Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.sich derselben / bey Vermeydung obbemelter Haab vnd Gutes Straff / auch anderer ernstlichen Demonstrationen hinfüro gewißlich enthalten sollen. Darnach sich männiglich zu richten vnd vor Schaden zu hüten wird wissen / Es beschicht auch hieran vnser gnädigst gefälliger / vnd endtlich ernstlicher Wille vnd Meynung / etc. Dieses Mandat hat bey den Evangelischen Landtständen grosse Betrübnussen vervrsachet / vnd haben dahero die Directoren der Kirchen Jhr. Kay May. ein vnterthänigste Bittschrifft eyngereichet / die also gelautet; Dr Oestereichischen Kirchen Directorn Bitschrifft an Kayser auff das Mandat wegen außschaffung der Evangelischen Prediger. P. P. Allergnädigster Herr / Erb- vnd Land-Fürst / wir haben mit höchster Betrübung vnnd Bekümmernüß verstanden / was E. Kayserl. May. den 14. Septembris dieses 1627. Jahrs / bey Hoff am Landthauß / vnnd zu Intzersdorff am Schloß / auch anderer Orthen anschlagen vnd publiciren laffen / nemblichen daß allen den jenigen Praedicanten in Oesterreich vnter der Enß / so sich der Augspurgischen Confession zugethan nennen / vnter dem Praetext vnd Schein aber deß Exercitij in jhren Predigten vnd Vermahnungen / auch den Ceremonien die Calvinische Secceinmengen / die Calvinisten zu dero selben Predigten gehen / solche offenlich hören / jhre Sacramenta bey vnd von jhnen empfahen / vnd sonst aller Lästerungen / Calumniren vnnd böser schimpfflicher Reden sich gebrauchen / von dato dieses Mandats das Exercitium mit Predigen / wie auch den Schulmeistern die Haltung der Schuhlen in dero Landleuth Schlössern / Dörffern / Städtlein / Märckten / vnnd Flecken Höffe vnnd Mühlen / bey welchen sich gemelte Praedicanten vnnd Schulmeister auff halten / als bald vnd de facto bey vnnachläßlicher Straff verbotten vnd eingestellet seyn / sie auch samptlich auff den 28. dieses Monats Septembris, in gedachtem Ertzhertzogthumb vnd allen Jhr. May. Königreichen vnnd Erblanden keines Wegs mehr sich betretten lassen sollen. Nun haben wir aller vnderthänigst nie keinen Zweyffel getragen / daß allermassen im Patent Anregung geschicht / E. Kay. May. sich allergnädigst erjnnern werden / wz dieselbe den zweyen Obern Politischen Ständen Augspurgischen Confession allergnädigst zugelassen haben / daß aber darbey gemelt wird / als solte solches vnter dem Schein Augspurgischer Confession / zur Zeit der völligen Rebellion vnnd offentlichen Kriegsverfassungen beschehen seyn / werden verhoffentlich E. Kay. May. sich aller gnädigst entsinnen / daß dazumal bey den jenigen Ständen / so die Huldigung geleistet / vnd E. Kays May. jhnen das Kayserl. Wort geben / kein Kriegsvolck / vnnd nicht einiger Soldat / geschweigen mehrer zu solcher Zeit auff dem Fuß gewesen / auch E. Kayserl. May. Resolution vnterm dato 11. Julij Anno 1620. einige Anregung darvon thut / daß auch die Calvinische Sect dermassen sich einmenge / bezeugen wir mit Gott / daß wir keinen auß beyden Politischen Ständen in Oesterreich vnder der Ennß / oder denen Praedicanten nicht wissen / der sich nicht zu der Evangelischen Augspurgischen Confession bekennen thete / daß aber etliche bemelter Sect zugethane zu jhren Predigten kommen / vnd zuhören sollen / seynd sie verhoffentlich darvmben entschuldiget / weil sie nicht alle Zuhörer kennen / oder wissen / was Religion ein jeder zugethan / dannenhero einen oder den andern abzuschaffen nicht gebühren will / wie auch vnsere Prediger / vnsers wissens / nicht anders / als was die wahre vnverfälschte / vnd Kayser Carolo V. vbergebne Augspurgische Confession vnd die Kirchen Agenda mit sich bringt / lehren / predigen vnnd glauben / auch wider die Calvinisten jederzeit offentlich gelehrt / vnd auff der Cantzel refutirt haben. Vnd da vns eintziger / wer der auch wehre / nahmhafft gemacht / so von Gott vnnd vnserer natürlichen vorgesetzten Obrigkeit vnnd Erb Lands Fürsten die Stände abzuziehen in willens / derselbe als bald angezeygt / vnd an Leib / Gut vnd Blut von E. Kays. Mayest. gestrafft werden solte. Gesetzt auch / da etwan einer / so vns aber / welches wir mit Gott bezeugen / gantz vnbewust / diß Orts sich vergriffen / die gesambten Stände solches verhoffen nicht / sondern allein der Verbrecher zuentgelten haben würde. Gleichfals die Stände wol kein ehrenrührige Calumnien / Lästerungen vnd böser schimpfflichen Reden zu gebrauchen nicht zugelassen hetten / wöllen geschweigen / daß sie zu der widerwerdigen Bündnussen / Confoederation / verbottenen Conventiculn vnnd Zusammenkünfften / böser Correspondentzien / Auffruhr vnd Rebellion Vrsach vnd Anlaß gegeben / noch heim- oder offentlich fomentiren / mit Außländischen vnd deß Reichs Aechtern vnd Rebellen vmb Hilff ersuchen solten / oder auch den Schulmeistern der Heyl. Aposteln S. Perti vnnd Pauli Bildnussen zuverbrennen zugelassen / welches alles / wann die Stände dessen Wissenschafft gehabt hetten / solches nicht vngestrafft verblieben were / Sondern es seynd vielmehr vnsere Prediger / dz sie anders nichts / als was die Heylige Schrifft in sich begreifft / lehren / vnnd predigen / auch für der gantzen Christenheit / vnnd deß Heyl. Röm. Reichs / zu förderst vnd vornemblich aber E. Kay. M. Glück / Sieg / vnd Vberwindung aller jrer Widerwertigen / bitten vnd betten sollen / dahin instruirt. Weil dann E. Kay. M. die Erbhuldigung von den gehorsambsten Ständen aller gnäd. auff genommen / von denselben auch wider E. Kays. M. vnd dero Hochl. Hauß im wenigsten nichts widerwertigs practiciret / vnd jchtes fürzunemen in Sinn vnd Gedancken kommen / Sondern vielmehr für E. K. M. vnd dero Ertz Hauß Oesterreich / jr eusserstes Vermögen aller gehorsambst auffzusetzen / vnd bey dero zu leben vnd zu sterben / gantz begierig entschlossen / vnd aber / vermöge A. von die von Maximil. II. die Religions Concession nit auff etwan für gangene Gewaltthätige widerwertige Extorquirung / sondern wegen der Stände Darsetzung Leib / Gut vnd Bluts / für dero Hochlöb. Hauß / sich derselben / bey Vermeydung obbemelter Haab vnd Gutes Straff / auch anderer ernstlichen Demonstrationen hinfüro gewißlich enthalten sollen. Darnach sich mäñiglich zu richten vnd vor Schaden zu hüten wird wissen / Es beschicht auch hieran vnser gnädigst gefälliger / vñ endtlich ernstlicher Wille vnd Meynung / etc. Dieses Mandat hat bey den Evangelischen Landtständen grosse Betrübnussen vervrsachet / vnd haben dahero die Directoren der Kirchen Jhr. Kay May. ein vnterthänigste Bittschrifft eyngereichet / die also gelautet; Dr Oestereichischen Kirchen Directorn Bitschrifft an Kayser auff das Mãdat wegẽ außschaffung der Evangelischen Prediger. P. P. Allergnädigster Herr / Erb- vnd Land-Fürst / wir haben mit höchster Betrübung vnnd Bekümmernüß verstanden / was E. Kayserl. May. den 14. Septembris dieses 1627. Jahrs / bey Hoff am Landthauß / vnnd zu Intzersdorff am Schloß / auch anderer Orthen anschlagen vnd publiciren laffen / nemblichen daß allen den jenigen Praedicanten in Oesterreich vnter der Enß / so sich der Augspurgischen Confession zugethan nennen / vnter dem Praetext vñ Schein aber deß Exercitij in jhren Predigten vnd Vermahnungen / auch den Ceremonien die Calvinische Secceinmengen / die Calvinisten zu dero selben Predigten gehen / solche offenlich hören / jhre Sacramenta bey vnd von jhnen empfahen / vnd sonst aller Lästerungen / Calumniren vnnd böser schimpfflicher Reden sich gebrauchen / von dato dieses Mandats das Exercitium mit Predigen / wie auch den Schulmeistern die Haltung der Schuhlen in dero Landleuth Schlössern / Dörffern / Städtlein / Märckten / vnnd Flecken Höffe vnnd Mühlen / bey welchen sich gemelte Praedicanten vnnd Schulmeister auff halten / als bald vñ de facto bey vnnachläßlicher Straff verbotten vnd eingestellet seyn / sie auch samptlich auff den 28. dieses Monats Septembris, in gedachtem Ertzhertzogthumb vnd allen Jhr. May. Königreichen vnnd Erblanden keines Wegs mehr sich betretten lassen sollen. Nun haben wir aller vnderthänigst nie keinen Zweyffel getragen / daß allermassen im Patent Anregung geschicht / E. Kay. May. sich allergnädigst erjnnern werden / wz dieselbe den zweyẽ Obern Politischen Ständen Augspurgischen Confession allergnädigst zugelassen haben / daß aber darbey gemelt wird / als solte solches vnter dem Schein Augspurgischer Confession / zur Zeit der völligen Rebellion vnnd offentlichen Kriegsverfassungen beschehen seyn / werden verhoffentlich E. Kay. May. sich aller gnädigst entsinnen / daß dazumal bey den jenigen Ständen / so die Huldigung geleistet / vnd E. Kays May. jhnen das Kayserl. Wort geben / kein Kriegsvolck / vnnd nicht einiger Soldat / geschweigen mehrer zu solcher Zeit auff dem Fuß gewesen / auch E. Kayserl. May. Resolution vnterm dato 11. Julij Anno 1620. einige Anregung darvon thut / daß auch die Calvinische Sect dermassen sich einmenge / bezeugen wir mit Gott / daß wir keinen auß beyden Politischen Ständen in Oesterreich vnder der Ennß / oder denen Praedicanten nicht wissen / der sich nicht zu der Evangelischen Augspurgischen Confession bekennen thete / daß aber etliche bemelter Sect zugethane zu jhren Predigten kommen / vnd zuhören sollen / seynd sie verhoffentlich darvmben entschuldiget / weil sie nicht alle Zuhörer kennen / oder wissen / was Religion ein jeder zugethan / dannenhero einen oder den andern abzuschaffen nicht gebühren will / wie auch vnsere Prediger / vnsers wissens / nicht anders / als was die wahre vnverfälschte / vnd Kayser Carolo V. vbergebne Augspurgische Confession vnd die Kirchen Agenda mit sich bringt / lehren / predigen vnnd glauben / auch wider die Calvinisten jederzeit offentlich gelehrt / vnd auff der Cantzel refutirt haben. Vnd da vns eintziger / wer der auch wehre / nahmhafft gemacht / so von Gott vnnd vnserer natürlichen vorgesetzten Obrigkeit vnnd Erb Lands Fürsten die Stände abzuziehen in willens / derselbe als bald angezeygt / vnd an Leib / Gut vnd Blut von E. Kays. Mayest. gestrafft werden solte. Gesetzt auch / da etwan einer / so vns aber / welches wir mit Gott bezeugen / gantz vnbewust / diß Orts sich vergriffen / die gesambten Stände solches verhoffen nicht / sondern allein der Verbrecher zuentgelten haben würde. Gleichfals die Stände wol kein ehrenrührige Calumnien / Lästerungen vnd böser schimpfflichen Reden zu gebrauchen nicht zugelassen hetten / wöllen geschweigen / daß sie zu der widerwerdigen Bündnussen / Confoederation / verbottenen Conventiculn vnnd Zusammenkünfften / böser Correspondentzien / Auffruhr vnd Rebellion Vrsach vnd Anlaß gegeben / noch heim- oder offentlich fomentiren / mit Außländischen vnd deß Reichs Aechtern vñ Rebellen vmb Hilff ersuchen solten / oder auch den Schulmeistern der Heyl. Aposteln S. Perti vnnd Pauli Bildnussen zuverbrennen zugelassen / welches alles / wann die Stände dessen Wissenschafft gehabt hetten / solches nicht vngestrafft verblieben were / Sondern es seynd vielmehr vnsere Prediger / dz sie anders nichts / als was die Heylige Schrifft in sich begreifft / lehren / vnnd predigen / auch für der gantzen Christenheit / vnnd deß Heyl. Röm. Reichs / zu förderst vnd vornemblich aber E. Kay. M. Glück / Sieg / vnd Vberwindung aller jrer Widerwertigen / bitten vnd betten sollen / dahin instruirt. Weil dañ E. Kay. M. die Erbhuldigũg võ den gehorsambsten Ständen aller gnäd. auff genommen / von denselben auch wider E. Kays. M. vnd dero Hochl. Hauß im wenigstẽ nichts widerwertigs practiciret / vnd jchtes fürzunemen in Sinn vnd Gedancken kom̃en / Sondern vielmehr für E. K. M. vnd dero Ertz Hauß Oesterreich / jr eusserstes Vermögen aller gehorsambst auffzusetzẽ / vñ bey dero zu leben vñ zu sterben / gantz begierig entschlossen / vñ aber / vermöge A. võ die von Maximil. II. die Religions Cõcession nit auff etwan für gangene Gewaltthätige widerwertige Extorquirũg / sondern wegen der Stände Darsetzung Leib / Gut vnd Bluts / für dero Hochlöb. Hauß / <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1292" n="1149"/> sich derselben / bey Vermeydung obbemelter Haab vnd Gutes Straff / auch anderer ernstlichen Demonstrationen hinfüro gewißlich enthalten sollen. Darnach sich mäñiglich zu richten vnd vor Schaden zu hüten wird wissen / Es beschicht auch hieran vnser gnädigst gefälliger / vñ endtlich ernstlicher Wille vnd Meynung / etc.</p> <p>Dieses Mandat hat bey den Evangelischen Landtständen grosse Betrübnussen vervrsachet / vnd haben dahero die Directoren der Kirchen Jhr. Kay May. ein vnterthänigste Bittschrifft eyngereichet / die also gelautet;</p> <p><note place="left">Dr Oestereichischen Kirchen Directorn Bitschrifft an Kayser auff das Mãdat wegẽ außschaffung der Evangelischen Prediger.</note> P. P. Allergnädigster Herr / Erb- vnd Land-Fürst / wir haben mit höchster Betrübung vnnd Bekümmernüß verstanden / was E. Kayserl. May. den 14. Septembris dieses 1627. Jahrs / bey Hoff am Landthauß / vnnd zu Intzersdorff am Schloß / auch anderer Orthen anschlagen vnd publiciren laffen / nemblichen daß allen den jenigen Praedicanten in Oesterreich vnter der Enß / so sich der Augspurgischen Confession zugethan nennen / vnter dem Praetext vñ Schein aber deß Exercitij in jhren Predigten vnd Vermahnungen / auch den Ceremonien die Calvinische Secceinmengen / die Calvinisten zu dero selben Predigten gehen / solche offenlich hören / jhre Sacramenta bey vnd von jhnen empfahen / vnd sonst aller Lästerungen / Calumniren vnnd böser schimpfflicher Reden sich gebrauchen / von dato dieses Mandats das Exercitium mit Predigen / wie auch den Schulmeistern die Haltung der Schuhlen in dero Landleuth Schlössern / Dörffern / Städtlein / Märckten / vnnd Flecken Höffe vnnd Mühlen / bey welchen sich gemelte Praedicanten vnnd Schulmeister auff halten / als bald vñ de facto bey vnnachläßlicher Straff verbotten vnd eingestellet seyn / sie auch samptlich auff den 28. dieses Monats Septembris, in gedachtem Ertzhertzogthumb vnd allen Jhr. May. Königreichen vnnd Erblanden keines Wegs mehr sich betretten lassen sollen.</p> <p>Nun haben wir aller vnderthänigst nie keinen Zweyffel getragen / daß allermassen im Patent Anregung geschicht / E. Kay. May. sich allergnädigst erjnnern werden / wz dieselbe den zweyẽ Obern Politischen Ständen Augspurgischen Confession allergnädigst zugelassen haben / daß aber darbey gemelt wird / als solte solches vnter dem Schein Augspurgischer Confession / zur Zeit der völligen Rebellion vnnd offentlichen Kriegsverfassungen beschehen seyn / werden verhoffentlich E. Kay. May. sich aller gnädigst entsinnen / daß dazumal bey den jenigen Ständen / so die Huldigung geleistet / vnd E. Kays May. jhnen das Kayserl. Wort geben / kein Kriegsvolck / vnnd nicht einiger Soldat / geschweigen mehrer zu solcher Zeit auff dem Fuß gewesen / auch E. Kayserl. May. Resolution vnterm dato 11. Julij Anno 1620. einige Anregung darvon thut / daß auch die Calvinische Sect dermassen sich einmenge / bezeugen wir mit Gott / daß wir keinen auß beyden Politischen Ständen in Oesterreich vnder der Ennß / oder denen Praedicanten nicht wissen / der sich nicht zu der Evangelischen Augspurgischen Confession bekennen thete / daß aber etliche bemelter Sect zugethane zu jhren Predigten kommen / vnd zuhören sollen / seynd sie verhoffentlich darvmben entschuldiget / weil sie nicht alle Zuhörer kennen / oder wissen / was Religion ein jeder zugethan / dannenhero einen oder den andern abzuschaffen nicht gebühren will / wie auch vnsere Prediger / vnsers wissens / nicht anders / als was die wahre vnverfälschte / vnd Kayser Carolo V. vbergebne Augspurgische Confession vnd die Kirchen Agenda mit sich bringt / lehren / predigen vnnd glauben / auch wider die Calvinisten jederzeit offentlich gelehrt / vnd auff der Cantzel refutirt haben. Vnd da vns eintziger / wer der auch wehre / nahmhafft gemacht / so von Gott vnnd vnserer natürlichen vorgesetzten Obrigkeit vnnd Erb Lands Fürsten die Stände abzuziehen in willens / derselbe als bald angezeygt / vnd an Leib / Gut vnd Blut von E. Kays. Mayest. gestrafft werden solte. Gesetzt auch / da etwan einer / so vns aber / welches wir mit Gott bezeugen / gantz vnbewust / diß Orts sich vergriffen / die gesambten Stände solches verhoffen nicht / sondern allein der Verbrecher zuentgelten haben würde.</p> <p>Gleichfals die Stände wol kein ehrenrührige Calumnien / Lästerungen vnd böser schimpfflichen Reden zu gebrauchen nicht zugelassen hetten / wöllen geschweigen / daß sie zu der widerwerdigen Bündnussen / Confoederation / verbottenen Conventiculn vnnd Zusammenkünfften / böser Correspondentzien / Auffruhr vnd Rebellion Vrsach vnd Anlaß gegeben / noch heim- oder offentlich fomentiren / mit Außländischen vnd deß Reichs Aechtern vñ Rebellen vmb Hilff ersuchen solten / oder auch den Schulmeistern der Heyl. Aposteln S. Perti vnnd Pauli Bildnussen zuverbrennen zugelassen / welches alles / wann die Stände dessen Wissenschafft gehabt hetten / solches nicht vngestrafft verblieben were / Sondern es seynd vielmehr vnsere Prediger / dz sie anders nichts / als was die Heylige Schrifft in sich begreifft / lehren / vnnd predigen / auch für der gantzen Christenheit / vnnd deß Heyl. Röm. Reichs / zu förderst vnd vornemblich aber E. Kay. M. Glück / Sieg / vnd Vberwindung aller jrer Widerwertigen / bitten vnd betten sollen / dahin instruirt.</p> <p>Weil dañ E. Kay. M. die Erbhuldigũg võ den gehorsambsten Ständen aller gnäd. auff genommen / von denselben auch wider E. Kays. M. vnd dero Hochl. Hauß im wenigstẽ nichts widerwertigs practiciret / vnd jchtes fürzunemen in Sinn vnd Gedancken kom̃en / Sondern vielmehr für E. K. M. vnd dero Ertz Hauß Oesterreich / jr eusserstes Vermögen aller gehorsambst auffzusetzẽ / vñ bey dero zu leben vñ zu sterben / gantz begierig entschlossen / vñ aber / vermöge A. võ die von Maximil. II. die Religions Cõcession nit auff etwan für gangene Gewaltthätige widerwertige Extorquirũg / sondern wegen der Stände Darsetzung Leib / Gut vnd Bluts / für dero Hochlöb. Hauß / </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1149/1292]
sich derselben / bey Vermeydung obbemelter Haab vnd Gutes Straff / auch anderer ernstlichen Demonstrationen hinfüro gewißlich enthalten sollen. Darnach sich mäñiglich zu richten vnd vor Schaden zu hüten wird wissen / Es beschicht auch hieran vnser gnädigst gefälliger / vñ endtlich ernstlicher Wille vnd Meynung / etc.
Dieses Mandat hat bey den Evangelischen Landtständen grosse Betrübnussen vervrsachet / vnd haben dahero die Directoren der Kirchen Jhr. Kay May. ein vnterthänigste Bittschrifft eyngereichet / die also gelautet;
P. P. Allergnädigster Herr / Erb- vnd Land-Fürst / wir haben mit höchster Betrübung vnnd Bekümmernüß verstanden / was E. Kayserl. May. den 14. Septembris dieses 1627. Jahrs / bey Hoff am Landthauß / vnnd zu Intzersdorff am Schloß / auch anderer Orthen anschlagen vnd publiciren laffen / nemblichen daß allen den jenigen Praedicanten in Oesterreich vnter der Enß / so sich der Augspurgischen Confession zugethan nennen / vnter dem Praetext vñ Schein aber deß Exercitij in jhren Predigten vnd Vermahnungen / auch den Ceremonien die Calvinische Secceinmengen / die Calvinisten zu dero selben Predigten gehen / solche offenlich hören / jhre Sacramenta bey vnd von jhnen empfahen / vnd sonst aller Lästerungen / Calumniren vnnd böser schimpfflicher Reden sich gebrauchen / von dato dieses Mandats das Exercitium mit Predigen / wie auch den Schulmeistern die Haltung der Schuhlen in dero Landleuth Schlössern / Dörffern / Städtlein / Märckten / vnnd Flecken Höffe vnnd Mühlen / bey welchen sich gemelte Praedicanten vnnd Schulmeister auff halten / als bald vñ de facto bey vnnachläßlicher Straff verbotten vnd eingestellet seyn / sie auch samptlich auff den 28. dieses Monats Septembris, in gedachtem Ertzhertzogthumb vnd allen Jhr. May. Königreichen vnnd Erblanden keines Wegs mehr sich betretten lassen sollen.
Dr Oestereichischen Kirchen Directorn Bitschrifft an Kayser auff das Mãdat wegẽ außschaffung der Evangelischen Prediger. Nun haben wir aller vnderthänigst nie keinen Zweyffel getragen / daß allermassen im Patent Anregung geschicht / E. Kay. May. sich allergnädigst erjnnern werden / wz dieselbe den zweyẽ Obern Politischen Ständen Augspurgischen Confession allergnädigst zugelassen haben / daß aber darbey gemelt wird / als solte solches vnter dem Schein Augspurgischer Confession / zur Zeit der völligen Rebellion vnnd offentlichen Kriegsverfassungen beschehen seyn / werden verhoffentlich E. Kay. May. sich aller gnädigst entsinnen / daß dazumal bey den jenigen Ständen / so die Huldigung geleistet / vnd E. Kays May. jhnen das Kayserl. Wort geben / kein Kriegsvolck / vnnd nicht einiger Soldat / geschweigen mehrer zu solcher Zeit auff dem Fuß gewesen / auch E. Kayserl. May. Resolution vnterm dato 11. Julij Anno 1620. einige Anregung darvon thut / daß auch die Calvinische Sect dermassen sich einmenge / bezeugen wir mit Gott / daß wir keinen auß beyden Politischen Ständen in Oesterreich vnder der Ennß / oder denen Praedicanten nicht wissen / der sich nicht zu der Evangelischen Augspurgischen Confession bekennen thete / daß aber etliche bemelter Sect zugethane zu jhren Predigten kommen / vnd zuhören sollen / seynd sie verhoffentlich darvmben entschuldiget / weil sie nicht alle Zuhörer kennen / oder wissen / was Religion ein jeder zugethan / dannenhero einen oder den andern abzuschaffen nicht gebühren will / wie auch vnsere Prediger / vnsers wissens / nicht anders / als was die wahre vnverfälschte / vnd Kayser Carolo V. vbergebne Augspurgische Confession vnd die Kirchen Agenda mit sich bringt / lehren / predigen vnnd glauben / auch wider die Calvinisten jederzeit offentlich gelehrt / vnd auff der Cantzel refutirt haben. Vnd da vns eintziger / wer der auch wehre / nahmhafft gemacht / so von Gott vnnd vnserer natürlichen vorgesetzten Obrigkeit vnnd Erb Lands Fürsten die Stände abzuziehen in willens / derselbe als bald angezeygt / vnd an Leib / Gut vnd Blut von E. Kays. Mayest. gestrafft werden solte. Gesetzt auch / da etwan einer / so vns aber / welches wir mit Gott bezeugen / gantz vnbewust / diß Orts sich vergriffen / die gesambten Stände solches verhoffen nicht / sondern allein der Verbrecher zuentgelten haben würde.
Gleichfals die Stände wol kein ehrenrührige Calumnien / Lästerungen vnd böser schimpfflichen Reden zu gebrauchen nicht zugelassen hetten / wöllen geschweigen / daß sie zu der widerwerdigen Bündnussen / Confoederation / verbottenen Conventiculn vnnd Zusammenkünfften / böser Correspondentzien / Auffruhr vnd Rebellion Vrsach vnd Anlaß gegeben / noch heim- oder offentlich fomentiren / mit Außländischen vnd deß Reichs Aechtern vñ Rebellen vmb Hilff ersuchen solten / oder auch den Schulmeistern der Heyl. Aposteln S. Perti vnnd Pauli Bildnussen zuverbrennen zugelassen / welches alles / wann die Stände dessen Wissenschafft gehabt hetten / solches nicht vngestrafft verblieben were / Sondern es seynd vielmehr vnsere Prediger / dz sie anders nichts / als was die Heylige Schrifft in sich begreifft / lehren / vnnd predigen / auch für der gantzen Christenheit / vnnd deß Heyl. Röm. Reichs / zu förderst vnd vornemblich aber E. Kay. M. Glück / Sieg / vnd Vberwindung aller jrer Widerwertigen / bitten vnd betten sollen / dahin instruirt.
Weil dañ E. Kay. M. die Erbhuldigũg võ den gehorsambsten Ständen aller gnäd. auff genommen / von denselben auch wider E. Kays. M. vnd dero Hochl. Hauß im wenigstẽ nichts widerwertigs practiciret / vnd jchtes fürzunemen in Sinn vnd Gedancken kom̃en / Sondern vielmehr für E. K. M. vnd dero Ertz Hauß Oesterreich / jr eusserstes Vermögen aller gehorsambst auffzusetzẽ / vñ bey dero zu leben vñ zu sterben / gantz begierig entschlossen / vñ aber / vermöge A. võ die von Maximil. II. die Religions Cõcession nit auff etwan für gangene Gewaltthätige widerwertige Extorquirũg / sondern wegen der Stände Darsetzung Leib / Gut vnd Bluts / für dero Hochlöb. Hauß /
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |