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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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hat er befunden / daß die Englische Räthe mit welchen er handeln solte sehr vbel zufrieden waren / daß man in Franckreich dem Freyherrn Montaigu / welchen der König in Groß Britannien gedachter Vrsachen wegen / dahin abgesandt hatte / kein Audientz geben wollen. Gleichwol vbergab der von Bassompierre den Englischen Deputierten vermög seiner Instruction nachfolgende Schrifft.

Deß Marschalcks von Bassompierre Anbringen bey den Englischen Deputierten. In den Articuln / so zwischen den Commissarien deß Durchleuchtigsten Fürsten vnd Herrn / Herrn Jacobi deß Ersten Königs in Groß Britannien Lobs. Ged. so dazumahl regierte / auff einer / vnd deß Allerchristlichsten Königs in Franckreich vnd Navarren auff der andern Seithen / sind abgeredet vnd verglichen worden / wegen deß Heuraths zwischen dem Durchleuchtigen Fürsten zu Wallis / Printz Carln vnd Fräwlein Henrietta Maria / deß Königs in Franckreich Schwester / ist außtrücklich zugesagt vnnd versprochen worden / daß die freye Vbung der Catholischen Apostolischen vnnd Römischen Religion jetztgenanter Princessin vnd allem jhrem Haußgesindt solten zugelassen werden: Daß sie einen Bischoff vnd ein gewisse anzahl Priester zu verrichtung berührten Gottesdiensts bey sich haben: Daß alle jhre Diener vnd Hauß genossen solten Catholisch vnd gebohrne Frantzosen / auch vom König in Franckreich erwöhlet seyn / vnd wann jhrer einer oder mehr mit todt abgehen / oder wider abgefordert würde / andere Frantzosen vnd Catholische an jhre Stelle genommen werden solten. Diese Articul neben vielen andern / so zu gegenwertiger Sach nit gehörig / vnd vnvonnöthen allhie zuerzehlen / sind den 20. Nov. im Jahr 1624. vnderzeichnet / vnnd hernach im nechstfolgenden Jahr den 8. May der Heurathsberedung zwischen jetzigem König vnnd Königin in Groß Britannien einverleibt worden / welche Jhr Kön. M. hernach ratificirt / vnd mit einem Eyd sich verpflichtet hat / dieselbe stät vnd fest zuhalten. Zum andern hat höchstgedachter König Jacobus in einem besondern Brieff vnder dem Dato den 12. Dec. 1624. versprochen / daß alle seine Vnderthanen / welche Catholisch / hinfüro grössere Freyheit haben / vnd sanffter mit jhnen vmbgangen werden solte / als vermög deß vorgehabten Heurats mit Spanien hette geschehen sollen / vnd solte gemelte Vnderthanen weder an jhren Personen noch Gütern / wegen jhrer Religion molestiret / noch von derselben durch einen auff gelegten Eyd abgehalten werden / wann sie sich nur als getrewe Vnderthanen verhielten: Welche Schrifft durch den Printzen denselbigen Tag ist bestätiget / vnd hernach als die Königliche Cron auff jhn gefallen / zu Londen den 18. Julij 1625. abermahls bekräfftiget worden. Nachdem nun mehrberührter zwischen rc. Herrn Carln König in Groß Britannien vnd seiner Gemahlin / Fraw Henrietta Maria glücklich vollzogen / vnd der Articul die Religion betreffend / mit dem Eydt vnd anrührung der H Evangelien bestätigt worden / haben J. Kön. M. in Franckreich jhro keine andere Gedancken machen können / dann daß demselben allerdings nachgelebt werden solte. Darumb dieselbe zum höchsten betrübt worden / als sie verstanden / daß der König in Groß Britannien der Königin seiner Gemahlin Diener abgeschafft. Wann aber solches Procedere der Hoffnung / die der König in Franckreich vom glücklichen Zustand der Königin in Engelland / seiner Schwester / geschöpfft / nicht gemäß / vnd er vermeint gehabt / daß sie mit einem frommen vnnd gütigen Herrn vermählet were / dessen Tugend Jh. Kön. May. jederzeit hoch gehalten / vnd noch halten thut / auch jhro nit einbilden kan / daß sein Schwager der König in Engelland / der jhm nit gern würde nachsagen lassen / daß er einem wer der auch sey / sein Wort vnd Zusag nit gehalten / einen so hochbethewerten Contract / welcher zwischen so nahe verwandten Fürsten / Brüdern vnd guten Freunden getroffen worden / solte brechen vnd ein Vrsach seyn wollen / daß das Band dieser newen Verbündnuß / welches die Gemüther beyder Königen noch mehr zuverknüpffen gemacht worden / zu derselben Trennung dienen solte / vnd zwar zu solcher Zeit / da sie es billich auff das getrewlichst miteinander meynen / vnnd einander zur Assistentz jhrer Bluts vnd Bundsverwandten / Vnnd zu jhrer eygenen Beschützung die Hand bieten solten: Als haben Jh. Kön. May. in Franckreich nicht vnterlassen können / Jhn Mar schalck von Bassompier an jhren Schwagern den König in Groß Britannien abzufertigen / vnnd die Erstattung dessen / was wider obvermeldten Contract gehandelt worden / zubegeren: Darzu dann Jh. Kön. M. sich schuldig erkennet / beydes das Gewissen deroselben Schwester der Königin in Engellandt ausser Gefahr zusetzen / vnd wegen jhrer eygenen Reputation / welche leichtlich in Verachtung möchte kommen / wann sie solte zugeben / daß man jhro nit hielt / was jhr versprochen worden. Deßgleichen ersuchen J. Kön. M. den König in Groß Britannien / daß vermög jhr beschehene Vertröstung vnnd Zusag / gegen desselben Vnterthanen / so sich zu der Catholischen Religion bekennen / mit mehrer Moderation / dann bißhero geschehen / verfahren werde.

Auff welche beyde Puncten der Mareschall von Bassompiere J. Kön. M. in Groß Britannien vnterthänigst bittet vmb eine willfährige Resolution / die dem auffgerichten Contract vnd beschehener Verheissung gemäß sey / damit er dieselbe seinem Herrn / dem König in Franckreich wider zurück bringen möge.

Der Engelländischen Deputierten Antwort auff deß Bassompierre Vortrag. Hierauff haben die Engelländische Deputierte folgender Massen geantwortet; Den ersten Puncten betreffend / seye man nit in Abrede / daß wie der Gesandte vorgebracht hat / in den Articuln / so zwischen den Commissarien deß Königs in Franckreich auff einer / vnd deß Königs in Groß-Britannien hochl. Ged. auff der andern Seithen abgeredet worden / wegen deß Heuraths zwischen dem Printzen zu Wallis vnd Frawen Henrietten Marien / deß Königs in Franckreich Schwester / die freye Vbung der Catholischen Religion / jhr vnd allem jhrem Hoffgesindt auß-

hat er befunden / daß die Englische Räthe mit welchen er handeln solte sehr vbel zufrieden waren / daß man in Franckreich dem Freyherrn Montaigu / welchen der König in Groß Britannien gedachter Vrsachen wegen / dahin abgesandt hatte / kein Audientz geben wollen. Gleichwol vbergab der von Bassompierre den Englischen Deputierten vermög seiner Instruction nachfolgende Schrifft.

Deß Marschalcks von Bassompierre Anbringen bey den Englischen Deputierten. In den Articuln / so zwischen den Commissarien deß Durchleuchtigsten Fürsten vnd Herrn / Herrn Jacobi deß Ersten Königs in Groß Britannien Lobs. Ged. so dazumahl regierte / auff einer / vñ deß Allerchristlichsten Königs in Franckreich vnd Navarren auff der andern Seithen / sind abgeredet vnd verglichen worden / wegen deß Heuraths zwischen dem Durchleuchtigen Fürsten zu Wallis / Printz Carln vnd Fräwlein Henrietta Maria / deß Königs in Franckreich Schwester / ist außtrücklich zugesagt vnnd versprochen worden / daß die freye Vbung der Catholischen Apostolischen vnnd Römischen Religion jetztgenanter Princessin vnd allem jhrem Haußgesindt solten zugelassen werden: Daß sie einen Bischoff vnd ein gewisse anzahl Priester zu verrichtung berührten Gottesdiensts bey sich haben: Daß alle jhre Diener vnd Hauß genossen solten Catholisch vnd gebohrne Frantzosen / auch vom König in Franckreich erwöhlet seyn / vnd wann jhrer einer oder mehr mit todt abgehen / oder wider abgefordert würde / andere Frantzosen vnd Catholische an jhre Stelle genommen werden solten. Diese Articul neben vielen andern / so zu gegenwertiger Sach nit gehörig / vnd vnvonnöthen allhie zuerzehlen / sind den 20. Nov. im Jahr 1624. vnderzeichnet / vnnd hernach im nechstfolgenden Jahr den 8. May der Heurathsberedung zwischen jetzigem König vnnd Königin in Groß Britannien einverleibt worden / welche Jhr Kön. M. hernach ratificirt / vnd mit einem Eyd sich verpflichtet hat / dieselbe stät vnd fest zuhalten. Zum andern hat höchstgedachter König Jacobus in einem besondern Brieff vnder dem Dato den 12. Dec. 1624. versprochen / daß alle seine Vnderthanen / welche Catholisch / hinfüro grössere Freyheit haben / vnd sanffter mit jhnen vmbgangen werden solte / als vermög deß vorgehabten Heurats mit Spanien hette geschehen sollen / vnd solte gemelte Vnderthanen weder an jhren Personen noch Gütern / wegen jhrer Religion molestiret / noch von derselben durch einẽ auff gelegten Eyd abgehalten werden / wann sie sich nur als getrewe Vnderthanen verhielten: Welche Schrifft durch den Printzen denselbigen Tag ist bestätiget / vnd hernach als die Königliche Cron auff jhn gefallen / zu Londen den 18. Julij 1625. abermahls bekräfftiget worden. Nachdem nun mehrberührter zwischen rc. Herrn Carln König in Groß Britannien vñ seiner Gemahlin / Fraw Henrietta Maria glücklich vollzogen / vnd der Articul die Religion betreffend / mit dem Eydt vnd anrührung der H Evangelien bestätigt worden / haben J. Kön. M. in Franckreich jhro keine andere Gedancken machen können / dann daß demselben allerdings nachgelebt werden solte. Darumb dieselbe zum höchsten betrübt worden / als sie verstanden / daß der König in Groß Britannien der Königin seiner Gemahlin Diener abgeschafft. Wann aber solches Procedere der Hoffnung / die der König in Franckreich vom glücklichen Zustand der Königin in Engelland / seiner Schwester / geschöpfft / nicht gemäß / vnd er vermeint gehabt / daß sie mit einem from̃en vnnd gütigen Herrn vermählet were / dessen Tugend Jh. Kön. May. jederzeit hoch gehalten / vnd noch halten thut / auch jhro nit einbilden kan / daß sein Schwager der König in Engelland / der jhm nit gern würde nachsagẽ lassen / daß er einem wer der auch sey / sein Wort vnd Zusag nit gehalten / einen so hochbethewerten Contract / welcher zwischen so nahe verwandten Fürsten / Brüdern vnd guten Freunden getroffen worden / solte brechen vnd ein Vrsach seyn wollen / daß das Band dieser newen Verbündnuß / welches die Gemüther beyder Königen noch mehr zuverknüpffen gemacht worden / zu derselben Trennung dienen solte / vnd zwar zu solcher Zeit / da sie es billich auff das getrewlichst miteinander meynen / vnnd einander zur Assistentz jhrer Bluts vnd Bundsverwandten / Vnnd zu jhrer eygenen Beschützung die Hand bieten solten: Als haben Jh. Kön. May. in Franckreich nicht vnterlassen können / Jhn Mar schalck von Bassompier an jhrẽ Schwagern den König in Groß Britannien abzufertigen / vnnd die Erstattung dessen / was wider obvermeldten Contract gehandelt worden / zubegeren: Darzu dann Jh. Kön. M. sich schuldig erkennet / beydes das Gewissen deroselben Schwester der Königin in Engellandt ausser Gefahr zusetzen / vnd wegen jhrer eygenen Reputation / welche leichtlich in Verachtung möchte kom̃en / wann sie solte zugeben / daß man jhro nit hielt / was jhr versprochen worden. Deßgleichen ersuchen J. Kön. M. den König in Groß Britannien / daß vermög jhr beschehene Vertröstung vnnd Zusag / gegen desselben Vnterthanen / so sich zu der Catholischen Religion bekennen / mit mehrer Moderation / dann bißhero geschehen / verfahren werde.

Auff welche beyde Puncten der Mareschall von Bassompiere J. Kön. M. in Groß Britannien vnterthänigst bittet vmb eine willfährige Resolution / die dem auffgerichten Contract vnd beschehener Verheissung gemäß sey / damit er dieselbe seinem Herrn / dem König in Franckreich wider zurück bringen möge.

Der Engelländischen Deputierten Antwort auff deß Bassompierre Vortrag. Hierauff haben die Engelländische Deputierte folgender Massen geantwortet; Den ersten Puncten betreffend / seye man nit in Abrede / daß wie der Gesandte vorgebracht hat / in den Articuln / so zwischen den Com̃issarien deß Königs in Franckreich auff einer / vnd deß Königs in Groß-Britannien hochl. Ged. auff der andern Seithen abgeredet worden / wegen deß Heuraths zwischen dem Printzen zu Wallis vnd Frawen Henrietten Marien / deß Königs in Franckreich Schwester / die freye Vbung der Catholischen Religion / jhr vnd allem jhrem Hoffgesindt auß-

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          <p><note place="left">Deß Marschalcks von Bassompierre Anbringen bey den                          Englischen Deputierten.</note> In den Articuln / so zwischen den                      Commissarien deß Durchleuchtigsten Fürsten vnd Herrn / Herrn Jacobi deß Ersten                      Königs in Groß Britannien Lobs. 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Diese Articul neben vielen andern / so zu                      gegenwertiger Sach nit gehörig / vnd vnvonnöthen allhie zuerzehlen / sind den                      20. Nov. im Jahr 1624. vnderzeichnet / vnnd hernach im nechstfolgenden Jahr den                      8. May der Heurathsberedung zwischen jetzigem König vnnd Königin in Groß                      Britannien einverleibt worden / welche Jhr Kön. M. hernach ratificirt / vnd mit                      einem Eyd sich verpflichtet hat / dieselbe stät vnd fest zuhalten. Zum andern                      hat höchstgedachter König Jacobus in einem besondern Brieff vnder dem Dato den                      12. Dec. 1624. versprochen / daß alle seine Vnderthanen / welche Catholisch /                      hinfüro grössere Freyheit haben / vnd sanffter mit jhnen vmbgangen werden solte                      / als vermög deß vorgehabten Heurats mit Spanien hette geschehen sollen / vnd                      solte gemelte Vnderthanen weder an jhren Personen noch Gütern / wegen jhrer                      Religion molestiret / noch von derselben durch eine&#x0303; auff gelegten                      Eyd abgehalten werden / wann sie sich nur als getrewe Vnderthanen verhielten:                      Welche Schrifft durch den Printzen denselbigen Tag ist bestätiget / vnd hernach                      als die Königliche Cron auff jhn gefallen / zu Londen den 18. Julij 1625.                      abermahls bekräfftiget worden. Nachdem nun mehrberührter zwischen rc. 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Wann aber solches Procedere der Hoffnung / die der                      König in Franckreich vom glücklichen Zustand der Königin in Engelland / seiner                      Schwester / geschöpfft / nicht gemäß / vnd er vermeint gehabt / daß sie mit                      einem from&#x0303;en vnnd gütigen Herrn vermählet were / dessen Tugend                      Jh. Kön. May. jederzeit hoch gehalten / vnd noch halten thut / auch jhro nit                      einbilden kan / daß sein Schwager der König in Engelland / der jhm nit gern                      würde nachsage&#x0303; lassen / daß er einem wer der auch sey / sein Wort vnd Zusag nit                      gehalten / einen so hochbethewerten Contract / welcher zwischen so nahe                      verwandten Fürsten / Brüdern vnd guten Freunden getroffen worden / solte brechen                      vnd ein Vrsach seyn wollen / daß das Band dieser newen Verbündnuß / welches die                      Gemüther beyder Königen noch mehr zuverknüpffen gemacht worden / zu derselben                      Trennung dienen solte / vnd zwar zu solcher Zeit / da sie es billich auff das                      getrewlichst miteinander meynen / vnnd einander zur Assistentz jhrer Bluts vnd                      Bundsverwandten / Vnnd zu jhrer eygenen Beschützung die Hand bieten solten: Als                      haben Jh. Kön. May. in Franckreich nicht vnterlassen können / Jhn Mar schalck                      von Bassompier an jhre&#x0303; Schwagern den König in Groß Britannien                      abzufertigen / vnnd die Erstattung dessen / was wider obvermeldten Contract                      gehandelt worden / zubegeren: Darzu dann Jh. Kön. M. sich schuldig erkennet /                      beydes das Gewissen deroselben Schwester der Königin in Engellandt ausser Gefahr                      zusetzen / vnd wegen jhrer eygenen Reputation / welche leichtlich in Verachtung                      möchte kom&#x0303;en / wann sie solte zugeben / daß man jhro nit hielt /                      was jhr versprochen worden. Deßgleichen ersuchen J. Kön. M. den König in Groß                      Britannien / daß vermög jhr beschehene Vertröstung vnnd Zusag / gegen desselben                      Vnterthanen / so sich zu der Catholischen Religion bekennen / mit mehrer                      Moderation / dann bißhero geschehen / verfahren werde.</p>
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[1162/1305] hat er befunden / daß die Englische Räthe mit welchen er handeln solte sehr vbel zufrieden waren / daß man in Franckreich dem Freyherrn Montaigu / welchen der König in Groß Britannien gedachter Vrsachen wegen / dahin abgesandt hatte / kein Audientz geben wollen. Gleichwol vbergab der von Bassompierre den Englischen Deputierten vermög seiner Instruction nachfolgende Schrifft. In den Articuln / so zwischen den Commissarien deß Durchleuchtigsten Fürsten vnd Herrn / Herrn Jacobi deß Ersten Königs in Groß Britannien Lobs. Ged. so dazumahl regierte / auff einer / vñ deß Allerchristlichsten Königs in Franckreich vnd Navarren auff der andern Seithen / sind abgeredet vnd verglichen worden / wegen deß Heuraths zwischen dem Durchleuchtigen Fürsten zu Wallis / Printz Carln vnd Fräwlein Henrietta Maria / deß Königs in Franckreich Schwester / ist außtrücklich zugesagt vnnd versprochen worden / daß die freye Vbung der Catholischen Apostolischen vnnd Römischen Religion jetztgenanter Princessin vnd allem jhrem Haußgesindt solten zugelassen werden: Daß sie einen Bischoff vnd ein gewisse anzahl Priester zu verrichtung berührten Gottesdiensts bey sich haben: Daß alle jhre Diener vnd Hauß genossen solten Catholisch vnd gebohrne Frantzosen / auch vom König in Franckreich erwöhlet seyn / vnd wann jhrer einer oder mehr mit todt abgehen / oder wider abgefordert würde / andere Frantzosen vnd Catholische an jhre Stelle genommen werden solten. Diese Articul neben vielen andern / so zu gegenwertiger Sach nit gehörig / vnd vnvonnöthen allhie zuerzehlen / sind den 20. Nov. im Jahr 1624. vnderzeichnet / vnnd hernach im nechstfolgenden Jahr den 8. May der Heurathsberedung zwischen jetzigem König vnnd Königin in Groß Britannien einverleibt worden / welche Jhr Kön. M. hernach ratificirt / vnd mit einem Eyd sich verpflichtet hat / dieselbe stät vnd fest zuhalten. Zum andern hat höchstgedachter König Jacobus in einem besondern Brieff vnder dem Dato den 12. Dec. 1624. versprochen / daß alle seine Vnderthanen / welche Catholisch / hinfüro grössere Freyheit haben / vnd sanffter mit jhnen vmbgangen werden solte / als vermög deß vorgehabten Heurats mit Spanien hette geschehen sollen / vnd solte gemelte Vnderthanen weder an jhren Personen noch Gütern / wegen jhrer Religion molestiret / noch von derselben durch einẽ auff gelegten Eyd abgehalten werden / wann sie sich nur als getrewe Vnderthanen verhielten: Welche Schrifft durch den Printzen denselbigen Tag ist bestätiget / vnd hernach als die Königliche Cron auff jhn gefallen / zu Londen den 18. Julij 1625. abermahls bekräfftiget worden. Nachdem nun mehrberührter zwischen rc. Herrn Carln König in Groß Britannien vñ seiner Gemahlin / Fraw Henrietta Maria glücklich vollzogen / vnd der Articul die Religion betreffend / mit dem Eydt vnd anrührung der H Evangelien bestätigt worden / haben J. Kön. M. in Franckreich jhro keine andere Gedancken machen können / dann daß demselben allerdings nachgelebt werden solte. Darumb dieselbe zum höchsten betrübt worden / als sie verstanden / daß der König in Groß Britannien der Königin seiner Gemahlin Diener abgeschafft. Wann aber solches Procedere der Hoffnung / die der König in Franckreich vom glücklichen Zustand der Königin in Engelland / seiner Schwester / geschöpfft / nicht gemäß / vnd er vermeint gehabt / daß sie mit einem from̃en vnnd gütigen Herrn vermählet were / dessen Tugend Jh. Kön. May. jederzeit hoch gehalten / vnd noch halten thut / auch jhro nit einbilden kan / daß sein Schwager der König in Engelland / der jhm nit gern würde nachsagẽ lassen / daß er einem wer der auch sey / sein Wort vnd Zusag nit gehalten / einen so hochbethewerten Contract / welcher zwischen so nahe verwandten Fürsten / Brüdern vnd guten Freunden getroffen worden / solte brechen vnd ein Vrsach seyn wollen / daß das Band dieser newen Verbündnuß / welches die Gemüther beyder Königen noch mehr zuverknüpffen gemacht worden / zu derselben Trennung dienen solte / vnd zwar zu solcher Zeit / da sie es billich auff das getrewlichst miteinander meynen / vnnd einander zur Assistentz jhrer Bluts vnd Bundsverwandten / Vnnd zu jhrer eygenen Beschützung die Hand bieten solten: Als haben Jh. Kön. May. in Franckreich nicht vnterlassen können / Jhn Mar schalck von Bassompier an jhrẽ Schwagern den König in Groß Britannien abzufertigen / vnnd die Erstattung dessen / was wider obvermeldten Contract gehandelt worden / zubegeren: Darzu dann Jh. Kön. M. sich schuldig erkennet / beydes das Gewissen deroselben Schwester der Königin in Engellandt ausser Gefahr zusetzen / vnd wegen jhrer eygenen Reputation / welche leichtlich in Verachtung möchte kom̃en / wann sie solte zugeben / daß man jhro nit hielt / was jhr versprochen worden. Deßgleichen ersuchen J. Kön. M. den König in Groß Britannien / daß vermög jhr beschehene Vertröstung vnnd Zusag / gegen desselben Vnterthanen / so sich zu der Catholischen Religion bekennen / mit mehrer Moderation / dann bißhero geschehen / verfahren werde. Deß Marschalcks von Bassompierre Anbringen bey den Englischen Deputierten. Auff welche beyde Puncten der Mareschall von Bassompiere J. Kön. M. in Groß Britannien vnterthänigst bittet vmb eine willfährige Resolution / die dem auffgerichten Contract vnd beschehener Verheissung gemäß sey / damit er dieselbe seinem Herrn / dem König in Franckreich wider zurück bringen möge. Hierauff haben die Engelländische Deputierte folgender Massen geantwortet; Den ersten Puncten betreffend / seye man nit in Abrede / daß wie der Gesandte vorgebracht hat / in den Articuln / so zwischen den Com̃issarien deß Königs in Franckreich auff einer / vnd deß Königs in Groß-Britannien hochl. Ged. auff der andern Seithen abgeredet worden / wegen deß Heuraths zwischen dem Printzen zu Wallis vnd Frawen Henrietten Marien / deß Königs in Franckreich Schwester / die freye Vbung der Catholischen Religion / jhr vnd allem jhrem Hoffgesindt auß- Der Engelländischen Deputierten Antwort auff deß Bassompierre Vortrag.

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Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1162. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1305>, abgerufen am 23.11.2024.