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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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aber Minden vnnd Höxter anlangete / wolte der Graff von Tilly zuforderst deß Events mit deß Crayses Volcks Licentirung vnnd dessen Richtigkeit erwarten / vnd alsdann dieser beyder Stätt halber ebenmässig / wie in anderm sich der Gebühr zuerklären wissen. Darbey der König in Dennemarck sampt Fürsten vnnd Ständen deß Crayses / die Keyseil, Mayest. dero gehorsame Chur-Fürsten vnnd Stände vnnd beyde Generalen in solchem Discredit vnnd Mißtrawen verhoffentlich nicht halten würden / daß auff vorhergehende deß Crayses Disarmirung Jhre Keyserl. May. vnd dero Generalen / oder jemanden von jhrentwegen diesen jhren wolerwogenen Erklärungen vnd Zusagen zuwider handeln / vnd in den Crayß mit Execution / oder sonst mit Kriegsmacht / ohn newe befugte Vrsachen zusetzen sich vnderstehen / oder gemeint seyn solten. Daß aber der Crayß sich anmassete / bey dem zweyten Forderungspuncten / die Kriegskosten vnnd Schaden vnnd alle ablata so nicht mehr in rerum natura weren / von Jhrer Keyserl. Majest. vnd den Generalen zu begehren / solches käme den Gesandten billich frembd vor / vnd würde es Keyserl. Majest. welche deß Crayses Armatur jederzeit verbotten / solches Vbel / vnnd als wann es zu Schmälerung dero Hoheit gereiche / anuffnehmen: Inmassen auch ohne das / da es mit dieser Schaden Forderung die Beschaffenheit hette / daß der Crayß einigen Fug oder Recht darzu praetendiren köndte / dergleichen Forderung gegen die Keyserl. Majest. also bewandt weren / daß dieselbe zu dieser Handlung / da man nur de exonerando circulo tractierte / nicht gehörig / wie solches die Reichs Constitutiones vnd güldene Bull außtrücklich vermögten.

Derowegen die Crayß Gesandten leichtlich zuerachten / daß dißfalls nicht weniger / als sie in andern Puncten gethan zuhaben vermeinten / den Reichs Constitutionen nachzugehen / vnd die Churfürstliche Interponenten weder in diesem noch bey dem vierdten postulato in den angezogenen Key. Mandat. Commissions-vnd Visitations Sachen zubeunruhigen gewesen / angesehen auß der letzten Erklärungs Schrifft deß Crayses erschiene / daß sie sich auff die von jhnen vbergangene Tillische Puncten nicht einzulassen begehrten / mit vermelden sie rechtmässtge Vrsachen hetten / warumb sie darzu nicht verstehen könten. Nun befinde sich vnder denselben vnbeantworteten Puncten auch dieser / daß Fürsten vnd Stände deß Crayses / die Cathol. Geistliche mit vnherkommenen Juramenten vnnd Attentaten nicht beschweren / vnd also zu den angezogenen Keyserlichen Mandaten vnd andern Processen nit selbst Vrsach geben solten.

Dannenhero leichtlich zuschliessen / wann es mit der Geistlichen Sachen also beschaffen seyn solte / daß es mit denen darauß entstehenden Keyserlichen Mandaten vnnd Commissionen ein gleichmässige Meynung haben müßte: Zu geschweigen daß dergleichen Suchen vnd Extensiones deß Religionfriedens nicht zu dieser engen Particular Versamblung / sondern zu einem allgemeinen Reichstag gehörig.

Hierumb sie in diesem vnnd allem vbrigen gegen deß Crayses Postulata dieser seits eingereichte Offerta, vnd gegen deß Crayses Offerten dieser seits eingegebene Postulata setzten / mit der Erklärung / daß sie vber diß alles der Churfürstlichen Interponenten Vorschläge / mit wenigem Vorbehalt acceptiren / vnd dem Crayß sich noch mehrer bequemen wolten: Da aber solches Fürsten vnd Ständen deß Crayses noch nicht annemblich / vnd sie die Churf. Vorschläge in Wind zuschlagen gemeinet / könte man nicht sehen / wie deß Crayß Gesandten sich jrer Protestation mit Fug gebrauchen könten. Dahero die Tillische Gesandten solchem vermeinten Protestiren hiermit außtrücklich widersprechen vnnd nicht geständig weren / daß es an friedfertiger Bequemung dieser seits im geringsten jemals gemangelt / oder daß sie die geringste Schuld zu dieses Interpositionwercks Zerschlagung tragen solten. Berufften sich dißfalls auff die bißhero verübte Acta vnnd Actitata, vnd reprotestierten noch mals durch den Allerhöchsten Gott / vor der gantzen Welt / daß sie es trewlich vnd auffrichtig gemeinet / die Widerbringung deß edlen Friedens vnd rechtschaffener Vertrawlichkeit eyfferig gesucht / vnd daß Fürsten vnd Stände deß Crayses oder dero Gesandten ihrem obligenden schweren Beruff vnd Ampt / zu Widerbringung deß Friedens vnd deß Crayses gemeiner Sicherheit vnd Wolfahrt biß dahero kein Genügen geleistet / sondern bey so stattlicher Veranlassung beyder Generalen / zuforderst aber der Churfürstlichen Interponenten so wol gemeinter Interposition / dessen alles hindan gesetzt / sich selbsten vnd diesen Crayß / so jämmerlich praecipitierten. Dannenhero sie vor Gott / der Key. M. allen friedliebenden Chur-Fürsten vnd Ständen deß gantzen Reichs / ja der werthen Christenheit vnnd gantzen Posterität / an allem hierauß weiter erfolgenden Vnheil vnd Blutvergiessen keines wegs entschuldiget seyn möchten. Darüber die Tillische Gesandte noch malen protestierten vnnd reprotestirten / so wol auch Jhrer Key. May. als Hertzog Christians von Braunschweig vnd Lüneburg / wie auch ins gemein allen getrewen Chur-vnd Fürsten / so dann beyden Keyserlichen Generaln alle jhre zustehende Notturfft vnd Recht hiermit per expressum vorbehielten.

Endliche Resolution der Crayß-Gesandten auff der Tillischen Conclusion-Schrifft. Auff diese Schrifft haben die Crayß Gesandten den 15. Febr. St. V. sich widerumb gegen den Churfürstlichen Interponenten Schrifftlich also resolvirt:

Demnach sie von den Gegentheilen abermals vngleicher Proceduren / so wol in materialibus als formalibus, vnd noch vielmehr / daß sie auff den Extremiteten bestünden / beschuldiget werden wolten / seye jhnen solches an statt jhrer Herrschafften nicht wenig zu Gemüth ganzen: Sintemal wie auß den Acten erweißlich / sie nit motu proprio, sondern auff Gutachten der Interponenten jhre Friedensmittel vbergeben / vnd ob wol darauff im Nahmen der Generalen an statt ver-

aber Minden vnnd Höxter anlangete / wolte der Graff von Tilly zuforderst deß Events mit deß Crayses Volcks Licentirung vnnd dessen Richtigkeit erwarten / vnd alsdann dieser beyder Stätt halber ebenmässig / wie in anderm sich der Gebühr zuerklären wissen. Darbey der König in Dennemarck sampt Fürsten vnnd Ständen deß Crayses / die Keyseil, Mayest. dero gehorsame Chur-Fürsten vnnd Stände vnnd beyde Generalen in solchem Discredit vnnd Mißtrawen verhoffentlich nicht halten würden / daß auff vorhergehende deß Crayses Disarmirung Jhre Keyserl. May. vnd dero Generalen / oder jemanden von jhrentwegen diesen jhren wolerwogenen Erklärungen vnd Zusagen zuwider handeln / vnd in den Crayß mit Execution / oder sonst mit Kriegsmacht / ohn newe befugte Vrsachen zusetzen sich vnderstehen / oder gemeint seyn solten. Daß aber der Crayß sich anmassete / bey dem zweyten Forderungspuncten / die Kriegskosten vnnd Schaden vnnd alle ablata so nicht mehr in rerum natura weren / von Jhrer Keyserl. Majest. vnd den Generalen zu begehren / solches käme den Gesandten billich frembd vor / vnd würde es Keyserl. Majest. welche deß Crayses Armatur jederzeit verbotten / solches Vbel / vnnd als wann es zu Schmälerung dero Hoheit gereiche / anuffnehmen: Inmassen auch ohne das / da es mit dieser Schaden Forderung die Beschaffenheit hette / daß der Crayß einigen Fug oder Recht darzu praetendiren köndte / dergleichen Forderung gegen die Keyserl. Majest. also bewandt weren / daß dieselbe zu dieser Handlung / da man nur de exonerando circulo tractierte / nicht gehörig / wie solches die Reichs Constitutiones vnd güldene Bull außtrücklich vermögten.

Derowegen die Crayß Gesandten leichtlich zuerachten / daß dißfalls nicht weniger / als sie in andern Puncten gethan zuhaben vermeinten / den Reichs Constitutionen nachzugehen / vnd die Churfürstliche Interponenten weder in diesem noch bey dem vierdten postulato in den angezogenen Key. Mandat. Commissions-vnd Visitations Sachen zubeunruhigen gewesen / angesehen auß der letzten Erklärungs Schrifft deß Crayses erschiene / daß sie sich auff die von jhnen vbergangene Tillische Puncten nicht einzulassen begehrten / mit vermelden sie rechtmässtge Vrsachen hetten / warumb sie darzu nicht verstehen könten. Nun befinde sich vnder denselben vnbeantworteten Puncten auch dieser / daß Fürsten vnd Stände deß Crayses / die Cathol. Geistliche mit vnherkommenen Juramenten vnnd Attentaten nicht beschweren / vnd also zu den angezogenen Keyserlichen Mandaten vnd andern Processen nit selbst Vrsach geben solten.

Dannenhero leichtlich zuschliessen / wann es mit der Geistlichen Sachen also beschaffen seyn solte / daß es mit denen darauß entstehenden Keyserlichen Mandaten vnnd Commissionen ein gleichmässige Meynung haben müßte: Zu geschweigen daß dergleichen Suchen vnd Extensiones deß Religionfriedens nicht zu dieser engen Particular Versamblung / sondern zu einem allgemeinen Reichstag gehörig.

Hierumb sie in diesem vnnd allem vbrigen gegen deß Crayses Postulata dieser seits eingereichte Offerta, vnd gegen deß Crayses Offerten dieser seits eingegebene Postulata setzten / mit der Erklärung / daß sie vber diß alles der Churfürstlichen Interponenten Vorschläge / mit wenigem Vorbehalt acceptiren / vnd dem Crayß sich noch mehrer bequemen wolten: Da aber solches Fürsten vnd Ständen deß Crayses noch nicht annemblich / vnd sie die Churf. Vorschläge in Wind zuschlagen gemeinet / könte man nicht sehen / wie deß Crayß Gesandten sich jrer Protestation mit Fug gebrauchen könten. Dahero die Tillische Gesandten solchem vermeinten Protestiren hiermit außtrücklich widersprechen vnnd nicht geständig weren / daß es an friedfertiger Bequemung dieser seits im geringsten jemals gemangelt / oder daß sie die geringste Schuld zu dieses Interpositionwercks Zerschlagung tragen solten. Berufften sich dißfalls auff die bißhero verübte Acta vnnd Actitata, vnd reprotestierten noch mals durch den Allerhöchsten Gott / vor der gantzen Welt / daß sie es trewlich vnd auffrichtig gemeinet / die Widerbringung deß edlen Friedens vnd rechtschaffener Vertrawlichkeit eyfferig gesucht / vnd daß Fürsten vnd Stände deß Crayses oder dero Gesandten ihrem obligenden schweren Beruff vnd Ampt / zu Widerbringung deß Friedens vnd deß Crayses gemeiner Sicherheit vnd Wolfahrt biß dahero kein Genügen geleistet / sondern bey so stattlicher Veranlassung beyder Generalen / zuforderst aber der Churfürstlichen Interponenten so wol gemeinter Interposition / dessen alles hindan gesetzt / sich selbsten vnd diesen Crayß / so jämmerlich praecipitierten. Dannenhero sie vor Gott / der Key. M. allen friedliebenden Chur-Fürsten vnd Ständen deß gantzen Reichs / ja der werthen Christenheit vnnd gantzen Posterität / an allem hierauß weiter erfolgenden Vnheil vnd Blutvergiessen keines wegs entschuldiget seyn möchten. Darüber die Tillische Gesandte noch malen protestierten vnnd reprotestirten / so wol auch Jhrer Key. May. als Hertzog Christians von Braunschweig vnd Lüneburg / wie auch ins gemein allen getrewen Chur-vnd Fürsten / so dann beyden Keyserlichen Generaln alle jhre zustehende Notturfft vnd Recht hiermit per expressum vorbehielten.

Endliche Resolution der Crayß-Gesandten auff der Tillischen Conclusion-Schrifft. Auff diese Schrifft haben die Crayß Gesandten den 15. Febr. St. V. sich widerumb gegen den Churfürstlichen Interponenten Schrifftlich also resolvirt:

Demnach sie von den Gegentheilen abermals vngleicher Proceduren / so wol in materialibus als formalibus, vnd noch vielmehr / daß sie auff den Extremiteten bestünden / beschuldiget werden wolten / seye jhnen solches an statt jhrer Herrschafften nicht wenig zu Gemüth ganzen: Sintemal wie auß den Acten erweißlich / sie nit motu proprio, sondern auff Gutachten der Interponenten jhre Friedensmittel vbergeben / vnd ob wol darauff im Nahmen der Generalen an statt ver-

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aber Minden vnnd Höxter anlangete / wolte der Graff von Tilly zuforderst deß                      Events mit deß Crayses Volcks Licentirung vnnd dessen Richtigkeit erwarten / vnd                      alsdann dieser beyder Stätt halber ebenmässig / wie in anderm sich der Gebühr                      zuerklären wissen. Darbey der König in Dennemarck sampt Fürsten vnnd Ständen deß                      Crayses / die Keyseil, Mayest. dero gehorsame Chur-Fürsten vnnd Stände vnnd                      beyde Generalen in solchem Discredit vnnd Mißtrawen verhoffentlich nicht halten                      würden / daß auff vorhergehende deß Crayses Disarmirung Jhre Keyserl. May. vnd                      dero Generalen / oder jemanden von jhrentwegen diesen jhren wolerwogenen                      Erklärungen vnd Zusagen zuwider handeln / vnd in den Crayß mit Execution / oder                      sonst mit Kriegsmacht / ohn newe befugte Vrsachen zusetzen sich vnderstehen /                      oder gemeint seyn solten. Daß aber der Crayß sich anmassete / bey dem zweyten                      Forderungspuncten / die Kriegskosten vnnd Schaden vnnd alle ablata so nicht mehr                      in rerum natura weren / von Jhrer Keyserl. Majest. vnd den Generalen zu begehren                      / solches käme den Gesandten billich frembd vor / vnd würde es Keyserl. Majest.                      welche deß Crayses Armatur jederzeit verbotten / solches Vbel / vnnd als wann es                      zu Schmälerung dero Hoheit gereiche / anuffnehmen: Inmassen auch ohne das / da                      es mit dieser Schaden Forderung die Beschaffenheit hette / daß der Crayß einigen                      Fug oder Recht darzu praetendiren köndte / dergleichen Forderung gegen die                      Keyserl. Majest. also bewandt weren / daß dieselbe zu dieser Handlung / da man                      nur de exonerando circulo tractierte / nicht gehörig / wie solches die Reichs                      Constitutiones vnd güldene Bull außtrücklich vermögten.</p>
          <p>Derowegen die Crayß Gesandten leichtlich zuerachten / daß dißfalls nicht weniger                      / als sie in andern Puncten gethan zuhaben vermeinten / den Reichs                      Constitutionen nachzugehen / vnd die Churfürstliche Interponenten weder in                      diesem noch bey dem vierdten postulato in den angezogenen Key. Mandat.                      Commissions-vnd Visitations Sachen zubeunruhigen gewesen / angesehen auß der                      letzten Erklärungs Schrifft deß Crayses erschiene / daß sie sich auff die von                      jhnen vbergangene Tillische Puncten nicht einzulassen begehrten / mit vermelden                      sie rechtmässtge Vrsachen hetten / warumb sie darzu nicht verstehen könten. Nun                      befinde sich vnder denselben vnbeantworteten Puncten auch dieser / daß Fürsten                      vnd Stände deß Crayses / die Cathol. Geistliche mit vnherkommenen Juramenten                      vnnd Attentaten nicht beschweren / vnd also zu den angezogenen Keyserlichen                      Mandaten vnd andern Processen nit selbst Vrsach geben solten.</p>
          <p>Dannenhero leichtlich zuschliessen / wann es mit der Geistlichen Sachen also                      beschaffen seyn solte / daß es mit denen darauß entstehenden Keyserlichen                      Mandaten vnnd Commissionen ein gleichmässige Meynung haben müßte: Zu geschweigen                      daß dergleichen Suchen vnd Extensiones deß Religionfriedens nicht zu dieser                      engen Particular Versamblung / sondern zu einem allgemeinen Reichstag gehörig.</p>
          <p>Hierumb sie in diesem vnnd allem vbrigen gegen deß Crayses Postulata dieser seits                      eingereichte Offerta, vnd gegen deß Crayses Offerten dieser seits eingegebene                      Postulata setzten / mit der Erklärung / daß sie vber diß alles der                      Churfürstlichen Interponenten Vorschläge / mit wenigem Vorbehalt acceptiren /                      vnd dem Crayß sich noch mehrer bequemen wolten: Da aber solches Fürsten vnd                      Ständen deß Crayses noch nicht annemblich / vnd sie die Churf. Vorschläge in                      Wind zuschlagen gemeinet / könte man nicht sehen / wie deß Crayß Gesandten sich                      jrer Protestation mit Fug gebrauchen könten. Dahero die Tillische Gesandten                      solchem vermeinten Protestiren hiermit außtrücklich widersprechen vnnd nicht                      geständig weren / daß es an friedfertiger Bequemung dieser seits im geringsten                      jemals gemangelt / oder daß sie die geringste Schuld zu dieses                      Interpositionwercks Zerschlagung tragen solten. Berufften sich dißfalls auff die                      bißhero verübte Acta vnnd Actitata, vnd reprotestierten noch mals durch den                      Allerhöchsten Gott / vor der gantzen Welt / daß sie es trewlich vnd auffrichtig                      gemeinet / die Widerbringung deß edlen Friedens vnd rechtschaffener                      Vertrawlichkeit eyfferig gesucht / vnd daß Fürsten vnd Stände deß Crayses oder                      dero Gesandten ihrem obligenden schweren Beruff vnd Ampt / zu Widerbringung deß                      Friedens vnd deß Crayses gemeiner Sicherheit vnd Wolfahrt biß dahero kein                      Genügen geleistet / sondern bey so stattlicher Veranlassung beyder Generalen /                      zuforderst aber der Churfürstlichen Interponenten so wol gemeinter Interposition                      / dessen alles hindan gesetzt / sich selbsten vnd diesen Crayß / so jämmerlich                      praecipitierten. Dannenhero sie vor Gott / der Key. M. allen friedliebenden                      Chur-Fürsten vnd Ständen deß gantzen Reichs / ja der werthen Christenheit vnnd                      gantzen Posterität / an allem hierauß weiter erfolgenden Vnheil vnd                      Blutvergiessen keines wegs entschuldiget seyn möchten. Darüber die Tillische                      Gesandte noch malen protestierten vnnd reprotestirten / so wol auch Jhrer Key.                      May. als Hertzog Christians von Braunschweig vnd Lüneburg / wie auch ins gemein                      allen getrewen Chur-vnd Fürsten / so dann beyden Keyserlichen Generaln alle jhre                      zustehende Notturfft vnd Recht hiermit per expressum vorbehielten.</p>
          <p><note place="right">Endliche Resolution der Crayß-Gesandten auff der                          Tillischen Conclusion-Schrifft.</note> Auff diese Schrifft haben die Crayß                      Gesandten den 15. Febr. St. V. sich widerumb gegen den Churfürstlichen                      Interponenten Schrifftlich also resolvirt:</p>
          <p>Demnach sie von den Gegentheilen abermals vngleicher Proceduren / so wol in                      materialibus als formalibus, vnd noch vielmehr / daß sie auff den Extremiteten                      bestünden / beschuldiget werden wolten / seye jhnen solches an statt jhrer                      Herrschafften nicht wenig zu Gemüth ganzen: Sintemal wie auß den Acten                      erweißlich / sie nit motu proprio, sondern auff Gutachten der Interponenten jhre                      Friedensmittel vbergeben / vnd ob wol darauff im Nahmen der Generalen an statt                              ver-
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Majest. vnd den Generalen zu begehren / solches käme den Gesandten billich frembd vor / vnd würde es Keyserl. Majest. welche deß Crayses Armatur jederzeit verbotten / solches Vbel / vnnd als wann es zu Schmälerung dero Hoheit gereiche / anuffnehmen: Inmassen auch ohne das / da es mit dieser Schaden Forderung die Beschaffenheit hette / daß der Crayß einigen Fug oder Recht darzu praetendiren köndte / dergleichen Forderung gegen die Keyserl. Majest. also bewandt weren / daß dieselbe zu dieser Handlung / da man nur de exonerando circulo tractierte / nicht gehörig / wie solches die Reichs Constitutiones vnd güldene Bull außtrücklich vermögten. Derowegen die Crayß Gesandten leichtlich zuerachten / daß dißfalls nicht weniger / als sie in andern Puncten gethan zuhaben vermeinten / den Reichs Constitutionen nachzugehen / vnd die Churfürstliche Interponenten weder in diesem noch bey dem vierdten postulato in den angezogenen Key. Mandat. Commissions-vnd Visitations Sachen zubeunruhigen gewesen / angesehen auß der letzten Erklärungs Schrifft deß Crayses erschiene / daß sie sich auff die von jhnen vbergangene Tillische Puncten nicht einzulassen begehrten / mit vermelden sie rechtmässtge Vrsachen hetten / warumb sie darzu nicht verstehen könten. Nun befinde sich vnder denselben vnbeantworteten Puncten auch dieser / daß Fürsten vnd Stände deß Crayses / die Cathol. Geistliche mit vnherkommenen Juramenten vnnd Attentaten nicht beschweren / vnd also zu den angezogenen Keyserlichen Mandaten vnd andern Processen nit selbst Vrsach geben solten. Dannenhero leichtlich zuschliessen / wann es mit der Geistlichen Sachen also beschaffen seyn solte / daß es mit denen darauß entstehenden Keyserlichen Mandaten vnnd Commissionen ein gleichmässige Meynung haben müßte: Zu geschweigen daß dergleichen Suchen vnd Extensiones deß Religionfriedens nicht zu dieser engen Particular Versamblung / sondern zu einem allgemeinen Reichstag gehörig. Hierumb sie in diesem vnnd allem vbrigen gegen deß Crayses Postulata dieser seits eingereichte Offerta, vnd gegen deß Crayses Offerten dieser seits eingegebene Postulata setzten / mit der Erklärung / daß sie vber diß alles der Churfürstlichen Interponenten Vorschläge / mit wenigem Vorbehalt acceptiren / vnd dem Crayß sich noch mehrer bequemen wolten: Da aber solches Fürsten vnd Ständen deß Crayses noch nicht annemblich / vnd sie die Churf. Vorschläge in Wind zuschlagen gemeinet / könte man nicht sehen / wie deß Crayß Gesandten sich jrer Protestation mit Fug gebrauchen könten. Dahero die Tillische Gesandten solchem vermeinten Protestiren hiermit außtrücklich widersprechen vnnd nicht geständig weren / daß es an friedfertiger Bequemung dieser seits im geringsten jemals gemangelt / oder daß sie die geringste Schuld zu dieses Interpositionwercks Zerschlagung tragen solten. Berufften sich dißfalls auff die bißhero verübte Acta vnnd Actitata, vnd reprotestierten noch mals durch den Allerhöchsten Gott / vor der gantzen Welt / daß sie es trewlich vnd auffrichtig gemeinet / die Widerbringung deß edlen Friedens vnd rechtschaffener Vertrawlichkeit eyfferig gesucht / vnd daß Fürsten vnd Stände deß Crayses oder dero Gesandten ihrem obligenden schweren Beruff vnd Ampt / zu Widerbringung deß Friedens vnd deß Crayses gemeiner Sicherheit vnd Wolfahrt biß dahero kein Genügen geleistet / sondern bey so stattlicher Veranlassung beyder Generalen / zuforderst aber der Churfürstlichen Interponenten so wol gemeinter Interposition / dessen alles hindan gesetzt / sich selbsten vnd diesen Crayß / so jämmerlich praecipitierten. Dannenhero sie vor Gott / der Key. M. allen friedliebenden Chur-Fürsten vnd Ständen deß gantzen Reichs / ja der werthen Christenheit vnnd gantzen Posterität / an allem hierauß weiter erfolgenden Vnheil vnd Blutvergiessen keines wegs entschuldiget seyn möchten. Darüber die Tillische Gesandte noch malen protestierten vnnd reprotestirten / so wol auch Jhrer Key. May. als Hertzog Christians von Braunschweig vnd Lüneburg / wie auch ins gemein allen getrewen Chur-vnd Fürsten / so dann beyden Keyserlichen Generaln alle jhre zustehende Notturfft vnd Recht hiermit per expressum vorbehielten. Auff diese Schrifft haben die Crayß Gesandten den 15. Febr. St. V. sich widerumb gegen den Churfürstlichen Interponenten Schrifftlich also resolvirt: Endliche Resolution der Crayß-Gesandten auff der Tillischen Conclusion-Schrifft. Demnach sie von den Gegentheilen abermals vngleicher Proceduren / so wol in materialibus als formalibus, vnd noch vielmehr / daß sie auff den Extremiteten bestünden / beschuldiget werden wolten / seye jhnen solches an statt jhrer Herrschafften nicht wenig zu Gemüth ganzen: Sintemal wie auß den Acten erweißlich / sie nit motu proprio, sondern auff Gutachten der Interponenten jhre Friedensmittel vbergeben / vnd ob wol darauff im Nahmen der Generalen an statt ver-

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1011. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1138>, abgerufen am 23.11.2024.