aber angenehmer Freundschafft beflissen / es würde auch kein anders auß allen Actis vnd Actitatis mit Grund zu behaupten seyn / derowegen sie diese vermeinte Contradiction / vnd Acceptirung / so weit dieselbe dem Crayß zu Praejuditz in einigerley wege außschlagen möchten / außtrücklich bedingt / vnd jhre in voriger Resolution befindliche reservata, dargegen gesetzt / vnd anhero widerholet haben wolte. Diesem nach hetten der Crayß Gesandten Principalen sich gewiß versehen gehabt / es würden bey der Generaln Deputirten zumal auff obige deß Crayses postulata, vnd oblationes, sich mit vnderschiedlicher vollkommener Resolution / mit guter Ordnung / herauß gelassen haben / so hetten sie doch jhnen stracks das Widerspiel gefallen lassen / solten sie nun hierunter etwan dieses in Consideration gezogen haben / ob wolte es der hohe Respect / gegen der Kayserl. Majest. nicht zulassen / sich deß Crayses Procedur vnnd Ordnung vberall zu accommodiren / so bezeugten Fürsten vnnd Stände per expressum hiemit / daß sie jederzeit solchen Respect in hoher Obacht gehalten / vnd begehrten nochmals darvon nicht abzustehen / gestalt sie dann dero Behuff / vnd zu Abwendung aller vngleichen Gedancken / hiemit sich erkläreten / vnd bewilligen / daß vffm fall erfolgten Implementen alles deß jenigen / so der Crayß beydes zu Hauptwerck / vnd wegen desselben Versicherung gesucht / sie jhr geworbenes Kriegsvolck ohn einige Beding vnd Anhang abschaffen / vnd niemandt vberlassen wöllen / anreichende aber die Zeit / wann solche Licentirung zu Werck solle gerichtet werden / vnnd den modum, wie es darmit zuhalten / obwol die Königl. Majest. zu Dennemarck / rc. als Crayß Obrister / nebens Fürsten vnd Ständen nicht vnbillich erachteten / solches auch ordo naturae erforderte / daß von den Generaln insonder heit der Liga vnd Bayerischen Armee / mit Abführung jhrer Armaden der anfang gemacht / so solte doch J. Königl. May. oder Crayß Ständen nicht zuentgegen seyn / daß nach vollnzogenen Tractaten / die widrigen vnnd deß Crayses Armeen zugleich abgeführet / vnd abgedancket würden / erbieten sich auch der Rö. Keys. May. zu Ehren mit der Abführung vnd Abdanckung es also anzustellẽ / daß sie den ersten anfang mit einem Regiment machen wölten / darauff die beyde Generaln widerumb ein jeder / auch ein Regiment in gleicher Anzahl / ausserhalb deß Crayses abführen / vnd dasselbe zu licentiren / vnd ferner damit zu solcher Ordnung wechselweiß zuverfahren / biß auff die letztezwey Regiment / die solten dann zugleich abgedanckt werden. Dann obwol die Röm. Key. M. auch Chur-Fürsten vnd Stände keine Diffidentz gesetzt würde / weil aber jedoch bekandt / wann gleich die Keyserliche Majest. auff der Evangelischen Stände suppliciren / die Billichkeit verfügen wöllen / auch dero Behuff zumehrmalen gerechte Ordinantz angeschaffet / dennoch die der Liga zugethane hohe Officirer / dem keine Parition noch Vollnziehung geleistet / so verhofften sie vngütlich nicht verdacht zu wer- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1139" n="1012"/> hoffter richtiger Erklärung / nur etliche Gegenmedia einkommen / so hette man sich doch dieser seits / hindan gesetzt aller widriger Motiven / darauff mit auffrichtiger deutlicher Antwort punctim vernehmen lassen / in Zuversicht / es würde vom Gegentheil ein gleichmässige articulierte Bequemung auff deß Crayses media erfolget seyn.</p> <p>Ob nun aber / was sie dargegen vnderm Dato den 7. 17. Januar. eingereicht / also beschaffen / daß darauff ein beständiger Grund zu einer sichern Vergleichung zusetzen / vnd der Crayß dardurch für künfftigem Vnheil zur Genüge vergewissert seyn könne; oder ob man nicht vielmehr andern Theils / vermittelst weitauß sehender Protestation vnd andern praejudicirlichen Anzügen in extremis verbleibe / könte der Crayß zu vnpassionirter Erkandtnuß außgestellet seyn lassen. Vnd weil je endlich die Notturfft seyn wollen / daß einsmals ad speciem geschritten vnnd durch runde vnd Teutsche Erklär-vnd Gegenerklärung diese lang angestandene Handlung zur Maturiter befürdert würde / so hetten die Crayß Gesandten zu noch mehrer Erläuterung der Sachen / deß Crayses postulata vnd oblata auß jhren Instructionen / Resolutionen / vnd hincindè abgangenen Schrifften extrahiren / in gewisse kurtze Articul verfassen / vnnd den 14. Jan. außantworten wollen / gantz nicht zweifflend / es werde männiglich mit jhnen einig seyn / daß solches nicht allein dem allerseits für rathsamb befundenen modo procedendi, tam quoad materialia, quam formalia, gantz gemäß / sondern daß man sich auch dem vorgesetzten Ziel vorlängst viel weiter genähert haben würde / wann von der andern seiten / darauff mit gleichmässiger friedliebender Intention articulatim verfahren were / gestalt dann der Interponenten Gedancken / eben auff solchen modum gerichtet seyen / so aber hernach / vnd weil deß Crayses media allbereit eingeliefert gewesen / zu Gewinnung der Zeit / auch der Interponenten selbst eigenen ferner Beschwer: an jhren Orth gestellet / verbleiben müssen / es were aber so weit / daß die Gegentheil sich accommodiret / daß auch die Friedländische Abgesandten so weit zurück gehandlet / daß / da sie vermög Memorials sich mit der Tillischen Erklärung / in puncto der Composition / vnd gütlicher Accommodirung / nach gepflogener ferner Consultation / explicitè, vnd durchauß in allem conformirt / anjetzo davon abwichen / die am 7. 17. Jan. zuvorher eingereichte Resolution widerholten / vnd es an jhrem Orth darfür hielten / daß diß Friedenswerck in selbigem termino zulassen.</p> <p>Sonsten wüßte man sich dieses theils nicht zuentsinnen / daß je ichtwas gesuchet oder geschrieben worden / so der Röm. Keys. Majest. Hochheit zu wider lauffen / oder auch Churfürsten vnnd Ständen deß Reichs zu Beschwer vnnd Nachtheil gereichen könte / die Crayß Gesandten widersprechen demselben hiemit zum zierlichen / hetten vielmehr auffrichtig bezeuget / daß sie sich jederzeit aller vnderthänigsten Respects / gegen Jh. Keys. May. Mitglieder deß Reichs aber angenehmer Freundschafft beflissen / es würde auch kein anders auß allen Actis vnd Actitatis mit Grund zu behaupten seyn / derowegen sie diese vermeinte Contradiction / vnd Acceptirung / so weit dieselbe dem Crayß zu Praejuditz in einigerley wege außschlagen möchten / außtrücklich bedingt / vnd jhre in voriger Resolution befindliche reservata, dargegen gesetzt / vnd anhero widerholet haben wolte.</p> <p>Diesem nach hetten der Crayß Gesandten Principalen sich gewiß versehen gehabt / es würden bey der Generaln Deputirten zumal auff obige deß Crayses postulata, vnd oblationes, sich mit vnderschiedlicher vollkommener Resolution / mit guter Ordnung / herauß gelassen haben / so hetten sie doch jhnen stracks das Widerspiel gefallen lassen / solten sie nun hierunter etwan dieses in Consideration gezogen haben / ob wolte es der hohe Respect / gegen der Kayserl. Majest. nicht zulassen / sich deß Crayses Procedur vnnd Ordnung vberall zu accommodiren / so bezeugten Fürsten vnnd Stände per expressum hiemit / daß sie jederzeit solchen Respect in hoher Obacht gehalten / vnd begehrten nochmals darvon nicht abzustehen / gestalt sie dann dero Behuff / vnd zu Abwendung aller vngleichen Gedancken / hiemit sich erkläreten / vnd bewilligen / daß vffm fall erfolgten Implementen alles deß jenigen / so der Crayß beydes zu Hauptwerck / vnd wegen desselben Versicherung gesucht / sie jhr geworbenes Kriegsvolck ohn einige Beding vnd Anhang abschaffen / vnd niemandt vberlassen wöllen / anreichende aber die Zeit / wann solche Licentirung zu Werck solle gerichtet werden / vnnd den modum, wie es darmit zuhalten / obwol die Königl. Majest. zu Dennemarck / rc. als Crayß Obrister / nebens Fürsten vnd Ständen nicht vnbillich erachteten / solches auch ordo naturae erforderte / daß von den Generaln insonder heit der Liga vnd Bayerischen Armee / mit Abführung jhrer Armaden der anfang gemacht / so solte doch J. Königl. May. oder Crayß Ständen nicht zuentgegen seyn / daß nach vollnzogenen Tractaten / die widrigen vnnd deß Crayses Armeen zugleich abgeführet / vnd abgedancket würden / erbieten sich auch der Rö. Keys. May. zu Ehren mit der Abführung vnd Abdanckung es also anzustellẽ / daß sie den ersten anfang mit einem Regiment machen wölten / darauff die beyde Generaln widerumb ein jeder / auch ein Regiment in gleicher Anzahl / ausserhalb deß Crayses abführen / vnd dasselbe zu licentiren / vnd ferner damit zu solcher Ordnung wechselweiß zuverfahren / biß auff die letztezwey Regiment / die solten dann zugleich abgedanckt werden. Dann obwol die Röm. Key. M. auch Chur-Fürsten vnd Stände keine Diffidentz gesetzt würde / weil aber jedoch bekandt / wann gleich die Keyserliche Majest. auff der Evangelischen Stände suppliciren / die Billichkeit verfügen wöllen / auch dero Behuff zumehrmalen gerechte Ordinantz angeschaffet / dennoch die der Liga zugethane hohe Officirer / dem keine Parition noch Vollnziehung geleistet / so verhofften sie vngütlich nicht verdacht zu wer- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1012/1139]
hoffter richtiger Erklärung / nur etliche Gegenmedia einkommen / so hette man sich doch dieser seits / hindan gesetzt aller widriger Motiven / darauff mit auffrichtiger deutlicher Antwort punctim vernehmen lassen / in Zuversicht / es würde vom Gegentheil ein gleichmässige articulierte Bequemung auff deß Crayses media erfolget seyn.
Ob nun aber / was sie dargegen vnderm Dato den 7. 17. Januar. eingereicht / also beschaffen / daß darauff ein beständiger Grund zu einer sichern Vergleichung zusetzen / vnd der Crayß dardurch für künfftigem Vnheil zur Genüge vergewissert seyn könne; oder ob man nicht vielmehr andern Theils / vermittelst weitauß sehender Protestation vnd andern praejudicirlichen Anzügen in extremis verbleibe / könte der Crayß zu vnpassionirter Erkandtnuß außgestellet seyn lassen. Vnd weil je endlich die Notturfft seyn wollen / daß einsmals ad speciem geschritten vnnd durch runde vnd Teutsche Erklär-vnd Gegenerklärung diese lang angestandene Handlung zur Maturiter befürdert würde / so hetten die Crayß Gesandten zu noch mehrer Erläuterung der Sachen / deß Crayses postulata vnd oblata auß jhren Instructionen / Resolutionen / vnd hincindè abgangenen Schrifften extrahiren / in gewisse kurtze Articul verfassen / vnnd den 14. Jan. außantworten wollen / gantz nicht zweifflend / es werde männiglich mit jhnen einig seyn / daß solches nicht allein dem allerseits für rathsamb befundenen modo procedendi, tam quoad materialia, quam formalia, gantz gemäß / sondern daß man sich auch dem vorgesetzten Ziel vorlängst viel weiter genähert haben würde / wann von der andern seiten / darauff mit gleichmässiger friedliebender Intention articulatim verfahren were / gestalt dann der Interponenten Gedancken / eben auff solchen modum gerichtet seyen / so aber hernach / vnd weil deß Crayses media allbereit eingeliefert gewesen / zu Gewinnung der Zeit / auch der Interponenten selbst eigenen ferner Beschwer: an jhren Orth gestellet / verbleiben müssen / es were aber so weit / daß die Gegentheil sich accommodiret / daß auch die Friedländische Abgesandten so weit zurück gehandlet / daß / da sie vermög Memorials sich mit der Tillischen Erklärung / in puncto der Composition / vnd gütlicher Accommodirung / nach gepflogener ferner Consultation / explicitè, vnd durchauß in allem conformirt / anjetzo davon abwichen / die am 7. 17. Jan. zuvorher eingereichte Resolution widerholten / vnd es an jhrem Orth darfür hielten / daß diß Friedenswerck in selbigem termino zulassen.
Sonsten wüßte man sich dieses theils nicht zuentsinnen / daß je ichtwas gesuchet oder geschrieben worden / so der Röm. Keys. Majest. Hochheit zu wider lauffen / oder auch Churfürsten vnnd Ständen deß Reichs zu Beschwer vnnd Nachtheil gereichen könte / die Crayß Gesandten widersprechen demselben hiemit zum zierlichen / hetten vielmehr auffrichtig bezeuget / daß sie sich jederzeit aller vnderthänigsten Respects / gegen Jh. Keys. May. Mitglieder deß Reichs aber angenehmer Freundschafft beflissen / es würde auch kein anders auß allen Actis vnd Actitatis mit Grund zu behaupten seyn / derowegen sie diese vermeinte Contradiction / vnd Acceptirung / so weit dieselbe dem Crayß zu Praejuditz in einigerley wege außschlagen möchten / außtrücklich bedingt / vnd jhre in voriger Resolution befindliche reservata, dargegen gesetzt / vnd anhero widerholet haben wolte.
Diesem nach hetten der Crayß Gesandten Principalen sich gewiß versehen gehabt / es würden bey der Generaln Deputirten zumal auff obige deß Crayses postulata, vnd oblationes, sich mit vnderschiedlicher vollkommener Resolution / mit guter Ordnung / herauß gelassen haben / so hetten sie doch jhnen stracks das Widerspiel gefallen lassen / solten sie nun hierunter etwan dieses in Consideration gezogen haben / ob wolte es der hohe Respect / gegen der Kayserl. Majest. nicht zulassen / sich deß Crayses Procedur vnnd Ordnung vberall zu accommodiren / so bezeugten Fürsten vnnd Stände per expressum hiemit / daß sie jederzeit solchen Respect in hoher Obacht gehalten / vnd begehrten nochmals darvon nicht abzustehen / gestalt sie dann dero Behuff / vnd zu Abwendung aller vngleichen Gedancken / hiemit sich erkläreten / vnd bewilligen / daß vffm fall erfolgten Implementen alles deß jenigen / so der Crayß beydes zu Hauptwerck / vnd wegen desselben Versicherung gesucht / sie jhr geworbenes Kriegsvolck ohn einige Beding vnd Anhang abschaffen / vnd niemandt vberlassen wöllen / anreichende aber die Zeit / wann solche Licentirung zu Werck solle gerichtet werden / vnnd den modum, wie es darmit zuhalten / obwol die Königl. Majest. zu Dennemarck / rc. als Crayß Obrister / nebens Fürsten vnd Ständen nicht vnbillich erachteten / solches auch ordo naturae erforderte / daß von den Generaln insonder heit der Liga vnd Bayerischen Armee / mit Abführung jhrer Armaden der anfang gemacht / so solte doch J. Königl. May. oder Crayß Ständen nicht zuentgegen seyn / daß nach vollnzogenen Tractaten / die widrigen vnnd deß Crayses Armeen zugleich abgeführet / vnd abgedancket würden / erbieten sich auch der Rö. Keys. May. zu Ehren mit der Abführung vnd Abdanckung es also anzustellẽ / daß sie den ersten anfang mit einem Regiment machen wölten / darauff die beyde Generaln widerumb ein jeder / auch ein Regiment in gleicher Anzahl / ausserhalb deß Crayses abführen / vnd dasselbe zu licentiren / vnd ferner damit zu solcher Ordnung wechselweiß zuverfahren / biß auff die letztezwey Regiment / die solten dann zugleich abgedanckt werden. Dann obwol die Röm. Key. M. auch Chur-Fürsten vnd Stände keine Diffidentz gesetzt würde / weil aber jedoch bekandt / wann gleich die Keyserliche Majest. auff der Evangelischen Stände suppliciren / die Billichkeit verfügen wöllen / auch dero Behuff zumehrmalen gerechte Ordinantz angeschaffet / dennoch die der Liga zugethane hohe Officirer / dem keine Parition noch Vollnziehung geleistet / so verhofften sie vngütlich nicht verdacht zu wer-
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