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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Vnruh angesponnen. Dann ob es wol etliche zeit hero der Orthen zimblich still von jhnen gewesen / haben sie sich doch im Früling dieses Jahrs widerumb anfangen herfür zu thun; wie dann vnder andern den 26. Aprilis etliche dieser Lehr zugethan zu Leyden sich vnderstanden / in jhren Häusern predigen zu lassen: Worüber der gemeine Pöfel vnd Handwerckspursch dermassen erbittert / daß sie vngeachtet aller Gegenwehr / so die Stadt Officirer vnd Soldaten gethan / eines deren Häuser gestürmet / alles herauß auff die Gassen vnd ins Wasser geworffen / viel Haußgeräth zerschlagen vnd verderbet / auch noch zum Vberfluß grösser Vnheil gedräwet / wo dergleichen Predigten mehr gehalten werden solten.

Ebenmässiger Tumult ist auch kurtz zuvor den 13. Aprilis zu Ambsterdam vorgeloffen / in dem gedachte Arminianer daselbst in einem Hauß Predigt vnnd Versamblung gehalten / vnd hat der Aufflauff dermassen vberhand genommen / daß vnerachtet der Stadt Major ein Compagni Soldaten / selbigem abzuwehren dar zu geschickt / das junge Gesindlein dannoch sich dermassen mit Steinwerffen vnnd anderm zur Gegenwehr gestellet / daß auch der Major selbst in grosser Lebens Gefahr geslanden. Es ist auch bey dem so denselben Tag vber vorgangen nicht geblieben / sondern es hat sich das vnnütze Pürschlein den andern Tag wider gesamblet / das Hauß / darinn die Predigt gehalten worden / fast gantz abgebrochen / auch deß Majors Behausung zu plündern sich vnderstanden / welcher dargegen etlich Bürgerschafft auffmahnen / vnd das tumultuirende Gesindlein mit Gewalt abtreiben lassen.

In Frießland vnd Ober Issel ist gleichfals vmb selbe zeit zwischen dem Magistrat vnnd der Bürgerschafft grosser Zwispalt entstanden / in dem der Magistrat auff Befehl der General Staden auff etliche Güter vnnd Essenwahren newe Aufflagen setzen wollen / die gantze Gemein aber sich darwider gesetzt / vnd nicht mehr dann zuvor contribuiren wollen.

Der Vrsach willen ist zu Lewarden in Frießland den 5. May ein grosse Auffruhr entstanden / in dem sich die Bürger zusammen rottiert / jhre Gewehr zu sich genommen / vnd mit fliegenden Fähnlein auff den Marckt gezogen / allda sie von einer Rahtsperson abgemahnet vnd gebetten worden / daß sie von diesem Wesen abstehen vnd sich wider nach Hauß begeben wolten.

Sie haben aber nichts drauff geben / sondern sich zu den Thoren gemacht / vnd den Soldaten anbefohlen / daß sie sich nach Hauß begeben solten / welches sie auch wider jhren Willen / weil jhnen die Widerpart zu starck / thun müssen. Haben also selbige Nacht die Wacht besetzt / folgenden Tag das Geschütz auff die Wälle gebracht / vnd die vier Compagnien Soldaten / so darinn gelegen / auß der Stadt geschafft.

Graff Ernst von Nassaw / Gubernator in Frießland / so daselbst seyn Residentz gehabt / hat sich befftig bemühet / die Bürgeschafft in Rude zu bringen / hat aber nichts fruchten wollen.

Dergleichen Tumult hat sich zu Harlingen vnd andern Orthen mehr erhaben / aber doch hernach wider gestillet worden.

Licenten von den Staden gesperrt Wie wol durch die geschehene Sperrung der Licenten vnnd Commercien zwischen den Spanischen vnnd vereinigten Niderlanden allenthalben grosse Beschwer vnnd Thewrung verursacht worden / haben doch nichts desto weniger die General Staden der vereinigten Niderlanden am 18. Martij jhr voriges Edict vnnd Placat widerholet / vnnd solche Licenten von newem gesperret: Wie dann auch acht Karren mit Fastenspeiß vnd Specerey beladen / so heimlich auß Holland nach Hertzogenbusch fahren wollen / verfolgt vnd preiß gemacht worden.

Oldenseel belägert vnd erobert. Den 13. Julii setzten die Staden jhren Feldzug zu Werck / vnd theilten bey solchem jhr Volck inzwey Läger.

Graff Ernst Casimir von Nassaw zog mit einer Armee in zwölff tausend Mann starck / beneben vielem Geschütz vnnd andern Kriegsbereitschafften nach der Statt Oldenseel / vnd fieng solche den 22. gedachten Monats an zu belägern / vnd ließ alsbald drey Battereyen verfertigen.

In der Stadt lagen zwölff hundert mehrentheils Italiönische Soldaten / welche ein zeithero in der Dwent / Drent / vnnd Graffschafft Zutphen / neben der gemeinen Contribution den Eingesessenen viel Schaden zugesügt / auch sich zu Anfang der Belägerung tapffer erzeigt vnd ziemlich schaden gethan.

Weil aber die Stadischen mit jhren Approchen vnnd Minen in kurtzer zeit biß an den Wall kommen / haben sie nicht lang Bedenckens darüber genommen / sondern den I. Augustisich auff nachfolgende Conditionen ergeben / daß sie deß andern Tags mit jhren Gewehren / fliegenden Fahnen / schlagenden Trommen / sampt einem Feldstücklein / Sack vnnd Pack außziehen / vnnd in etlich Monaten auff disseith deß Rheins nicht dienen solten.

Hat sich also diese Stadt / welche mit vier Bastionen / Lauff - vnd Doppelen Wassergräben bevestiget / auch mit etlichen Aussenwercken vnnd halben Monden versehen gewesen / innerhalb acht Tagen zeit ergeben.

Solche der Stadt Vestungen / Wälle / Gräben vnd Thor / sind nachmals / auff Befehl der Staden / geschleifft / das Hauß zur Lage mit etlich Tonnen Pulver zersprengt / vnd der Erden gleich gemacht worden.

Nach der Eroberung hat sich Printz Henrich Friderich von Vranien mit dem andern Läger höher hinauff / biß in die Gegne der Stadt Wesel begeben / vnd zu Isselburg vnd daselbst herumb sich gelägert.

Dergeblicher Anschlag auff Hulst. Inmittelst ward Graf Ernst Casimirs Volck auffs Wasser gesetzt / einen Anschlag auff Hulst in Flandern vorzunehmen / damit das Land darumb zur Contribution möchte gebracht werden. Weil aber der Anschlag verkundschafftet /

Vnruh angesponnen. Dann ob es wol etliche zeit hero der Orthen zimblich still von jhnen gewesen / haben sie sich doch im Früling dieses Jahrs widerumb anfangen herfür zu thun; wie dann vnder andern den 26. Aprilis etliche dieser Lehr zugethan zu Leyden sich vnderstanden / in jhren Häusern predigen zu lassen: Worüber der gemeine Pöfel vnd Handwerckspursch dermassen erbittert / daß sie vngeachtet aller Gegenwehr / so die Stadt Officirer vnd Soldaten gethan / eines deren Häuser gestürmet / alles herauß auff die Gassen vnd ins Wasser geworffen / viel Haußgeräth zerschlagen vnd verderbet / auch noch zum Vberfluß grösser Vnheil gedräwet / wo dergleichen Predigten mehr gehalten werden solten.

Ebenmässiger Tumult ist auch kurtz zuvor den 13. Aprilis zu Ambsterdam vorgeloffen / in dem gedachte Arminianer daselbst in einem Hauß Predigt vnnd Versamblung gehalten / vnd hat der Aufflauff dermassen vberhand genommen / daß vnerachtet der Stadt Major ein Compagni Soldaten / selbigem abzuwehren dar zu geschickt / das junge Gesindlein dannoch sich dermassen mit Steinwerffen vnnd anderm zur Gegenwehr gestellet / daß auch der Major selbst in grosser Lebens Gefahr geslanden. Es ist auch bey dem so denselben Tag vber vorgangen nicht geblieben / sondern es hat sich das vnnütze Pürschlein den andern Tag wider gesamblet / das Hauß / darinn die Predigt gehalten worden / fast gantz abgebrochen / auch deß Majors Behausung zu plündern sich vnderstanden / welcher dargegen etlich Bürgerschafft auffmahnen / vnd das tumultuirende Gesindlein mit Gewalt abtreiben lassen.

In Frießland vnd Ober Issel ist gleichfals vmb selbe zeit zwischen dem Magistrat vnnd der Bürgerschafft grosser Zwispalt entstanden / in dem der Magistrat auff Befehl der General Staden auff etliche Güter vnnd Essenwahren newe Aufflagen setzen wollen / die gantze Gemein aber sich darwider gesetzt / vnd nicht mehr dann zuvor contribuiren wollen.

Der Vrsach willen ist zu Lewarden in Frießland den 5. May ein grosse Auffruhr entstanden / in dem sich die Bürger zusammen rottiert / jhre Gewehr zu sich genommen / vnd mit fliegenden Fähnlein auff den Marckt gezogen / allda sie von einer Rahtsperson abgemahnet vnd gebetten worden / daß sie von diesem Wesen abstehen vnd sich wider nach Hauß begeben wolten.

Sie haben aber nichts drauff geben / sondern sich zu den Thoren gemacht / vnd den Soldaten anbefohlen / daß sie sich nach Hauß begeben solten / welches sie auch wider jhren Willen / weil jhnen die Widerpart zu starck / thun müssen. Haben also selbige Nacht die Wacht besetzt / folgenden Tag das Geschütz auff die Wälle gebracht / vnd die vier Compagnien Soldaten / so darinn gelegen / auß der Stadt geschafft.

Graff Ernst von Nassaw / Gubernator in Frießland / so daselbst seyn Residentz gehabt / hat sich befftig bemühet / die Bürgeschafft in Rude zu bringen / hat aber nichts fruchten wollen.

Dergleichen Tumult hat sich zu Harlingen vnd andern Orthen mehr erhaben / aber doch hernach wider gestillet worden.

Licenten von den Staden gesperrt Wie wol durch die geschehene Sperrung der Licenten vnnd Commercien zwischen den Spanischen vnnd vereinigten Niderlanden allenthalben grosse Beschwer vnnd Thewrung verursacht worden / haben doch nichts desto weniger die General Staden der vereinigten Niderlanden am 18. Martij jhr voriges Edict vnnd Placat widerholet / vnnd solche Licenten von newem gesperret: Wie dann auch acht Karren mit Fastenspeiß vnd Specerey beladen / so heimlich auß Holland nach Hertzogenbusch fahren wollen / verfolgt vnd preiß gemacht worden.

Oldenseel belägert vñ erobert. Den 13. Julii setzten die Staden jhren Feldzug zu Werck / vnd theilten bey solchem jhr Volck inzwey Läger.

Graff Ernst Casimir von Nassaw zog mit einer Armee in zwölff tausend Mann starck / beneben vielem Geschütz vnnd andern Kriegsbereitschafften nach der Statt Oldenseel / vñ fieng solche den 22. gedachten Monats an zu belägern / vnd ließ alsbald drey Battereyen verfertigen.

In der Stadt lagen zwölff hundert mehrentheils Italiönische Soldaten / welche ein zeithero in der Dwent / Drent / vnnd Graffschafft Zutphen / neben der gemeinen Contribution den Eingesessenen viel Schaden zugesügt / auch sich zu Anfang der Belägerung tapffer erzeigt vnd ziemlich schaden gethan.

Weil aber die Stadischen mit jhren Approchen vnnd Minen in kurtzer zeit biß an den Wall kommen / haben sie nicht lang Bedenckens darüber genommen / sondern den I. Augustisich auff nachfolgende Conditionen ergeben / daß sie deß andern Tags mit jhren Gewehren / fliegenden Fahnen / schlagenden Trommen / sampt einem Feldstücklein / Sack vnnd Pack außziehen / vnnd in etlich Monaten auff disseith deß Rheins nicht dienen solten.

Hat sich also diese Stadt / welche mit vier Bastionen / Lauff - vnd Doppelen Wassergräben bevestiget / auch mit etlichen Aussenwercken vnnd halben Monden versehen gewesen / innerhalb acht Tagen zeit ergeben.

Solche der Stadt Vestungen / Wälle / Gräben vnd Thor / sind nachmals / auff Befehl der Staden / geschleifft / das Hauß zur Lage mit etlich Tonnen Pulver zersprengt / vnd der Erden gleich gemacht worden.

Nach der Eroberung hat sich Printz Henrich Friderich von Vranien mit dem andern Läger höher hinauff / biß in die Gegne der Stadt Wesel begeben / vnd zu Isselburg vnd daselbst herumb sich gelägert.

Dergeblicher Anschlag auff Hulst. Inmittelst ward Graf Ernst Casimirs Volck auffs Wasser gesetzt / einen Anschlag auff Hulst in Flandern vorzunehmen / damit das Land darumb zur Contribution möchte gebracht werden. Weil aber der Anschlag verkundschafftet /

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          <p>Ebenmässiger Tumult ist auch kurtz zuvor den 13. Aprilis zu Ambsterdam                      vorgeloffen / in dem gedachte Arminianer daselbst in einem Hauß Predigt vnnd                      Versamblung gehalten / vnd hat der Aufflauff dermassen vberhand genommen / daß                      vnerachtet der Stadt Major ein Compagni Soldaten / selbigem abzuwehren dar zu                      geschickt / das junge Gesindlein dannoch sich dermassen mit Steinwerffen vnnd                      anderm zur Gegenwehr gestellet / daß auch der Major selbst in grosser Lebens                      Gefahr geslanden. Es ist auch bey dem so denselben Tag vber vorgangen nicht                      geblieben / sondern es hat sich das vnnütze Pürschlein den andern Tag wider                      gesamblet / das Hauß / darinn die Predigt gehalten worden / fast gantz                      abgebrochen / auch deß Majors Behausung zu plündern sich vnderstanden / welcher                      dargegen etlich Bürgerschafft auffmahnen / vnd das tumultuirende Gesindlein mit                      Gewalt abtreiben lassen.</p>
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          <p>Der Vrsach willen ist zu Lewarden in Frießland den 5. May ein grosse Auffruhr                      entstanden / in dem sich die Bürger zusammen rottiert / jhre Gewehr zu sich                      genommen / vnd mit fliegenden Fähnlein auff den Marckt gezogen / allda sie von                      einer Rahtsperson abgemahnet vnd gebetten worden / daß sie von diesem Wesen                      abstehen vnd sich wider nach Hauß begeben wolten.</p>
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          <p>Weil aber die Stadischen mit jhren Approchen vnnd Minen in kurtzer zeit biß an                      den Wall kommen / haben sie nicht lang Bedenckens darüber genommen / sondern den                      I. Augustisich auff nachfolgende Conditionen ergeben / daß sie deß andern Tags                      mit jhren Gewehren / fliegenden Fahnen / schlagenden Trommen / sampt einem                      Feldstücklein / Sack vnnd Pack außziehen / vnnd in etlich Monaten auff disseith                      deß Rheins nicht dienen solten.</p>
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[1070/1201] Vnruh angesponnen. Dann ob es wol etliche zeit hero der Orthen zimblich still von jhnen gewesen / haben sie sich doch im Früling dieses Jahrs widerumb anfangen herfür zu thun; wie dann vnder andern den 26. Aprilis etliche dieser Lehr zugethan zu Leyden sich vnderstanden / in jhren Häusern predigen zu lassen: Worüber der gemeine Pöfel vnd Handwerckspursch dermassen erbittert / daß sie vngeachtet aller Gegenwehr / so die Stadt Officirer vnd Soldaten gethan / eines deren Häuser gestürmet / alles herauß auff die Gassen vnd ins Wasser geworffen / viel Haußgeräth zerschlagen vnd verderbet / auch noch zum Vberfluß grösser Vnheil gedräwet / wo dergleichen Predigten mehr gehalten werden solten. Ebenmässiger Tumult ist auch kurtz zuvor den 13. Aprilis zu Ambsterdam vorgeloffen / in dem gedachte Arminianer daselbst in einem Hauß Predigt vnnd Versamblung gehalten / vnd hat der Aufflauff dermassen vberhand genommen / daß vnerachtet der Stadt Major ein Compagni Soldaten / selbigem abzuwehren dar zu geschickt / das junge Gesindlein dannoch sich dermassen mit Steinwerffen vnnd anderm zur Gegenwehr gestellet / daß auch der Major selbst in grosser Lebens Gefahr geslanden. Es ist auch bey dem so denselben Tag vber vorgangen nicht geblieben / sondern es hat sich das vnnütze Pürschlein den andern Tag wider gesamblet / das Hauß / darinn die Predigt gehalten worden / fast gantz abgebrochen / auch deß Majors Behausung zu plündern sich vnderstanden / welcher dargegen etlich Bürgerschafft auffmahnen / vnd das tumultuirende Gesindlein mit Gewalt abtreiben lassen. In Frießland vnd Ober Issel ist gleichfals vmb selbe zeit zwischen dem Magistrat vnnd der Bürgerschafft grosser Zwispalt entstanden / in dem der Magistrat auff Befehl der General Staden auff etliche Güter vnnd Essenwahren newe Aufflagen setzen wollen / die gantze Gemein aber sich darwider gesetzt / vnd nicht mehr dann zuvor contribuiren wollen. Der Vrsach willen ist zu Lewarden in Frießland den 5. May ein grosse Auffruhr entstanden / in dem sich die Bürger zusammen rottiert / jhre Gewehr zu sich genommen / vnd mit fliegenden Fähnlein auff den Marckt gezogen / allda sie von einer Rahtsperson abgemahnet vnd gebetten worden / daß sie von diesem Wesen abstehen vnd sich wider nach Hauß begeben wolten. Sie haben aber nichts drauff geben / sondern sich zu den Thoren gemacht / vnd den Soldaten anbefohlen / daß sie sich nach Hauß begeben solten / welches sie auch wider jhren Willen / weil jhnen die Widerpart zu starck / thun müssen. Haben also selbige Nacht die Wacht besetzt / folgenden Tag das Geschütz auff die Wälle gebracht / vnd die vier Compagnien Soldaten / so darinn gelegen / auß der Stadt geschafft. Graff Ernst von Nassaw / Gubernator in Frießland / so daselbst seyn Residentz gehabt / hat sich befftig bemühet / die Bürgeschafft in Rude zu bringen / hat aber nichts fruchten wollen. Dergleichen Tumult hat sich zu Harlingen vnd andern Orthen mehr erhaben / aber doch hernach wider gestillet worden. Wie wol durch die geschehene Sperrung der Licenten vnnd Commercien zwischen den Spanischen vnnd vereinigten Niderlanden allenthalben grosse Beschwer vnnd Thewrung verursacht worden / haben doch nichts desto weniger die General Staden der vereinigten Niderlanden am 18. Martij jhr voriges Edict vnnd Placat widerholet / vnnd solche Licenten von newem gesperret: Wie dann auch acht Karren mit Fastenspeiß vnd Specerey beladen / so heimlich auß Holland nach Hertzogenbusch fahren wollen / verfolgt vnd preiß gemacht worden. Licenten von den Staden gesperrt Den 13. Julii setzten die Staden jhren Feldzug zu Werck / vnd theilten bey solchem jhr Volck inzwey Läger. Oldenseel belägert vñ erobert. Graff Ernst Casimir von Nassaw zog mit einer Armee in zwölff tausend Mann starck / beneben vielem Geschütz vnnd andern Kriegsbereitschafften nach der Statt Oldenseel / vñ fieng solche den 22. gedachten Monats an zu belägern / vnd ließ alsbald drey Battereyen verfertigen. In der Stadt lagen zwölff hundert mehrentheils Italiönische Soldaten / welche ein zeithero in der Dwent / Drent / vnnd Graffschafft Zutphen / neben der gemeinen Contribution den Eingesessenen viel Schaden zugesügt / auch sich zu Anfang der Belägerung tapffer erzeigt vnd ziemlich schaden gethan. Weil aber die Stadischen mit jhren Approchen vnnd Minen in kurtzer zeit biß an den Wall kommen / haben sie nicht lang Bedenckens darüber genommen / sondern den I. Augustisich auff nachfolgende Conditionen ergeben / daß sie deß andern Tags mit jhren Gewehren / fliegenden Fahnen / schlagenden Trommen / sampt einem Feldstücklein / Sack vnnd Pack außziehen / vnnd in etlich Monaten auff disseith deß Rheins nicht dienen solten. Hat sich also diese Stadt / welche mit vier Bastionen / Lauff - vnd Doppelen Wassergräben bevestiget / auch mit etlichen Aussenwercken vnnd halben Monden versehen gewesen / innerhalb acht Tagen zeit ergeben. Solche der Stadt Vestungen / Wälle / Gräben vnd Thor / sind nachmals / auff Befehl der Staden / geschleifft / das Hauß zur Lage mit etlich Tonnen Pulver zersprengt / vnd der Erden gleich gemacht worden. Nach der Eroberung hat sich Printz Henrich Friderich von Vranien mit dem andern Läger höher hinauff / biß in die Gegne der Stadt Wesel begeben / vnd zu Isselburg vnd daselbst herumb sich gelägert. Inmittelst ward Graf Ernst Casimirs Volck auffs Wasser gesetzt / einen Anschlag auff Hulst in Flandern vorzunehmen / damit das Land darumb zur Contribution möchte gebracht werden. Weil aber der Anschlag verkundschafftet / Dergeblicher Anschlag auff Hulst.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1070. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1201>, abgerufen am 23.11.2024.