Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.statt angeloben / sondern auch diesen vnter vnserer Handschrifft vnd Pittschafft verfärtigten Reverß gehorsambst von vns geben / vnd darin bey vnsern Pflicht vnd Aydt / auch verliehrung Ehr / Haab / Leib / Gut vnd Blut auff das höchste verbunden vnnd verobligiren wollen / alle die / von vnserem Gevollmächtigten / verordneten Außschuß im Namen vnnd an statt vnser / vnd der gantzen Gemein vnd Bawerschafft an Aydstatt / so Schrifft- oder Mündlich / denen vor diesem gewesenem hochansehenlichen / gevollmächtigten Kayserlichen Herrn Commissarien / angelobte Puncten mit allen Clauseln gehorsammst zu vollnziehen / vnnd beständig zu halten / vnsere Wafen vnd Wehren / so wir noch bey Handen / oder sonsten versteckt haben / zu sampt den Stücken vnd Munition / an die bestimpte Orth alsbald niderzulegen / alles verdächtigen fernern zu sammen lauffens vnd Rottirens vns gäntzlich zu enthalten / vber die bereit Namhafft gemachte Vrheber vnnd Rädelsführer / da wir derer noch mehr erkündigen / dieselbe so viel an vns selbst zu stellen / wie auch allen vnd jeden / so von vns an Ehren verletzt / vnnd durch Plündern / Mordt / Brandt / oder auff andere Weg Schaden zugefügt worden / nach billichen Dingen alle müglichste Gnugthuung vnnd Erstattung zu leisten / vns auch im vbrigen mehr Allerhöchst gedachter Jhrer Kays. May. allergnädigst ferrnern Disposition vnd Verordnung allervnterthänigst zuvertrawen / vnd vns hinfüro weder mit Raht noch That eines künfftigen Auffstands vnd Rebellion / welches der Allmächtige GOtt gnädiglich verhüten wolle / zu ewigen Zeiten auff keinerley weiß oder weg theilhafftig zumachen / keinen dergleichen schädlichen Zusammenkünfften beyzuwohnen / noch den geringsten Anlaß vnd Vorschub zugeben / sondern vns wie trew vnnd gehorsamen Erbvnterthanen eygnet vnd gebühret / als friedlich vnd vnserer schuldigsten Pflicht / mit deren wir mehr allerhöchsternenter / Jhrer Keys. May. als vnserm natürlichen Erbherrn vnd Landsfürsten: Dann höchstermeldter Jhrer Churfürstl. Durchl. als Pfandtherrrn dieses Lands verbunden / gemäß zuerhalten / Jhr. Key. May. Deroselben Erben / wie auch Jhrer Churfürstl. Durchl. vnd denen nachgesetzten Landsfürstlichen Obrigkeitenjederzeit also gehorsamb vnd trew zu verbleiben / daß dieselbe mit vns aller gnädigst zu frieden seyn / vnd in dero Kayserlichen Landsfürstlichen vnd Vätterlichen gnädigsten Schutz nemen vnd zuerhalten Vrsach haben können / Dessen wir dann zu mehrer Vrkundt vnd Versicherung vnsers Gehorsambs / diesen Revers im Nahmen vnnd an statt offterwehnter gantzer Gemein vnd Bawerschafft deß Haußruck Viertheils dieses Ertzhertzogthumbs Oesterreich ob der Enß / mit vnserer Handtschrifft vnd Pittschafft verfertiget / vnd hochwolermelten Kayserlichen Herrn Commissarien gehorsambst angehändiget. Gescheben zu lintz den 30. Aprilis, im Jahr 1627. Bald hierauff ist man auch mit der Reformation an das Ertz Hertzogthumb Oesterreich vnter der Enß kommen: in welchem Jhre Kays. Kay serl. Mandat wegen Abschaffung der Evangelischen Prediger vnnd Schulmeister in Oesterreich vnder / der Euß. May. wegen Auß-vnd Abschaffung der Evangel. Prediger vnd Schulmeister / den 14. Septemb. nachfolgend Mandat publicirn lassen; Wir Ferdinandt / rc. Es ist zu benügen wissent / wie daß die jenigen Praedicanten / so sich in diesem vnserm Erb Ertzhertzogth. Oesterr. vnter der Enß / der Augsp. Confession zugethan / nennen / vnter dem Schein vnd Praetext deß Exercitij bemelter Augsp. Confession / welches von vns / denen auß den zween Obern Politischen Ständen Augsp Confession / zur Zeit der völligen Rebellion / vnd öffentlichen Kriegsverfassungen / auff jr gleich dazumal inständiges / starckes Zusetzen vnd Anhalten zugelassen worden / in jhren Predigen / Vermahnungen / auch denen Caeremonien / die verdambt Calvinische Sect / dermassen einmengen / vnd jnen ins gemein von denen Adhaerenten einen solchen Zugang machen / daß die / so sich sonsten zu dem Calvinismo rund vnd vngescheucht bekennen / gern zu jhr der Praedicanten Predig gehen / dieselben öffentlich hören / jre vermeinte Sacramenta bey vnd von jnen empfangen / vnd darmit gantz content vnd zu frieden seyn: dardurch dan die Vnterthanen / vnd der gemeine Mann / auß denen vnterschiedlichen Verwirrungen im Glauben / so die Praedicanten / wie gemelt / vnter dem Schein der Augsp. Confession mit einführen / gleichsam vnwissent in noch mehrern Irrthumb eingeleytet / vnd vntereinander vermischt / ja wol endlich gar von Gott / vnd jrer natürlich fürgesetzten hohen Obrigk. vnd Erb Lands-Fürsten abgezogen / vnd in ewiges Vnheil jhrer Seelen gestürtzt werden: In deme sie Praedicanten / in obbemelt jhren Predigen / Schrifften / Schreiben / vnd offentlich in Truck auß gehenden / auch andern glossirenden Büchern vnd Tractätlin / wider vnser Cathol. alleinseel. Religion / auch auch vns / vnd ander Geist vnd Weltliche / Hohen vnd Nidern Stands vnd Ordens Personen / gantz vngescheuchter Lästerungen / vnnd böser schimpfflicher Reden sich gebrauchen: Vnsere von Gott anvertrawte Erb Vnterthanen / daß sie vns zu vnsern Gottseligen rechtmässigen Satzungen keinen Gehorsam zu leisten schuldig / offentlich vermahnen: Zu widerwertigen Bündnussen / vnnd Zusammenkunfften / bösen Correspondentzen / Auffruren / Rebellionen / Vrsach vnd Anlaß geben / dieselben / so viel an jnen / selbst anstifften / befördern / vnd wie sie können heimb-vnd offentlich fomentieren: mit Außländischer / vnd deß H. Reichs erkenten vnnd publicirten Aechtern / Rebellen / vnnd anderer offentlicher Feinden Macht fräventlich betrohen: Jhre Glaubensgenossen / daß sie vnsere Feindt vnnd Widerwertige vmb Hilff ersuchen sollen / antreiben: Vns den schuldigen Gehorsamb vnd Respect benemmen: Einen Abgötter / vnnd daß wir allein Augen zur Abgötterey haben / vnverschambt nennen / vnd in Büchern schreiben: Die zu jhnen nicht gepfarrte Vnterthanen auß den Stätten vnnd auff dem Landt / wider statt angeloben / sondern auch diesen vnter vnserer Handschrifft vnd Pittschafft verfärtigten Reverß gehorsambst von vns geben / vnd darin bey vnsern Pflicht vnd Aydt / auch verliehrung Ehr / Haab / Leib / Gut vnd Blut auff das höchste verbunden vnnd verobligiren wollen / alle die / von vnserem Gevollmächtigten / verordneten Außschuß im Namen vnnd an statt vnser / vnd der gantzen Gemein vñ Bawerschafft an Aydstatt / so Schrifft- oder Mündlich / denen vor diesem gewesenem hochansehenlichen / gevollmächtigten Kayserlichen Herrn Commissarien / angelobte Puncten mit allen Clauseln gehorsam̃st zu vollnziehen / vnnd beständig zu halten / vnsere Wafen vnd Wehren / so wir noch bey Handen / oder sonsten versteckt haben / zu sampt den Stücken vnd Munition / an die bestimpte Orth alsbald niderzulegen / alles verdächtigen fernern zu sammen lauffens vnd Rottirens vns gäntzlich zu enthalten / vber die bereit Namhafft gemachte Vrheber vnnd Rädelsführer / da wir derer noch mehr erkündigen / dieselbe so viel an vns selbst zu stellen / wie auch allen vnd jeden / so von vns an Ehren verletzt / vnnd durch Plündern / Mordt / Brandt / oder auff andere Weg Schaden zugefügt worden / nach billichen Dingen alle müglichste Gnugthuung vnnd Erstattung zu leisten / vns auch im vbrigen mehr Allerhöchst gedachter Jhrer Kays. May. allergnädigst ferrnern Disposition vnd Verordnung allervnterthänigst zuvertrawen / vñ vns hinfüro weder mit Raht noch That eines künfftigen Auffstands vnd Rebellion / welches der Allmächtige GOtt gnädiglich verhüten wolle / zu ewigen Zeiten auff keinerley weiß oder weg theilhafftig zumachen / keinen dergleichen schädlichen Zusammenkünfften beyzuwohnen / noch den geringsten Anlaß vñ Vorschub zugeben / sondern vns wie trew vnnd gehorsamen Erbvnterthanen eygnet vnd gebühret / als friedlich vñ vnserer schuldigsten Pflicht / mit deren wir mehr allerhöchsternenter / Jhrer Keys. May. als vnserm natürlichen Erbherrn vnd Landsfürsten: Dann höchstermeldter Jhrer Churfürstl. Durchl. als Pfandtherrrn dieses Lands verbunden / gemäß zuerhalten / Jhr. Key. May. Deroselben Erben / wie auch Jhrer Churfürstl. Durchl. vnd denen nachgesetzten Landsfürstlichen Obrigkeitenjederzeit also gehorsamb vnd trew zu verbleiben / daß dieselbe mit vns aller gnädigst zu frieden seyn / vnd in dero Kayserlichen Landsfürstlichen vnd Vätterlichen gnädigsten Schutz nemen vñ zuerhalten Vrsach haben können / Dessen wir dann zu mehrer Vrkundt vnd Versicherung vnsers Gehorsambs / diesen Revers im Nahmen vnnd an statt offterwehnter gantzer Gemein vnd Bawerschafft deß Haußruck Viertheils dieses Ertzhertzogthumbs Oesterreich ob der Enß / mit vnserer Handtschrifft vnd Pittschafft verfertiget / vnd hochwolermelten Kayserlichen Herrn Commissarien gehorsambst angehändiget. Gescheben zu lintz den 30. Aprilis, im Jahr 1627. Bald hierauff ist man auch mit der Reformation an das Ertz Hertzogthumb Oesterreich vnter der Enß kommen: in welchem Jhre Kays. Kay serl. Mandat wegẽ Abschaffung der Evãgelischen Prediger vnnd Schulmeister in Oesterreich vnder / der Euß. May. wegen Auß-vnd Abschaffung der Evangel. Prediger vnd Schulmeister / den 14. Septemb. nachfolgend Mandat publicirn lassen; Wir Ferdinandt / rc. Es ist zu benügen wissent / wie daß die jenigen Praedicanten / so sich in diesem vnserm Erb Ertzhertzogth. Oesterr. vnter der Enß / der Augsp. Cõfession zugethan / neñen / vnter dem Schein vnd Praetext deß Exercitij bemelter Augsp. Confession / welches von vns / denen auß den zween Obern Politischen Ständen Augsp Confession / zur Zeit der völligen Rebellion / vnd öffentlichen Kriegsverfassungen / auff jr gleich dazumal inständiges / starckes Zusetzen vnd Anhalten zugelassen worden / in jhren Predigen / Vermahnungen / auch denen Caeremonien / die verdambt Calvinische Sect / dermassen einmengen / vñ jnen ins gemein võ denen Adhaerenten einen solchen Zugang machen / daß die / so sich sonsten zu dem Calvinismo rund vnd vngescheucht bekennen / gern zu jhr der Praedicanten Predig gehen / dieselben öffentlich hören / jre vermeinte Sacramenta bey vnd von jnen empfangen / vnd darmit gantz cõtent vnd zu frieden seyn: dardurch dan die Vnterthanen / vñ der gemeine Mañ / auß denen vnterschiedlichen Verwirrungen im Glauben / so die Praedicanten / wie gemelt / vnter dem Schein der Augsp. Confession mit einführen / gleichsam vnwissent in noch mehrern Irrthumb eingeleytet / vnd vntereinander vermischt / ja wol endlich gar von Gott / vnd jrer natürlich fürgesetzten hohen Obrigk. vñ Erb Lands-Fürsten abgezogen / vnd in ewiges Vnheil jhrer Seelen gestürtzt werden: In deme sie Praedicanten / in obbemelt jhren Predigen / Schrifften / Schreiben / vnd offentlich in Truck auß gehendẽ / auch andern glossirenden Büchern vñ Tractätlin / wider vnser Cathol. alleinseel. Religiõ / auch auch vns / vnd ander Geist vnd Weltliche / Hohen vñ Nidern Stands vnd Ordens Personen / gantz vngescheuchter Lästerungen / vnnd böser schimpfflicher Reden sich gebrauchen: Vnsere võ Gott anvertrawte Erb Vnterthanen / daß sie vns zu vnsern Gottseligen rechtmässigen Satzungen keinen Gehorsam zu leisten schuldig / offentlich vermahnen: Zu widerwertigen Bündnussen / vnnd Zusammenkunfften / bösen Correspondentzen / Auffruren / Rebellionen / Vrsach vnd Anlaß geben / dieselben / so viel an jnen / selbst anstifften / befördern / vnd wie sie können heimb-vnd offentlich fomentieren: mit Außländischer / vnd deß H. Reichs erkenten vnnd publicirten Aechtern / Rebellen / vnnd anderer offentlicher Feinden Macht fräventlich betrohen: Jhre Glaubensgenossen / daß sie vnsere Feindt vnnd Widerwertige vmb Hilff ersuchen sollen / antreiben: Vns den schuldigen Gehorsamb vnd Respect benemmen: Einen Abgötter / vnnd daß wir allein Augen zur Abgötterey haben / vnverschambt nennen / vnd in Büchern schreiben: Die zu jhnen nicht gepfarrte Vnterthanen auß den Stätten vnnd auff dem Landt / wider <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1290" n="1147"/> statt angeloben / sondern auch diesen vnter vnserer Handschrifft vnd Pittschafft verfärtigten Reverß gehorsambst von vns geben / vnd darin bey vnsern Pflicht vnd Aydt / auch verliehrung Ehr / Haab / Leib / Gut vnd Blut auff das höchste verbunden vnnd verobligiren wollen / alle die / von vnserem Gevollmächtigten / verordneten Außschuß im Namen vnnd an statt vnser / vnd der gantzen Gemein vñ Bawerschafft an Aydstatt / so Schrifft- oder Mündlich / denen vor diesem gewesenem hochansehenlichen / gevollmächtigten Kayserlichen Herrn Commissarien / angelobte Puncten mit allen Clauseln gehorsam̃st zu vollnziehen / vnnd beständig zu halten / vnsere Wafen vnd Wehren / so wir noch bey Handen / oder sonsten versteckt haben / zu sampt den Stücken vnd Munition / an die bestimpte Orth alsbald niderzulegen / alles verdächtigen fernern zu sammen lauffens vnd Rottirens vns gäntzlich zu enthalten / vber die bereit Namhafft gemachte Vrheber vnnd Rädelsführer / da wir derer noch mehr erkündigen / dieselbe so viel an vns selbst zu stellen / wie auch allen vnd jeden / so von vns an Ehren verletzt / vnnd durch Plündern / Mordt / Brandt / oder auff andere Weg Schaden zugefügt worden / nach billichen Dingen alle müglichste Gnugthuung vnnd Erstattung zu leisten / vns auch im vbrigen mehr Allerhöchst gedachter Jhrer Kays. May. allergnädigst ferrnern Disposition vnd Verordnung allervnterthänigst zuvertrawen / vñ vns hinfüro weder mit Raht noch That eines künfftigen Auffstands vnd Rebellion / welches der Allmächtige GOtt gnädiglich verhüten wolle / zu ewigen Zeiten auff keinerley weiß oder weg theilhafftig zumachen / keinen dergleichen schädlichen Zusammenkünfften beyzuwohnen / noch den geringsten Anlaß vñ Vorschub zugeben / sondern vns wie trew vnnd gehorsamen Erbvnterthanen eygnet vnd gebühret / als friedlich vñ vnserer schuldigsten Pflicht / mit deren wir mehr allerhöchsternenter / Jhrer Keys. May. als vnserm natürlichen Erbherrn vnd Landsfürsten: Dann höchstermeldter Jhrer Churfürstl. Durchl. als Pfandtherrrn dieses Lands verbunden / gemäß zuerhalten / Jhr. Key. May. Deroselben Erben / wie auch Jhrer Churfürstl. Durchl. vnd denen nachgesetzten Landsfürstlichen Obrigkeitenjederzeit also gehorsamb vnd trew zu verbleiben / daß dieselbe mit vns aller gnädigst zu frieden seyn / vnd in dero Kayserlichen Landsfürstlichen vnd Vätterlichen gnädigsten Schutz nemen vñ zuerhalten Vrsach haben können / Dessen wir dann zu mehrer Vrkundt vnd Versicherung vnsers Gehorsambs / diesen Revers im Nahmen vnnd an statt offterwehnter gantzer Gemein vnd Bawerschafft deß Haußruck Viertheils dieses Ertzhertzogthumbs Oesterreich ob der Enß / mit vnserer Handtschrifft vnd Pittschafft verfertiget / vnd hochwolermelten Kayserlichen Herrn Commissarien gehorsambst angehändiget. Gescheben zu lintz den 30. Aprilis, im Jahr 1627.</p> <p>Bald hierauff ist man auch mit der Reformation an das Ertz Hertzogthumb Oesterreich vnter der Enß kommen: in welchem Jhre Kays. <note place="right">Kay serl. Mandat wegẽ Abschaffung der Evãgelischen Prediger vnnd Schulmeister in Oesterreich vnder / der Euß.</note> May. wegen Auß-vnd Abschaffung der Evangel. Prediger vnd Schulmeister / den 14. Septemb. nachfolgend Mandat publicirn lassen;</p> <p>Wir Ferdinandt / rc. Es ist zu benügen wissent / wie daß die jenigen Praedicanten / so sich in diesem vnserm Erb Ertzhertzogth. Oesterr. vnter der Enß / der Augsp. Cõfession zugethan / neñen / vnter dem Schein vnd Praetext deß Exercitij bemelter Augsp. Confession / welches von vns / denen auß den zween Obern Politischen Ständen Augsp Confession / zur Zeit der völligen Rebellion / vnd öffentlichen Kriegsverfassungen / auff jr gleich dazumal inständiges / starckes Zusetzen vnd Anhalten zugelassen worden / in jhren Predigen / Vermahnungen / auch denen Caeremonien / die verdambt Calvinische Sect / dermassen einmengen / vñ jnen ins gemein võ denen Adhaerenten einen solchen Zugang machen / daß die / so sich sonsten zu dem Calvinismo rund vnd vngescheucht bekennen / gern zu jhr der Praedicanten Predig gehen / dieselben öffentlich hören / jre vermeinte Sacramenta bey vnd von jnen empfangen / vnd darmit gantz cõtent vnd zu frieden seyn: dardurch dan die Vnterthanen / vñ der gemeine Mañ / auß denen vnterschiedlichen Verwirrungen im Glauben / so die Praedicanten / wie gemelt / vnter dem Schein der Augsp. Confession mit einführen / gleichsam vnwissent in noch mehrern Irrthumb eingeleytet / vnd vntereinander vermischt / ja wol endlich gar von Gott / vnd jrer natürlich fürgesetzten hohen Obrigk. vñ Erb Lands-Fürsten abgezogen / vnd in ewiges Vnheil jhrer Seelen gestürtzt werden: In deme sie Praedicanten / in obbemelt jhren Predigen / Schrifften / Schreiben / vnd offentlich in Truck auß gehendẽ / auch andern glossirenden Büchern vñ Tractätlin / wider vnser Cathol. alleinseel. Religiõ / auch auch vns / vnd ander Geist vnd Weltliche / Hohen vñ Nidern Stands vnd Ordens Personen / gantz vngescheuchter Lästerungen / vnnd böser schimpfflicher Reden sich gebrauchen: Vnsere võ Gott anvertrawte Erb Vnterthanen / daß sie vns zu vnsern Gottseligen rechtmässigen Satzungen keinen Gehorsam zu leisten schuldig / offentlich vermahnen: Zu widerwertigen Bündnussen / vnnd Zusammenkunfften / bösen Correspondentzen / Auffruren / Rebellionen / Vrsach vnd Anlaß geben / dieselben / so viel an jnen / selbst anstifften / befördern / vnd wie sie können heimb-vnd offentlich fomentieren: mit Außländischer / vnd deß H. 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statt angeloben / sondern auch diesen vnter vnserer Handschrifft vnd Pittschafft verfärtigten Reverß gehorsambst von vns geben / vnd darin bey vnsern Pflicht vnd Aydt / auch verliehrung Ehr / Haab / Leib / Gut vnd Blut auff das höchste verbunden vnnd verobligiren wollen / alle die / von vnserem Gevollmächtigten / verordneten Außschuß im Namen vnnd an statt vnser / vnd der gantzen Gemein vñ Bawerschafft an Aydstatt / so Schrifft- oder Mündlich / denen vor diesem gewesenem hochansehenlichen / gevollmächtigten Kayserlichen Herrn Commissarien / angelobte Puncten mit allen Clauseln gehorsam̃st zu vollnziehen / vnnd beständig zu halten / vnsere Wafen vnd Wehren / so wir noch bey Handen / oder sonsten versteckt haben / zu sampt den Stücken vnd Munition / an die bestimpte Orth alsbald niderzulegen / alles verdächtigen fernern zu sammen lauffens vnd Rottirens vns gäntzlich zu enthalten / vber die bereit Namhafft gemachte Vrheber vnnd Rädelsführer / da wir derer noch mehr erkündigen / dieselbe so viel an vns selbst zu stellen / wie auch allen vnd jeden / so von vns an Ehren verletzt / vnnd durch Plündern / Mordt / Brandt / oder auff andere Weg Schaden zugefügt worden / nach billichen Dingen alle müglichste Gnugthuung vnnd Erstattung zu leisten / vns auch im vbrigen mehr Allerhöchst gedachter Jhrer Kays. May. allergnädigst ferrnern Disposition vnd Verordnung allervnterthänigst zuvertrawen / vñ vns hinfüro weder mit Raht noch That eines künfftigen Auffstands vnd Rebellion / welches der Allmächtige GOtt gnädiglich verhüten wolle / zu ewigen Zeiten auff keinerley weiß oder weg theilhafftig zumachen / keinen dergleichen schädlichen Zusammenkünfften beyzuwohnen / noch den geringsten Anlaß vñ Vorschub zugeben / sondern vns wie trew vnnd gehorsamen Erbvnterthanen eygnet vnd gebühret / als friedlich vñ vnserer schuldigsten Pflicht / mit deren wir mehr allerhöchsternenter / Jhrer Keys. May. als vnserm natürlichen Erbherrn vnd Landsfürsten: Dann höchstermeldter Jhrer Churfürstl. Durchl. als Pfandtherrrn dieses Lands verbunden / gemäß zuerhalten / Jhr. Key. May. Deroselben Erben / wie auch Jhrer Churfürstl. Durchl. vnd denen nachgesetzten Landsfürstlichen Obrigkeitenjederzeit also gehorsamb vnd trew zu verbleiben / daß dieselbe mit vns aller gnädigst zu frieden seyn / vnd in dero Kayserlichen Landsfürstlichen vnd Vätterlichen gnädigsten Schutz nemen vñ zuerhalten Vrsach haben können / Dessen wir dann zu mehrer Vrkundt vnd Versicherung vnsers Gehorsambs / diesen Revers im Nahmen vnnd an statt offterwehnter gantzer Gemein vnd Bawerschafft deß Haußruck Viertheils dieses Ertzhertzogthumbs Oesterreich ob der Enß / mit vnserer Handtschrifft vnd Pittschafft verfertiget / vnd hochwolermelten Kayserlichen Herrn Commissarien gehorsambst angehändiget. Gescheben zu lintz den 30. Aprilis, im Jahr 1627.
Bald hierauff ist man auch mit der Reformation an das Ertz Hertzogthumb Oesterreich vnter der Enß kommen: in welchem Jhre Kays. May. wegen Auß-vnd Abschaffung der Evangel. Prediger vnd Schulmeister / den 14. Septemb. nachfolgend Mandat publicirn lassen;
Kay serl. Mandat wegẽ Abschaffung der Evãgelischen Prediger vnnd Schulmeister in Oesterreich vnder / der Euß. Wir Ferdinandt / rc. Es ist zu benügen wissent / wie daß die jenigen Praedicanten / so sich in diesem vnserm Erb Ertzhertzogth. Oesterr. vnter der Enß / der Augsp. Cõfession zugethan / neñen / vnter dem Schein vnd Praetext deß Exercitij bemelter Augsp. Confession / welches von vns / denen auß den zween Obern Politischen Ständen Augsp Confession / zur Zeit der völligen Rebellion / vnd öffentlichen Kriegsverfassungen / auff jr gleich dazumal inständiges / starckes Zusetzen vnd Anhalten zugelassen worden / in jhren Predigen / Vermahnungen / auch denen Caeremonien / die verdambt Calvinische Sect / dermassen einmengen / vñ jnen ins gemein võ denen Adhaerenten einen solchen Zugang machen / daß die / so sich sonsten zu dem Calvinismo rund vnd vngescheucht bekennen / gern zu jhr der Praedicanten Predig gehen / dieselben öffentlich hören / jre vermeinte Sacramenta bey vnd von jnen empfangen / vnd darmit gantz cõtent vnd zu frieden seyn: dardurch dan die Vnterthanen / vñ der gemeine Mañ / auß denen vnterschiedlichen Verwirrungen im Glauben / so die Praedicanten / wie gemelt / vnter dem Schein der Augsp. Confession mit einführen / gleichsam vnwissent in noch mehrern Irrthumb eingeleytet / vnd vntereinander vermischt / ja wol endlich gar von Gott / vnd jrer natürlich fürgesetzten hohen Obrigk. vñ Erb Lands-Fürsten abgezogen / vnd in ewiges Vnheil jhrer Seelen gestürtzt werden: In deme sie Praedicanten / in obbemelt jhren Predigen / Schrifften / Schreiben / vnd offentlich in Truck auß gehendẽ / auch andern glossirenden Büchern vñ Tractätlin / wider vnser Cathol. alleinseel. Religiõ / auch auch vns / vnd ander Geist vnd Weltliche / Hohen vñ Nidern Stands vnd Ordens Personen / gantz vngescheuchter Lästerungen / vnnd böser schimpfflicher Reden sich gebrauchen: Vnsere võ Gott anvertrawte Erb Vnterthanen / daß sie vns zu vnsern Gottseligen rechtmässigen Satzungen keinen Gehorsam zu leisten schuldig / offentlich vermahnen: Zu widerwertigen Bündnussen / vnnd Zusammenkunfften / bösen Correspondentzen / Auffruren / Rebellionen / Vrsach vnd Anlaß geben / dieselben / so viel an jnen / selbst anstifften / befördern / vnd wie sie können heimb-vnd offentlich fomentieren: mit Außländischer / vnd deß H. Reichs erkenten vnnd publicirten Aechtern / Rebellen / vnnd anderer offentlicher Feinden Macht fräventlich betrohen: Jhre Glaubensgenossen / daß sie vnsere Feindt vnnd Widerwertige vmb Hilff ersuchen sollen / antreiben: Vns den schuldigen Gehorsamb vnd Respect benemmen: Einen Abgötter / vnnd daß wir allein Augen zur Abgötterey haben / vnverschambt nennen / vnd in Büchern schreiben: Die zu jhnen nicht gepfarrte Vnterthanen auß den Stätten vnnd auff dem Landt / wider
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