Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.trewlich vnd gut gemeinet / vnd sich dahin zu bemühen erbotten / daß J. K. M. Gnad vnd Huld widerumb erlangt werden / vnd Hertzog Johann Ernst zur Außsöhnung kommen möge. Noch weniger aber hetten vermutet / daß Hertzog Johann Ernst vnd etliche andere seine Brüder alle Devotion / Gelübde vnd Pflicht / damit sie J. K. May. obligirt / gantz hindan setzen / in dero Erb-Fürstenthumb vnd Land mit Krigs Macht rucken / an theils Orthen jhnen huldigen lassen / sich gleichsamb offentlich für J. K. M. Feind erklären / die jenige Jhrer Key. May. Vnderthanen / welche er / Churfürst / hiebevor wider zu Jhrer May. Gehorsamb disponirt / zum Abfall bewegen / dardurch jhre Privilegia / Mayestät Briff / vnd andere / jnen wider zu wegen gebrachte Freyheiten in Gefahr setzen / vnnd also seyn / Churfürsten / damals erlangte Victoriam zu nicht machen: am allerwenigsten aber jhm einbilden / oder Hertzog Johann Ernsten zutrawen können / daß man sich mit dem Manßfelder / als einem Aechter / coniungiren / dem Kriegsvolck fürter in das Marggraffthumb Mähren / vnd endlich gar in Vngarn begeben / Jhrer Keys. May. molestiren / daselbst offentlich bekriegen / vnnd mit solchen Consiliis vnd Vorsatz vmbgehen sollen / wie man nicht allein das Hauß Oesterreich / sondern auch seyn Chur-Hauß ruiniren / vnd demselben Wehe thun möge. Welches zwar dann nun mehr nicht mehr heimblich / sondern bey dem bekanten Treffen zwischen Tilli vnnd deß Nider Sächsischen Crayses Armeen / genugsamb offenbar worden / vnd würden seyn / Churfürstens / Land vnnd Vnderthanen wol empfunden haben / was für einen Durchzug durch den Türingischen Crayß vnnd andere seine Land man für gehabt / wann es nicht durch die beschehene Niderlag vorkommen vnnd der aller höchst es abgewendet: So were auch nun mehr laut worden / worauff die verfangliche Anstellung einer Lands Defension im Fürstenthumb Weymar / vnd andern mehr Orthen / darumb er Hertzog Wilhelm sich nicht wenig bemühet / angesehen gewesen. Welches alles aber er dahin vnnd zu derer verantwortung stelle / die zu dergleichen vnrechtmässigen Sachen rathen vnnd Beförderung thun helffen / müsste es also gehen lassen / vnd sich dessen trösten / daß es an trewhertzigem Abmahnen nicht gemangelt / das Sprichwort aber wahr befunden / wem nicht zu rathen / dem seye auch nicht zu helffen: Er Churfürst / hette alles das jenige gethan / so sich nur thun lassen wollen / vnnd eine Hoffnung gemacht / dardurch zu remediren / auch zu dem End seine Lehen-Briff bißhero in der Key. Cantzley vnaußgefertiget ligen lassen / damit nichts newes darinnen vorgehen möchte / befunde aber / daß es alles vergeblich / welches sie Göttlicher Allmacht befehlen. Hertzog Wilhelm von Sachsen Weymar Gesinnen an Landgraff Georgen zu Hessen. Von diesem Churfürstlichen vnd dem vorigen Keyserlichen Schreiben / hat Hertzog Wilhelm den 6. Octobris Landgraff Georgen von Hessen Darmstadt / Abschrifften zu geschickt / vnd darbey ferners bey jm angebracht; Dieweil er nicht zweiffele er / Landgraff / würde der nahen Anverwandnuß / Erbeinigung / Erbverbrüderung vnd zwischen beyder seits Eltern hergebrachten guten Correspondentz vnd Freundschafft wegen solche J. Kay. May. vngnad nicht gern vermercken / noch seinem Brudern gönnen / dz er in dieselbe fallen solte: So gelangete an jn sein Bitten / er wolle seinem eltesten Bruder vnd jhm den Freund-Vetterlichen willen erweisen / vnd bey J. K. M. intercedendo berührte Vngnad kehren vnd wenden helffen / etc. Landgraff Georgen Antwort Schreiben an Hertzog Wilhelmen zu Sachsen Weymar. Hierauff hat Landgr. Georg also geantwortet; Wie er jhme Hertzog Wilhelmen / der nahen Freundlichen verwandnuß nach zu allen trewen Diensten jederzeit bereit vnd willig were vnd bltebe / also hette er nicht vnderlassen / die Sachen in reiffe Berathschlagung zu ziehen: Vnd trüge zuvordest mit seinem Fürstlichen Hauß / dieses zustands halben / ein wahres freundliches Mitleiden: Dann ohnschwer zu erachten / wann die Keyserliche Achts Erklärung würcklich erfolgen solte / was es neben dem grossen Schimpff vnnd Spott / auch Jhme Hertzog Wilhelmen vnd allen seinen Brüdern für Weiterung / Schaden vnd Nachtheil bringen würde: besorglich weit häuffiger vnd mehrer / dann fast vor dießmal geglaubt vnd darfür gehalten werden möchte / gestalt newliche vnd alte Exempla in zimblicher Anzal vorhanden weren. Könne demnach jn seiner tragenden Sorgfalt so wenig verdencken / daß er Landgraff viel mehr loben vnd preisen müsse / wann er es wol zu Hertzen nehme / vnnd auff alle verantwortliche Verhüt-vnnd Abwendungs wege vnnd Mittel / nach eusserstem Vermögen in zeiten seine Gedancken richte. Nach dem aber Er Landgr. noch nicht verstehe wessen sich Hertzog Johann Ernst / auff die so ernstliche Keyserliche vnd Churf. Sächsische Abmahnung Schreiben resolvirt / vnd dann jm Landgr. etwz zweiffelhafftig vorkomme / ob vnd was seine vorbittliche Schreiben viel fruchten würden / wann Hertzog Joh. Ernst zu keinem Wandel seiner bißherigen Kriegs vbungen verstehen solte / ohne dz auch jhm Landgr. als einen angehenden Jungen Regenten bedeucklich / andern seinen Miterbverbrüderten vnd Miterbvereinigten höhern vnd eltern Herrn vnd Freunden / mit einem absonderlichen Intercession Schreeiben vorzugreiffen: So stelle er in sein Hertzog Wilh. gute Gelegenheit / ob jm gefällig / jm von seines Brudern endlicher Gemüths Meinung / so wol auch von anderer ohne zweiffel gleichfalls ersuchter Chur vnd Fürsten Erklärungen / mehrere Avisation widerfaren zu lassen. Wiewol er Landgr. dann bey dieser wenigkeit seiner Jahr vmb die K. M. sich grossen verdiensts nit rühme / dahero auch auff den Effect seiner Intercessionen die geringste Vertröstung nit wol geben könne: Dannoch aber so gedencke er von anderen Erbverbrüderten vnnd Erbvereinigten vorbit[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]licher Entschliessung sich nit leitlich abzusondern / wann sich nur vorhin Hertzog Joh. Ernst zu gehorsambster Accommodirung gegen das Ober-Haupt geneigt erklären vnd erweisen / vnd also den auff seine Fürstliche Lineam nahenden grossen vnheil selbst mit vorbiegen helffen wolte / etc. Weil nu Hertzog Joh. Ernst / dieser Schrifft wechslung / so seinet wegen geschehen / vngeachtet / in seinem vorhaben fortgefahren / were ohne trewlich vnd gut gemeinet / vñ sich dahin zu bemühen erbotten / daß J. K. M. Gnad vnd Huld widerumb erlangt werden / vñ Hertzog Johañ Ernst zur Außsöhnung kom̃en möge. Noch weniger aber hetten vermutet / daß Hertzog Johann Ernst vnd etliche andere seine Brüder alle Devotion / Gelübde vnd Pflicht / damit sie J. K. May. obligirt / gantz hindan setzen / in dero Erb-Fürstenthumb vñ Land mit Krigs Macht rucken / an theils Orthen jhnen huldigen lassen / sich gleichsamb offentlich für J. K. M. Feind erklären / die jenige Jhrer Key. May. Vnderthanen / welche er / Churfürst / hiebevor wider zu Jhrer May. Gehorsamb disponirt / zum Abfall bewegen / dardurch jhre Privilegia / Mayestät Briff / vnd andere / jnen wider zu wegen gebrachte Freyheiten in Gefahr setzen / vnnd also seyn / Churfürsten / damals erlangte Victoriam zu nicht machen: am allerwenigsten aber jhm einbilden / oder Hertzog Johann Ernsten zutrawen können / daß man sich mit dem Manßfelder / als einem Aechter / coniungiren / dem Kriegsvolck fürter in das Marggraffthumb Mähren / vnd endlich gar in Vngarn begeben / Jhrer Keys. May. molestiren / daselbst offentlich bekriegen / vnnd mit solchen Consiliis vnd Vorsatz vmbgehen sollen / wie man nicht allein das Hauß Oesterreich / sondern auch seyn Chur-Hauß ruiniren / vnd demselben Wehe thun möge. Welches zwar dann nun mehr nicht mehr heimblich / sondern bey dem bekanten Treffen zwischen Tilli vnnd deß Nider Sächsischen Crayses Armeen / genugsamb offenbar worden / vnd würden seyn / Churfürstens / Land vnnd Vnderthanen wol empfunden haben / was für einen Durchzug durch den Türingischen Crayß vnnd andere seine Land man für gehabt / wann es nicht durch die beschehene Niderlag vorkommen vnnd der aller höchst es abgewendet: So were auch nun mehr laut worden / worauff die verfangliche Anstellung einer Lands Defension im Fürstenthumb Weymar / vnd andern mehr Orthen / darumb er Hertzog Wilhelm sich nicht wenig bemühet / angesehen gewesen. Welches alles aber er dahin vnnd zu derer verantwortung stelle / die zu dergleichen vnrechtmässigen Sachen rathen vnnd Beförderung thun helffen / müsste es also gehen lassen / vnd sich dessen trösten / daß es an trewhertzigem Abmahnen nicht gemangelt / das Sprichwort aber wahr befunden / wem nicht zu rathen / dem seye auch nicht zu helffen: Er Churfürst / hette alles das jenige gethan / so sich nur thun lassen wollen / vnnd eine Hoffnung gemacht / dardurch zu remediren / auch zu dem End seine Lehen-Briff bißhero in der Key. Cantzley vnaußgefertiget ligen lassen / damit nichts newes darinnen vorgehen möchte / befunde aber / daß es alles vergeblich / welches sie Göttlicher Allmacht befehlen. Hertzog Wilhelm von Sachsen Weymar Gesinnen an Landgraff Georgen zu Hessen. Von diesem Churfürstlichen vnd dem vorigen Keyserlichen Schreiben / hat Hertzog Wilhelm den 6. Octobris Landgraff Georgen von Hessen Darmstadt / Abschrifften zu geschickt / vnd darbey ferners bey jm angebracht; Dieweil er nicht zweiffele er / Landgraff / würde der nahen Anverwandnuß / Erbeinigung / Erbverbrüderung vnd zwischen beyder seits Eltern hergebrachten guten Correspondentz vnd Freundschafft wegen solche J. Kay. May. vngnad nicht gern vermercken / noch seinem Brudern gönnen / dz er in dieselbe fallen solte: So gelangete an jn sein Bitten / er wolle seinem eltesten Bruder vnd jhm den Freund-Vetterlichen willen erweisen / vnd bey J. K. M. intercedendo berührte Vngnad kehren vnd wenden helffen / etc. Landgraff Georgen Antwort Schreiben an Hertzog Wilhelmen zu Sachsen Weymar. Hierauff hat Landgr. Georg also geantwortet; Wie er jhme Hertzog Wilhelmen / der nahen Freundlichen verwandnuß nach zu allen trewen Diensten jederzeit bereit vñ willig were vnd bltebe / also hette er nicht vnderlassen / die Sachen in reiffe Berathschlagung zu ziehen: Vnd trüge zuvordest mit seinem Fürstlichen Hauß / dieses zustands halben / ein wahres freundliches Mitleiden: Dañ ohnschwer zu erachten / wañ die Keyserliche Achts Erklärung würcklich erfolgen solte / was es neben dem grossen Schimpff vnnd Spott / auch Jhme Hertzog Wilhelmen vñ allen seinẽ Brüdern für Weiterung / Schaden vnd Nachtheil bringen würde: besorglich weit häuffiger vnd mehrer / dañ fast vor dießmal geglaubt vñ darfür gehaltẽ werden möchte / gestalt newliche vnd alte Exempla in zimblicher Anzal vorhanden weren. Könne demnach jn seiner tragenden Sorgfalt so wenig verdencken / daß er Landgraff viel mehr loben vnd preisen müsse / wañ er es wol zu Hertzen nehme / vnnd auff alle verantwortliche Verhüt-vnnd Abwendungs wege vnnd Mittel / nach eusserstem Vermögen in zeiten seine Gedancken richte. Nach dem aber Er Landgr. noch nicht verstehe wessen sich Hertzog Johañ Ernst / auff die so ernstliche Keyserliche vnd Churf. Sächsische Abmahnung Schreibẽ resolvirt / vnd dañ jm Landgr. etwz zweiffelhafftig vorkom̃e / ob vnd was seine vorbittliche Schreibẽ viel fruchtẽ würden / wann Hertzog Joh. Ernst zu keinem Wandel seiner bißherigen Kriegs vbungen verstehen solte / ohne dz auch jhm Landgr. als einẽ angehendẽ Jungen Regenten bedeucklich / andern seinen Miterbverbrüderten vnd Miterbvereinigten höhern vnd eltern Herrn vnd Freunden / mit einem absonderlichen Intercession Schreeibẽ vorzugreiffẽ: So stelle er in sein Hertzog Wilh. gute Gelegenheit / ob jm gefällig / jm von seines Brudern endlicher Gemüths Meinung / so wol auch von anderer ohne zweiffel gleichfalls ersuchter Chur vnd Fürsten Erklärungen / mehrere Avisatiõ widerfaren zu lassen. Wiewol er Landgr. dann bey dieser wenigkeit seiner Jahr vmb die K. M. sich grossen verdiensts nit rühme / dahero auch auff den Effect seiner Intercessionen die geringste Vertröstung nit wol geben könne: Dannoch aber so gedencke er von anderen Erbverbrüderten vnnd Erbvereinigtẽ vorbit[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]licher Entschliessung sich nit leitlich abzusondern / wañ sich nur vorhin Hertzog Joh. Ernst zu gehorsambster Accom̃odirung gegẽ das Ober-Haupt geneigt erklären vñ erweisen / vñ also dẽ auff seine Fürstliche Lineam nahenden grossen vnheil selbst mit vorbiegen helffen wolte / etc. Weil nu Hertzog Joh. Ernst / dieser Schrifft wechslung / so seinet wegen geschehen / vngeachtet / in seinem vorhaben fortgefahren / were ohne <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1189" n="1058"/> trewlich vnd gut gemeinet / vñ sich dahin zu bemühen erbotten / daß J. K. M. Gnad vnd Huld widerumb erlangt werden / vñ Hertzog Johañ Ernst zur Außsöhnung kom̃en möge. Noch weniger aber hetten vermutet / daß Hertzog Johann Ernst vnd etliche andere seine Brüder alle Devotion / Gelübde vnd Pflicht / damit sie J. K. May. obligirt / gantz hindan setzen / in dero Erb-Fürstenthumb vñ Land mit Krigs Macht rucken / an theils Orthen jhnen huldigen lassen / sich gleichsamb offentlich für J. K. M. Feind erklären / die jenige Jhrer Key. May. Vnderthanen / welche er / Churfürst / hiebevor wider zu Jhrer May. Gehorsamb disponirt / zum Abfall bewegen / dardurch jhre Privilegia / Mayestät Briff / vnd andere / jnen wider zu wegen gebrachte Freyheiten in Gefahr setzen / vnnd also seyn / Churfürsten / damals erlangte Victoriam zu nicht machen: am allerwenigsten aber jhm einbilden / oder Hertzog Johann Ernsten zutrawen können / daß man sich mit dem Manßfelder / als einem Aechter / coniungiren / dem Kriegsvolck fürter in das Marggraffthumb Mähren / vnd endlich gar in Vngarn begeben / Jhrer Keys. May. molestiren / daselbst offentlich bekriegen / vnnd mit solchen Consiliis vnd Vorsatz vmbgehen sollen / wie man nicht allein das Hauß Oesterreich / sondern auch seyn Chur-Hauß ruiniren / vnd demselben Wehe thun möge. Welches zwar dann nun mehr nicht mehr heimblich / sondern bey dem bekanten Treffen zwischen Tilli vnnd deß Nider Sächsischen Crayses Armeen / genugsamb offenbar worden / vnd würden seyn / Churfürstens / Land vnnd Vnderthanen wol empfunden haben / was für einen Durchzug durch den Türingischen Crayß vnnd andere seine Land man für gehabt / wann es nicht durch die beschehene Niderlag vorkommen vnnd der aller höchst es abgewendet: So were auch nun mehr laut worden / worauff die verfangliche Anstellung einer Lands Defension im Fürstenthumb Weymar / vnd andern mehr Orthen / darumb er Hertzog Wilhelm sich nicht wenig bemühet / angesehen gewesen. Welches alles aber er dahin vnnd zu derer verantwortung stelle / die zu dergleichen vnrechtmässigen Sachen rathen vnnd Beförderung thun helffen / müsste es also gehen lassen / vnd sich dessen trösten / daß es an trewhertzigem Abmahnen nicht gemangelt / das Sprichwort aber wahr befunden / wem nicht zu rathen / dem seye auch nicht zu helffen: Er Churfürst / hette alles das jenige gethan / so sich nur thun lassen wollen / vnnd eine Hoffnung gemacht / dardurch zu remediren / auch zu dem End seine Lehen-Briff bißhero in der Key. Cantzley vnaußgefertiget ligen lassen / damit nichts newes darinnen vorgehen möchte / befunde aber / daß es alles vergeblich / welches sie Göttlicher Allmacht befehlen.</p> <p><note place="left">Hertzog Wilhelm von Sachsen Weymar Gesinnen an Landgraff Georgen zu Hessen.</note> Von diesem Churfürstlichen vnd dem vorigen Keyserlichen Schreiben / hat Hertzog Wilhelm den 6. Octobris Landgraff Georgen von Hessen Darmstadt / Abschrifften zu geschickt / vnd darbey ferners bey jm angebracht; Dieweil er nicht zweiffele er / Landgraff / würde der nahen Anverwandnuß / Erbeinigung / Erbverbrüderung vnd zwischen beyder seits Eltern hergebrachten guten Correspondentz vnd Freundschafft wegen solche J. Kay. May. vngnad nicht gern vermercken / noch seinem Brudern gönnen / dz er in dieselbe fallen solte: So gelangete an jn sein Bitten / er wolle seinem eltesten Bruder vnd jhm den Freund-Vetterlichen willen erweisen / vnd bey J. K. M. intercedendo berührte Vngnad kehren vnd wenden helffen / etc.</p> <p><note place="right">Landgraff Georgen Antwort Schreiben an Hertzog Wilhelmen zu Sachsen Weymar.</note> Hierauff hat Landgr. Georg also geantwortet;</p> <p>Wie er jhme Hertzog Wilhelmen / der nahen Freundlichen verwandnuß nach zu allen trewen Diensten jederzeit bereit vñ willig were vnd bltebe / also hette er nicht vnderlassen / die Sachen in reiffe Berathschlagung zu ziehen: Vnd trüge zuvordest mit seinem Fürstlichen Hauß / dieses zustands halben / ein wahres freundliches Mitleiden: Dañ ohnschwer zu erachten / wañ die Keyserliche Achts Erklärung würcklich erfolgen solte / was es neben dem grossen Schimpff vnnd Spott / auch Jhme Hertzog Wilhelmen vñ allen seinẽ Brüdern für Weiterung / Schaden vnd Nachtheil bringen würde: besorglich weit häuffiger vnd mehrer / dañ fast vor dießmal geglaubt vñ darfür gehaltẽ werden möchte / gestalt newliche vnd alte Exempla in zimblicher Anzal vorhanden weren. Könne demnach jn seiner tragenden Sorgfalt so wenig verdencken / daß er Landgraff viel mehr loben vnd preisen müsse / wañ er es wol zu Hertzen nehme / vnnd auff alle verantwortliche Verhüt-vnnd Abwendungs wege vnnd Mittel / nach eusserstem Vermögen in zeiten seine Gedancken richte.</p> <p>Nach dem aber Er Landgr. noch nicht verstehe wessen sich Hertzog Johañ Ernst / auff die so ernstliche Keyserliche vnd Churf. Sächsische Abmahnung Schreibẽ resolvirt / vnd dañ jm Landgr. etwz zweiffelhafftig vorkom̃e / ob vnd was seine vorbittliche Schreibẽ viel fruchtẽ würden / wann Hertzog Joh. Ernst zu keinem Wandel seiner bißherigen Kriegs vbungen verstehen solte / ohne dz auch jhm Landgr. als einẽ angehendẽ Jungen Regenten bedeucklich / andern seinen Miterbverbrüderten vnd Miterbvereinigten höhern vnd eltern Herrn vnd Freunden / mit einem absonderlichen Intercession Schreeibẽ vorzugreiffẽ: So stelle er in sein Hertzog Wilh. gute Gelegenheit / ob jm gefällig / jm von seines Brudern endlicher Gemüths Meinung / so wol auch von anderer ohne zweiffel gleichfalls ersuchter Chur vnd Fürsten Erklärungen / mehrere Avisatiõ widerfaren zu lassen. Wiewol er Landgr. dann bey dieser wenigkeit seiner Jahr vmb die K. M. sich grossen verdiensts nit rühme / dahero auch auff den Effect seiner Intercessionen die geringste Vertröstung nit wol geben könne: Dannoch aber so gedencke er von anderen Erbverbrüderten vnnd Erbvereinigtẽ vorbit<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>licher Entschliessung sich nit leitlich abzusondern / wañ sich nur vorhin Hertzog Joh. Ernst zu gehorsambster Accom̃odirung gegẽ das Ober-Haupt geneigt erklären vñ erweisen / vñ also dẽ auff seine Fürstliche Lineam nahenden grossen vnheil selbst mit vorbiegen helffen wolte / etc.</p> <p>Weil nu Hertzog Joh. Ernst / dieser Schrifft wechslung / so seinet wegen geschehen / vngeachtet / in seinem vorhaben fortgefahren / were ohne </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1058/1189]
trewlich vnd gut gemeinet / vñ sich dahin zu bemühen erbotten / daß J. K. M. Gnad vnd Huld widerumb erlangt werden / vñ Hertzog Johañ Ernst zur Außsöhnung kom̃en möge. Noch weniger aber hetten vermutet / daß Hertzog Johann Ernst vnd etliche andere seine Brüder alle Devotion / Gelübde vnd Pflicht / damit sie J. K. May. obligirt / gantz hindan setzen / in dero Erb-Fürstenthumb vñ Land mit Krigs Macht rucken / an theils Orthen jhnen huldigen lassen / sich gleichsamb offentlich für J. K. M. Feind erklären / die jenige Jhrer Key. May. Vnderthanen / welche er / Churfürst / hiebevor wider zu Jhrer May. Gehorsamb disponirt / zum Abfall bewegen / dardurch jhre Privilegia / Mayestät Briff / vnd andere / jnen wider zu wegen gebrachte Freyheiten in Gefahr setzen / vnnd also seyn / Churfürsten / damals erlangte Victoriam zu nicht machen: am allerwenigsten aber jhm einbilden / oder Hertzog Johann Ernsten zutrawen können / daß man sich mit dem Manßfelder / als einem Aechter / coniungiren / dem Kriegsvolck fürter in das Marggraffthumb Mähren / vnd endlich gar in Vngarn begeben / Jhrer Keys. May. molestiren / daselbst offentlich bekriegen / vnnd mit solchen Consiliis vnd Vorsatz vmbgehen sollen / wie man nicht allein das Hauß Oesterreich / sondern auch seyn Chur-Hauß ruiniren / vnd demselben Wehe thun möge. Welches zwar dann nun mehr nicht mehr heimblich / sondern bey dem bekanten Treffen zwischen Tilli vnnd deß Nider Sächsischen Crayses Armeen / genugsamb offenbar worden / vnd würden seyn / Churfürstens / Land vnnd Vnderthanen wol empfunden haben / was für einen Durchzug durch den Türingischen Crayß vnnd andere seine Land man für gehabt / wann es nicht durch die beschehene Niderlag vorkommen vnnd der aller höchst es abgewendet: So were auch nun mehr laut worden / worauff die verfangliche Anstellung einer Lands Defension im Fürstenthumb Weymar / vnd andern mehr Orthen / darumb er Hertzog Wilhelm sich nicht wenig bemühet / angesehen gewesen. Welches alles aber er dahin vnnd zu derer verantwortung stelle / die zu dergleichen vnrechtmässigen Sachen rathen vnnd Beförderung thun helffen / müsste es also gehen lassen / vnd sich dessen trösten / daß es an trewhertzigem Abmahnen nicht gemangelt / das Sprichwort aber wahr befunden / wem nicht zu rathen / dem seye auch nicht zu helffen: Er Churfürst / hette alles das jenige gethan / so sich nur thun lassen wollen / vnnd eine Hoffnung gemacht / dardurch zu remediren / auch zu dem End seine Lehen-Briff bißhero in der Key. Cantzley vnaußgefertiget ligen lassen / damit nichts newes darinnen vorgehen möchte / befunde aber / daß es alles vergeblich / welches sie Göttlicher Allmacht befehlen.
Von diesem Churfürstlichen vnd dem vorigen Keyserlichen Schreiben / hat Hertzog Wilhelm den 6. Octobris Landgraff Georgen von Hessen Darmstadt / Abschrifften zu geschickt / vnd darbey ferners bey jm angebracht; Dieweil er nicht zweiffele er / Landgraff / würde der nahen Anverwandnuß / Erbeinigung / Erbverbrüderung vnd zwischen beyder seits Eltern hergebrachten guten Correspondentz vnd Freundschafft wegen solche J. Kay. May. vngnad nicht gern vermercken / noch seinem Brudern gönnen / dz er in dieselbe fallen solte: So gelangete an jn sein Bitten / er wolle seinem eltesten Bruder vnd jhm den Freund-Vetterlichen willen erweisen / vnd bey J. K. M. intercedendo berührte Vngnad kehren vnd wenden helffen / etc.
Hertzog Wilhelm von Sachsen Weymar Gesinnen an Landgraff Georgen zu Hessen. Hierauff hat Landgr. Georg also geantwortet;
Landgraff Georgen Antwort Schreiben an Hertzog Wilhelmen zu Sachsen Weymar. Wie er jhme Hertzog Wilhelmen / der nahen Freundlichen verwandnuß nach zu allen trewen Diensten jederzeit bereit vñ willig were vnd bltebe / also hette er nicht vnderlassen / die Sachen in reiffe Berathschlagung zu ziehen: Vnd trüge zuvordest mit seinem Fürstlichen Hauß / dieses zustands halben / ein wahres freundliches Mitleiden: Dañ ohnschwer zu erachten / wañ die Keyserliche Achts Erklärung würcklich erfolgen solte / was es neben dem grossen Schimpff vnnd Spott / auch Jhme Hertzog Wilhelmen vñ allen seinẽ Brüdern für Weiterung / Schaden vnd Nachtheil bringen würde: besorglich weit häuffiger vnd mehrer / dañ fast vor dießmal geglaubt vñ darfür gehaltẽ werden möchte / gestalt newliche vnd alte Exempla in zimblicher Anzal vorhanden weren. Könne demnach jn seiner tragenden Sorgfalt so wenig verdencken / daß er Landgraff viel mehr loben vnd preisen müsse / wañ er es wol zu Hertzen nehme / vnnd auff alle verantwortliche Verhüt-vnnd Abwendungs wege vnnd Mittel / nach eusserstem Vermögen in zeiten seine Gedancken richte.
Nach dem aber Er Landgr. noch nicht verstehe wessen sich Hertzog Johañ Ernst / auff die so ernstliche Keyserliche vnd Churf. Sächsische Abmahnung Schreibẽ resolvirt / vnd dañ jm Landgr. etwz zweiffelhafftig vorkom̃e / ob vnd was seine vorbittliche Schreibẽ viel fruchtẽ würden / wann Hertzog Joh. Ernst zu keinem Wandel seiner bißherigen Kriegs vbungen verstehen solte / ohne dz auch jhm Landgr. als einẽ angehendẽ Jungen Regenten bedeucklich / andern seinen Miterbverbrüderten vnd Miterbvereinigten höhern vnd eltern Herrn vnd Freunden / mit einem absonderlichen Intercession Schreeibẽ vorzugreiffẽ: So stelle er in sein Hertzog Wilh. gute Gelegenheit / ob jm gefällig / jm von seines Brudern endlicher Gemüths Meinung / so wol auch von anderer ohne zweiffel gleichfalls ersuchter Chur vnd Fürsten Erklärungen / mehrere Avisatiõ widerfaren zu lassen. Wiewol er Landgr. dann bey dieser wenigkeit seiner Jahr vmb die K. M. sich grossen verdiensts nit rühme / dahero auch auff den Effect seiner Intercessionen die geringste Vertröstung nit wol geben könne: Dannoch aber so gedencke er von anderen Erbverbrüderten vnnd Erbvereinigtẽ vorbit_licher Entschliessung sich nit leitlich abzusondern / wañ sich nur vorhin Hertzog Joh. Ernst zu gehorsambster Accom̃odirung gegẽ das Ober-Haupt geneigt erklären vñ erweisen / vñ also dẽ auff seine Fürstliche Lineam nahenden grossen vnheil selbst mit vorbiegen helffen wolte / etc.
Weil nu Hertzog Joh. Ernst / dieser Schrifft wechslung / so seinet wegen geschehen / vngeachtet / in seinem vorhaben fortgefahren / were ohne
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