Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.nigl. Majest. Vetter vnd Sohn / Herr Friederich Vlrich / Hertzog zu Branschweig vnd Lüneburg / jhr gnädiger Lands Fürst vnnd Herr / nicht weniger als sie vnd sämptliche allgemeine Vnderthanen / ja diß gantze Fürstenthumb Braunschweig gerathen / achteten sie gantz von vnnothen seyn / zumahl Jhr. Königl. Majest. als ein Christlicher / hochvernünfftiger Potentat nach reiffer Erwegung aller Circumstantien vnnd der Sachen Verlauffs / solches alles selbst leichtlich zu ermessen hetten. In solchem leydigen Zustand hetten sie als getrewe gedultige Vnderthanen / vnd geschworne Lehenleut für allen andern zu förderst jhren vnderthänigen Respect / vnd dahin jhre Gedancken gerichtet / wie S. Fürstl. Gn. auß der scheinbaren Gefahr errettet / vnnd an einen mehr sichern Orth sich begeben möchte: worinnen dann S. Fürstl. Gn. Gedancken mit den jhrigen concordirt / daß S. Fürstl. Gn. auch ohn jhr Erinnern den Tag zuvor dahin resolvirt gewesen / daß sie sich von Schönningen erheben / vnnd in die Statt Braunschweig verfolgen wolte: wie solches der damahlige Cantzler von N. selbst proponirt / vnd andere neben jhm bezeugen müsten / inmassen sie sich dann auch proprio motu also hierinnen begeben. Nechst dem hette die natürliche eingepflantzte Liebe / gegen das Vatterlandt sie vnnd die jhrige / ja die vberauß grosse Noth deß Landes / deß erbärmlichen täg-vnnd stündliches Niderhawen der armen vnschuldigen Leuthe / das continuirliche Anstecken vnnd Brennen vieler schönen Dörffer / deren vber die dreyhundert ohne Stätte vnd Flecken / GOTT sey es geklaget / bey dieser Vnruhe in die Aschen gelegt seyn / die besorgliche grosse Gefahr / daß auch die Festung Wolffenbüttel (wie zu der Zeit gar leichtlich in den Furien geschehen / alle Archiven / Cantzley / Zeughauß / Schloß / Registraturen / Indicial Actus, Depositen / vnnd was deß mehr daran Land vnnd Leuthen zum allerhöchsten gelegen / hetten eröffnet / spolirt / vnnd verstöret werden können) mit Gewalt occupirt werden mögen / nechst jhrem Landes Fürsten gezwungen / auff Mittel vnd Wege ohne langes Nachsinnen zu gedencken / wodurch man den grimmenden Zorn der Keyserlichen Armee in etwas stillen mögen / da were nun kein anders zu finden gewesen / wo ferrn man den vbrigen Rest der armen Vnderthanen / vff dem Lande nicht gar in Grundt verderben lassen / aller Christlichen Liebe / der Trewe gegen das Vatterlandt / ja der Vernunfft vnd aller Politischen Reguln nicht gantz vergessen wollen / als daß man der vorgangenen Contestation in befreundlicher Devotion gegen die Röm. Keyserl. Majest. vnverändert zu verharren zu würcklicher Folge / vnd die docirte Parition / auff das Keyserliche Auocatorium effectualiter zu remonstrirn sich weiter accommodirn / vnnd durch einen Accord den Herrn Generaln Graffen Johann von Tylli / vnd dessen Kriegs Officirer gewinnen / das ferrnere Beginnen abwenden / vnd so vieler vnschuldiger armer Leuthe Verderben / Gewissens halben verhüten müssen. Vnd hette jhnen bißhero von niemanden ein ander oder bequemlicher modus procedendi ex fundamentis legum & naturae gezeiget werden können / gestalt es ja die Natur selbst gebe / daß man dem Starcken weichen müste. So weren vber das auch von vornehmen Orthen viel wolmeynende Christliche Auisationes, Verwarnungs Bitten / vnnd Erinnerung so wol an Jhr. Königliche Majestät vielgeliebte Fraw Schwester / die weyland Durchleuchtigste vnd Hochgebohrne Frawen Elisabethen Hertzogin zu Braunschweig vnnd Lünenburg / Jhre gewesene gnädigste Fürstin / vnnd Landes Mutter hochseeligen Andenckens / an sie für langst schon angelangt / daß es nunmehr auff das Höchste kommen / vnnd wo man auß der grossen Verwirrung / dareyn diß Land gerathen / durch eine recht vollkommene Devotion vnnd Accommodation gegen die Römische Keyserliche Majestät ohne langen Verzug / sich nicht erledigen würde / daß denn nechsten eine grosse Veränderung / die mehr zu deploriren als zu repariren seyn möchte / vorstünde / vnd wol diß Fürstenthumb vnd Land andern Besitzern vbergeben vnd zu eusserster Ruin / deß alten löblichen Hauses Braunschweig / vnd vnabwendlicher Leibes vnd der Seelen Gefahr / bey den armen Vnderthanen möchte gereichen / etc. Derhalben sie dann ja billich / bey männiglichen für die allervnvernünfftigste Menschen hetten mögen geachtet werden / wann bey so gestalten Sachen / sie arme verdorbene Leuthe einer solchen grossen Kriegsmacht sich vermessentlich widersetzen / vnd so vieler getrewer Warnungen ohngeachtet / sich vnnd alle Vnderthanen deß Landes / sampt Weib vnnd Kindern / Stätten / Flecken vnnd Dörffern zu offenem Raub vnd Verwüstung außstellen / vnd in den Todt gleichsam selbst hetten stürtzen wollen. Sie müssen es geschehen lassen / daß Jhre Mißgünstige nach jhren Affecten hievon judicireten / wie sie wollen / qui si hic fuissent, aliter dixissent, wie dann die damahlige anwesende Fürstliche Räthe ein anders zu der Zeit zu rathen nicht / als daß man zum Accord sich verstehen solte / dero Behuff sie dann auch selbst die Auocatoria an alle Jhr. Kön. Maj. Officirer in den Guarnisonen: daß die inhabende Oerther quittiren / vnd andere Landsassen / daß sie sich von dem Kriege sollen abthun / am 28. Augusti ehe vnd zuvor sie selbst jhre Dienste auffgeschrieben / gerathen / dieselbige zu concipiren angeordnet / nachgehende verlassen vnnd publice außgehen zu lassen / für hochnöthig erachtet auch befohlen. Damit sie aber in diesem wichtigen Werck / nicht zu weit gehen / vnd etwas vnverantwortliches darüber sie hernechst / mit fug gestrafft werden könten / fürnehmen möchten / so hette jhr gnädiger Landes Fürst vnd Herr / neben jhnen diese Sachen vnd Tractaten zuförderst Gottes gnädiger Director in allgemeinen Gebett / von Hertzen fürgetragen vnd befohlen / vnd in schuldiger Erwegung der nahen Ver- nigl. Majest. Vetter vnd Sohn / Herr Friederich Vlrich / Hertzog zu Branschweig vnd Lüneburg / jhr gnädiger Lands Fürst vnnd Herr / nicht weniger als sie vnd sämptliche allgemeine Vnderthanen / ja diß gantze Fürstenthumb Braunschweig gerathen / achteten sie gantz von vnnóthen seyn / zumahl Jhr. Königl. Majest. als ein Christlicher / hochvernünfftiger Potentat nach reiffer Erwegung aller Circumstantien vnnd der Sachen Verlauffs / solches alles selbst leichtlich zu ermessen hetten. In solchem leydigen Zustand hetten sie als getrewe gedultige Vnderthanen / vnd geschworne Lehenleut für allen andern zu förderst jhren vnderthänigen Respect / vnd dahin jhre Gedancken gerichtet / wie S. Fürstl. Gn. auß der scheinbaren Gefahr errettet / vnnd an einen mehr sichern Orth sich begeben möchte: worinnen dann S. Fürstl. Gn. Gedancken mit den jhrigen concordirt / daß S. Fürstl. Gn. auch ohn jhr Erinnern den Tag zuvor dahin resolvirt gewesen / daß sie sich von Schönningen erheben / vnnd in die Statt Braunschweig verfolgen wolte: wie solches der damahlige Cantzler von N. selbst proponirt / vnd andere neben jhm bezeugen müsten / inmassen sie sich dann auch proprio motu also hierinnen begeben. Nechst dem hette die natürliche eingepflantzte Liebe / gegen das Vatterlandt sie vnnd die jhrige / ja die vberauß grosse Noth deß Landes / deß erbärmlichen täg-vnnd stündliches Niderhawen der armen vnschuldigen Leuthe / das continuirliche Anstecken vnnd Brennen vieler schönen Dörffer / deren vber die dreyhundert ohne Stätte vnd Flecken / GOTT sey es geklaget / bey dieser Vnruhe in die Aschen gelegt seyn / die besorgliche grosse Gefahr / daß auch die Festung Wolffenbüttel (wie zu der Zeit gar leichtlich in den Furien geschehen / alle Archiven / Cantzley / Zeughauß / Schloß / Registraturen / Indicial Actus, Depositen / vnnd was deß mehr daran Land vnnd Leuthen zum allerhöchsten gelegen / hetten eröffnet / spolirt / vnnd verstöret werden können) mit Gewalt occupirt werden mögen / nechst jhrem Landes Fürsten gezwungen / auff Mittel vnd Wege ohne langes Nachsinnen zu gedencken / wodurch man den grimmenden Zorn der Keyserlichen Armee in etwas stillen mögen / da were nun kein anders zu finden gewesen / wo ferrn man den vbrigen Rest der armen Vnderthanen / vff dem Lande nicht gar in Grundt verderben lassen / aller Christlichen Liebe / der Trewe gegen das Vatterlandt / ja der Vernunfft vnd aller Politischen Reguln nicht gantz vergessen wollen / als daß man der vorgangenen Contestation in befreundlicher Devotion gegen die Röm. Keyserl. Majest. vnverändert zu verharren zu würcklicher Folge / vnd die docirte Parition / auff das Keyserliche Auocatorium effectualiter zu remonstrirn sich weiter accommodirn / vnnd durch einen Accord den Herrn Generaln Graffen Johann von Tylli / vnd dessen Kriegs Officirer gewinnen / das ferrnere Beginnen abwenden / vnd so vieler vnschuldiger armer Leuthe Verderben / Gewissens halben verhüten müssen. Vnd hette jhnen bißhero von niemanden ein ander oder bequemlicher modus procedendi ex fundamentis legum & naturae gezeiget werden können / gestalt es ja die Natur selbst gebe / daß man dem Starcken weichen müste. So weren vber das auch von vornehmen Orthen viel wolmeynende Christliche Auisationes, Verwarnungs Bitten / vnnd Erinnerung so wol an Jhr. Königliche Majestät vielgeliebte Fraw Schwester / die weyland Durchleuchtigste vnd Hochgebohrne Frawen Elisabethen Hertzogin zu Braunschweig vnnd Lünenburg / Jhre gewesene gnädigste Fürstin / vnnd Landes Mutter hochseeligen Andenckens / an sie für langst schon angelangt / daß es nunmehr auff das Höchste kommen / vnnd wo man auß der grossen Verwirrung / dareyn diß Land gerathen / durch eine recht vollkommene Devotion vnnd Accommodation gegen die Römische Keyserliche Majestät ohne langen Verzug / sich nicht erledigen würde / daß denn nechsten eine grosse Veränderung / die mehr zu deploriren als zu repariren seyn möchte / vorstünde / vnd wol diß Fürstenthumb vnd Land andern Besitzern vbergeben vnd zu eusserster Ruin / deß alten löblichen Hauses Braunschweig / vnd vnabwendlicher Leibes vnd der Seelen Gefahr / bey den armen Vnderthanen möchte gereichen / etc. Derhalben sie dann ja billich / bey männiglichen für die allervnvernünfftigste Menschen hetten mögen geachtet werden / wann bey so gestalten Sachen / sie arme verdorbene Leuthe einer solchen grossen Kriegsmacht sich vermessentlich widersetzen / vnd so vieler getrewer Warnungen ohngeachtet / sich vnnd alle Vnderthanen deß Landes / sampt Weib vnnd Kindern / Stätten / Flecken vnnd Dörffern zu offenem Raub vnd Verwüstung außstellen / vnd in den Todt gleichsam selbst hetten stürtzen wollen. Sie müssen es geschehen lassen / daß Jhre Mißgünstige nach jhren Affecten hievon judicireten / wie sie wollen / qui si hic fuissent, aliter dixissent, wie dann die damahlige anwesende Fürstliche Räthe ein anders zu der Zeit zu rathen nicht / als daß man zum Accord sich verstehen solte / dero Behuff sie dann auch selbst die Auocatoria an alle Jhr. Kön. Maj. Officirer in den Guarnisonen: daß die inhabende Oerther quittiren / vnd andere Landsassen / daß sie sich von dem Kriege sollen abthun / am 28. Augusti ehe vnd zuvor sie selbst jhre Dienste auffgeschrieben / gerathen / dieselbige zu concipiren angeordnet / nachgehende verlassen vnnd publice außgehen zu lassen / für hochnöthig erachtet auch befohlen. Damit sie aber in diesem wichtigen Werck / nicht zu weit gehen / vnd etwas vnverantwortliches darüber sie hernechst / mit fug gestrafft werden könten / fürnehmen möchten / so hette jhr gnädiger Landes Fürst vnd Herr / neben jhnen diese Sachen vnd Tractaten zuförderst Gottes gnädiger Director in allgemeinen Gebett / von Hertzen fürgetragen vnd befohlen / vñ in schuldiger Erwegung der nahẽ Ver- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1237" n="1098"/> nigl. Majest. Vetter vnd Sohn / Herr Friederich Vlrich / Hertzog zu Branschweig vnd Lüneburg / jhr gnädiger Lands Fürst vnnd Herr / nicht weniger als sie vnd sämptliche allgemeine Vnderthanen / ja diß gantze Fürstenthumb Braunschweig gerathen / achteten sie gantz von vnnóthen seyn / zumahl Jhr. Königl. Majest. als ein Christlicher / hochvernünfftiger Potentat nach reiffer Erwegung aller Circumstantien vnnd der Sachen Verlauffs / solches alles selbst leichtlich zu ermessen hetten. In solchem leydigen Zustand hetten sie als getrewe gedultige Vnderthanen / vnd geschworne Lehenleut für allen andern zu förderst jhren vnderthänigen Respect / vnd dahin jhre Gedancken gerichtet / wie S. Fürstl. Gn. auß der scheinbaren Gefahr errettet / vnnd an einen mehr sichern Orth sich begeben möchte: worinnen dann S. Fürstl. Gn. Gedancken mit den jhrigen concordirt / daß S. Fürstl. Gn. auch ohn jhr Erinnern den Tag zuvor dahin resolvirt gewesen / daß sie sich von Schönningen erheben / vnnd in die Statt Braunschweig verfolgen wolte: wie solches der damahlige Cantzler von N. selbst proponirt / vnd andere neben jhm bezeugen müsten / inmassen sie sich dann auch proprio motu also hierinnen begeben.</p> <p>Nechst dem hette die natürliche eingepflantzte Liebe / gegen das Vatterlandt sie vnnd die jhrige / ja die vberauß grosse Noth deß Landes / deß erbärmlichen täg-vnnd stündliches Niderhawen der armen vnschuldigen Leuthe / das continuirliche Anstecken vnnd Brennen vieler schönen Dörffer / deren vber die dreyhundert ohne Stätte vnd Flecken / GOTT sey es geklaget / bey dieser Vnruhe in die Aschen gelegt seyn / die besorgliche grosse Gefahr / daß auch die Festung Wolffenbüttel (wie zu der Zeit gar leichtlich in den Furien geschehen / alle Archiven / Cantzley / Zeughauß / Schloß / Registraturen / Indicial Actus, Depositen / vnnd was deß mehr daran Land vnnd Leuthen zum allerhöchsten gelegen / hetten eröffnet / spolirt / vnnd verstöret werden können) mit Gewalt occupirt werden mögen / nechst jhrem Landes Fürsten gezwungen / auff Mittel vnd Wege ohne langes Nachsinnen zu gedencken / wodurch man den grimmenden Zorn der Keyserlichen Armee in etwas stillen mögen / da were nun kein anders zu finden gewesen / wo ferrn man den vbrigen Rest der armen Vnderthanen / vff dem Lande nicht gar in Grundt verderben lassen / aller Christlichen Liebe / der Trewe gegen das Vatterlandt / ja der Vernunfft vnd aller Politischen Reguln nicht gantz vergessen wollen / als daß man der vorgangenen Contestation in befreundlicher Devotion gegen die Röm. Keyserl. Majest. vnverändert zu verharren zu würcklicher Folge / vnd die docirte Parition / auff das Keyserliche Auocatorium effectualiter zu remonstrirn sich weiter accommodirn / vnnd durch einen Accord den Herrn Generaln Graffen Johann von Tylli / vnd dessen Kriegs Officirer gewinnen / das ferrnere Beginnen abwenden / vnd so vieler vnschuldiger armer Leuthe Verderben / Gewissens halben verhüten müssen.</p> <p>Vnd hette jhnen bißhero von niemanden ein ander oder bequemlicher modus procedendi ex fundamentis legum & naturae gezeiget werden können / gestalt es ja die Natur selbst gebe / daß man dem Starcken weichen müste.</p> <p>So weren vber das auch von vornehmen Orthen viel wolmeynende Christliche Auisationes, Verwarnungs Bitten / vnnd Erinnerung so wol an Jhr. Königliche Majestät vielgeliebte Fraw Schwester / die weyland Durchleuchtigste vnd Hochgebohrne Frawen Elisabethen Hertzogin zu Braunschweig vnnd Lünenburg / Jhre gewesene gnädigste Fürstin / vnnd Landes Mutter hochseeligen Andenckens / an sie für langst schon angelangt / daß es nunmehr auff das Höchste kommen / vnnd wo man auß der grossen Verwirrung / dareyn diß Land gerathen / durch eine recht vollkommene Devotion vnnd Accommodation gegen die Römische Keyserliche Majestät ohne langen Verzug / sich nicht erledigen würde / daß denn nechsten eine grosse Veränderung / die mehr zu deploriren als zu repariren seyn möchte / vorstünde / vnd wol diß Fürstenthumb vnd Land andern Besitzern vbergeben vnd zu eusserster Ruin / deß alten löblichen Hauses Braunschweig / vnd vnabwendlicher Leibes vnd der Seelen Gefahr / bey den armen Vnderthanen möchte gereichen / etc.</p> <p>Derhalben sie dann ja billich / bey männiglichen für die allervnvernünfftigste Menschen hetten mögen geachtet werden / wann bey so gestalten Sachen / sie arme verdorbene Leuthe einer solchen grossen Kriegsmacht sich vermessentlich widersetzen / vnd so vieler getrewer Warnungen ohngeachtet / sich vnnd alle Vnderthanen deß Landes / sampt Weib vnnd Kindern / Stätten / Flecken vnnd Dörffern zu offenem Raub vnd Verwüstung außstellen / vnd in den Todt gleichsam selbst hetten stürtzen wollen.</p> <p>Sie müssen es geschehen lassen / daß Jhre Mißgünstige nach jhren Affecten hievon judicireten / wie sie wollen / qui si hic fuissent, aliter dixissent, wie dann die damahlige anwesende Fürstliche Räthe ein anders zu der Zeit zu rathen nicht / als daß man zum Accord sich verstehen solte / dero Behuff sie dann auch selbst die Auocatoria an alle Jhr. Kön. Maj. Officirer in den Guarnisonen: daß die inhabende Oerther quittiren / vnd andere Landsassen / daß sie sich von dem Kriege sollen abthun / am 28. Augusti ehe vnd zuvor sie selbst jhre Dienste auffgeschrieben / gerathen / dieselbige zu concipiren angeordnet / nachgehende verlassen vnnd publice außgehen zu lassen / für hochnöthig erachtet auch befohlen. Damit sie aber in diesem wichtigen Werck / nicht zu weit gehen / vnd etwas vnverantwortliches darüber sie hernechst / mit fug gestrafft werden könten / fürnehmen möchten / so hette jhr gnädiger Landes Fürst vnd Herr / neben jhnen diese Sachen vnd Tractaten zuförderst Gottes gnädiger Director in allgemeinen Gebett / von Hertzen fürgetragen vnd befohlen / vñ in schuldiger Erwegung der nahẽ Ver- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1098/1237]
nigl. Majest. Vetter vnd Sohn / Herr Friederich Vlrich / Hertzog zu Branschweig vnd Lüneburg / jhr gnädiger Lands Fürst vnnd Herr / nicht weniger als sie vnd sämptliche allgemeine Vnderthanen / ja diß gantze Fürstenthumb Braunschweig gerathen / achteten sie gantz von vnnóthen seyn / zumahl Jhr. Königl. Majest. als ein Christlicher / hochvernünfftiger Potentat nach reiffer Erwegung aller Circumstantien vnnd der Sachen Verlauffs / solches alles selbst leichtlich zu ermessen hetten. In solchem leydigen Zustand hetten sie als getrewe gedultige Vnderthanen / vnd geschworne Lehenleut für allen andern zu förderst jhren vnderthänigen Respect / vnd dahin jhre Gedancken gerichtet / wie S. Fürstl. Gn. auß der scheinbaren Gefahr errettet / vnnd an einen mehr sichern Orth sich begeben möchte: worinnen dann S. Fürstl. Gn. Gedancken mit den jhrigen concordirt / daß S. Fürstl. Gn. auch ohn jhr Erinnern den Tag zuvor dahin resolvirt gewesen / daß sie sich von Schönningen erheben / vnnd in die Statt Braunschweig verfolgen wolte: wie solches der damahlige Cantzler von N. selbst proponirt / vnd andere neben jhm bezeugen müsten / inmassen sie sich dann auch proprio motu also hierinnen begeben.
Nechst dem hette die natürliche eingepflantzte Liebe / gegen das Vatterlandt sie vnnd die jhrige / ja die vberauß grosse Noth deß Landes / deß erbärmlichen täg-vnnd stündliches Niderhawen der armen vnschuldigen Leuthe / das continuirliche Anstecken vnnd Brennen vieler schönen Dörffer / deren vber die dreyhundert ohne Stätte vnd Flecken / GOTT sey es geklaget / bey dieser Vnruhe in die Aschen gelegt seyn / die besorgliche grosse Gefahr / daß auch die Festung Wolffenbüttel (wie zu der Zeit gar leichtlich in den Furien geschehen / alle Archiven / Cantzley / Zeughauß / Schloß / Registraturen / Indicial Actus, Depositen / vnnd was deß mehr daran Land vnnd Leuthen zum allerhöchsten gelegen / hetten eröffnet / spolirt / vnnd verstöret werden können) mit Gewalt occupirt werden mögen / nechst jhrem Landes Fürsten gezwungen / auff Mittel vnd Wege ohne langes Nachsinnen zu gedencken / wodurch man den grimmenden Zorn der Keyserlichen Armee in etwas stillen mögen / da were nun kein anders zu finden gewesen / wo ferrn man den vbrigen Rest der armen Vnderthanen / vff dem Lande nicht gar in Grundt verderben lassen / aller Christlichen Liebe / der Trewe gegen das Vatterlandt / ja der Vernunfft vnd aller Politischen Reguln nicht gantz vergessen wollen / als daß man der vorgangenen Contestation in befreundlicher Devotion gegen die Röm. Keyserl. Majest. vnverändert zu verharren zu würcklicher Folge / vnd die docirte Parition / auff das Keyserliche Auocatorium effectualiter zu remonstrirn sich weiter accommodirn / vnnd durch einen Accord den Herrn Generaln Graffen Johann von Tylli / vnd dessen Kriegs Officirer gewinnen / das ferrnere Beginnen abwenden / vnd so vieler vnschuldiger armer Leuthe Verderben / Gewissens halben verhüten müssen.
Vnd hette jhnen bißhero von niemanden ein ander oder bequemlicher modus procedendi ex fundamentis legum & naturae gezeiget werden können / gestalt es ja die Natur selbst gebe / daß man dem Starcken weichen müste.
So weren vber das auch von vornehmen Orthen viel wolmeynende Christliche Auisationes, Verwarnungs Bitten / vnnd Erinnerung so wol an Jhr. Königliche Majestät vielgeliebte Fraw Schwester / die weyland Durchleuchtigste vnd Hochgebohrne Frawen Elisabethen Hertzogin zu Braunschweig vnnd Lünenburg / Jhre gewesene gnädigste Fürstin / vnnd Landes Mutter hochseeligen Andenckens / an sie für langst schon angelangt / daß es nunmehr auff das Höchste kommen / vnnd wo man auß der grossen Verwirrung / dareyn diß Land gerathen / durch eine recht vollkommene Devotion vnnd Accommodation gegen die Römische Keyserliche Majestät ohne langen Verzug / sich nicht erledigen würde / daß denn nechsten eine grosse Veränderung / die mehr zu deploriren als zu repariren seyn möchte / vorstünde / vnd wol diß Fürstenthumb vnd Land andern Besitzern vbergeben vnd zu eusserster Ruin / deß alten löblichen Hauses Braunschweig / vnd vnabwendlicher Leibes vnd der Seelen Gefahr / bey den armen Vnderthanen möchte gereichen / etc.
Derhalben sie dann ja billich / bey männiglichen für die allervnvernünfftigste Menschen hetten mögen geachtet werden / wann bey so gestalten Sachen / sie arme verdorbene Leuthe einer solchen grossen Kriegsmacht sich vermessentlich widersetzen / vnd so vieler getrewer Warnungen ohngeachtet / sich vnnd alle Vnderthanen deß Landes / sampt Weib vnnd Kindern / Stätten / Flecken vnnd Dörffern zu offenem Raub vnd Verwüstung außstellen / vnd in den Todt gleichsam selbst hetten stürtzen wollen.
Sie müssen es geschehen lassen / daß Jhre Mißgünstige nach jhren Affecten hievon judicireten / wie sie wollen / qui si hic fuissent, aliter dixissent, wie dann die damahlige anwesende Fürstliche Räthe ein anders zu der Zeit zu rathen nicht / als daß man zum Accord sich verstehen solte / dero Behuff sie dann auch selbst die Auocatoria an alle Jhr. Kön. Maj. Officirer in den Guarnisonen: daß die inhabende Oerther quittiren / vnd andere Landsassen / daß sie sich von dem Kriege sollen abthun / am 28. Augusti ehe vnd zuvor sie selbst jhre Dienste auffgeschrieben / gerathen / dieselbige zu concipiren angeordnet / nachgehende verlassen vnnd publice außgehen zu lassen / für hochnöthig erachtet auch befohlen. Damit sie aber in diesem wichtigen Werck / nicht zu weit gehen / vnd etwas vnverantwortliches darüber sie hernechst / mit fug gestrafft werden könten / fürnehmen möchten / so hette jhr gnädiger Landes Fürst vnd Herr / neben jhnen diese Sachen vnd Tractaten zuförderst Gottes gnädiger Director in allgemeinen Gebett / von Hertzen fürgetragen vnd befohlen / vñ in schuldiger Erwegung der nahẽ Ver-
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